Auch wenn es zur Zeit nur zwei weltweit wichtige Themen zu geben scheint, nämlich die allzeit verspäteten Friedensbemühungen im Nahen Osten und die fortlaufende Gefährdung der versuchten gesellschaftlichen Stabilitäten (auf Basis unvollkommener demokratischer Rechtsordnungen) durch einen faschistoid-religiös-fanatischen Terrorismus, so darf nicht unerwähnt bleiben, daß die Menschenrechte in Europa eine weitere schwere Niederlage erlitten haben. Die Konferenz der katholischen Bischöfe Deutschlands hat daher mit Recht am 24. Juli 2006 scharfe Kritik an der Entscheidung des EU-Ministerrates geübt, unter dem Titel
Schwere Niederlage für den Embryonenschutz in Europa
Die heute in Brüssel getroffene Entscheidung des EU-Ministerrats zum 7. EU-Forschungsrahmenprogramm von 2007 - 2013 ist eine schwere Niederlage für den Embryonenschutz in Europa: die Forschung mit embryonalen Stammzellen, die die Tötung menschlichen Lebens voraussetzt, kann weiterhin finanziell mit EU-Mitteln gefördert werden. Laut einer zusätzlichen Erklärung der EU-Kommission soll zukünftig lediglich darauf verzichtet werden, Projekte mit EU-Mitteln zu fördern, bei denen menschliche Embryonen getötet werden.
Diese Entscheidung ist ein erschütterndes Zeichen, wie es um den Schutz menschlichen Lebens in Europa steht: Lebensrecht und uneingeschränkter Lebensschutz des Menschen vom Zeitpunkt der Befruchtung an sind nicht umfassend gewährleistet. Forschungsinteressen werden in diesen Fällen höher bewertet als die Würde und das Lebensrecht menschlicher Embryonen. Auch mit deutschen Steuergeldern wird so eine Forschung ermöglicht, die in Deutschland nach geltender Rechtslage verboten ist und die Tötung menschlichen Lebens voraussetzt.
Die Entscheidung ist um so bedauerlicher, als es Alternativen zur Forschung an embryonalen Stammzellen gibt: die ethisch unproblematische Forschung mit so genannten adulten Stammzellen - d. h. mit Stammzellen, die aus dem Körper des erwachsenen Menschen gewonnen werden - oder mit Stammzellen aus Nabelschnurblut hat in den letzten Jahren durchaus gute Erfolge erzielt.
Mit seinem Votum korrigiert der Ministerrat die Anfang Juni getroffene Entscheidung des Europäischen Parlaments nur unwesentlich. Das Straßburger Parlament hatte mit knapper Mehrheit beschlossen, die Forschung mit embryonalen Stammzellen auch zukünftig mit EU-Geldern in den Ländern zu fördern, in denen die entsprechende dafür nötige gesetzliche Grundlage existiert. Nicht gefördert werden sollen das Klonen von Menschen, die Herstellung von Embryonen rein zu Forschungszwecken und Experimente zur Veränderung des menschlichen Erbguts.
Wir bedauern, daß Initiativen für eine restriktivere Lösung, die den Schutz menschlicher Embryonen in Europa gestärkt hätten, nicht erfolgreich waren. [
ENDE DER PRESSEMITTEILUNG.]
Auch der katholische Diözesanbischof der Diözese St. Pölten, Msgr. Dr. Dr. Klaus Küng, Bischof Küng hat sich klar gegen die Forschung mit embryonalen Stammzellen ausgesprochen. Es dürfe nicht so weit kommen, daß die Menschen angesichts der Faszination an der technischen Machbarkeit in der Medizin blind werden für die Würde des Menschen. "
Ich möchte den Appell der Kommission der Bischofskonferenzen der Europäischen Gemeinschaft verstärken, die sich an alle europäischen Mitbürgerinnen und Mitbürger und insbesondere die Katholikinnen und Katholiken wendet, sich den anthropologischen Zusammenhang dieser Debatte über die Menschenwürde bewußt zu machen", sagte der Bischof und betonte erneut: "
Jedes menschliche Leben beginnt mit der Empfängnis, bedarf besonderen Schutzes und darf niemals zu Labormaterial instrumentalisiert werden." "
Ich anerkenne den Beitrag, den Wissenschaft und Forschung zur Verbesserung der Lebensqualität leisten - etwa im Bereich der Gesundheit, wo die Bemühungen der Suche nach neuen therapeutischen Möglichkeiten gelten. Es besteht allerdings die Gefahr, daß wir uns von der Faszination an der technischen Machbarkeit, besonders im Bereich der Biomedizin, blenden lassen. Wir dürfen nicht blind werden für die Unantastbarkeit der Menschenwürde, die letztlich darin begründet ist, daß der Mensch Ebenbild Gottes ist". Die Europäische Grundrechte-Charta stellt in Artikel 1 fest: "
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie ist zu achten und zu schützen."
Wie die Kommission der Bischofskonferenzen der Europäischen Gemeinschaft COMECE bereits festgestellt habe, stehe die Entscheidung des EU-Ministerrats, die einen Eingriff in die Würde des Menschen zu Beginn seiner Existenz impliziert, im krassen Widerspruch dazu. Der Beschluß, daß der erste Forschungsschritt - die Zerstörung menschlicher Embryonen zur Erzeugung von Stammzellen - nicht aus EU-Mitteln gefördert werde, sei zwar begrüßenswert, hindere aber nicht daran, die folgenden Forschungsschritte aus Gemeinschaftsmitteln zu fördern, in denen menschliche embryonale Stammzellen zur Anwendung kommen, kritisierte der Mediziner und Theologe Klaus Küng die mangelnde Konsequenz. Man könne den Beschluß des Ministerrats auch als Aufforderung verstanden wissen, die vorherige Etappe der Zerstörung menschlicher Embryonen eben dann auf mitgliedstaatlicher Ebene zu fördern, so Küng. Ausdrücklich lobte der Bischof die Haltung der Österreichischen Bundesregierung: Ministerin Elisabeth Gehrer hatte mit den Vertretern aus Litauen, Malta, Polen und der Slowakei gegen das Forschungsrahmenprogramm gestimmt. Gleichzeitig forderte Küng die Verantwortungsträger in Politik und Kirche auf, im Vorfeld der zweiten Lesung im Europäischen Parlament im Herbst dieses Jahres die Chance für eine Grundsatzdebatte über die embryonenverbrauchende Forschung zu nutzen - auf Ebene der Europäischen Institutionen, aber auch in Österreich auf breiter Basis in der Zivilgesellschaft.
Diesem Anliegen wollen wir uns tatkräftig anschließen. Einen gesegneten Frauendreißiger wünscht Euch allen Euer
Padre Alex - Vizeoffizial Mag. Mag. Dr. Alexander Pytlik
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