Sunday, January 25. 2009
Posted by Padre Alex / Dr. Alexander Pytlik
in Katholische Lehre, Kirchenrecht, News Kommentare
Comments (10) Trackbacks (8) GUTER GLAUBE GILT NUN AUCH FÜR PIUSBRÜDER - KOMMENTAR AM 50. JAHRESTAG DER ANKÜNDIGUNG DES II. VATIKANISCHEN KONZILS ZUR AUFHEBUNG DER EXKOMMUNIKATIONEN
Am heutigen Sonntag, dem Fest der Bekehrung des heiligen Apostels Paulus, dem Abschlußtag der Gebetswoche für die Einheit der Christen ("Damit sie eins werden in Deiner Hand", Ez 37,17) und dem 50. Jahrestag der Ankündigung des XXI. Ökumenischen Konzils (II. Vatikanischen Konzils) durch den seligen Papst Johannes XXIII. ist es angemessen, einen Kommentar zur gestern bekanntgegebenen sensationellen Aufhebung der Exkommunikationen gegenüber den vier Bischöfen der Priesterbruderschaft St. Pius X. zu geben, der jedoch viele Einzelfragen nicht beantworten kann und wird (vgl. den Kommentar auch bei kath.net unter dem Titel: "Der Papst hat sich von keinerlei Provokation abhalten lassen").
"Die Einheit der Kirche ist ein Geschenk, das uns der Herr, Hirt und Haupt des Mystischen Leibes, gewährt; zugleich erfordert sie aber die entschlossene Antwort jedes ihrer Glieder, die der eindringlichen Bitte des Erlösers entsprechen soll: 'Alle sollen eins sein: wie Du, Vater, in mir bist und ich in Dir bin, sollen auch sie in Uns sein, damit die Welt glaubt, daß Du mich gesandt hast' (Joh 17, 21)." So hat das am 25. Dezember 2001 unterzeichnete Schreiben des Dieners Gottes Johannes Paul II. an den brasilianischen Bischof Msgr. Licinio Rangel (+ 16. Dezember 2002) und an die nunmehr bereits seit Jahren in voller Einheit befindliche "Vereinigung vom heiligen Johannes Maria Vianney" begonnen. Und weiter hieß es damals: "Mit tiefempfundener Freude erklären Wir daher, daß Wir zur Wiederherstellung der vollen Gemeinschaft die Aufhebung der Beugestrafe aussprechen, die laut can. 1382 CIC gegen Dich, Ehrwürdiger Bruder, verhängt worden war, sowie die Aufhebung aller Beugestrafen und die Dispens von allen Irregularitäten, in die andere Mitglieder der Vereinigung verfallen sind." Wenn wir also dieses Schreiben des verstorbenen Papstes lesen und es mit dem von Seiner Heiligkeit Papst Benedikt XVI. angeordneten Dekret der römischen Kongregation für die Bischöfe vom 21. Januar 2009 vergleichen, so wird dem Leser klar, daß für die Priesterbruderschaft St. Pius X. und insbesondere für die mit ihr verbundenen Kleriker noch eine Wegstrecke zu bewältigen ist, um jene kirchenrechtliche Integration im Schoß der einen, heiligen, katholischen und apostolischen Kirche zu erlangen, welche der genannten brasilianischen Gemeinschaft durch Errichtung als Apostolische Personaladministratur exemplarisch zugekommen ist. Sie ist heute "dem Apostolischen Stuhl direkt unterstellt", und "die Jurisdiktion wird dabei zusammen mit der des Ortsordinarius ausgeübt", wobei im Falle der weltweit agierenden Piusbruderschaft das ihr gegebenenfalls zugewiesene Territorium sowie ihr künftiger Anerkennungsstatus spannende Fragen bleiben werden. (Im Falle der vollen Versöhnung wird auch innerkirchlich darüber nachgedacht werden müssen, wie die an manchen Orten voranschreitenden Planungen der Pfarreizusammenlegungen in Einklang gebracht werden können mit einem somit möglichen gleichzeitigen Neuerstehen vieler Personalpfarreien, doch dies ist nur eine der durchaus möglichen korrektiven Einflüsse des Dialogzieles.) Schon bisher war jedoch klar, daß die konsequente Nennung des regierenden Papstes im Kanon jeder Heiligen Messe der Piusbruderschaft und die offizielle Bejahung der wahren Petrusnachfolge in den jeweils amtierenden Päpsten Johannes Paul II. und Benedikt XVI. im Grunde "nur" noch der realen jurisdiktionellen Unter- und Zuordnung bedurften. Papst Benedikt XVI. setzt jedenfalls nicht nur den liturgietheologischen Versöhnungskurs für den großen Jurisdiktionsbereich des Römischen Ritus und seine rechtmäßigen Formen in der Katholischen Kirche fort, sondern wird mit der Gnade Gottes auch alle jene konkreten Akzente sichtbar wiederherzustellender Einheit vollenden können, die bereits sein Vorgänger Johannes Paul II. für die Gemeinschaften und Gläubigen der außerordentlichen Form des Römischen Ritus inniglich wünschte und in konkreten bedeutsamen Fällen gewähren konnte. Der verstorbene erste brasilianische Apostolische Administrator Msgr. Licinio Rangel war ja am 28. Juli 1991 noch selbst von Msgr. Bernard Tissier de Mallerais zum Bischof geweiht worden, der zu den vier Priestern gehört, die am 30. Juni 1988 vom emeritierten Erzbischof Marcel-François Lefebvre (+ 25. März 1991) die heilige Bischofsweihe empfangen hatten und die nun auch nicht mehr als exkommuniziert gelten. Der Papst hat sich bei seinem Weg der konkreten, kleinen, aber bedeutsamen Schritte auch von keinerlei Provokation abhalten lassen. Fragen wie beispielsweise die Kriterien zur Aufnahme der Weihekandidaten innerhalb der Piusbruderschaft oder auch die möglicherweise mit der Wirklichkeitsverbundenheit des katholischen Glaubens unvereinbare politische Haltung einzelner Kleriker (vgl. auch die offizielle Erklärung des Päpstlichen Staatssekretariates zum Fall Williamson) werden sich wohl im Laufe des Dialogprozesses stellen. In der heutigen Sonntagsausgabe des L'OSSERVATORE ROMANO und des darin enthaltenen und von Chefredakteur Prof. Gian Maria Vian ("g. m. v.") gezeichneten Editorials ("Il Vaticano II e il gesto di pace del Papa" = "Das Vatikanum II und die Friedensgeste des Papstes") heißt es unter anderem: "Die guten Früchte des Konzils sind unzählige, und unter ihnen ist jetzt die Geste der Barmherzigkeit gegenüber den 1988 exkommunizierten Bischöfen. Eine Geste, die Johannes XXIII. und seinen Nachfolgern gefallen hätte, und ein lauteres Angebot, welches Benedikt XVI. als Papst des Friedens gleichzeitig mit dem Jahrestag der Ankündigung des Vatikanum II. bekanntgegeben haben wollte, mit der klaren Intention, den schmerzhaften Bruch bald verheilt zu sehen. Eine Intention, die nicht von inakzeptablen revisionistischen Meinungen und Haltungen verdunkelt werden wird, welche gegenüber dem Judentum von vereinzelten Mitgliedern der Gemeinschaften, denen der Bischof von Rom die Hand entgegenstreckt, vertreten werden." (Vgl. auch die Verbesserung einer Karfreitagsfürbitte durch den Papst vom 4. Februar 2008 und die offizielle Erklärung des Päpstlichen Staatssekretariates zum Fall Williamson.) Im selben Beitrag heißt es dann noch: "Der letzte Papst, der voll und ganz sowie mit Leidenschaft - als sehr junger Theologe - am Konzil teilnahm, Benedikt XVI., hat 2005 die katholische Interpretation des Vatikanum II umrissen: ein Ereignis, das nicht in der Logik einer Diskontinuität gelesen werden darf, was es - absolut gesetzt - von der Tradition isolieren würde, sondern in der Logik der Reform zu lesen ist, was es für die Zukunft öffnet. Ein Konzil, das so wie alle anderen historisch einzuordnen ist und nicht mythologisiert werden darf, und zwar in Verbindung mit seinen Texten, die gerade vom historischen Blickwinkel aus nicht gegen einen angeblichen 'Geist' des Vatikanum II ausgespielt werden können." Seit 24. Januar 2009 darf und muß für die verhandelnden Vertreter der Piusbruderschaft von vorneherein genau jener gute Glaube angenommen werden, ohne den ein ernsthafter partnerschaftlicher Dialog wahrer Ökumene gar nicht möglich wäre. Ein solcher Dialog übersieht nicht Differenzen oder auch Unterschiede im juridisch-theologischen Status der Dialogpartner. Abseits der also vom Heiligen Stuhl und von der Piusbruderschaft noch in vertrauensvollen Gesprächen ohne jede Überheblichkeit zu lösenden kirchenrechtlichen und theologischen Fragen mit dem Ziel langfristiger Stabilität ging es dem Heiligen Vater genau um das, was schon seinen Vorgänger beim Zugehen auf die mit der Kirche Christi in ihren Herzen oft inniglich verbundenen Christen traditionalistischer Gemeinschaften leitete: "die Ehre Gottes, das Wohl der heiligen Kirche und das oberste Gesetz, nämlich das 'salus animarum' (das Seelenheil – vgl. can. 1752 CIC)" (Schreiben vom 25. Dezember 2001). In meinem Beitrag zur Festschrift nach dem Besuch Benedikts XVI. in Österreich ("Der liturgietheologische Versöhnungskurs des Heiligen Vaters Benedikt XVI. unter Berücksichtigung der Karfreitagsentscheidung") formulierte ich unter anderem, daß sich der regierende Papst schon bei seiner hochsensiblen historischen Entscheidung zur Römischen Liturgie zahlreicher Faktoren bewußt war, "auch dahingehend, daß die ältere Meßform insbesondere in der Zeit der Rechtsunsicherheit seit 1970 nicht nur in Frankreich immer mehr von vereinzelten politisch und kanonisch unterschiedlich zu bewertenden Gruppen (auch) als Aushängeschild der Ab- und Ausgrenzung benutzt wurde, sodaß manchmal der Eindruck entstehen mußte, als ob die ältere lateinische Liturgie so etwas wie ein instrumentalisiertes Kennzeichen neuer und alter 'national-konservativer' bzw. politisch 'sehr rechts stehende' Kreise geworden wäre, verstärkt durch die nicht selten gestarteten innerkirchlichen und Solidarität erheischenden Verfolgungsmaßnahmen gegenüber Klerikern und Gläubigen, die sich demgegenüber ehrlichen und theologisch gebildeten Herzens dieser Liturgieform weiterhin zutiefst verbunden fühlten." Im Schreiben an die Bischöfe vom 7. Juli 2007 hatte Seine Heiligkeit wohl auch deshalb formuliert: "Es ist wahr, daß es nicht an Übertreibungen und hin und wieder an gesellschaftlichen Aspekten fehlt, die in ungebührender Weise mit der Haltung jener Gläubigen in Zusammenhang stehen, die sich der alten lateinischen liturgischen Tradition verbunden wissen. Eure Liebe und pastorale Klugheit wird Anreiz und Leitbild für eine Vervollkommnung sein. Im übrigen können sich beide Formen des Usus des Ritus Romanus gegenseitig befruchten". Damit war der Wille des Papstes ausgesprochen, die rechtlich nicht mehr rücknehmbare Entscheidung zum Römischen Ritus keinesfalls als theologischen Rückschritt hinter die durch das XXI. Ökumenische Konzil auf dem Boden der lebendigen Tradition gefundenen Ansätze des Dialoges mit anderen Religionen und des Dialoges mit der Welt als solcher – abgesehen von der bleibenden Missionspflicht – verstanden wissen zu wollen. Die mahnenden Inhalte des Apostolischen Schreibens Ecclesia Dei vom 2. Juli 1988 können daher noch nicht als irrelevant abgetan werden, weil es weiterhin darum geht, einen unvollständigen und widersprüchlichen Begriff der Tradition behutsam zu überwinden (vgl. darin die Nr. 4 und vgl. auch die zuvor im fünften Absatz dieses Blogeintrages von mir eingebrachte Übersetzung eines Artikels aus dem heutigen L'OSSERVATORE ROMANO über die richtige Einordnung des II. Vatikanums). Wie der Päpstliche Rat für die Gesetzestexte bereits am 24. August 1996 in seinen erklärenden Anmerkungen "über die Exkommunizierung durch Abspaltung der Anhänger der Bewegung des Bischofs Marcel Lefebvre" festhielt, müsse des weiteren immer "die moralische Fragestellung, ob die Sünde eines Schismas vorliege, von der strafrechtlichen Frage, ob das Delikt eines Schismas mit der daraus folgenden Strafe vorliege, unterschieden werden." Das, was der Trierer Kirchenrechtler Prof. Dr. Peter Krämer ("Die Personaladministration im Horizont des kirchlichen Verfassungsrechts", in: AfkKR 172, 2003, 97-108) zum zitierten Weihnachtsbrief des verstorbenen Papstes Johannes Paul II. feststellte, gilt aber nun analog auch für das aktuelle Dekret der römischen Bischofskongregation: "Es fällt auf, daß im päpstlichen Schreiben eine ausdrückliche Bezugnahme auf can. 1364 CIC fehlt, wonach Licinio Rangel und die übrigen Mitglieder der Vereinigung vom heiligen Johannes Maria Vianney sich wegen ihres schismatischen Verhaltens die Kirchenstrafe der Exkommunikation zugezogen hatten". Ein endgültiges Urteil darüber kann man auch im Fall der Priesterbruderschaft St. Pius X. getrost dem Heiligen Stuhl überlassen, und wenn alle Kleriker der Piusbruderschaft und die mit ihr verbundenen katholischen Gläubigen das Geschenk des Papstes annehmen und in diesem Geist der Einheit mit dem Petrusnachfolger eine gerechte Lösung anstreben, wird sich durch eine erwartbare allgemeine Aufhebung sämtlicher eingetretener rechtlicher Behinderungen die Frage wohl - hoffentlich - von alleine lösen. Auch objektiv gesehen wird es seit der Aufhebung der Exkommunikationen moralisch kaum noch argumentierbar sein, daß sich die Zelebranten und Seelsorger der Piusbruderschaft bei ihrem rechtlich noch nicht integrierten Handeln in jedem Falle schwerer Sünde schuldig machten. (Für die nächsten Generationen einer im Vollsinn abgespaltenen Piusbruderschaft - dazu möge es mit Gottes Hilfe ja nicht mehr kommen - hätte darüber hinaus der "gute Glaube" im Sinne des ökumenischen Dialogs sowieso früher oder später angenommen werden müssen.) Wenn der Heilige Vater im Monat Januar unter anderem als Gebetsmeinung ausgegeben hat, "daß sich die christlichen Konfessionen in einer Zeit tiefer Veränderungen für die volle Einheit stark machen, um so das Evangelium gemeinsam zu bezeugen", so kann ab nun die große Fürbitte in bezug auf die vom verstorbenen Erzbischof Marcel Lefebvre gegründete Priesterbruderschaft St. Pius X. wohl nur dahin gehen, daß sie die vielen positiven Punkte innerkirchlich wiedergewonnener liturgischer Rechtssicherheit und dogmatischer Klärung zur Abwendung des Mißverständnisses, als ob das letzte Ökumenische Konzil auch nur einen einzigen Glaubenssatz substantiell hätte ändern können, anerkenne und in den Schoß der heiligen Mutter Kirche voll und ganz zurückkehre, um sichtbar und somit glaubwürdiger zu bekennen, was im römischen Direktorium für die Anwendung von Prinzipien und Normen in der Ökumene (vom 25. März 1993) unter Berufung auf dasselbe XXI. Ökumenische Konzil klar formuliert ist: "Die Katholiken bekennen, daß sich die Fülle der geoffenbarten Wahrheit, der Sakramente und des Amtes, die Christus für den Aufbau seiner Kirche und zur Ausübung ihrer Sendung gegeben hat, in der katholischen Gemeinschaft der Kirche findet (...) In der Tat ist die Fülle der Einheit der Kirche Christi in der katholischen Kirche bewahrt worden, während andere Kirchen und kirchliche Gemeinschaften, obwohl sie nicht in voller Gemeinschaft mit der katholischen Kirche stehen, in Wirklichkeit eine gewisse Gemeinschaft mit ihr bewahrt haben. Das Konzil stellt fest: 'Diese Einheit, so glauben wir, besteht in der Kirche als etwas, das sie nie verlieren kann, und wir hoffen, daß sie wachsen wird bis zum Ende der Zeit." (Nr. 17 f.) Am Festsonntag Pauli Bekehrung sei daher abschließend auch noch aus der Päpstlichen Botschaft zu dem mit dem Beginn der Gebetswoche für die Einheit der Christen zusammengefallenen 95. Welttag des Migranten und Flüchtlings zitiert: "Wenn wir die Apostelgeschichte und die Briefe lesen, die Paulus an verschiedene Empfänger richtet, erkennen wir das Modell einer Kirche, die niemanden ausschließt, sondern die offen ist für alle und von Gläubigen aller Kulturen und Rassen gebildet wird". Und so wünsche ich Euch allen noch eine gut verlaufende zweite Hälfte des Paulusjahres und verbleibe im Gebet verbunden Euer Padre Alex - Vizeoffizial Dr. Alexander Pytlik, Bischöflicher Verantwortlicher für die außerordentliche Form der lateinischen Liturgie in der Stadt Eichstätt Comments
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Aufgrund der ungerechten Vorwürfe gegen Seine Heiligkeit Papst Benedikt XVI. ist es gerade am heutigen Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus nötig, daß ich aktuelle Stellungnahmen der Priesterbruderschaft St. Pius X. (ebenso vom heutigen Tag) nachreiche, die ich beide von der Internetseite http://www.fsspx.info/news/ übernehme:
I. Kommuniqué des Generaloberen der Priesterbruderschaft St. Pius X. Bischof Bernard Fellay: "Uns wurde ein Interview zur Kenntnis gebracht, das Bischof Richard Williamson – ein Mitglied unserer Bruderschaft – dem schwedischen Fernsehen gab. In diesem Interview äußert er sich zu geschichtlichen Fakten, insbesondere zum Genozid an den Juden durch die Nationalsozialisten. Es ist offensichtlich, daß ein Bischof nur in Fragen des Glaubens und der Moral mit kirchlicher Autorität sprechen kann. Unsere Bruderschaft beansprucht keinerlei Autorität über Themen anderer Art. Die Aufgabe der Priesterbruderschaft ist die Verbreitung und Wiederherstellung der authentischen katholischen Lehre, wie sie in den Dogmen dargelegt ist. Dafür sind wir weltweit bekannt, akzeptiert und geschätzt. Mit großem Schmerz stellen wir fest, welch großen Schaden die Überschreitung dieses Auftrages unserer Sendung zufügt. Die Aussagen von S. E. Bischof Williamson spiegeln in keiner Weise die Position unsere Gemeinschaft wider. Deshalb habe ich Bischof Williamson bis auf weiteres jedwede öffentliche Stellungnahme zu politischen oder historischen Fragen untersagt. Wir bitten den Heiligen Vater und alle Menschen guten Willens um Entschuldigung für die verheerenden Auswirkungen einer solchen Tat. Mit Trauer stellen wir fest, dass diese unangebrachten Aussagen unsere Bruderschaft in direkter Weise berühren, weil sie die Aufgabe unserer Gemeinschaft in Verruf bringen. Das können wir nicht zulassen, und wir erklären, daß wir mit der Verkündigung der katholischen Lehre und der Spendung der Sakramente zum Erhalt der Gnade unseres Herrn Jesus Christus fortfahren werden. Menzingen, den 27. Januar 2009 Bischof + Bernard Fellay Generaloberer" II. Stellungnahme des Distriktoberen in Deutschland: "Als Distriktoberer der Priesterbruderschaft St. Pius X. in Deutschland bin ich mit meinen Mitbrüdern erschüttert über die Aussagen von Bischof Williamson hier in diesem Land. Die Verharmlosung der Judenmorde des NS-Regimes und dessen Greueltaten sind für uns inakzeptabel. Die Verfolgung und Ermordung von zahllosen Juden im Dritten Reich berührt uns äußerst schmerzlich, verletzt sie doch zutiefst das christliche Gebot der Nächstenliebe, die keine ethnischen Unterschiede kennt. Ich möchte mich für dieses Verhalten entschuldigen und mich von jedweder Aussage dieser Art distanzieren. Für uns ist eine solche Distanzierung auch deshalb selbstverständlich, weil der Vater von Erzbischof Lefebvre selbst in einem KZ umgekommen ist und auch viele katholische Priester in Hitlers Straflagern ihr Leben ließen. Stuttgart, den 27.01.2009 Pater Franz Schmidberger Distriktoberer" Diese beiden Stellungnahmen bestätigen meines Erachtens die Richtigkeit des oberhalb abgedruckten und bei kath.net ebenso publizierten Kommentars zur Lage nach der Aufhebung der Exkommunikationen. Bleiben wir im Gebet verbunden! Euer Padre Alex
Was eine Privatmeinung (Meinungsfreiheit?) in der BRD für Auswirkungen haben kann. Und wie nun antichristliche Kräfte weltweit mobil machen. Was S. E. Bischof Williamson muß, bestimmen ihm als britischem Bürger allein das britische Gesetz und ihm als Bischof der Katholischen Kirche der CIC.
Es besteht im übrigen überhaupt kein Grund, sich die Freude über den großartigen Schritt des Heiligen Vaters vermiesen zu lassen.
Hallo Tilly! Es geht hier natürlich nicht nur um Meinungsfreiheit, und "Privatmeinungen" eines öffentlich wirkenden Bischofs sind auch nicht mehr so "privat" wie bei einem "Privatmann". Und der geltende CIC sieht durchaus eine andere Geisteshaltung vor, als sie in früheren Äußerungen und in dem Interview des nicht mehr exkommunizierten Bischofs Richard Williamson zum Ausdruck kommt. Im Grunde könnte man durchaus can. 1369 CIC ins Spiel bringen: "Wer ... unter Benutzung von sozialen Kommunikationsmitteln ... die guten Sitten schwer verletzt ... oder Haß und Verachtung hervorruft, soll mit einer gerechten Strafe belegt werden."
Das Gefährliche für alle ist und bleibt jede Form des Revisionismus ("negazionismo"), denn die Leugnung historischer Fakten ist in wichtigen Fragen meiner Meinung nicht nur eine schwere Sünde. (Besonders im Segment der Ableugner der vom Apostolischen Visitator öffentlich bekundeten Fakten im Fall St. Pölten ist mir über Jahre hinweg aufgefallen, wie leicht sich die Revisionismen verbünden, soll heißen: wer à la S. E. Williamson revisionistisch denkt, hat auch kein Problem, in anderen Fällen Fakten hinwegzuleugnen und so zu tun, als wäre nichts passiert. Und gerade im "Verteidigungssegment" der dann vom Papst rechtskräftig und definitiv bestätigt-suspendierten ehemaligen St. Pöltner Priesterausbildner waren antijudaistische Meinungen stark vertreten.) Hier geht es in der Tat immer um die Glaubwürdigkeit der Kirche. Herzliche Grüße von Padre Alex P. S. Komischerweise sind immer wieder Gerüchte aufgekommen, daß derselbe Bischof Williamson bei den heiligen Weihen von Kandidaten teilweise schwere Prüfungsfehler begangen haben soll. Aber gut, mir fehlen hier jetzt die konkreten und glaubwürdig bezeugten Fakten.
Hallo Padre, es sollte einmal alles genauso penibel im liberalen Bereich, bei liberalen Bischöfen, angewendet werden, die z. B. den Abtreibung-Holocaust forcieren oder die islamische Unterwanderung Europas! Oder ihre Diözesen derart an die Wand gefahren oder entkatholisiert haben, daß es jeder Beschreibung spottet. Da sollte sich Bischof Müller zu Wort melden. (Immerhin durfte vor dem Motu Proprio keine Messe in der überlieferten Form in einer seiner Kirchen gehalten werden. Wohl aber durften Islamisten dort ihre Versammlungen abhalten). Aber nicht zu einem Thema, mit dem er sich nicht befaßt und veröffentlichte Meinungen ungeprüft übernommen hat. Aber jetzt gegen einen Amtsbruder müssen sie ihren Senf dazugeben. Ich kann mich nicht erinnern, daß Bischof Williamson den Holocaust geleugnet hat. Sondern daß er lediglich seiner privaten Meinung Ausdruck gab, in dem er sich seit längerem mit dem beschäftigt, was die "Auserwählten" des "Ersten Bundes" behaupten und zum Dogma, ja zur Religion für die Welt, erheben und mit dem sie heute alles - auch Verbrechen wie im jetzigen Gaza-Krieg - von sich weisen. Wenn alles stimmen würde, was diese Kräfte behaupten, müßte es heute kein Verbot über dieses Thema in der BRD geben und könnte man durchaus eine wirklich unabhängige Kommission von Wissenschaftlern frei arbeiten lassen, damit die Wahrheit dann auch ans Licht komme. Immerhin wird besonders Deutschland immer wieder durch diese Tatsache erpreßt und so zum Gehilfen dieser Leute. Und eine Demokratie muß auch solch eine Meinung vertragen: tut sie es nicht, ist es keine Demokratie. Und man sieht, welchen Einfluß und Macht diese Kräfte auch im Vatikan und in unseren heiligen Kirche haben. Zweimal ist der Vatikan nun schon eingeknickt. Einmal bei der Karfreitagsfürbitte im "Alten Ritus", und nun läuft dasselbe ab bei der bevorstehenden Wiedervereinigung mit den Traditionalisten. Und wieso? Gegen welchen Canon soll denn S. E. Williamson verstoßen haben? Wie gesagt: verstoßen nicht ständig Bischöfe gegen irgendeinen Canon, ohne daß sie belangt werden? Warum wird nur hier so ein Aufstand geprobt?
Padre, noch eins. Es geht nicht darum - darauf möchte ich nochmals ausdrücklich hinweisen - in irgendeiner Weise den Nationalsozialismus oder die NS-Zeit zu rehabilitieren oder gar zu entschuldigen. Es geht darum, daß Meinungsfreiheit in einer angeblichen Demokratie erlaubt sein muß. Und daß es viele Bischöfe gibt, die ganz andere Privat-Meinungen kundtaten, ohne bis heute nur im geringsten belangt worden zu sein, wenn es gegen den katholischen-christlichen Glauben geht. Und es geht darum, daß es schwer verständlich ist, daß über solch wichtige Fragen - die vor allem uns Deutsche betreffen - bis heute nicht offen, unabhängig, frei und ohne Strafe geforscht und untersucht werden darf. Und wie weit diese Mächtigen, die dieses Thema oder das Bezweifeln ins Unantastbare geführt haben, auch Einfluß in der heiligen Kirche haben.
Hallo Tilly!
Ihr grundsätzliches Anliegen versuche ich zwar zu verstehen, aber Vergleiche (selbst eine mangelnde disziplinäre Ahndung häretischer Einstellungen in "progressiven Segmenten") rechtfertigen noch nicht verbale Entgleisungen und revisionistisch-rechtsextreme Haltungen, die nicht mehr als christlich angesehen werden können. Bitte nennen Sie Bischöfe, die allen Ernstes - wie Sie sagen - einen "Abtreibung-Holocaust" oder eine angebliche "islamische Unterwanderung Europas" forcieren. Weiters muß ich doch entschieden jegliche Verspottung des "Ersten Bundes", wie Sie es unter Anführungszeichen setzen, zurückweisen. Walter Kardinal Kasper hat gegenüber Radio Vatikan klargemacht: "Es gibt ein Sprichwort im Deutschen: wenn man vom Rathaus zurückkommt, ist man immer gescheiter. Niemand kann immer alle Details des Kontextes überschauen, aber es sind grundsätzlich zwei völlig verschiedene Vorgänge. Die Aufhebung dieser Exkommunikation ist ein erster Schritt eines vermutlich längeren Prozesses, ein Schritt um psychologische oder auch juristische Hemmnisse für den Dialog mit dieser Bruderschaft Pius X. aufzuheben. Wir hier sind für die Einheit der Kirche, also auch für die Einheit mit dieser Bruderschaft. Das ist ein Aspekt in dieser Sache. Das hat überhaupt nichts damit zu tun, daß wir private Meinungen dieses Bischofs in irgendeiner Weise unterstützen. Inzwischen hat sich ja auch die Bruderschaft eindeutig davon distanziert. Wir können uns von diesen Äußerungen nur distanzieren. Ich denke, die Meinung des gegenwärtigen aber auch des verstorbenen Papstes ist in diesem Punkt absolut glasklar. Der gegenwärtige Papst hat mehrmals – unter anderem bei seinem Besuch in Auschwitz-Birkenau – gesagt, daß der Holocaust ein schreckliches Verbrechen war. Wir haben gar keinen Grund dies zu vergessen, im Gegenteil. Wir haben es als Warnung für die Zukunft in Erinnerung zu behalten, daß so etwas in der Menschheit nie wieder passieren kann und soll. Die Position der Katholischen Kirche ist also außerhalb jeden Zweifels, und es ist unsachgemäß, die beiden Dinge miteinander zu vermischen. Wir wünschen von ganzem Herzen, dass wir den Dialog mit den jüdischen Freunden fortführen können. Wir haben in den letzten 40 Jahren Fortschritte gemacht, die man bei Kenntnis der Geschichte des jüdisch-christlichen Verhältnisses nur als ein Wunder bezeichnen kann. Wir sind weitgehend Freunde geworden. Wir wollen den Dialog aber auch die persönlichen Beziehungen weiterführen und vor allem die Zusammenarbeit für die Menschenrechte sowie den Frieden und die Gerechtigkeit in der Welt (...) Das Verhältnis zwischen Judentum, Christentum, Katholischer Kirche ist ein hochsensibles Feld. Die Shoah ist eine Traumatisierung des jüdischen Volkes, und man kann verstehen, daß das unmittelbar Reaktionen hervorruft. Auch der vergangene Antijudaismus wirkt in der Katholischen Kirche nach, bewußt oder unbewußt; das kann man nicht übersehen und zweitausend Jahre Geschichte kann man nicht in vier Jahrzehnten überwinden. Es ist also verständlich, daß immer wieder die Frage auftaucht, ob der Partner es denn wirklich ernst meine. Wir können unsere jüdischen Freunde nur darum bitten, uns es abzunehmen, daß wir es ernst meinen.“ Der Heilige Stuhl ist nirgendwo "eingeknickt", sondern sucht die bestmögliche Verkündigung des Willens Christi. Die Verbesserung der Karfreitagsfürbitte durch Seine Heiligkeit Papst Benedikt XVI. war notwendig, und darüber habe ich in diesem Blogbuch schon geschrieben: http://www.internetpfarre.de/blog/archives/175-DIE-FASTENZEIT-DIENT-DER-ERKENNTNIS-DER-WAHRHEIT,-DASS-JESUS-CHRISTUS-DER-HEILAND-ALLER-MENSCHEN-IST.html http://www.internetpfarre.de/blog/archives/178-VERBINDLICHKEIT-EINER-LITURGISCHEN-ANORDNUNG-DES-PAPSTES-UND-VERBINDLICHKEIT-DER-LEITLINIEN-EINER-BISCHOFSKONFERENZ.html Im übrigen mahne ich zur Differenzierung: die Priesterbruderschaft St. Pius X. hatte nie das oder ein Monopol auf "Traditionalisten". Besonders seit den Bischofsweihen des 30. Juni 1988 haben sich nicht wenige "Traditionalisten" entschieden, mit dem Heiligen Stuhl in voller Gemeinschaft zu bleiben oder bereits in diese Gemeinschaft zu gelangen. Dadurch wurden sie im übrigen auch vor sektoiden Tendenzen der Konzentration auf seltsame Themenkomplexe bewahrt, wie sie das Interview mit S. E. Bischof Williamson doch leider auch geoffenbart hat. Deshalb ist die Aufhebung der Exkommunikationen und der vom Papst gewünschte und von mir oben kommentierte Dialog zwischen dem Heiligen Stuhl und der Priesterbruderschaft auch so wichtig. Nur im Boot der universalen Kirche können eigentümliche und dem Christentum schadende revisionistische Tendenzen behindert und geheilt werden. Davon bin ich felsenfest überzeugt. Herzlichen Gruß von Padre Alex
Lieber Padre, mir ist in diesem Zusammenhang nicht ganz klar, ob Sie manche Dinge nicht wahrhaben wollen oder aus Gründen der political correctness nicht aussprechen können. Es würde mehrerer Seiten bedürfen, um Ihnen verschiedene Tatsachen zu erläutern. Ich begnüge mich daher mit einer Empfehlung, besorgen Sie sich bitte das Buch des emeritierten Professors der hebräischen Universität Jerusalem: Israel Shahak, Jüdische Geschichte, Jüdische Religion: Der Einfluß von 3000 Jahren, erschienen im Lühe-Verlag. Der Autor schreibt zum Ende seines Buches folgendes: "Obwohl der Kampf gegen den Antisemitismus (und gegen alle anderen Formen des Rassismus) nie aufhören darf, hat der Kampf gegen den jüdischen Chauvinismus und Exklusivismus, zu dem auch eine Kritik des klassischen Judentums gehört, mittlerweile die gleiche oder noch größere Bedeutung."
Jede Form des antijudaistischen bzw. antisemitischen Revisionismus ist zu verurteilen, unabhängig von jeglichem angeblichen Kriterium einer "political correctness". Ich verweise ausdrücklich auf meine Blogeintrag zum Besuch Seiner Heiligkeit Papst Benedikt XVI. in Ausschwitz:
http://www.internetpfarre.de/blog/archives/116-SEINE-HEILIGKEIT-PAPST-BENEDIKT-XVI.-IN-AUSCHWITZ.html Mit besten Grüßen von Padre Alex
Lieber Padre, wir brauchen keine Priester, die vor den Mächtigen kuschen, sondern aufrechte Seelsorger, die bekennen und Zeugnis ablegen, die Wahrheit vertreten. Ich bete für die aufrichtigen Bischöfe der Tradition und unseren Papst Benedeikt XVI., daß sie diese Angriffe innerhalb und außerhalb der Kirche mit Gottes Hilfe überstehen.
In meinem obigen Kommentar zum sensationellen Versöhnungsschritt des Heiligen Vaters habe ich zu einem Dokument des Päpstlichen Rates für die Gesetzestexte verlinkt, präzise zu den erklärenden Anmerkungen "über die Exkommunizierung durch Abspaltung der Anhänger der Bewegung des Bischofs Marcel Lefebvre"
http://www.vatican.va/roman_curia/pontifical_councils/intrptxt/documents/rc_pc_intrptxt_doc_19960824_vescovo-lefebvre_it.html Auch wenn spätestens nach Aufhebung der Exkommunikationen im Falle der vier Bischöfe seit 21. Januar 2009 nicht mehr von einem Schisma im Sinne eines Deliktes die Rede sein kann und daher auch die Frage zu stellen ist, wie es nun mit den anderen Klerikern der Piusbruderschaft aussieht, so seien diese logischen Überlegungen des Heiligen Stuhles aus dem Jahr 1996 von meiner Seite übersetzt, auch um nochmals klar zu zeigen, daß für die seit ihrer kirchenrechtlich gültigen Aufhebung im kirchlichen Rahmen nicht mehr existente Priesterbruderschaft St. Pius X. - wie die beiden jüngsten Äußerungen des Heiligen Stuhles ja betonen - noch eine Wegstrecke zurückzulegen ist, um jenen gesunden Boden des lebendigen Lehramtes der Kirche zu erreichen, ohne den die Piusbruderschaft niemals rechtmäßig anerkannt werden kann. Insbesondere distanziere ich mich auf diesem Wege von unklugen und dem ernsthaften Dialog in keiner Weise dienenden Äußerungen einzelner Kleriker derselben Bruderschaft, wenn sie darüber hinaus sogar andere Religionen beleidigen. Hier also meine Übersetzung: PÄPSTLICHER RAT FÜR DIE GESETZTESTEXTE ERKLÄRENDE ANMERKUNGEN zur Exkommunikation aufgrund Schismas, welcher die Anhänger der Bewegung des Bischofs Marcel Lefebvre verfallen (Communicationes, 29 [1997] 239–243) Nach den jüngst verbreiteten Nachrichten in einigen Medien hat es dieser Päpstliche Rat für opportun gehalten, erklärende Anmerkungen desselben Rates der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen, die an die Kongregation für die Bischöfe übersandt worden waren. Vatikanstadt, am 24. August 1996 Hochwürdigste Eminenz, mit Schreiben vom 26. Juli dieses Jahres, Prot. N. XXX, übersandten Eure hochwürdigste Eminenz an diesen Päpstlichen Rat einen Brief Sr. Exz. Msgr. Norbert Brunner, des Bischofs von Sitten in der Schweiz, in welchem der Bischof aufgrund einiger verwirrender Presseinformationen um die autoritative Interpretation des Motu Proprio "Ecclesia Dei" und des nachfolgenden Dekretes jener Kongregation bat, was die gegenüber dem Bischof Marcel Lefebvre, den vier von ihm geweihten Bischöfen und dem emeritierten Bischof Antonio de Castro verhängte Exkommunikation betrifft. In der Zwischenzeit erfragten Eure Eminenz die Meinung dieses Dikasteriums betreffend die Ausführungen der Antwort für den oben benannten Bischof. Es sei mir erlaubt, Sie darauf hinzuweisen, daß das vom Ordinarius von Sitten behandelte Problem im Kern keine authentische Interpretation, weder des Motu Proprio "Ecclesia Dei" vom 2. Juli 1988 noch des Dekretes jener Kongregation für die Bischöfe vom 1. Juli 1988 und ebensowenig der damit zusammenhängenden Canones des CIC (1364 § 1 und 1382) zu bedürfen scheint. Der Bischof begründet seine Anfrage mit pastoralen Erfordernissen, um unrichtigen Interpretationen eine Ende zu bereiten, aber er verweist auf kein einziges Element, das die Existenz oder die begründete Wahrscheinlichkeit eines authentischen dubium iuris in den Normen der vorgenannten Dokumente auswiese, was jedoch für eine "authentische Interpretation" unersetzbare Bedingung wäre. Trotzdem werden in den beigelegten Anmerkungen einige Erläuterungen und Empfehlungen angeboten, um der Bitte jenes Dikasteriums nachzukommen, in der Hoffnung, daß diese für die von jener Kongregation geplante klärende Antwort an den Bischof von Sitten nützlich sein können. Wenn jedoch die Verwirrung, von welcher der Bischof in seinem Brief spricht, aus pastoralem Blickwinkel relevant wäre - auch weil dies andere Diözesen und Nationen betrifft, wo die lefebvrianische Bewegung wirkt - könnte man eine allgemeine Erklärung des Heiligen Stuhles in Erwägung ziehen, welche in Zusammenarbeit mit der Kongregation für die Glaubenslehre vorzubereiten wäre (vgl. die Anmerkungen in der Nummer 5). So nütze ich den Umstand, um von meiner Seite das Gefühl tiefer Verehrung gegenüber Eurer hochwürdigsten Eminenz zu bestätigen, und verbleibe demütigst Julián Herranz, Titularerzbischof von Vertara Präsident Marino Maccarelli Untersekretär * * * ANMERKUNGEN 1. Aus dem Motu proprio "Ecclesia Dei" vom 2. Juli 1988 und aus dem Dekret "Dominus Marcellus Lefebvre" der Kongregation für die Bischöfe vom 1. Juli 1988, wird zunächst deutlich, daß das Schisma des Msgr. Lefebvre in unmittelbarem Bezug zu den am 30. Juni 1988 durchgeführten Bischofsweihen ohne päpstlichen Auftrag erklärt worden ist (vgl. CIC, can. 1382). Jedenfalls geht aus den vorgenannten Dokumenten auch klar hervor, daß dieser gravierende Akt des Ungehorsams die Vollendung einer fortschreitenden Situation schismatischen Charakters dargestellt hat. 2. Tatsächlich erklärt die Nummer 4 des Motu proprio, was die lehrmäßige "Wurzel dieses schismatischen Aktes" gewesen sei, und die Nummer 5 (c) erinnert daran, daß "die formale Zustimmung zum Schisma" (wobei darunter die "Bewegung des Erzbischofs Lefebvre" verstanden werden muß) die Exkommunikation mit sich bringe, die vom allgemeinen Recht der Kirche (CIC, can. 1364 § 1) festgelegt ist. Auch das Dekret der Kongregation für die Bischöfe nimmt explizit Bezug auf die "schismatische Natur" der vorgenannten Bischofsweihen und erinnert an die schwerste Strafe der Exkommunikation, die mit der Zustimmung "zum Schisma von Msgr. Lefebvre" einhergehe. 3. Leider hat der schismatische Akt, welcher das Motu proprio und das Dekret verursachte, nichts anderes zum Ausdruck gebracht als in einer besonders gut sichtbaren und unzweideutigen Weise einen Prozeß der Loslösung von der hierarchischen Gemeinschaft zu einem Ende zu bringen, eben mit einem sehr schwerwiegenden formalen Akt des Ungehorsams gegenüber dem Heiligen Vater. Solange es keine Änderungen gibt, welche zur Wiederherstellung dieser notwendigen Gemeinschaft führen, ist die gesamte lefebvrianische Bewegung als schismatisch anzusehen, weil es dazu eine formelle Erklärung der höchsten Autorität gibt. 4. Man kann kein Urteil über die Argumentation der diskutierten Arbeit von Murray [Anm.: Lizenzarbeit mit dem Titel The Canonical Status of the Lay Faithful Associated with the Late Archbishop Marcel Lefebvre and the Society of Saint Pius X: Are they Excommunicated as Schismatics?] abgeben, weil sie nicht veröffentlicht ist, und die zwei Artikel, welche darauf Bezug nehmen, erscheinen verwirrend. Jedenfalls kann vernünftigerweise die Gültigkeit der im Motu proprio und im Dekret erklärten Exkommunikationen der Bischöfe nicht in Zweifel gezogen werden. Insbesondere scheint es nicht so zu sein, daß im Hinblick auf die Anrechenbarkeit der Strafe ein strafbefreiender oder strafmildernder Umstand gefunden werden könnte (vgl. CIC, cann. 1323 - 1324). Was den Notstand betrifft, in welchem sich Msgr. Lefebvre zu befinden dachte, muß klar sein, daß ein solcher Zustand objektiv verifizierbar sein muß und daß es niemals eine Notwendigkeit geben kann, Bischöfe gegen den Willen des römischen Papstes, des Hauptes des Bischofskollegiums, zu weihen. Das würde nämlich tatsächlich die Möglichkeit eröffnen, der Kirche mittels eines Angriffs auf ihre Einheit in einem mit denselben Fundamenten dieser Einheit verbundenen Bereich zu "dienen". 5. Wie das Motu proprio in der Nummer 5 (c) erklärt, betreffe die durch Schisma automatisch eintretende Exkommunikation jene, die der genannten schismatischen Bewegung "formal zustimmen". Auch wenn die Frage nach der präzisen Bedeutung des Begriffes einer "formalen Zustimmung zum Schisma" der kompetenten Kongregation für die Glaubenslehre vorgelegt werden müßte, scheint es für diesen Päpstlichen Rat, daß eine solche Zustimmung zwei komplementäre Elemente beinhalten müsse: a) eines interner Natur, bestehend aus dem freien und bewußten Teilen der Substanz des Schismas, oder bezogen auf die Anhänger von Lefebvre, die so optieren, daß man diese Option [die Substanz des Schismas zu teilen] über den Gehorsam gegenüber dem Papst stellt (an der Wurzel dieser Haltung werden normalerweise dem Lehramt der Kirche widersprechende Positionen vorhanden sein); b) und ein weiteres externer Natur, bestehend aus dem Kundtun dieser Option [die Substanz des Schismas zu teilen], deren deutlichstes Zeichen die exklusive Teilnahme an den lefebvrianischen "kirchlichen" Akten sein wird, ohne an den Akten der Katholischen Kirche teilzunehmen (es handelt sich jedenfalls um kein eindeutiges Zeichen, weil es die Möglichkeit gibt, daß mancher Gläubige an den liturgischen Funktionen der Anhänger Lefebvres teilnimmt, ohne jedoch ihren schismatischen Geist zu teilen). 6. Im Falle der lefebvrianischen Diakone und Priester erscheint es unzweifelhaft, daß ihre dienstliche Aktivität im Umfeld der schismatischen Bewegung ein mehr als deutliches Zeichen dafür ist, daß die beiden oben definierten Erfordernisse (Nummer 5) vorliegen und daß folglich eine formale Zustimmung vorliegt. 7. Im Falle der anderen Gläubigen jedoch ist es offensichtlich, daß die gelegentliche Teilnahme an liturgischen Handlungen oder Aktivitäten der lefebvrianischen Bewegung nicht ausreichend ist, um von einer formalen Zustimmung zur Bewegung zu sprechen, wenn sie sich die Haltung der lehrmäßigen und disziplinären Nichteinheit dieser Bewegung nicht zu eigen zu machen. In der pastoralen Praxis kann es schwieriger sein, ihre Situation zu beurteilen. Es ist notwendig, vor allem die Intention der Person und die dieser inneren Überzeugung entsprechende Übersetzung in Handlungen zu berücksichtigen. Die verschiedenen Situationen müssen jedoch von Fall zu Fall in den kompetenten Räumen des Forum externum und des Forum internum bewertet werden. 8. In jedem Falle muß immer die moralische Fragestellung, ob die Sünde eines Schismas vorliegt, von der strafrechtlichen Frage, ob das Delikt eines Schismas mit der daraus folgenden Strafe vorliegt, unterschieden werden. Zum letzteren müssen die Bestimmungen des Buches VI des CIC angewendet werden (auch die Canones 1323–1324). 9. Es erscheint nicht sinnvoll, die Erfordernisse für das Delikt des Schismas noch weiter zu definieren (in der Sache müßte aber das kompetente Dikasterium angegangen werden: vgl. die Apostolische Konstitution "Pastor Bonus", Artikel 52). Man würde durch eine normative Verengung strafrechtlicher Natur, die nicht alle Fälle in gelungener Weise berücksichtigt, vielleicht mehr Probleme schaffen: dann nämlich, wenn Fälle substantiellen Schismas nicht berücksichtigt würden oder dann, wenn äußere Verhaltensweisen aufgenommen würden, die subjektiv nicht immer schismatisch wären. 10. Vom pastoralen Gesichtspunkt erschiene es opportun, den heiligen Hirten weiterhin die Normen des Motu proprio "Ecclesia Dei" zu empfehlen, mit denen die Sorge des Vikars Christi zum Dialog anregte und dazu, alle übernatürlichen und menschlichen Mittel einzusetzen, um die Rückkehr der Lefebvrianer zur vollen kirchlichen Gemeinschaft zu erleichtern. Vatikanstadt, am 24. August 1996 * * * So wünsche ich allen Lesern und Leserinnen einen schönen Abend und rufe zum gemeinsamen Gebet in den Anliegen des Heiligen Vaters auf. Seine konkreten Schritte waren richtig und haben bewußt den weiteren Weg offen gelassen, sodaß eine Art künstliche Daueraufregung bald der Vergangenheit angehören wird. Vielmehr gilt es, sachlich zu sehen, um was es geht und um was es nicht geht. Euer Padre Alex
Zur Versachlichung soll hier noch die Meinung des Bonner Kichenrechtlers Norbert Lüdecke erwähnt sein, welche am 7. Mai 2009 in kirchlichen Pressediensten unter dem Titel "Kirchenrechtler: Pius-Bischöfe dürfen Sakramente spenden" nachlesbar war.
Nach Aufhebung ihrer Exkommunikation dürfen die vier Bischöfe der traditionalistischen Pius-Bruderschaft aus Sicht von Norbert Lüdecke Sakramente spenden. Sie könnten beispielsweise die Heiligste Eucharistie feiern, sagte der Kirchenrechtler am Dienstag, dem 5. Mai 2009, bei einem Studientag der Bonner Fakultät über die genannten Bischöfe. Die Weihe von Priestern und Bischöfen sei ihnen aber nach wie vor nicht gestattet, da diese an zusätzliche Erlaubnisvorschriften gebunden sei. Zwar übten die Pius-Bischöfe laut Staatssekretariat "kein berechtigtes Amt" und "keine kanonische Funktion" in der Kirche aus. Dies sei aber nicht gleichbedeutend mit einer Suspendierung von der Bischofsweihe. Das katholische Kirchenrecht verbiete nicht, daß Bischöfe ohne Funktion und Amt ihre durch die Weihe gegebene Vollmacht ausübten. Lüdecke betonte, nach dem Kirchenrecht gehe durch eine Exkommunikation die volle Gemeinschaft mit der Kirche verloren. Sie werde aber umgekehrt durch eine Aufhebung der Exkommunikation wieder hergestellt. Papst Benedikt XVI. habe den Pius-Bischöfen ohne Vorleistungen die volle Kirchengemeinschaft geschenkt. Damit seien sie legale Mitglieder des Bischofskollegiums; als solche hätten sie das Recht und die Pflicht zur Teilnahme an einem Ökumenischen Konzil mit Stimmrecht. Der Papst habe in dem Vertrauen gehandelt, daß sich die Bischöfe der Pius-Bruderschaft entsprechend ihrer Zusage darum bemühten, die Gespräche mit dem Heiligen Stuhl zu vertiefen. Die Priester der Bruderschaft seien aber suspendiert. |
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In der Hoffnung, mein Dauerinformationsdokument über die notwendige Haltung katholischer Christen gegenüber der bisher im kanonischen Bereich nicht zuverlässig existierenden Priesterbruderschaft St. Pius X. bald so adaptieren zu können, daß darin genannte
Tracked: Jan 25, 22:11
Von der Seite des Heiligen Stuhles übersetze ich die heute mittag veröffentlichte italienische MItteilung des Päpstlichen Staatssekretariates, welche deutlich aufzeigt, daß die Angriffe gegen Seine Heiligkeit Papst Benedikt XVI. jeglicher Grundlage entbeh
Tracked: Feb 04, 16:19
In den letzten Wochen war ich nicht sehr zufrieden mit der Ausstrahlung des deutschsprachigen Programmes von Radio Vatikan, weil nicht immer jene werbende Loyalität gegenüber dem Papst erkennbar war, die beispielsweise beim rechtzeitigen gemeinsamen Dank
Tracked: Feb 15, 18:28
In den letzten Wochen wurde oft der Eindruck erweckt, als ob die im kirchenrechtlichen Raum der Katholischen Kirche nicht (mehr oder noch nicht) existente Priesterbruderschaft St. Pius X. nur aus einem einzigen Mitglied bestünde, und es wurde zu wenig bek
Tracked: Feb 27, 20:18
Morgen wird der Heilige Stuhl einen sehr wichtigen Brief des Heiligen Vaters Papst Benedikt XVI. vorstellen und offiziell veröffentlichen. Dank italienischer und anderer Quellen ist der Text (ähnlich wie bei einem anderen wichtigen Schreiben vom 4. Novemb
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Am 02. Juli 2009 hat Seine Heiligkeit Papst Benedikt XVI. ein Apostolisches Schreiben (in Form eines Motu Proprio) namens "Ecclesiae unitatem" betreffend die Päpstliche Kommission "Ecclesia Dei" unterzeichnet, welches formal und personell eine neue Phase
Tracked: Jul 14, 22:14
Ein Kommentar zu Einzelaspekten der neuen Gesetzgebung für die Errichtung von Personalordinariaten: kein eigenständiger "neuer" Ritus, aber: Im Zusammenhang mit der neuen universal geltenden Gesetzgebung zur Errichtung von Personalordinariaten für angl
Tracked: Nov 11, 21:59
Seine Heiligkeit Papst Benedikt XVI. setzt auf vielen Ebenen fort, was der selige Papst Johannes Paul II. angestoßen oder bereits voll und ganz begonnen hatte. Dies betrifft sowohl die Sorge um die sichtbare Einheit der Katholischen Kirche mit allen ihren
Tracked: Nov 06, 18:58