Wednesday, February 4. 2009
Posted by Padre Alex / Dr. Alexander Pytlik
in Katholische Lehre, Kirchenrecht, News Kommentare
Comments (4) Trackbacks (5) OFFIZIELLE ERKLÄRUNG DES PÄPSTLICHEN STAATSSEKRETARIATES ZUM FALL WILLIAMSON
Von der Seite des Heiligen Stuhles übersetze ich die heute mittag veröffentlichte italienische MItteilung des Päpstlichen Staatssekretariates, welche deutlich aufzeigt, daß die Angriffe gegen Seine Heiligkeit Papst Benedikt XVI. jeglicher Grundlage entbehren:
[BEGINN DER MITTEILUNG DES STAATSSEKRETARIATES:] Nach den Reaktionen, die das jüngste Dekret der Kongregation für die Bischöfe hervorgerufen hat, mit dem die Exkommunikation gegenüber den vier Bischöfen der Bruderschaft Sankt Pius X. erlassen wird, und im Hinblick auf die revisionistischen bzw. reduktionistischen Erklärungen zur Shoah von Seiten des Bischofs Williamson, Mitglied der derselben Bruderschaft, ist es sinnvoll, einige Aspekte des Vorgehens zu klären: 1. Nachlaß der Exkommunikation. Wie bereits vorab publiziert, war das Dekret der Kongregation für die Bischöfe, datiert mit 21. Januar 2009, ein Akt, mit dem der Heilige Vater den wiederholten Bitten von Seiten des Generaloberen der Bruderschaft Sankt Pius X. in Milde entgegenkam. Seine Heiligkeit hat ein Hindernis aus dem Weg räumen wollen, welches die Öffnung einer Türe zum Dialog behinderte. Er erwartet sich jetzt, daß von den vier Bischöfen eine gleiche Verfügbarkeit ausgedrückt werde, in voller Übereinstimmung mit der Lehre und mit der Disziplin der Kirche. Die schwerste Strafe der Exkommunikation latae sententiae (Tatstrafe), der die genannten Bischöfe am 30. Juni 1988 verfallen waren und die am 1. Juli desselben Jahres formell erklärt wurde, war eine Konsequenz ihrer illegitimenen Weihe durch Msgr. Marcel Lefebvre. Die Befreiung von der Exkommunikation hat die vier Bischöfe von einer sehr schweren Kirchenstrafe befreit, aber dies hat die juridische Situation der Bruderschaft Sankt Pius X. nicht verändert, die sich derzeit keinerlei kanonischer Anerkennung innerhalb der Katholischen Kirche erfreut. Auch die vier Bischöfe - obwohl von der Exkommunikation befreit - besitzen keine kirchenrechtliche Funktion in der Kirche und üben als solche in ihr erlaubterweise keinerlei Dienst aus. 2. Von der Tradition, von der Glaubenslehre und vom II. Vatikanischen Konzil. Für eine künftige Anerkennung der Bruderschaft Sankt Pius X. ist es eine unerläßliche Bedingung, das II. Vatikanische Konzil und das Lehramt der Päpste Johannes XXIII., Paul VI., Johannes Paul I., Johannes Paul II. und desselben Benedikt XVI. vollständig anzuerkennen. Wie bereits im Dekret vom 21. Januar 2009 erklärt wurde, wird der Heilige Stuhl es nicht unterlassen, in den als opportun angesehenen Wegen die noch offenen Fragen mit den Betroffenen zu vertiefen, um so zu einer vollen und zufriedenstellenden Lösung der Probleme zu gelangen, die der Ursprung dieses schmerzhaften Bruches gewesen sind. 3. Erklärungen über die Shoah. Die Positionen des Msgr. Williamson über die Shoa sind absolut inakzeptabel und werden vom Heiligen Vater mit Festigkeit zurückgewiesen, wie es Seine Heiligkeit selbst am vergangenen 28. Januar in Erinnerung gerufen hat. Als er auf jenen abscheulichen Genozid Bezug nahm, hat er seine volle und durch nichts hinterfragbare Solidarität mit unseren Brüdern als den Empfängern des Ersten Bundes neuerlich zum Ausdruck gebracht, und er hat betont, daß das Gedächtnis jenes schrecklichen Genozids "die Menschheit dazu führen muß, über die unvorhersehbare Kraft des Bösen nachzusinnen, wenn es das Herz des Menschen gefangennimmt", und er fügte hinzu, daß die Shoa "für alle eine Mahnung gegen das Vergessen bleibt, gegen die Leugnung und gegen den Reduktionismus, weil die Gewalttätigkeit gegen einen einzigen Menschen eine Gewalttätigkeit gegen alle darstellt". Der Bischof Williamson wird sich in absolut unzweideutiger Weise öffentlich von seinen Positionen betreffend die Shoa distanzieren müssen, um in der Kirche die Zulassung zu bischöflichen Handlungen zu erlangen. Der Heilige Vater kannte zum Zeitpunkt des Nachlasses der Exkommunikation diese Positionen nicht. Der Heilige Vater bittet um die Begleitung im Gebet von Seiten aller Gläubigen, damit der Herr den Weg der Kiche erleuchte. Es möge der Einsatz der Hirten und aller Gläubigen zur Unterstützung der delikaten und schwierigen Mission des Petrusnachfolgers als eines "Wächters der Einheit" in der Kirche wachsen. Aus dem Vatikan, am 4. Februar 2009 [ENDE DER OFFIZIELLEN MITTEILUNG DES PÄPSTLICHEN STAATSSEKRETARIATES.] Comments
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In meinem Kommentar zum sensationellen Versöhnungsschritt des Heiligen Vaters
http://www.internetpfarre.de/blog/archives/201-GUTER-GLAUBE-GILT-NUN-AUCH-FUER-PIUSBRUEDER-KOMMENTAR-AM-50.-JAHRESTAG-DER-ANKUENDIGUNG-DES-II.-VATIKANISCHEN-KONZILS-ZUR-AUFHEBUNG-DER-EXKOMMUNIKATIONEN.html habe ich zu einem Dokument des Päpstlichen Rates für die Gesetzestexte verlinkt, präzise zu den erklärenden Anmerkungen "über die Exkommunizierung durch Abspaltung der Anhänger der Bewegung des Bischofs Marcel Lefebvre" http://www.vatican.va/roman_curia/pontifical_councils/intrptxt/documents/rc_pc_intrptxt_doc_19960824_vescovo-lefebvre_it.html Auch wenn spätestens nach Aufhebung der Exkommunikationen im Falle der vier Bischöfe seit 21. Januar 2009 nicht mehr von einem Schisma im Sinne eines Deliktes die Rede sein kann und daher auch die Frage zu stellen ist, wie es nun mit den anderen Klerikern der Piusbruderschaft aussieht, so seien diese logischen Überlegungen des Heiligen Stuhles aus dem Jahr 1996 von meiner Seite übersetzt, auch um nochmals klar zu zeigen, daß für die seit ihrer kirchenrechtlich gültigen Aufhebung im kirchlichen Rahmen nicht mehr existente Priesterbruderschaft St. Pius X. - wie die beiden jüngsten Äußerungen des Heiligen Stuhles ja betonen - noch eine Wegstrecke zurückzulegen ist, um jenen gesunden Boden des lebendigen Lehramtes der Kirche zu erreichen, ohne den die Piusbruderschaft niemals rechtmäßig anerkannt werden kann. Insbesondere distanziere ich mich auf diesem Wege von unklugen und dem ernsthaften Dialog in keiner Weise dienenden Äußerungen einzelner Kleriker derselben Bruderschaft, wenn sie darüber hinaus sogar andere Religionen beleidigen. Hier also meine Übersetzung: PÄPSTLICHER RAT FÜR DIE GESETZTESTEXTE ERKLÄRENDE ANMERKUNGEN zur Exkommunikation aufgrund Schismas, welcher die Anhänger der Bewegung des Bischofs Marcel Lefebvre verfallen (Communicationes, 29 [1997] 239–243) Nach den jüngst verbreiteten Nachrichten in einigen Medien hat es dieser Päpstliche Rat für opportun gehalten, erklärende Anmerkungen desselben Rates der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen, die an die Kongregation für die Bischöfe übersandt worden waren. Vatikanstadt, am 24. August 1996 Hochwürdigste Eminenz, mit Schreiben vom 26. Juli dieses Jahres, Prot. N. XXX, übersandten Eure hochwürdigste Eminenz an diesen Päpstlichen Rat einen Brief Sr. Exz. Msgr. Norbert Brunner, des Bischofs von Sitten in der Schweiz, in welchem der Bischof aufgrund einiger verwirrender Presseinformationen um die autoritative Interpretation des Motu Proprio "Ecclesia Dei" und des nachfolgenden Dekretes jener Kongregation bat, was die gegenüber dem Bischof Marcel Lefebvre, den vier von ihm geweihten Bischöfen und dem emeritierten Bischof Antonio de Castro verhängte Exkommunikation betrifft. In der Zwischenzeit erfragten Eure Eminenz die Meinung dieses Dikasteriums betreffend die Ausführungen der Antwort für den oben benannten Bischof. Es sei mir erlaubt, Sie darauf hinzuweisen, daß das vom Ordinarius von Sitten behandelte Problem im Kern keine authentische Interpretation, weder des Motu Proprio "Ecclesia Dei" vom 2. Juli 1988 noch des Dekretes jener Kongregation für die Bischöfe vom 1. Juli 1988 und ebensowenig der damit zusammenhängenden Canones des CIC (1364 § 1 und 1382) zu bedürfen scheint. Der Bischof begründet seine Anfrage mit pastoralen Erfordernissen, um unrichtigen Interpretationen eine Ende zu bereiten, aber er verweist auf kein einziges Element, das die Existenz oder die begründete Wahrscheinlichkeit eines authentischen dubium iuris in den Normen der vorgenannten Dokumente auswiese, was jedoch für eine "authentische Interpretation" unersetzbare Bedingung wäre. Trotzdem werden in den beigelegten Anmerkungen einige Erläuterungen und Empfehlungen angeboten, um der Bitte jenes Dikasteriums nachzukommen, in der Hoffnung, daß diese für die von jener Kongregation geplante klärende Antwort an den Bischof von Sitten nützlich sein können. Wenn jedoch die Verwirrung, von welcher der Bischof in seinem Brief spricht, aus pastoralem Blickwinkel relevant wäre - auch weil dies andere Diözesen und Nationen betrifft, wo die lefebvrianische Bewegung wirkt - könnte man eine allgemeine Erklärung des Heiligen Stuhles in Erwägung ziehen, welche in Zusammenarbeit mit der Kongregation für die Glaubenslehre vorzubereiten wäre (vgl. die Anmerkungen in der Nummer 5). So nütze ich den Umstand, um von meiner Seite das Gefühl tiefer Verehrung gegenüber Eurer hochwürdigsten Eminenz zu bestätigen, und verbleibe demütigst Julián Herranz, Titularerzbischof von Vertara Präsident Marino Maccarelli Untersekretär * * * ANMERKUNGEN 1. Aus dem Motu proprio "Ecclesia Dei" vom 2. Juli 1988 und aus dem Dekret "Dominus Marcellus Lefebvre" der Kongregation für die Bischöfe vom 1. Juli 1988, wird zunächst deutlich, daß das Schisma des Msgr. Lefebvre in unmittelbarem Bezug zu den am 30. Juni 1988 durchgeführten Bischofsweihen ohne päpstlichen Auftrag erklärt worden ist (vgl. CIC, can. 1382). Jedenfalls geht aus den vorgenannten Dokumenten auch klar hervor, daß dieser gravierende Akt des Ungehorsams die Vollendung einer fortschreitenden Situation schismatischen Charakters dargestellt hat. 2. Tatsächlich erklärt die Nummer 4 des Motu proprio, was die lehrmäßige "Wurzel dieses schismatischen Aktes" gewesen sei, und die Nummer 5 (c) erinnert daran, daß "die formale Zustimmung zum Schisma" (wobei darunter die "Bewegung des Erzbischofs Lefebvre" verstanden werden muß) die Exkommunikation mit sich bringe, die vom allgemeinen Recht der Kirche (CIC, can. 1364 § 1) festgelegt ist. Auch das Dekret der Kongregation für die Bischöfe nimmt explizit Bezug auf die "schismatische Natur" der vorgenannten Bischofsweihen und erinnert an die schwerste Strafe der Exkommunikation, die mit der Zustimmung "zum Schisma von Msgr. Lefebvre" einhergehe. 3. Leider hat der schismatische Akt, welcher das Motu proprio und das Dekret verursachte, nichts anderes zum Ausdruck gebracht als in einer besonders gut sichtbaren und unzweideutigen Weise einen Prozeß der Loslösung von der hierarchischen Gemeinschaft zu einem Ende zu bringen, eben mit einem sehr schwerwiegenden formalen Akt des Ungehorsams gegenüber dem Heiligen Vater. Solange es keine Änderungen gibt, welche zur Wiederherstellung dieser notwendigen Gemeinschaft führen, ist die gesamte lefebvrianische Bewegung als schismatisch anzusehen, weil es dazu eine formelle Erklärung der höchsten Autorität gibt. 4. Man kann kein Urteil über die Argumentation der diskutierten Arbeit von Murray [Anm.: Lizenzarbeit mit dem Titel The Canonical Status of the Lay Faithful Associated with the Late Archbishop Marcel Lefebvre and the Society of Saint Pius X: Are they Excommunicated as Schismatics?] abgeben, weil sie nicht veröffentlicht ist, und die zwei Artikel, welche darauf Bezug nehmen, erscheinen verwirrend. Jedenfalls kann vernünftigerweise die Gültigkeit der im Motu proprio und im Dekret erklärten Exkommunikationen der Bischöfe nicht in Zweifel gezogen werden. Insbesondere scheint es nicht so zu sein, daß im Hinblick auf die Anrechenbarkeit der Strafe ein strafbefreiender oder strafmildernder Umstand gefunden werden könnte (vgl. CIC, cann. 1323 - 1324). Was den Notstand betrifft, in welchem sich Msgr. Lefebvre zu befinden dachte, muß klar sein, daß ein solcher Zustand objektiv verifizierbar sein muß und daß es niemals eine Notwendigkeit geben kann, Bischöfe gegen den Willen des römischen Papstes, des Hauptes des Bischofskollegiums, zu weihen. Das würde nämlich tatsächlich die Möglichkeit eröffnen, der Kirche mittels eines Angriffs auf ihre Einheit in einem mit denselben Fundamenten dieser Einheit verbundenen Bereich zu "dienen". 5. Wie das Motu proprio in der Nummer 5 (c) erklärt, betreffe die durch Schisma automatisch eintretende Exkommunikation jene, die der genannten schismatischen Bewegung "formal zustimmen". Auch wenn die Frage nach der präzisen Bedeutung des Begriffes einer "formalen Zustimmung zum Schisma" der kompetenten Kongregation für die Glaubenslehre vorgelegt werden müßte, scheint es für diesen Päpstlichen Rat, daß eine solche Zustimmung zwei komplementäre Elemente beinhalten müsse: a) eines interner Natur, bestehend aus dem freien und bewußten Teilen der Substanz des Schismas, oder bezogen auf die Anhänger von Lefebvre, die so optieren, daß man diese Option [die Substanz des Schismas zu teilen] über den Gehorsam gegenüber dem Papst stellt (an der Wurzel dieser Haltung werden normalerweise dem Lehramt der Kirche widersprechende Positionen vorhanden sein); b) und ein weiteres externer Natur, bestehend aus dem Kundtun dieser Option [die Substanz des Schismas zu teilen], deren deutlichstes Zeichen die exklusive Teilnahme an den lefebvrianischen "kirchlichen" Akten sein wird, ohne an den Akten der Katholischen Kirche teilzunehmen (es handelt sich jedenfalls um kein eindeutiges Zeichen, weil es die Möglichkeit gibt, daß mancher Gläubige an den liturgischen Funktionen der Anhänger Lefebvres teilnimmt, ohne jedoch ihren schismatischen Geist zu teilen). 6. Im Falle der lefebvrianischen Diakone und Priester erscheint es unzweifelhaft, daß ihre dienstliche Aktivität im Umfeld der schismatischen Bewegung ein mehr als deutliches Zeichen dafür ist, daß die beiden oben definierten Erfordernisse (Nummer 5) vorliegen und daß folglich eine formale Zustimmung vorliegt. 7. Im Falle der anderen Gläubigen jedoch ist es offensichtlich, daß die gelegentliche Teilnahme an liturgischen Handlungen oder Aktivitäten der lefebvrianischen Bewegung nicht ausreichend ist, um von einer formalen Zustimmung zur Bewegung zu sprechen, wenn sie sich die Haltung der lehrmäßigen und disziplinären Nichteinheit dieser Bewegung nicht zu eigen zu machen. In der pastoralen Praxis kann es schwieriger sein, ihre Situation zu beurteilen. Es ist notwendig, vor allem die Intention der Person und die dieser inneren Überzeugung entsprechende Übersetzung in Handlungen zu berücksichtigen. Die verschiedenen Situationen müssen jedoch von Fall zu Fall in den kompetenten Räumen des Forum externum und des Forum internum bewertet werden. 8. In jedem Falle muß immer die moralische Fragestellung, ob die Sünde eines Schismas vorliegt, von der strafrechtlichen Frage, ob das Delikt eines Schismas mit der daraus folgenden Strafe vorliegt, unterschieden werden. Zum letzteren müssen die Bestimmungen des Buches VI des CIC angewendet werden (auch die Canones 1323–1324). 9. Es erscheint nicht sinnvoll, die Erfordernisse für das Delikt des Schismas noch weiter zu definieren (in der Sache müßte aber das kompetente Dikasterium angegangen werden: vgl. die Apostolische Konstitution "Pastor Bonus", Artikel 52). Man würde durch eine normative Verengung strafrechtlicher Natur, die nicht alle Fälle in gelungener Weise berücksichtigt, vielleicht mehr Probleme schaffen: dann nämlich, wenn Fälle substantiellen Schismas nicht berücksichtigt würden oder dann, wenn äußere Verhaltensweisen aufgenommen würden, die subjektiv nicht immer schismatisch wären. 10. Vom pastoralen Gesichtspunkt erschiene es opportun, den heiligen Hirten weiterhin die Normen des Motu proprio "Ecclesia Dei" zu empfehlen, mit denen die Sorge des Vikars Christi zum Dialog anregte und dazu, alle übernatürlichen und menschlichen Mittel einzusetzen, um die Rückkehr der Lefebvrianer zur vollen kirchlichen Gemeinschaft zu erleichtern. Vatikanstadt, am 24. August 1996 * * * So wünsche ich allen Lesern und Leserinnen einen schönen Abend und rufe zum gemeinsamen Gebet in den Anliegen des Heiligen Vaters auf. Seine konkreten Schritte waren richtig und haben bewußt den weiteren Weg offen gelassen, sodaß eine Art künstliche Daueraufregung bald der Vergangenheit angehören wird. Vielmehr gilt es, sachlich zu sehen, um was es geht und um was es nicht geht. Euer Padre Alex
Weil es inhaltlich sehr gut zum obigen Blogeintrag paßt, sehr wichtig ist und aufzeigt, daß der eingeschlagene Versöhnungskurs des Heiligen Vaters XVI. bereits nach kurzer Zeit reinigende Früchte für die Priesterbruderschaft St. Pius X. bringt und als regionale Warnung für Bischof Richard Williamson gelten kann, sei die erfreuliche Aussendung der Priesterbruderschaft St. Pius X. in Italien - soweit sie derzeit schon bekannt ist - von mir übersetzt: "Das Vorgehen wird vom Freitag, dem 6. Februar 2009, wirksam und wurde aus schwerwiegenden Gründen der Diszisplin gewählt. Don Floriano Abrahamowicz vertrat seit einiger Zeit andere Positionen als jene offiziellen der Bruderschaft Sankt Pius X. Die Entscheidung zum Ausschluß, wenn auch schmerzlich, hat sich als notwendig herausgestellt, um zu verhindern, daß das Bild der Bruderschaft St. Pius X. weiter verzerrt und folglich ihrem Wirken im Dienste der Kirche ein Schaden zugeführt werde." (Vgl. dazu auch den Artikel http://www.kath.net/detail.php?id=22049 vom 29. Januar 2009.)
Beten wir, daß dies der Beginn einer grundlegenden Neuausrichtung ist. Auch die seit gestern auf der Seite http://www.fsspx.info/ vorhandene Stellungnahme des St.-Theresien-Gymnasiums deutet in diese Richtung: "Im Rahmen der Ereignisse um Bischof Richard Williamson wird die Priesterbruderschaft St. Pius X. in den ungerechtfertigten Verdacht gestellt, dessen irrige Ansichten über den Holocaust zu teilen. Die Oberen der Priesterbruderschaft haben diesen Verdacht mehrfach entschieden zurückgewiesen.Das St.-Theresien-Gymnasium wird im Geiste der Priesterbruderschaft geführt. Die an dieser Schule arbeitenden Lehrer sind sämtlich qualifizierte und examinierte Lehrkräfte und arbeiten nach den Richtlinien des Landes Nordrhein-Westfalen und in deren Sinn. Jeder von ihnen bekennt sich ganz ausdrücklich zu den Grundsätzen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland; die meisten von ihnen sind ehemalige Beamte des Landes Nordrhein-Westfalen, die bei ihrer Verbeamtung einen Eid auf die Verfassung geleistet haben. Nationalsozialistisches, insbesondere den Holocaust leugnendes Gedankengut hat an einer katholischen Schule keinen Platz, also auch nicht am St.-Theresien-Gymnasium. Die kritische Auseinandersetzung mit dem kirchenfeindlichen und menschenverachtenden Nationalsozialismus und die Kenntnis über die Folgen der NS-Diktatur haben immer zum Unterricht des Gymnasiums gehört. Das St.-Theresien-Gymnasium distanziert sich selbstverständlich ganz ausdrücklich und scharf von jeder Form der Leugnung und Verharmlosung der nationalsozialistischen Verbrechen, insbesondere des Holocaust. Solches hat nie zum hier gelehrten Gedankengut gehört, gehört nicht dazu und wird nicht dazu gehören." Beten wir für den Dialog zwischen dem Heiligen Stuhl und der Piusbruderschaft. Euer Padre Alex
Piusbruderschaft will theologische Gespräche mit den deutschen Bischöfen
Pater Franz Schmidberger, der Distriktobere, möchte in den sachlichen Dialog mit den offiziellen Vertreten der deutschen Diözesen treten. Thema dieser Gespräche sollen nicht allein die strittigen Fragen um das Konzil, sondern vor allem auch die Kritik an der nachkonziliaren Entwicklung sein: Pater Franz Schmidberger, mit wem soll dieser Dialog geführt werden? "Grundsätzlich sind wir bereit, mit jedem zu diskutieren. Wir könnten uns vorstellen, daß die deutschen Bischöfe einen oder zwei Theologen benennen, die mit uns über die Punkte sprechen, die wir als problematisch empfinden." Welche Punkte sind das? "Nun, da ist zunächt einmal das Selbstverständnis der Katholischen Kirche. Versteht sie sich noch als die allein von Christus gegründete Kirche, welche die Fülle der Offenbarung besitzt? Dann geht es natürlich auch um die Verkündigung des katholischen Glaubens in der modernen Zeit. Hat die Kirche heute noch den Mut, unpopuläre Wahrheiten zu verkünden? Selbst kirchenferne Journalisten werfen der Katholischen Kirche in Deutschland immer öfter Profillosigkeit vor." Was sind für den modernen Menschen unpopuläre Wahrheiten? "Da sind zunächst die grundsätzlichen christlichen Wahrheiten zur jenseitigen Bestimmung des Menschen. Was erwartet den Menschen nach dem Tod? Ist dem Menschen alles erlaubt, was möglich ist, oder muß er sich an gottgegebene Gebote halten? Ist Christus der wahre Sohn Gottes und damit der Erlöser aller Menschen?" Aber sind denn solche Fragen bei den Katholiken wirklich umstritten? "Leider ja. Die verwässerte Verkündigung von dreißig Jahren zeigt ihre Früchte. Das Glaubenswissen der Katholiken ist auf einem nie gekannten Tiefpunkt angelangt. Viele Gläubige wissen nicht einmal mehr, was die Kirche an Ostern oder Pfingsten feiert. Und das trotz regelmäßigem, vom Konkordat gesichertem Religionsunterricht an den Schulen." Sie sprechen die Schulen an. Was sagen Sie zur Kritik des Vorsitzenden des Zentralkomitees der Katholiken an Ihren Schulen? "Wir haben dazu schon Stellung bezogen. Im Grunde sind diese Vorwürfe ungeheuerlich. Unsere Schulen stehen selbstverständlich seit ihrer Gründung unter der Aufsicht der jeweiligen Kultusministerien und folgen den staatlich vorgegebenen Lehrplänen. Insofern sind die Aussagen von Herrn Meyer in gewisser Weise ein Affront für die Kultusministerien und eine Infragestellung des Auftrags der Kirche, Kinder und Jugendliche für ein christliches Leben vorzubereiten." Gibt es außer den bereits oben genannten theologischen Punkten noch weitere Kritikpunkte ihrerseits? "Ich möchte es einmal ganz lapidar so formulieren: die Sakramentenpastoral ist am Ende. Der Gottesdienstbesuch nimmt überall dramatisch ab, ebenso kirchliche Eheschließungen und Taufen. Die sakramentale Lossprechung (Beichte) wird in vielen Pfarreien überhaupt nicht mehr gespendet. Wenn diese Entwicklung anhält, muß man sich ernstlich fragen, ob die Katholische Kirche in Deutschland nicht bald zur Bedeutungslosigkeit herabgesunken sein wird." Worin sieht die Piusbruderschaft die Lösung? "Die Lösung der Piusbruderschaft ist nicht von ihr selbst erfunden. Es geht um eine Rückbesinnung der Kirche auf ihre ureigenen, überlieferten Werte und Wurzeln. Die Tradition der Kirche hat auch dem heutigen Menschen wirklich etwas zu bieten. Dazu will und kann die Bruderschaft einen entscheidenden Beitrag leisten. Insofern zählen wir auf die heute so oft angemahnte Dialogbereitschaft von Seiten der Bischöfe."
Danke für die Veröffentlichung der offiziellen Erklärung. Ich habe schon mit Spannung darauf gewartet. Für mich ist das schon schlüssig.
Gruß Andreas |
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