Gestern hat der Heilige Stuhl durch den Direktor des
Presseamtes, P. Federico Lombardi SJ, eine Klarstellung zu den
Spekulationen über die Frage des Zölibates in der angekündigten
Apostolischen Konstitution betreffend die
Personalordinariate für Anglikaner verlautbaren lassen, welche in die volle Gemeinschaft mit der Katholischen Kirche eintreten. Ich habe den englischen Text übersetzt, versehe ihn mit ein paar Verlinkungen und übernehme die Gliederung von der
Internetseite des Vatikans:
KLARSTELLUNG DURCH DEN DIREKTOR DES PRESSEAMTES DES HEILIGEN STUHLES, P. FEDERICO LOMBARDI SJ, ZU SPEKULATIONEN ÜBER DIE FRAGE DES ZÖLIBATES IN DER ANGEKÜNDIGTEN APOSTOLISCHEN KONSTITUTION BETREFFEND DIE PERSONALORDINARIATE FÜR ANGLIKANER, DIE IN DIE VOLLE GEMEINSCHAFT MIT DER KATHOLISCHEN KIRCHE TRETEN
Es hat weit verbreitete Spekulationen gegeben, die sich auf gut unterrichtet erscheinende Bemerkungen eines italienischen Korrespondenten namens
Andrea Tornielli stützen, daß die Verzögerung der Publikation der am
20. Oktober 2009 vom Präfekten der Kongregation für die Glaubenslehre, William Kardinal Levada, angekündigten Apostolischen Konstitution betreffend Personalordinariate für Anglikaner, die in die volle Gemeinschaft mit der Katholischen Kirche treten, nicht nur "technischen" Ursachen geschuldet sei. Nach dieser Spekulation gebe es als Basis der Verzögerung ein ernsthaftes substantielles Problem, nämlich Uneinigkeit darüber, ob der Zölibat die Norm für den zukünftigen Klerus der Einrichtung sein werde.
Kardinal Levada machte zu dieser Spekulation die folgende Bemerkungen: "Wäre ich gefragt worden, hätte ich erfreulicherweise jeden Zweifel im Zusammenhang mit meinen Aussagen bei der Pressekonferenz geklärt. Es gibt kein Fundament für eine solche Spekulation. Im Vatikan hat mir gegenüber niemand irgendeine solche Sache erwähnt. Die Verzögerung ist rein technisch begründet im Sinne einer Sicherstellung der Stimmigkeit bei der kirchenrechtlichen Sprache und bei den Verweisen. Die Übersetzungsfragen sind sekundär; die Entscheidung, die
Publikation nicht durch das Abwarten auf den 'offiziellen' lateinischen Text zu verzögern, der in den
Acta Apostolicae Sedis erscheinen wird, wurde vor einiger Zeit getroffen.
Die Entwürfe, die von der Arbeitsgruppe vorbereitet und dem Studium und der Approbation mittels der von der Kongregation befolgten Vorgehensweise unterbreitet wurden, haben alle die folgende Feststellung aufgenommen, was aktuell der Artikel VI der
Konstitution ist:
§1 Diejenigen, die als anglikanische Diakone, Priester oder Bischöfe fungiert haben und die vom kanonischen Recht festgesetzten Anforderungen erfüllen sowie nicht durch Irregularitäten oder andere Hindernisse beeinträchtigt sind, können vom Ordinarius als Kandidaten für die Heiligen Weihen in der Katholischen Kirche angenommen werden. Im Falle verheirateter Amtsträger müssen die in der Enzyklika von Papst Paul VI., Sacerdotalis coelibatus, Nr. 42, und die in der Erklärung "In June" festgelegten Normen befolgt werden. Unverheiratete Amtsträger müssen sich der Norm des klerikalen Zölibates des CIC can. 277, §1, unterstellen.
§2. Der Ordinarius wird in voller Beachtung der Disziplin des zölibatären Klerus in der lateinischen Kirche pro regula nur zölibatäre Männer zur Priesterweihe zulassen. Er kann den Papst auch um die Zulassung verheirateter Männer zur Priesterweihe bitten, als Ausnahme zum can. 277, §1 und auf Basis einer Fall-zu-Fall-Entscheidung, gemäß den vom Heiligen Stuhl approbierten objektiven Kriterien.
Dieser Artikel ist als im vollen Einklang mit der gegenwärtigen Praxis der Kirche zu verstehen, nach der verheiratete frühere anglikanische Amtsträger auf Basis einer Fall-zu-Fall-Entscheidung zum priesterlichen Dienst in der Katholischen Kirche zugelassen werden können. Im Hinblick auf zukünftige Seminaristen wurde rein spekulativ besprochen, ob einige Fälle vorstellbar wären, bei denen eine Dispens vom Zölibat erbeten werden könnte. Aus diesem Grunde müssen objektive Kriterien für solche Möglichkeiten (z. B. bei verheirateten Seminaristen, die sich schon in der Ausbildung befinden) gemeinsam vom Personalordinariat und von der Bischofskonferenz ausgearbeitet und dem Heiligen Stuhl zur Approbation vorgelegt werden."
Kardinal Levada sagte, daß er davon ausgehe, die technische Arbeit an der Konstitution und den Normen werde mit dem Ende der ersten Novemberwoche fertiggestellt sein.
[
ENDE DER KLARSTELLUNG DES HEILIGEN STUHLES.]
In der Übersetzung der angesprochenen Enzyklika des Dieners Gottes Paul VI. lautet der Artikel Nr. 42 (vom 24. Juni 1967) auf den Internetseiten der
Kongregation für den Klerus wie folgt: "
Kraft der grundlegenden Norm, die Wir oben für die Leitung der katholischen Kirche angegeben haben, müssen hier zwei Dinge festgestellt werden: einerseits bleibt das Gesetz, das denen, die zu den heiligen Weihen zugelassen werden, auferlegt, den Zölibat aus freier Entscheidung und auf Lebensdauer zu erwählen, in seiner Rechtskraft unverändert; andererseits ist es erlaubt, die besondere Situation der verheirateten Diener des Heiligtums zu beachten, die Kirchen oder christlichen Gemeinschaften angehören, welche noch von der katholischen Einheit getrennt sind, wenn diese nach der vollen Teilhabe an dieser Einheit und nach dem priesterlichen Dienst streben und nun zur Ausübung des Priesteramtes bestellt werden sollen; aber auch das muß in einer Weise geschehen, daß dadurch der festgelegten Einrichtung des Zölibats kein Schaden entsteht. - Daß übrigens die Oberhirten der Kirche durchaus bereit sind, eine solche Vollmacht anzuwenden, davon zeugt die Anordnung des letzten Ökumenischen Konzils, daß der Diakonat auch Männern reifen Alters, die in der Ehe leben, übertragen werden kann." In der Hoffnung, daß alle Leser einen erholsamen Allerheiligensonntag verbringen konnten und morgen aller Armen Seelen im Heiligen Meßopfer gedenken, verbleibt Euer Padre Alex - Vizeoffizial Dr. Alexander Pytlik
PRESSEEKLÄRUNG DES HEILIGEN STUHLES ZUM PERSONALORDINARIAT UNSERER LIEBEN FRAU VON WALSINGHAM IN ENGLAND UND WALES In Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Apostolischen Konstitution Anglicanorum coetibus von Papst Benedikt XVI. (4. November 2009) u
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