Wednesday, June 23. 2010
Posted by Padre Alex / Dr. Alexander Pytlik
in Kirchenrecht, News Kommentare, Sonstiges
Comments (0) Trackbacks (3) TOTALES MOBBING? BISCHOF WALTER MIXA ZWISCHEN REHABILITATION UND VERURTEILUNG?
Totales Mobbing gegen den emeritierten katholischen Bischof Dr. Walter Mixa? Bischof Mixa irgendwo zwischen Rehabilitierung und Verurteilung? Anmerkungen und Fragen von Vizeoffizial Dr. iur. can. Alexander Pytlik, die nicht ohne die vom Bischof bereits am vergangenen Samstag diktierte "Bitte um Versöhnung und neuen Zusammenhalt der Gläubigen in der Diözese Augsburg des emeritierten katholischen Diözesan- und Militärbischofs Dr. Walter Mixa" gelesen werden sollen:
1. Am 8. Mai 2010 hat Seine Heiligkeit Papst Benedikt XVI. gemäß der offiziellen Mitteilung den Verzicht auf die seelsorgliche Leitung der Diözese Augsburg angenommen, der von Bischof Walter Mixa in Übereinstimmung mit can. 401 § 2 CIC präsentiert worden war, und auch den Verzicht auf das Amt des Militärordinarius für die Bundesrepublik Deutschland, vom selben Bischof vorgelegt. Damit ist für alle Katholiken geklärt, daß der Papst zum damaligen Zeitpunkt ein gültig vorliegendes Rücktrittsgesuch des genannten Bischofs erkannte. Zu keinem Zeitpunkt hat Bischof Walter Mixa geäußert oder auch nur angedeutet, er würde gegen diese Entscheidung des Papstes selbst rechtlich ankämpfen oder sie gar für ungültig ansehen, auch wenn er für sich selbst analysiert hat, keinen aus freien Stücken erklärten Rücktrittswillen zum Ausdruck gebracht zu haben. Diese Frage ist jedoch seit der Annahme des Rücktrittes durch den Papst nicht mehr direkt relevant, sondern kann - wenn es der Papst so wollte - für eine weitere Zukunft oder etwaige weitere Schritte des Heiligen Stuhles in bezug auf den somit emeritierten Diözesan- und Militärbischof mitberücksichtigt werden. 2. Bis zur Stunde und wohl darüber hinaus ist also rechtskräftig geklärt, daß Bischof Walter Mixa emeritierter Diözesan- und Militärbischof ist und somit alle gewöhnlichen Rechte eines emeritierten katholischen Diözesanbischofs besitzt. "Sie alle bleiben auch als Emeriti weiterhin Glieder des Kollegiums der Bischöfe 'kraft der sakramentalen Weihe und der hierarchischen Gemeinschaft mit dem Haupt und den Gliedern des Kollegiums' (can. 336 CIC). Sie haben deshalb das Recht, am Ökumenischen Konzil mit entscheidendem Stimmrecht teilzunehmen (vgl. can. 339 CIC) und die kollegiale Vollmacht innerhalb der Grenzen des Rechtes auszuüben (vgl. can. 337 § 2 CIC)." (Bestimmungen für Bischöfe, die aus dem Amt scheiden, 31. Oktober 1988.) Mehr noch, in diesen von Kardinal Gantin und dem heutigen Kardinal Re unterzeichneten Bestimmungen der Kongregation für die Bischöfe heißt es auch: "Tatsächlich genügt nicht das Recht, ihren Wohnsitz in der Diözese, die ihnen zuletzt anvertraut war, zu behalten, um ein Heilmittel gegen ihre Einsamkeit anbieten zu können, und ebensowenig genügt das Recht auf einen hinreichenden und würdigen Unterhalt (vgl. can. 402 CIC)." Die beim fruchtbaren Meinungsaustausch zusammengetragenen Vorschläge zur teilweisen Behebung des Problems wurden dem Diener Gottes Johannes Paul II. vorgelegt, der sie dann am 29. Oktober 1988 approbierte. 3. Daraus geht nun hervor, daß die emeritierten Bischöfe auch weiterhin zu konsultieren sind, um ihre anerkannte pastorale Erfahrung zu nutzen. Wir dürfen auch nicht vergessen, daß Bischof Mixa schon vor seinen Jahren als Bischof von Eichstätt, von Augsburg und für die Bundeswehr über Jahrzehnte hinweg in der Pfarrseelsorge tätig war. Weiters geht aus den römischen Bestimmungen hervor, daß "einige emeritierte Bischöfe, die auf manchem Gebiet besonders kompetent sind, zu den Mitgliedern der verschiedenen Dikasterien der Römischen Kurie hinzugefügt werden können, und zwar unter dem Titel von beigeordneten Mitgliedern." Die Bischofskonferenz kann auch einen emeritierten Bischof zur Bischofssynode entsenden. Und: "Wo immer die Statuten der Bischofskonferenzen die Präsenz der emeritierten Bischöfe mit konsultativem Stimmrecht nicht vorsehen, bemühe man sich, sie bei einigen Treffen und in mancher Studienkommission zu berücksichtigen, wenn es um Thematiken geht, bei denen die emeritierten Bischöfe besonders kompetent sind." Zweifellos hat Bischof Mixa auf dem Gebiet der Militärseelsorge einen enormen Überblick und ein nicht zu vernachlässigendes wertvolles pastorales Wissen erworben, auf das zum Beispiel in diesem Zusammenhang zurückgegriffen werden könnte. 4. Warum ich das alles vorausschicke? Weil derzeit so getan wird, als ob es trotz der freispruchmäßigen Einstellung eines staatlichen Verfahrens irgendeine andere rechtskräftige Verurteilung oder ein klares Wort des Heiligen Stuhles gäbe, daß Bischof Mixa auch alle diese vorgenannten Rechte längst verwirkt hätte. Dem ist aber bis zur Stunde nicht so, und sämtliche Vorwürfe müßten präzise vorgelegt und nach den bewährten Maßstäben des kirchlichen Rechtes auch unter Wahrung des unverletzlichen natürlichen Grundrechtes auf Verteidigung geprüft werden, um überhaupt für rechtliche Einschränkungen bei einem emeritierten Bischof relevant sein zu können, abgesehen von Maßnahmen der Prävention und der Klugheit, die der Heilige Stuhl auch übergangsmäßig verhängen könnte. In Wirklichkeit gilt auch weiterhin das Wort des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz vom 22. April 2010: "Wir haben unserem Mitbruder viel zu verdanken: Sowohl in seiner Zeit als Bischof von Eichstätt (1996 – 2005) als auch seit 2005 als Bischof von Augsburg. Als Mitglied der Pastoralkommission, als stellvertretender Vorsitzender der Liturgiekommission und als Mitglied der Kommission für Ehe und Familie hat Bischof Walter Mixa unserer Arbeit vielfältige Impulse gegeben. Eine besondere Anerkennung verdient sein sehr engagierter Einsatz als katholischer Militärbischof der Deutschen Bundeswehr." Außerdem sagte Erzbischof Dr. Robert Zollitsch, daß er das Rücktrittsgesuch nicht als Schuldeingeständnis verstanden habe. 5. Anläßlich der Annahme des Rücktrittes sagte dann derselbe Erzbischof: "Ich hoffe, daß die verschiedenen Vorwürfe in den unterschiedlichen Bereichen von den zuständigen Stellen bald geklärt werden können." Und gestern ließ der Ständige Rat der Deutschen Bischofskonferenz verlauten: "(Die versammelten Bischöfe) bestätigen, daß die in den Medien jetzt bekannt gewordenen Vorwürfe gegen ihn im April 2010 nach Rom weitergeleitet worden sind." Was mir diesbezüglich abgeht, ist genau jene Transparenz, die von Seiner Heiligkeit Papst Benedikt XVI. gegenüber der Katholischen Kirche in Irland am 19. März 2010 exemplarisch eingefordert worden ist: "Nur entschiedenes Vorgehen, das in vollkommener Ehrlichkeit und Transparenz erfolgt, werden den Respekt und das Wohlwollen des irischen Volks gegenüber der Kirche, der wir unser Leben geweiht haben, wiederherstellen." Welche der bekannt gewordenen Vorwürfe waren und sind es aber ganz präzise, welche sexuellen Opfer des emeritierten Bischofs Walter Mixa haben sich bei den Ombudsstellen oder wo anders nachweislich gemeldet bzw. wurden explizit eingeladen, welche "unterschiedlichen Bereiche" waren und sind es, und wer waren und sind die befaßten "zuständigen Stellen"? Wie weit ist die Prüfung der somit erst im April 2010 an den Heiligen Stuhl übermittelten Vorwürfe? 6. Ich halte daher fest - und ich spreche hier nicht neutral, sondern aus der Perspektive eines Anwaltes - daß solange nicht von Seiten des Heiligen Stuhles über die Annahme des Rücktrittes hinaus eine Erklärung ergeht, welche Bischof Walter Mixa Rechte abspricht oder Vergehen aufgrund einer bestimmten Beweisdichte anrechnet, er als katholischer Bischof mit allen Rechten und Pflichten seines Status als Emeritus anzuerkennen ist. Durch den bei nicht wenigen innerhalb und außerhalb der Katholischen Kirche gegebenen Eindruck eines totalen Mobbings des Dr. Walter Mixa erhalte ich mittlerweile schon solche Tweets: "Die Frage mit Mixa ist doch, haben wir hier einen zweiten Fall Pater Maciel, ich weiß nicht, was die Wahrheit ist, traurig sicher." Beim derzeitigen Stand der offenbar – abgesehen von der Einstellung eines Verfahrens - nach keinem Rechtssystem geprüften "Vorwürfe" muß ich in aller Deutlichkeit antworten: "Nein!" Dann wären im übrigen auch (viel zu spät) Mitwisser und opportunistische Nutznießer in den Blickwinkel zu nehmen. Zum verstorbenen Gründer der Legionäre Christi hat der Heilige Stuhl am 1. Mai 2010 nämlich folgendes verlauten lassen: "Das sehr schwerwiegende und objektiv unmoralische Verhalten von Pater Maciel, das durch unbestreitbare Zeugenaussagen belegt ist, äußert sich bisweilen in Gestalt von wirklichen Straftaten und offenbart ein gewissenloses Leben ohne echte religiöse Gesinnung. Der Großteil der Legionäre wußte nichts von diesem Leben, vor allem aufgrund des von Pater Maciel aufgebauten Beziehungssystems, der es geschickt verstand, sich Alibis zu verschaffen und bei den Personen seiner Umgebung Vertrauen, Vertraulichkeit und Stillschweigen zu erreichen und die eigene Rolle als charismatischer Gründer zu stärken." Diese unangreifbare Feststellung zum verstorbenen Pater Maciel erfolgte allerdings nach einer umfassenden Apostolischen Visitation. Und eben eine ähnliche in der Katholischen Kirche bei vielen Skandalfällen (vgl. z. B. das Bistum St. Pölten oder die irischen Diözesen) bewährte umfassende Prüfung aller Vorgänge und Vorkommnisse hätten sich meiner Meinung nach nicht wenige Katholiken gewünscht. So jedoch wird der Eindruck erweckt, man sei zwischen Verurteilung und Rehabilitation des Bischofs steckengeblieben. Und so werde ich wohl auch weiterhin vertrauliche Nachrichten erhalten, die solche oder ähnliche Bausteine enthalten: "Wie gesagt, ich habe kein Interesse, diese Geschichte aufzuwärmen, was nur mit vollem Namen und öffentlich möglich wäre. Weil ich der Meinung bin, daß Bischof Mixa genug gestraft und es der Peinlichkeiten genug ist. Wenn allerdings Kirchenmänner von außen wie Sie nichts unversucht lassen, weiterhin an einer Legendenbildung zu stricken, dann frage ich mich wirklich, ob mein Weg der richtige ist." Abgesehen von der Perspektive eines Anwaltes geht es mir in allen Fällen niemals um Legendenbildung, sondern um Transparenz, Gerechtigkeit und Barmherzigkeit. Nur auf diesem Fundament kann ein halbwegs stabiler Frieden für alle Interessierten gefunden werden. Euer Padre Alex - Vizeoffizial Dr. Alexander Pytlik P. S. Mittlerweile ist eine gemeinsame Einigung zwischen dem Bistum Augsburg und dem emeritierten Diözesanbischof Dr. Walter Mixa erreicht worden, welche die Rechte und Pflichten aller Beteiligten wahrt. Comments
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Bekanntlich hatten Vertreter des Bistums Augsburg den damals noch regierenden Diözesanbischof Dr. Walter Mixa unter Mißachtung der Kompetenzen des Heiligen Stuhles und sogar ohne Kontaktierung eines mutmaßlichen Mißbrauchopfers bei staatlichen Behörden angezeigt, wobei die rasche Einstellung des Verfahrens aufgrund der Befragungen einem völligen Freispruch des Bischofs gleichkam. Ich habe ja im obigen Blogeintrag eine mögliche Erklärung des zuständigen Heiligen Stuhles angesprochen. Am 1. Juli 2010 erging diese tatsächlich, und sie ist von allen betroffenen Katholiken zu beachten:
MITTEILUNG DES VATIKANISCHEN PRESSESAALES: TREFFEN DES HEILIGEN VATERS MIT DEM EMERITIERTEN DIÖZESANBISCHOF DR. WALTER MIXA Der Heilige Vater hat am 1. Juli 2010 den emeritierten Bischof von Augsburg Msgr. Walter Mixa in Audienz empfangen. Der Papst hatte mit Schreiben vom 4. Mai 2010 der Bitte des Bischofs um Entpflichtung von seinen Ämtern als Oberhirte der Diözese Augsburg und als deutscher Militärbischof entsprochen; die Endgültigkeit dieser Entscheidung wurde in der Audienz nochmals bestätigt. Bischof Mixa wird sich zu einer Zeit des Schweigens, der Sammlung und des Gebets zurückziehen und nach einer Periode der Heilungen und der Versöhnung wie andere emeritierte Bischöfe für Aufgaben der Seelsorge im Einvernehmen mit seinem Nachfolger zur Verfügung stehen. Bischof Mixa hat betont, daß er seinen bischöflichen Dienst immer gern und gewissenhaft zu erfüllen sich mühte. Er hat aber auch in aller Ehrlichkeit und Demut sein Bekenntnis bekräftigt, daß er Fehler und Irrtümer begangen hat, die zu einem Vertrauensverlust führten und den Rücktritt unvermeidlich werden ließen. Er hat erneut für all seine Fehler um Verzeihung gebeten, bittet aber zu Recht auch darum, daß man über seinen Fehlern das Gute, das er getan hat, nicht ganz vergessen möge. Der Heilige Vater hat die Hoffnung ausgedrückt, daß die Vergebungsbitte auf offene Ohren und Herzen stoße. Nach einer Zeit oft maßloser Polemik wünscht er sich Versöhnung, ein neues Sich-Annehmen in der Gesinnung der Barmherzigkeit des Herrn und im gläubigen Sich-Anvertrauen an seine Führung. Er bittet vor allem auch die Mitbrüder im bischöflichen Amt, Bischof Mixa mehr als bisher ihre freundschaftliche Nähe, ihr Verstehen und ihre Hilfe zur Findung der rechten Wege spüren zu lassen. Alle Gläubigen der Diözese Augsburg bittet der Papst, neu aufeinander zuzugehen und den Bischof offenen Herzens anzunehmen, den er als Nachfolger von Bischof Mixa bestellen wird. Die Welt wartet in einer Zeit der Gegensätze und der Unsicherheit auf das gemeinsame Zeugnis der Christen, das sie von ihrer Begegnung mit dem auferstandenen Herrn her zu geben vermögen und in dem sie einander wie der ganzen Gesellschaft helfen, den rechten Weg in die Zukunft zu finden. [ENDE] In der Erklärung des Heiligen Stuhles ist zwei Mal vom Nachfolger die Rede. Seine Heiligkeit Papst Benedikt XVI. hat diesen bereits wenige Tage später bestellt und somit klar aufgezeigt, wohin der Weg des Bistums Augsburg gehen soll: http://www.kath.net/detail.php?id=27332 Der bisherige Diözesanbischof von Görlitz, Dr. iur. can. Konrad Zdarsa, ist zum Diözesanbischof von Augsburg ernannt worden. Nach der Lektüre eines ausführlichen Interviews mit dem künftigen Oberhirten freue ich mich über diese rasche Entscheidung des Heiligen Vaters sehr: http://bit.ly/bG56dh Beten wir, daß alle Wünsche des Papstes erhört werden. Von Bischof Konrad her sieht es gut aus, denn im selben AZ-Interview sagt er, daß er "dem Willen des Heiligen Vaters entsprechen und das nach seinen Kräften Mögliche vor allem mit der Hilfe Gottes tun" möchte. Einen gesegneten Sonntagabend wünscht Euch allen Euer Padre Alex
Der Vollständigkeit halber und auch, um ein wenig Verwunderung zum Ausdruck zu bringen, möchte ich noch auf folgendes hinweisen: obwohl mittlerweile auch jene, die es als katholische Bischöfe oder Priester immer hätten wissen müssen, darüber informiert sind, daß Bischöfe im Falle eines auf sie fallenden Verdachtes
1. nicht von geltenden Leitlinien einer Bischofskonferenz betroffen sind, es sei denn, der Heilige Stuhl hätte es ausdrücklich genehmigt; 2. nicht einfach von Mitbischöfen, ihrem Generalvikar oder anderen untergebenen Mitarbeitern bei staatlichen Behörden angezeigt werden dürfen; 3. nicht von einem anvertrauten Bistum selbst gerichtet werden, um es ganz allgemein zu sagen, und somit 4. nur in die Kompetenz des Heiligen Stuhles fallen, auch was eine etwaige Anzeige eines solchen verdächtigen Bischofs beim Staat betrifft; sind bis heute auf folgenden drei Beispielseiten die diesbezüglichen Irrtümer und völligen Fehleinschätzungen im Fall von Bischof Walter Mixa weder verschwunden noch korrigiert worden, und nach außen hin gibt es auch keinerlei Erklärung dazu, daß objektiv eine Fehlbewertung und ein Fehlhandeln - präzise eine kirchenrechtliche Kompetenzanmaßung - vorlag: 1. auf der Internetseite der Deutschen Bischofskonferenz. Es geht um die Erklärung des Vorsitzenden Erzbischof Dr. Robert Zollitsch "zum Rücktritt von Bischof Dr. Walter Mixa". Hier steht mit Datum vom 8. Mai 2010 immer noch: "Es war richtig, daß Hinweise, die jetzt gegeben wurden, in Übereinstimmung mit den Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz den zuständigen Stellen zur Kenntnis gebracht und angezeigt wurden. Ich hoffe, dass die verschiedenen Vorwürfe in den unterschiedlichen Bereichen von den zuständigen Stellen bald geklärt werden können." Ganz zu schweigen vom darüber hinaus noch vorliegenden Bruch der hier genannten Leitlinien ... ( vgl. http://www.kath.net/detail.php?id=27162 ) 2. auf der Internetseite des Bistums Augsburg, hier mit Datum vom 16. Juni 2010: "Die Verantwortlichen der Diözese haben das Richtige und Notwendige getan und gemäß der Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz und der Freisinger Bischofskonferenz gehandelt." 3. auf der Internetseite des katholischen Militärordinariates Deutschlands. Es geht um die Erklärung des damaligen Militärgeneralvikars: "In Übereinstimmung mit den Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz hat das Bistum Augsburg die gegen den Bischof erhobenen Vorwürfe den zuständigen Stellen zur Kenntnis gebracht und angezeigt. Es ist zu hoffen, daß die Vorwürfe in den unterschiedlichen Bereichen geklärt werden können." Für mich stellt sich die Frage, wann diese Erklärungen aus dem Netz genommen werden oder - was korrekter wäre - in Übereinstimmung mit der hier zu beachtenden alleinigen Kompetenz des Papstes und somit in ihre katholische Richtigkeit gebracht / korrigiert werden. Wenn ich es richtig sehe, haben die drei vorgenannten kirchlichen Institutionen bis heute die im Vorkommentar abgedruckte Erklärung des Heiligen Stuhles nach der Papstaudienz ebensowenig internetmäßig abgedruckt ( vgl. auch http://www.kath.net/detail.php?id=27258 ). Mit besten Grüßen von Padre Alex |
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Diesen Brief diktierte mir der emeritierte Diözesanbischof und Militärordinarius Dr. Walter Mixa bereits am vergangenen Samstag nachmittag, heute wird er offiziell veröffentlicht: Bitte um Versöhnung und neuen Zusammenhalt der Gläubigen in der Diözese
Tracked: Jun 23, 12:36
Zum neunten Mal wurde die "verschlossene Auster" als Negativpreis (im Gegensatz zum "Leuchtturm für besondere publizistische Leistungen") von einem "Netzwerk Recherche" verliehen, diesmal im Jahr 2010 einfachhin der Katholischen Kirche "für ihren Umgang m
Tracked: Jul 12, 01:40
Sämtliche der folgenden Texte übernehme ich von den heute publizierten Mitteilungen des Heiligen Stuhles. Soferne keine deutsche Übersetzung vorliegt, nehme ich sie selbst vor, wobei das eigentliche kirchenrechtliche Dokument vom 21. Mai 2010 erfreulicher
Tracked: Jul 17, 01:32