Sonntag, 11. Juli 2010
VERSCHLOSSENE AUSTER: KRITIK AN ... Geschrieben von Padre Alex / Dr. Alexander Pytlik
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VERSCHLOSSENE AUSTER: KRITIK AN PREISVERLEIHUNG FÜR KATHOLISCHE KIRCHE
Zum neunten Mal wurde die "verschlossene Auster" als Negativpreis (im Gegensatz zum "Leuchtturm für besondere publizistische Leistungen") von einem "Netzwerk Recherche" verliehen, diesmal im Jahr 2010 einfachhin der Katholischen Kirche "für ihren Umgang mit dem Mißbrauchsskandal". Als Begründung gibt Prof. Dr. Thomas Leif, der Vorsitzende des genannten Netzwerkes, an: "Die deutschen Bischöfe geben bei der Aufarbeitung der Mißbrauchsfälle nur die Tatsachen zu, die sich nicht mehr leugnen lassen. Die Katholische Kirche respektiert den Anspruch der Öffentlichkeit auf frühzeitige und vollständige Information nicht und widerspricht damit ihren eigenen Werte-Postulaten nach Wahrhaftigkeit und Ehrlichkeit". Der Preis stünde als mahnendes Symbol für mangelnde Offenheit und Behinderung der Pressefreiheit von Personen oder Organisationen gegenüber den Medien. Wer hatte ihn eigentlich in den letzten Jahren erhalten? 2009 ging er an den Bundesverband deutscher Banken, auch schon verbunden mit einer Gegenrede zur "Laudatio". Die ausgezeichneten Preisträger erhalten nämlich immer das Recht auf Gegenrede oder Stellungnahme vor der Jahreskonferenz. In den vergangenen Jahren wurde eine eigentliche Gegenrede offenbar nur von Innenminister Schily und vom Bundesverband deutscher Banken beantragt. Möglicherweise waren die anderen "Preisträger" gar nicht persönlich zugegen oder vertreten. Im Jahr 2008 war der "Preis" an das Internationale Olympische Komitee ergangen, 2007 an den damaligen russischen Präsidenten Wladimir Putin, 2006 an Hartmut Mehdorn, den damaligen Vorstandsvorsitzenden der Deutsche Bahn AG, 2005 an Gerhard Mayer-Vorfelder, den damaligen Präsidenten des Deutschen Fußball-Bundes (DFB), 2004 an die Hypovereinsbank "stellvertretend für fast alle DAX-Unternehmen, die Hörfunk- und TV-Journalisten an einer umfassenden Berichterstattung über ihre Hauptversammlungen behindert und damit die Freiheit der Presse in einem wesentlichen Punkt eingeschränkt" hätten, 2003 war es der Aldi-Konzern, und 2002 (zum ersten Mal) Otto Schily als Bundesinnenminister, verbunden mit einer lesenswerten Gegenrede desselben "Preisträgers".
Als Ergänzung zur gelungenen Gegenrede des Sprechers der Deutschen Bischofskonferenz werden meinerseits noch ein paar unhaltbare Thesen der ankündigenden Auster-Pressemitteilung bzw. der Laudatio des Ressortleiters Innenpolitik der Süddeutschen Zeitung, Heribert Prantl, aufgezeigt. Vor allem ist es absolut notwendig, den Papst aufgrund der mittlerweile sehr eindeutigen Faktenlage ganz klar zu verteidigen. Das "Netzwerk Recherche" ist so fair, daß die Gegenrede jeweils gemeinsam mit der Laudatio auf der Internetseite abrufbar gemacht wird. So kann bis heute die Gegenrede des geschäftsführenden Vorstandes des Bundesverbandes deutscher Banken zur verschlossenen Auster 2009 nachgelesen werden: "Was ich aber zurückweise – und zwar dezidiert zurückweise –, ist der pauschale Vorwurf, wir hätten die Aufklärung der Finanzmarktkrise behindert oder gar die Presse fehlgeleitet, wir hätten Informationen blockiert oder seien nicht bereit zur selbstkritischen Analyse dieser Krise." Den Preis der verschlossenen Auster nahm am vergangenen Samstag für die Deutsche Bischofskonferenz also ihr Sprecher Matthias Kopp entgegen. Domradio berichtet noch von einer nachfolgenden Rahmendiskussion unter dem reißerisch-undifferenzierten Titel "Mixa und Co. – Der Mißbrauchsskandal in den Medien". Dieser Titel war meines Erachtens nicht mehr legitim, da bekanntermaßen eine ohne Autorisierung des Heiligen Stuhles aufgegebene "diözesane" Mißbrauchsanzeige gegen den katholischen Bischof Dr. Walter Mixa freispruchmäßig eingestellt worden war. Ich will nicht allem widersprechen, was Leif in seiner Presseaussendung und was Prantl in seiner "Laudatio" formulierte. Es werden auch Dinge angesprochen, die ich schon seit langem vertrete. Aber ein paar wichtige Punkte müssen noch zurechtgerückt und somit differenzierter und näher an die Wahrheit der Fakten herangeführt werden, und eben solches hätte in einer umfassenden Gegenrede abrufbar gemacht werden müssen: 1. fällt auf, wie sehr die Konzentration der Kritik beim Diözesanbischof von Regensburg, Prof. Dr. Gerhard Ludwig Müller, liegt. Fast gewinnt man den Eindruck, die Veranstalter empfänden es als schade, daß bei ihm noch keine "Vorwürfe" aufgetaucht seien. Im Grunde müssen Leif und Prantl aber dankbar sein, denn gäbe es ihn nicht, würden dieselben wohl klagen, daß es keine klaren Aussagen mehr zum Kritisieren und Weiterdenken gäbe. Mein Vorwurf ist allerdings, daß die in der Tat ausgewogenen Stellungnahmen des Regensburger Diözesanbischofs einfach ignoriert wurden und werden, Wer diese 15 Punkte Müllers liest, wird der überzogenen Kritik am Regensburger Bischof nicht mehr folgen können. Und das, was im Punkt 8 genannt ist, bedürfte einer besseren Antwort als was an Inhalten in der Laudatio Prantls nachlesbar ist. Prantl bringt somit Müller zu Unrecht mit der folgenden "Kirchendefinition" in Verbindung: "Es gibt eine Kirche, deren Selbstmitleid größer ist als das Mitleid mit den Opfern. Es gibt eine Kirche, die glaubt, sie habe lediglich ein Problem mit angeblich mißliebigen Medien. Dieser Kirche widme ich diesen Negativ-Preis, die 'Verschlossene Auster'. Ich widme ihn, pars pro toto, dem Bischof meiner Heimatdiözese Regensburg, dem Bischof Gerhard Ludwig Müller ... Was Wackersdorf für die CSU war, ist Bischof Müller für die katholische Kirche: ein Fiasko." In Wirklichkeit bleibt die legitime Anfrage Bischof Müllers berechtigt: "Mißbrauchte Pressefreiheit läßt sich nicht mehr unterscheiden von einer Diffamierungs-Lizenz, mit der man scheinbar legal all diejenigen Personen und Glaubensgemeinschaften ihrer Ehre und Würde beraubt, die sich dem totalitären Herrschaftsanspruch des Neo-Atheismus und der Diktatur des Relativismus nicht fügen." Und weil dies eben keine realitätsferne Schwarz-Weiß-Malerei ist, druckte auch der L'Osservatore Romano offizielle Meldungen über die vorbildhaften und aufrichtigen Vorgehensweisen des Regensburger Bischofs ab (vgl. auch 1 und 2). Niemand kann daher heute noch gutwillig bestreiten, daß es dem Regensburger Bischof immer schon um diese drei Punkte ging: a) Gerechtigkeit und Hilfe für die Opfer, b) strafrechtliche und kirchenrechtliche Verfolgung der Täter, c) Verhindern zukünftiger Übergriffe. Und damit völlig übereinstimmend sagte der für Augsburg neu ernannte Diözesanbischof Dr. Konrad Zdarsa, derzeit Bischof von Görlitz, gegenüber der "Augsburger Allgemeinen": "Sie reden von 'der' Kirche, die etwas falsch gemacht hat. Aber was hat denn die Gesellschaft falsch gemacht? Denken Sie daran, daß Mißbrauch von einzelnen Tätern verübt wird. Jeder Mißbrauchsfall ist einer zu viel. Aber man muß auch die Relationen sehen. Man hat einzelne Fälle, wenn auch noch so schlimme, bezogen auf eine ganze Gemeinschaft (...) ich möchte doch darum bitten, daß wir immer wieder differenzieren. Der Anspruch an Priester ist hoch, und wir haben uns immer wieder neu danach auszurichten. Auch ich muß mir bei jeder Predigt überlegen: predigst du nicht auch für dich? Insgesamt wird uns aber daran deutlich gemacht, daß die Kraft, das Geheimnis Christi glaubwürdig zu verkünden, nicht von uns kommt, sondern von Gott. Der Apostel Paulus sagt: Gottes Kraft kommt in der Schwachheit zur Vollendung. Damit möchte ich aber keineswegs die Vergehen herunterspielen." 2. Wenn Heribert Prantl formuliert: "Viele Journalisten wollen wohl gar keinen katholischen Schutzpatron haben und empfinden ihn als aufgedrängte Bereicherung", ist dies seine persönliche Meinung. Dann aber ohne Würdigung der Bemühungen des damaligen Kardinals Ratzinger und des heutigen Papstes Benedikt XVI. zu behaupten, daß die Katholische Kirche als ganze im Gegensatz zu ihrem Heiligen Franz von Sales nicht mehr glaubwürdig wäre und daß die Kirche "sprach- und sprechunfähig geworden" sei, "vor allem, wenn es um ihr Verhältnis zur Sexualität geht", ist eine Behauptung, die das Lehramt des Papstes und der mit ihm verbundenen Bischöfe einfach nicht zur Kenntnis nimmt und sämtliche Predigten, Schreiben und Impulse in den Pontifikaten der Päpste Johannes Paul II. und Benedikt XVI. in Bausch und Bogen als nicht existent ansieht (vgl. z. B. die Orientierungshilfen des Päpstlichen Rates für die Familie "Menschliche Sexualität: Wahrheit und Bedeutung"), ganz zu schweigen von der sehr rasch eingerichteten umfassenden Ressourcenseite des Heiligen Stuhles zur Problematik innerkirchlichen sexuellen Mißbrauchs. Und wenn Thomas Leif fast dogmatisch meint: "Die Katholische Kirche muß sich zu einer prinzipiellen Kurskorrektur in ihrer Informationspolitik aufraffen und die Öffentlichkeit künftig unverzüglich und vollständig informieren. Nur so kann sie Stück für Stück dem entstandenen Glaubwürdigkeits-Vakuum begegnen”, frägt man sich schon, ob er denn den Hirtenbrief des Papstes an die Iren mit exemplarischer Bedeutung für die ganze Weltkirche vollständig gelesen und auch ernstgenommen hat. Angesichts dessen dann die "Laudatio" von Prantl in der "Süddeutschen" noch mit dem Titel "Das kalte Herz der Kirche" zu beginnen, halte ich für unfair. In Wahrheit - so ist meine Behauptung - würde diese exemplarische Kritik Prantls von seiner Seite erst dann aufhören, wenn die Kirche fundamentale Prinzipien ihrer aus dem Glauben und dem jedem Menschen einsehbaren menschlichen Naturgesetz folgenden Morallehre aufgeben und "neue", also gegen die Gebote Gottes verstoßende Antworten geben würde. Anders ist für mich der Tabu-Unsinn Prantls nicht nachvollziehbar: "Die Diskussion über den Zölibat samt der Sexualität der Priester ist ein Tabu, die Diskussion über die katholische Sexuallehre ist ein Tabu, das Reden über Verhütung ist tabu. Wenn es so viele Tabus gibt, gibt es keine Wahrhaftigkeit mehr. Die Institution, die diese Tabus aufgestellt hat, geht den heiklen Fragen aus dem Weg, weil sie keine Antworten geben will." Die glaubensgemäßen Antworten der Katholischen Kirche und die Vermittlung dieser Antworten in pastoraler Liebe vieler Priester und in Treue zum Lehramt sind Fakten. Es bleibt daher dabei: wir müssen Sünden anerkennen und selbstverständlich bekennen, aber wir können nicht unveränderliche Gebote Gottes, auch nicht das 6. Gebot mit allem, was dazu gehört, sukzessive abändern. Wenn die klare Lehre der Kirche als "Tabu"-Aufstellen bezeichnet wird, ist dies all zu billig und - ich sage es noch deutlicher - populistisch. Darauf deutet auch Prantls Meinung hin: "Heute, in der Katholischen Kirche, heißt es, unter anderem, Aufhebung des Pflicht-Zölibats und Frauen-Ordination." (Letztere ist niemals möglich, weil dogmatisch unfehlbar vorgelegt, endgültig, aber auch gut begründet.) Und im übrigen sei - gegen Prantl - auch noch gesagt: eine "Entsexualisierung des Menschen" war nie das geltende Programm der Kirche oder ihrer Lehre, eine solche These entspringt einem tatsächlich schwerwiegenden Mißverständnis. Das Reden der Opfer ist in der Tat ein absoluter Gewinn, aber das im Zuge der Preisverleihung versuchte undifferenzierte Ausspielen des Redens vieler Opfer gegen das Verkündigungsreden des katholischen Lehramtes ist sinnlos und bringt den Opfern gar nichts. 3. Doch Prantl schafft auch Differenzierung, die im Grunde die Verleihung der "verschlossenen Auster" an die Katholische Kirche insgesamt auf wackeligen Beinen erscheinen läßt: "Die Kirche war nicht die Täterin des sexuellen Mißbrauchs. Aber sie war und ist die Heimat der Täter. Sie hat ihnen die heiligen Räume zur Verfügung gestellt, in denen die Täter so geschützt agieren konnten und in denen die Opfer so ungeschützt waren; sie, die Kirche hat den Tätern die Würde des Amtes verliehen, mit der sie sich tarnen und in der sie sich verstecken konnten. Es sind so viele Amtsträger, die als unwürdig entlarvt worden sind, und bei fast allen hat die Amtskirche so lange weggeschaut." Den abgegriffenen und ekklesiologisch unsinnigen Kampfbegriff "Amtskirche" will ich hier gar nicht kommentieren. Doch wenn Prantl dann trotz der umfassenden Stellungnahmen des Heiligen Stuhles (vgl. nochmals die Ressourcenseite zur Problematik innerkirchlichen sexuellen Mißbrauchs) behauptet: "Die Amtskirche, bis hinauf zu dem Mann, der heute Papst ist, hat seinerzeit neue Verbrechen an Kindern nicht konsequent verhindert, als sie von den alten Verbrechen erfahren hatten." Dann muß ich ihm radikal widersprechen. Nein, dafür gibt es keinen Beweis, alle diesbezüglichen Angriffe auf den regierenden Papst sind bisher so durchgefallen wie diese eine völlig verfehlte Mißbrauchsanzeige gegen den emeritierten Augsburger Diözesanbischof. Die heutige Linie des Papstes war schon immer seine Linie, und wenn es nicht so wäre, dann gäbe es weder den Hirtenbrief an die Iren noch die klare Stellungnahme des Heiligen Stuhles nach der Apostolischen Visitation der Legiönäre Christi, um nur zwei überzeugende Beispiele zu benennen. Ja, in diesem Zusammenhang muß ich wirklich dem Air-Berlin-Chef Joachim Hunold rechtgeben: "Konrad Adenauer hat auch gesagt: 'Nehmen Sie die Menschen, wie sie sind, es gibt keine anderen.' Gerade damit tun wir uns in Deutschland schwer. Wir jammern beim kleinsten Wehwehchen und sind gnadenlos bereit, alles und jeden zu skandalisieren. Vor fünf Jahren waren wir noch stolz darauf, daß Kardinal Joseph Ratzinger Papst wurde. Heute lechzen wir förmlich danach, daß ihn endlich jemand direkt mit den Fällen von Kindesmißbrauch in der Katholischen Kirche in Verbindung bringt. Auch Sportler und Künstler werden erst von den Medien hochgejubelt und dann wieder im Handumdrehen vom Podest gestoßen (...) Ein deutscher Politiker kann für sein Land leisten, was er will - wenn er einmal einen Fehler macht, erklären ihn seine [gewiß unfehlbaren] Kritiker schnell zur Unperson. Kein Wunder also, daß Eltern ins Grübeln geraten, wenn sie von ihren Kindern nach Vorbildern gefragt werden." 4. Was Prantl dann abschließend sagt, ist längst vom Papst selbst im Hirtenbrief an die Iren vorweggenommen, hier rennt er einfach offene No-Na-Türen ein. Benedikt XVI. schreibt am 19. März 2010 an die Iren: "Zu den beitragenden Faktoren sind sicherlich zu zählen: unangemessene Verfahren zur Feststellung der Eignung von Kandidaten für das Priesteramt und das Ordensleben; nicht ausreichende menschliche, moralische, intellektuelle und geistliche Ausbildung in Seminaren und Noviziaten; eine gesellschaftliche Tendenz, den Klerus und andere Autoritäten zu begünstigen; sowie eine unangebrachte Sorge um den Ruf der Kirche und die Vermeidung von Skandalen, die zum Versagen in der Anwendung bestehender kanonischer Strafen und im Schutz der Würde jeder Person geführt hat (...) Nur entschiedenes Vorgehen, das in vollkommener Ehrlichkeit und Transparenz erfolgt, werden den Respekt und das Wohlwollen des irischen Volks gegenüber der Kirche, der wir unser Leben geweiht haben, wiederherstellen. Das muß zuallererst aus Eurer eigenen Gewissenserforschung, aus innerer Reinigung und geistlicher Erneuerung kommen. Die Menschen Irlands erwarten zu Recht, daß Ihr Männer Gottes seid, daß Ihr gottgefällig und einfach lebt und täglich nach persönlicher Umkehr strebt. Für sie seid Ihr – mit den Worten des heiligen Augustinus – Bischof; aber gemeinsam mit ihnen seid Ihr berufen, Christus nachzufolgen (vgl. Sermon 340,1)." Und ich habe den gerade für die Prävention und den Schadensersatz unersetzlichen Wert des vom Papst hervorgehobenen Kirchenrechts in einen Kommentar gemünzt: "Papst Benedikt hat für die Opfer das Kirchenrecht gerettet." Hier irrt Thomas Leif in der Presseaussendung zur Preisverleihung fundamental: "Trotz massiver Forderungen aus Politik und Öffentlichkeit nach einer rückhaltlosen Aufklärung und Bestrafung der Täter, hielt die Katholische Kirche an einer internen Aufarbeitung fest. Die innerkirchlichen 'Aufklärungs'-Maßnahmen behindern bis heute in manchen Fällen sogar die staatsanwaltlichen Ermittlungen." Nein, das stimmt nachweislich nicht. Wer den innerkirchlichen kirchenrechtlichen Maßnahmen ihre Legitimität abspricht, schwächt paradoxerweise die Rechte der Opfer. Ich habe dies schon mehrfach aufgezeigt, so in meiner Kritik an einem absurden NRO-Bericht (über die angebliche Behinderung der Kinderrechtskonvention durch das katholische Kirchenrecht). Aber auch die neuerlich populistische These Prantls ist in jeder Hinsicht falsch: "Es gibt den Papst, der beharrlich schweigt, wenn alle Welt eine Erklärung erwartet, der keinen Sinn hat für rechten Augenblick, keinen Sinn für den Kairos, für das große Mea Culpa, vor dem sein Vorgänger nicht zögerte." Nein, die Erwartungen verschiedener deutscher Journalisten sind nicht der Maßstab zur Bewertung einer Amtsführung des Papstes. Und der Diener Gottes Johannes Paul II. kann nicht gegen Benedikt XVI. oder umgekehrt ausgespielt werden, auch nicht was die Vergebungsbitte des Jubiläumsjahres 2000 betrifft (vgl. ein Dokument der Internationalen Theologischen Kommission zur Thematik "Erinnern und Versöhnen. Die Kirche und die Verfehlungen in ihrer Vergangenheit"). Bei allen Einzelbeispielen übersieht Prantl einfach das Recht als solches und somit auch das Kirchenrecht. Wer jeden diskutierten Einzelfall genau ansieht, wird schnell bemerken, daß man nicht immer einfach konkrete Skandalfälle oder auch Mißbrauchsfälle miteinander vergleichen oder gegeneinander ausspielen kann. Es gibt Grundrechte, welche auch das Grundrecht auf Verteidigung beinhalten, und es gibt sogar etwas Unverbrüchliches, das keinen Menschen auf dieser Welt nur irgendetwas angeht: den Inhalt der Beichte. Es gibt das Recht auf absolute und ausnahmslose Beachtung des Beichtgeheimnisses. Und all diese und andere natürliche Grundrechte wird die Kirche immer verteidigen, ob gelegen oder ungelegen, und nach dem Willen des regierenden Papstes gehören dazu auch die Rechte der Opfer sexuellen Mißbrauchs in jeder nur erdenklichen legalen Hinsicht. Der Papst selbst hat daher den Preis der "verschlossenen Auster" in keinerlei Hinsicht verdient, und der mit diesem auch auf diesem Gebiet vereinte Regensburger Diözesanbischof meiner Meinung nach genausowenig. So weit also meine unvollständige Kritik an einer kritischen Preisverleihung - eine gute gesegnete Woche im Monat des Kostbaren Blutes Jesu Christi wünscht Euch Euer Padre Alex - Vizeoffizial Dr. Alexander Pytlik Mittwoch, 23. Juni 2010
BISCHOF WALTER MIXA: BITTE UM ... Geschrieben von Padre Alex / Dr. Alexander Pytlik
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BISCHOF WALTER MIXA: BITTE UM VERSÖHNUNG UND ZUSAMMENHALT
Diesen Brief diktierte mir der emeritierte Diözesanbischof und Militärordinarius Dr. Walter Mixa bereits am vergangenen Samstag nachmittag, heute wird er offiziell veröffentlicht.
Bitte um Versöhnung und neuen Zusammenhalt der Gläubigen in der Diözese Augsburg des emeritierten Katholischen Diözesan- und Militärbischofs Dr. Walter Mixa: Während der vergangenen Monate ist sehr viel in den Medien über die Verhältnisse in der Diözese Augsburg, auch über meine Person, geschrieben und gesagt worden. In vielfältiger Hinsicht waren die Berichte in dieser oder jener Richtung tendenziös. Über diese vergangenen Berichte will ich jetzt nicht sprechen, da sie weitgehend bekannt sind. Mir geht es mit meinem jetzigen Zeugnis nicht nur um eine Klarstellung, sondern darum, auch eine Versöhnung zu erbitten und alle dazu einzuladen. Vierzehn Jahre lang bin ich sehr gern Diözesanbischof sowohl in Eichstätt als auch in Augsburg gewesen und habe meine bischöflichen Dienste mit großer Bereitschaft und Liebe getan. Ebenso war ich in der Militärseelsorge mit unseren Soldaten in den verschiedenen Situationen immer gut verbunden und habe versucht, ihre Sorgen und Anliegen mitzutragen und auch den nötigen Trost zu geben. Wie allgemein bekannt, bin ich durch die widrigen Umstände, die sich wegen der Mißhandlungsfälle in verschiedenen Internaten und Häusern ergeben haben, auch ins Gespräch gekommen. Zwanzig Jahre hatte ich als Stadtpfarrer von Schrobenhausen eine Mitverantwortung für das dortige Kinder- und Jugendheim. In den vielen Jahren meines Dienstes habe ich immer versucht, den richtigen Weg einzuschlagen und mich bemüht, die Erwartungen von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen zu erfüllen. Ich will keineswegs verschweigen, daß mir nicht immer alle diese Vorsätze in der rechten Weise gelungen sind. Ich habe sicher auch viele Fehler gemacht, obwohl ich niemanden in irgendeiner Weise verletzen oder beschädigen wollte. Es soll aber nicht irgendeine Beschönigung ausgesprochen werden, sondern ich bitte nicht nur um Entschuldigung, sondern vor allem um Verzeihung für alles, was ich nicht recht gemacht habe und vor allen Dingen um Verzeihung bei all den Menschen, die ich nicht in der rechten Weise behandelt habe, deren Erwartungen ich nicht erfüllt habe und die ich enttäuscht habe. Dies tut mir von ganzem Herzen leid. Ein großer Trost ist für mich, daß in der Botschaft Jesu immer wieder die Rede ist von der Barmherzigkeit, die Gott uns in der Liebe Jesu schenkt. Damit will ich sagen: ich bin in vieler Hinsicht schuldig geworden und bitte alle, die ich enttäuscht habe, nochmals nicht nur um Verständnis, sondern auch um Verzeihung. Wegen der sich zusammenbrauenden Berichte in der unterschiedlichsten Weise sah ich mich in einer sehr schmerzlichen Situation veranlaßt, sehr schweren Herzens dem Papst meinen bischöflichen Dienst anzubieten, die sogenannte Resignation auf das Amt des Diözesanbischofs auszusprechen. Für mich ist es jetzt von einer ganz großen Bedeutung, daß in unserer Diözese gegenseitige Streitereien und gegenseitige schwerwiegende Vorwürfe abgebaut werden und daß wir alle zu einem guten Einverständnis und zum Frieden in der Gemeinschaft der Kirche finden. Der Heilige Vater hat mir in seinem sehr liebevollen Brief geschrieben, daß ich nach meinem Rücktritt von meinem Bischofsamt in Augsburg immer Bischof bleibe und daß ich die geistlichen Dienste wie die Feier der Eucharistie, die Spendung der Sakramente, auch der Firmung, wahrnehmen sollte und in unterschiedlicher Weise auch geistlich für viele Menschen da sein kann. Gleichzeitig sage ich allen unseren Priestern, Diakonen, hauptberuflichen und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihre verantwortungsvollen Dienste ein aufrichtiges Vergelt´s Gott! Wichtig ist für mich jetzt vor allen Dingen, daß wir uns alle durch Taufe und Firmung als Gemeinschaft innerhalb der Katholischen Kirche verstehen, daß wir füreinander eintreten, aber auch füreinander beten und besonders auch mit Überzeugung die Eucharistie als Zeichen der Einheit feiern. Mit diesem Wunsch bitte ich alle in der Diözese nochmals um Verzeihung für das, was ich nicht richtig gemacht habe und bitte gleichzeitig um die Bereitschaft zur gegenseitigen Versöhnung und auch wieder zu gegenseitigem Vertrauen. Das ist mein ganz großer Wunsch, und ich hoffe und bete darum, daß uns dies in der kommenden Zeit mit dem Segen Gottes, mit der Fürsprache der Gottesmutter, nicht zuletzt auch durch das Beispiel der Heiligen gelingen möge. Mit ganz herzlichen Versöhnungs- und Segensbitten bin ich + Walter Mixa, emeritierter Diözesanbischof von Augsburg und emeritierter Militärordinarius der Bundesrepublik Deutschland Mittwoch, 23. Juni 2010
TOTALES MOBBING? BISCHOF WALTER MIXA ... Geschrieben von Padre Alex / Dr. Alexander Pytlik
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TOTALES MOBBING? BISCHOF WALTER MIXA ZWISCHEN REHABILITATION UND VERURTEILUNG?
Totales Mobbing gegen den emeritierten katholischen Bischof Dr. Walter Mixa? Bischof Mixa irgendwo zwischen Rehabilitierung und Verurteilung? Anmerkungen und Fragen von Vizeoffizial Dr. iur. can. Alexander Pytlik, die nicht ohne die vom Bischof bereits am vergangenen Samstag diktierte "Bitte um Versöhnung und neuen Zusammenhalt der Gläubigen in der Diözese Augsburg des emeritierten katholischen Diözesan- und Militärbischofs Dr. Walter Mixa" gelesen werden sollen:
1. Am 8. Mai 2010 hat Seine Heiligkeit Papst Benedikt XVI. gemäß der offiziellen Mitteilung den Verzicht auf die seelsorgliche Leitung der Diözese Augsburg angenommen, der von Bischof Walter Mixa in Übereinstimmung mit can. 401 § 2 CIC präsentiert worden war, und auch den Verzicht auf das Amt des Militärordinarius für die Bundesrepublik Deutschland, vom selben Bischof vorgelegt. Damit ist für alle Katholiken geklärt, daß der Papst zum damaligen Zeitpunkt ein gültig vorliegendes Rücktrittsgesuch des genannten Bischofs erkannte. Zu keinem Zeitpunkt hat Bischof Walter Mixa geäußert oder auch nur angedeutet, er würde gegen diese Entscheidung des Papstes selbst rechtlich ankämpfen oder sie gar für ungültig ansehen, auch wenn er für sich selbst analysiert hat, keinen aus freien Stücken erklärten Rücktrittswillen zum Ausdruck gebracht zu haben. Diese Frage ist jedoch seit der Annahme des Rücktrittes durch den Papst nicht mehr direkt relevant, sondern kann - wenn es der Papst so wollte - für eine weitere Zukunft oder etwaige weitere Schritte des Heiligen Stuhles in bezug auf den somit emeritierten Diözesan- und Militärbischof mitberücksichtigt werden. 2. Bis zur Stunde und wohl darüber hinaus ist also rechtskräftig geklärt, daß Bischof Walter Mixa emeritierter Diözesan- und Militärbischof ist und somit alle gewöhnlichen Rechte eines emeritierten katholischen Diözesanbischofs besitzt. "Sie alle bleiben auch als Emeriti weiterhin Glieder des Kollegiums der Bischöfe 'kraft der sakramentalen Weihe und der hierarchischen Gemeinschaft mit dem Haupt und den Gliedern des Kollegiums' (can. 336 CIC). Sie haben deshalb das Recht, am Ökumenischen Konzil mit entscheidendem Stimmrecht teilzunehmen (vgl. can. 339 CIC) und die kollegiale Vollmacht innerhalb der Grenzen des Rechtes auszuüben (vgl. can. 337 § 2 CIC)." (Bestimmungen für Bischöfe, die aus dem Amt scheiden, 31. Oktober 1988.) Mehr noch, in diesen von Kardinal Gantin und dem heutigen Kardinal Re unterzeichneten Bestimmungen der Kongregation für die Bischöfe heißt es auch: "Tatsächlich genügt nicht das Recht, ihren Wohnsitz in der Diözese, die ihnen zuletzt anvertraut war, zu behalten, um ein Heilmittel gegen ihre Einsamkeit anbieten zu können, und ebensowenig genügt das Recht auf einen hinreichenden und würdigen Unterhalt (vgl. can. 402 CIC)." Die beim fruchtbaren Meinungsaustausch zusammengetragenen Vorschläge zur teilweisen Behebung des Problems wurden dem Diener Gottes Johannes Paul II. vorgelegt, der sie dann am 29. Oktober 1988 approbierte. 3. Daraus geht nun hervor, daß die emeritierten Bischöfe auch weiterhin zu konsultieren sind, um ihre anerkannte pastorale Erfahrung zu nutzen. Wir dürfen auch nicht vergessen, daß Bischof Mixa schon vor seinen Jahren als Bischof von Eichstätt, von Augsburg und für die Bundeswehr über Jahrzehnte hinweg in der Pfarrseelsorge tätig war. Weiters geht aus den römischen Bestimmungen hervor, daß "einige emeritierte Bischöfe, die auf manchem Gebiet besonders kompetent sind, zu den Mitgliedern der verschiedenen Dikasterien der Römischen Kurie hinzugefügt werden können, und zwar unter dem Titel von beigeordneten Mitgliedern." Die Bischofskonferenz kann auch einen emeritierten Bischof zur Bischofssynode entsenden. Und: "Wo immer die Statuten der Bischofskonferenzen die Präsenz der emeritierten Bischöfe mit konsultativem Stimmrecht nicht vorsehen, bemühe man sich, sie bei einigen Treffen und in mancher Studienkommission zu berücksichtigen, wenn es um Thematiken geht, bei denen die emeritierten Bischöfe besonders kompetent sind." Zweifellos hat Bischof Mixa auf dem Gebiet der Militärseelsorge einen enormen Überblick und ein nicht zu vernachlässigendes wertvolles pastorales Wissen erworben, auf das zum Beispiel in diesem Zusammenhang zurückgegriffen werden könnte. 4. Warum ich das alles vorausschicke? Weil derzeit so getan wird, als ob es trotz der freispruchmäßigen Einstellung eines staatlichen Verfahrens irgendeine andere rechtskräftige Verurteilung oder ein klares Wort des Heiligen Stuhles gäbe, daß Bischof Mixa auch alle diese vorgenannten Rechte längst verwirkt hätte. Dem ist aber bis zur Stunde nicht so, und sämtliche Vorwürfe müßten präzise vorgelegt und nach den bewährten Maßstäben des kirchlichen Rechtes auch unter Wahrung des unverletzlichen natürlichen Grundrechtes auf Verteidigung geprüft werden, um überhaupt für rechtliche Einschränkungen bei einem emeritierten Bischof relevant sein zu können, abgesehen von Maßnahmen der Prävention und der Klugheit, die der Heilige Stuhl auch übergangsmäßig verhängen könnte. In Wirklichkeit gilt auch weiterhin das Wort des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz vom 22. April 2010: "Wir haben unserem Mitbruder viel zu verdanken: Sowohl in seiner Zeit als Bischof von Eichstätt (1996 – 2005) als auch seit 2005 als Bischof von Augsburg. Als Mitglied der Pastoralkommission, als stellvertretender Vorsitzender der Liturgiekommission und als Mitglied der Kommission für Ehe und Familie hat Bischof Walter Mixa unserer Arbeit vielfältige Impulse gegeben. Eine besondere Anerkennung verdient sein sehr engagierter Einsatz als katholischer Militärbischof der Deutschen Bundeswehr." Außerdem sagte Erzbischof Dr. Robert Zollitsch, daß er das Rücktrittsgesuch nicht als Schuldeingeständnis verstanden habe. 5. Anläßlich der Annahme des Rücktrittes sagte dann derselbe Erzbischof: "Ich hoffe, daß die verschiedenen Vorwürfe in den unterschiedlichen Bereichen von den zuständigen Stellen bald geklärt werden können." Und gestern ließ der Ständige Rat der Deutschen Bischofskonferenz verlauten: "(Die versammelten Bischöfe) bestätigen, daß die in den Medien jetzt bekannt gewordenen Vorwürfe gegen ihn im April 2010 nach Rom weitergeleitet worden sind." Was mir diesbezüglich abgeht, ist genau jene Transparenz, die von Seiner Heiligkeit Papst Benedikt XVI. gegenüber der Katholischen Kirche in Irland am 19. März 2010 exemplarisch eingefordert worden ist: "Nur entschiedenes Vorgehen, das in vollkommener Ehrlichkeit und Transparenz erfolgt, werden den Respekt und das Wohlwollen des irischen Volks gegenüber der Kirche, der wir unser Leben geweiht haben, wiederherstellen." Welche der bekannt gewordenen Vorwürfe waren und sind es aber ganz präzise, welche sexuellen Opfer des emeritierten Bischofs Walter Mixa haben sich bei den Ombudsstellen oder wo anders nachweislich gemeldet bzw. wurden explizit eingeladen, welche "unterschiedlichen Bereiche" waren und sind es, und wer waren und sind die befaßten "zuständigen Stellen"? Wie weit ist die Prüfung der somit erst im April 2010 an den Heiligen Stuhl übermittelten Vorwürfe? 6. Ich halte daher fest - und ich spreche hier nicht neutral, sondern aus der Perspektive eines Anwaltes - daß solange nicht von Seiten des Heiligen Stuhles über die Annahme des Rücktrittes hinaus eine Erklärung ergeht, welche Bischof Walter Mixa Rechte abspricht oder Vergehen aufgrund einer bestimmten Beweisdichte anrechnet, er als katholischer Bischof mit allen Rechten und Pflichten seines Status als Emeritus anzuerkennen ist. Durch den bei nicht wenigen innerhalb und außerhalb der Katholischen Kirche gegebenen Eindruck eines totalen Mobbings des Dr. Walter Mixa erhalte ich mittlerweile schon solche Tweets: "Die Frage mit Mixa ist doch, haben wir hier einen zweiten Fall Pater Maciel, ich weiß nicht, was die Wahrheit ist, traurig sicher." Beim derzeitigen Stand der offenbar – abgesehen von der Einstellung eines Verfahrens - nach keinem Rechtssystem geprüften "Vorwürfe" muß ich in aller Deutlichkeit antworten: "Nein!" Dann wären im übrigen auch (viel zu spät) Mitwisser und opportunistische Nutznießer in den Blickwinkel zu nehmen. Zum verstorbenen Gründer der Legionäre Christi hat der Heilige Stuhl am 1. Mai 2010 nämlich folgendes verlauten lassen: "Das sehr schwerwiegende und objektiv unmoralische Verhalten von Pater Maciel, das durch unbestreitbare Zeugenaussagen belegt ist, äußert sich bisweilen in Gestalt von wirklichen Straftaten und offenbart ein gewissenloses Leben ohne echte religiöse Gesinnung. Der Großteil der Legionäre wußte nichts von diesem Leben, vor allem aufgrund des von Pater Maciel aufgebauten Beziehungssystems, der es geschickt verstand, sich Alibis zu verschaffen und bei den Personen seiner Umgebung Vertrauen, Vertraulichkeit und Stillschweigen zu erreichen und die eigene Rolle als charismatischer Gründer zu stärken." Diese unangreifbare Feststellung zum verstorbenen Pater Maciel erfolgte allerdings nach einer umfassenden Apostolischen Visitation. Und eben eine ähnliche in der Katholischen Kirche bei vielen Skandalfällen (vgl. z. B. das Bistum St. Pölten oder die irischen Diözesen) bewährte umfassende Prüfung aller Vorgänge und Vorkommnisse hätten sich meiner Meinung nach nicht wenige Katholiken gewünscht. So jedoch wird der Eindruck erweckt, man sei zwischen Verurteilung und Rehabilitation des Bischofs steckengeblieben. Und so werde ich wohl auch weiterhin vertrauliche Nachrichten erhalten, die solche oder ähnliche Bausteine enthalten: "Wie gesagt, ich habe kein Interesse, diese Geschichte aufzuwärmen, was nur mit vollem Namen und öffentlich möglich wäre. Weil ich der Meinung bin, daß Bischof Mixa genug gestraft und es der Peinlichkeiten genug ist. Wenn allerdings Kirchenmänner von außen wie Sie nichts unversucht lassen, weiterhin an einer Legendenbildung zu stricken, dann frage ich mich wirklich, ob mein Weg der richtige ist." Abgesehen von der Perspektive eines Anwaltes geht es mir in allen Fällen niemals um Legendenbildung, sondern um Transparenz, Gerechtigkeit und Barmherzigkeit. Nur auf diesem Fundament kann ein halbwegs stabiler Frieden für alle Interessierten gefunden werden. Euer Padre Alex - Vizeoffizial Dr. Alexander Pytlik P. S. Mittlerweile ist eine gemeinsame Einigung zwischen dem Bistum Augsburg und dem emeritierten Diözesanbischof Dr. Walter Mixa erreicht worden, welche die Rechte und Pflichten aller Beteiligten wahrt. Mittwoch, 26. Mai 2010
RÖMISCHE BESTIMMUNGEN FÜR ... Geschrieben von Padre Alex / Dr. Alexander Pytlik
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RÖMISCHE BESTIMMUNGEN FÜR EMERITIERTE KATHOLISCHE BISCHÖFE
Angesichts der Diskussionen der letzten Wochen und Monate sind nicht wenige regierende katholische Bischöfe in verschiedenen Ländern ins Blickfeld geraten, die dem Heiligen Vater ihren Rücktritt angeboten haben. Nach Annahme eines solchen freiwillig erklärten Rücktrittes gelten sie dann als emeritierte Bischöfe, die im Unterschied zu früher nicht auf einen Titularsitz versetzt werden, sondern ihr zuletzt regiertes Bistum in ihrem Titel weiterführen. Schon 1988 (zwei Jahre vor der Approbation des CCEO) hat sich die römische Kongregation für die Bischöfe mit dieser Thematik beschäftigt, und ich biete - offenbar erstmals im Internet - eine deutsche Übersetzung (vorerst aus dem Italienischen, d. h. ohne Gegenprüfung mit dem lateinischen Originaltext):
KONGREGATION FÜR DIE BISCHÖFE BESTIMMUNGEN FÜR BISCHÖFE, DIE AUS DEM AMT SCHEIDEN (vgl. Normae de Episcopis ab officio cessantibus, Communicationes 20, 1988, S. 167 f.) Die wachsende Zahl der Diözesanbischöfe, der Koadjutoren und der Auxiliarbischöfe, die gemäß der Bestimmung des can. 401 CIC auf das Amt verzichtet haben, stellt für das Leben der Kirche mittlerweile eine Begebenheit hoher Bedeutung dar. Sie alle bleiben auch als Emeriti weiterhin Glieder des Kollegiums der Bischöfe "kraft der sakramentalen Weihe und der hierarchischen Gemeinschaft mit dem Haupt und den Gliedern des Kollegiums" (can. 336 CIC). Sie haben deshalb das Recht, am Ökumenischen Konzil mit entscheidendem Stimmrecht teilzunehmen (vgl. can. 339 CIC) und die kollegiale Vollmacht innerhalb der Grenzen des Rechtes auszuüben (vgl. can. 337 § 2 CIC). Aber angesichts der Tatsache, daß diese Ereignisse im Leben der universalen Kirche den Charakter der Einmaligkeit und Außergewöhnlichkeit an sich haben, erschien es opportun, nach geeigneteren Möglichkeiten zu suchen, wodurch sich die emeritierten Bischöfe weiterhin als für den Dienst der Kirche nützlich fühlen können. Tatsächlich genügt nicht das Recht, ihren Wohnsitz in der Diözese, die ihnen zuletzt anvertraut war, zu behalten, um ein Heilmittel gegen ihre Einsamkeit anbieten zu können, und ebensowenig genügt das Recht auf einen hinreichenden und würdigen Unterhalt (vgl. can. 402 CIC). Außerdem müssen zur Gruppe der emeritierten Bischöfe auch die Bischöfe hinzugezählt werden, die ein Amt an der Römischen Kurie, an den Päpstlichen Gesandtschaften oder in anderen Funktionen verlassen haben, sei es durch Ablauf des Mandates, sei es durch Abberufung oder durch Amtsverzicht (vgl. can. 367 CIC). Da sich die Sachlage so präsentierte, hat die Kongregation für die Bischöfe nach Annahme des Vorschlages des Päpstlichen Staatssekretariates im April 1988 eine Zusammenkunft unter den Dikasterien veranstaltet, um für das Problem eine geeignete und erwartete Lösung zu schaffen. Die bei diesem fruchtbaren Meinungsaustausch unter den Teilnehmern zusammengetragenen Vorschläge wurden der erhabenen Aufmerksamkeit des Papstes anheimgestellt, der sie in der Audienz des 29. Oktober 1988 wohlwollend approbiert und derselben Kongregation für die Bischöfe den Auftrag erteilt hat, die Dikasterien der Römischen Kurie und alle Bischofskonferenzen über deren Durchführung zu informieren: Die vom Papst in der Audienz vom 29. Oktober 1988 approbierten Anträge 1. Die emeritierten Bischöfe mögen ebenso wie die anderen Bischöfe zu Problemen allgemeiner Art konsultiert werden, um ihre anerkannte pastorale Erfahrung zu nutzen. Deshalb mögen auch den emeritierten Bischöfe im voraus die Dokumente des Heiligen Stuhles und vor allem jene des Heiligen Vaters zugestellt werden, so wie es bei den im Amt befindlichen Bischöfen geschieht, sodaß sie auch weiterhin über die Probleme größerer Bedeutung informiert sein können. 2. Einige emeritierte Bischöfe, die auf manchem Gebiet besonders kompetent sind, können zu den Mitgliedern der verschiedenen Dikasterien der Römischen Kurie hinzugefügt werden, und zwar unter dem Titel von beigeordneten Mitgliedern. So können auch die emeritierten Bischöfe verpflichtet werden, da zu sein, wenn es um die Ernennung der Konsultoren der Römischen Kurie geht. 3. Bei der Auswahl der Mitglieder, die an der Bischofssynode teilnehmen, werden die Bischofskonferenzen auch jemanden aus den emeritierten Bischöfen in Erwägung ziehen können, der sich durch besondere Kompetenz und Erfahrung auszeichnet. 4. Wo immer die Statuten der Bischofskonferenzen die Präsenz der emeritierten Bischöfe mit konsultativem Stimmrecht nicht vorsehen, bemühe man sich, sie bei einigen Treffen und in mancher Studienkommission zu berücksichtigen, wenn es um Thematiken geht, bei denen die emeritierten Bischöfe besonders kompetent sind. Außerdem sorge man vor, ihnen die Hauptdokumente derselben Bischofskonferenz zukommen zu lassen. 5. Jede Diözese sorge dafür, ihrem emeritierten Bischof das diözesane Amtsblatt und andere ähnliche Dokumentationen zuzusenden, um ihn, soweit es möglich ist, über die verschiedenen Initiativen der diözesanen Gemeinschaft zu informieren. Diese sei auch besonders fürsorglich, was seine wirtschaftliche Situation betrifft, indem sie ihm in Großzügigkeit und in den Grenzen ihrer eigenen Möglichkeiten die Hilfsmittel zur Verfügung stellt. 6. Die universale Kirche achte ihre Verantwortung, die gebührende Fürsorge gegenüber den emeritierten Bischöfen auszuüben, damit das Gefühl ihrer Einsamkeit abgemildert werde und sie sich nicht verlassen fühlen. Rom, aus dem Palast der Kongregation für die Bischöfe, am 31. Oktober 1988. Bernardin Kardinal Gantin, Präfekt Giovanni Battista Re, Erzbischof von Vescovio, Sekretär [ENDE MEINER ÜBERSETZUNG DER BESTIMMUNGEN FÜR EMERITIERTE BISCHÖFE.] |
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