APOSTOLISCHES SCHREIBEN IN FORM EINES "MOTU PROPRIO" ZUR PRÄVENTION UND ZUR BEKÄMPFUNG DER ILLEGALEN AKTIVITÄTEN AUF DEM FINANZ- UND WÄHRUNGSSEKTOR
* EXKLUSIVÜBERSETZUNG VON DR. ALEXANDER PYTLIK *
Der
Apostolische Stuhl hat immer seine Stimme erhoben, um die Menschen guten Willens und besonders die Verantwortlichen der Nationen zum Einsatz für den Aufbau der universalen Stadt Gottes, auf welche die Geschichte der Gemeinschaft der Völker und der Nationen zustrebt, aufzurufen, auch durch einen gerechten und dauerhaften Frieden in jedem Teil der Welt (Benedikt XVI., Enzyklika
Caritas in veritate [29. Juni 2009], Nr. 7: AAS 101/2009, 645). Leider ist der Frieden in unseren Tagen in einer immer globalisierteren Gesellschaft durch verschiedene Ursachen gefährdet, zu denen jene eines unsachgemäßen Gebrauches des Marktes und der Wirtschaft gehört und auch jene grausame und zerstörerische der Gewalt, die der Terrorismus verübt und dadurch Tod, Leiden, Haß und soziale Instabilität schafft.
Es ist sehr angemessen, daß sich die Internationale Gemeinschaft immer weitergehender mit Prinzipien und rechtlichen Instrumenten ausstattet, die es erlauben, das Phänomen der Geldwäsche und der Terrorfinanzierung zu verhindern und zu bekämpfen.
Der Heilige Stuhl heißt diese Bemühungen gut und beabsichtigt, sich diese Regeln bei der Verwendung der materiellen Ressourcen zu eigen zu machen, die der Erfüllung der
eigenen Mission und der Aufgaben des
Staates der Vatikanstadt dienen.
In diesem Rahmen habe ich - auch in Ausführung des Währungsabkommens zwischen dem Staat der Vatikanstadt und der Europäischen Union vom 17. Dezember 2009 - für denselben
Staat den Erlaß des "Gesetz betreffend die Prävention und die Bekämpfung der Geldwäsche von Einnahmen krimineller Aktivitäten und der Terrorfinanzierung" (Legge concernente la prevenzione ed il contrasto del riciclaggio dei proventi di attività criminose e del finanziamento del terrorismo) des 30. Dezember 2010 approbiert, was
heute promulgiert wird.
Mit dem vorliegenden Apostolischen Schreiben in Form eines Motu Proprio:
a) lege ich fest, daß das oben genannte
Gesetz des Staates der Vatikanstadt und seine künftigen Änderungen auch für die Dikasterien der Römischen Kurie und für alle vom Heiligen Stuhl abhängigen Organismen und Körperschaften Gültigkeit haben, wo dieselben Aktivitäten gemäß Artikel 2 desselben
Gesetzes ausüben;
b) errichte ich die "Autorität der Finanzierungsinformation" (Autorità di Informazione Finanziaria = AIF), wie sie im Artikel 33 des "
Gesetz betreffend die Prävention und die Bekämpfung der Geldwäsche von Einnahmen krimineller Aktivitäten und der Terrorfinanzierung" angegeben ist, als dem Heiligen Stuhl angeschlossene Institution, nach Vorschrift der Artikel 186 und 190 - 191 der Apostolischen Konstitution
Pastor Bonus, indem ich ihr kirchenrechtlich die öffentliche Rechtspersönlichkeit und auch die zivile vatikanische Rechtspersönlichkeit verleihe und für beide das
Statut approbiere, das dem vorliegenden Motu Proprio angeschlossen ist;
c) lege ich fest, daß die "Autorität der Finanzierungsinformation" (AIF) ihre Aufgaben gegenüber den Dikasterien der Römischen Kurie und gegenüber allen Organismen und Körperschaften ausübt, von denen unter Buchstabe (a) zu lesen ist;
d) delegiere ich in den Grenzen der Straftatbestände, von denen das oben genannte Gesetz handelt, die zuständigen Justizorgane des
Staates der Vatikanstadt zur Ausübung der Strafjurisdiktion gegenüber den Dikasterien der Römischen Kurie und gegenüber allen Organismen und Körperschaften, von denen unter Buchstabe (a) zu lesen ist;.
Ich ordne an, daß alles, was hiermit verordnet ist, vom heutigen Tag an volle und bleibende Gültigkeit habe, selbst wenn es irgendeine entgegenstehende Anordnung gäbe und selbst wenn diese besonderer Erwähnung würdig wäre.
Weiters ordne ich an, daß das vorliegende Apostolische Schreiben in Form eines Motu Proprio in den Acta Apostolicae Sedis veröffentlicht werde.
Gegeben in Rom aus dem Apostolischen Palast am 30. Dezember des Jahres 2010 im sechsten Jahr des Pontifikates.
BENEDICTUS PP. XVI
[
ENDE DER ÜBERSETZUNG DES NEUEN MOTU PROPRIO ZUM JAHRESSCHLUSS GEGEN GELDWÄSCHE UND TERRORFINANZIERUNG.]
So sind alle Blogeinträge des Jahres 2010 pro Papst Benedikt XVI. (z. B.
1,
2 oder
3) von diesem selbst her auch noch zum Jahresabschluß mehr als erwiesen und bekräftigt. Kurz vor Erlaß des neuen Motu Proprio informierte über die ganze Herausforderung für den Heiligen Stuhl noch sehr gut Professsor Ralph Rotte:
Undurchsichtige Geschäfte. Die Finanzen des Heiligen Stuhles und das Dauerproblem IOR, in:
Herder Korrespondenz, 64. Jg., H. 12, Dezember 2010, S. 605 - 609. Der Papst läßt sich nicht aus der Ruhe bringen und handelt nun auch im Finanzbereich ohne Ansehen der Person und der Organisation, nach klaren Prinzipien und gemäß dem schon an die Kirche in Irland gerichteten und somit für die ganze Kirche vorgegebenen
Prinzip der Transparenz. Der Papst ist weltweit die einzige natürliche Person, welche auch Völkerrechtssubjekt und somit jedem Staat gleichgestellt ist. Der Papst ist vom göttlichen Recht her der Heilige Stuhl, und dieser
Heilige Stuhl als Völkerrechtssubjekt bedient sich des
Staates der Vatikanstadt, der also kein eigenes Völkerrechtssubjekt ist. Weitere Informationen in englischer Sprache finden sich auch auf dem
Vatikanblog.
So viel in aller Kürze und mit Freude zum Jahresabschluß aus dem Vatikan! Euer Padre Alex - Vizeoffizial Dr. Alexander Pytlik