Kürzlich fiel mir ein kirchliches Brautprotokoll in die Hände, basierend auf einem Ehevorbereitungsgespräch zweier verlobter und ohne Erlaubnis der Kirche standesamtlich verheirateter Katholiken aus Italien. Sehr gut gefiel mir dabei, dass die nunmehr zu einer
gültigen Hochzeit bereiten Brautleute die Fragen des Priesters nicht nur mit "Ja" oder "Nein" beantworten konnten, sondern auch ins Protokoll selbst ganze Sätze eingetragen werden mussten. Ob die heutigen Brautprotokolle der Pfarreien auf italienischem Territorium immer noch so gehalten sind, habe ich nicht geprüft, aber ich denke, dass sich in den letzten 20 Jahren nicht viel geändert hat. Und weil ich die vom beauftragten Geistlichen zu stellenden Fragen sehr gelungen finde, drucke ich kurz vor dem Beginn der dritten Generalversammlung der Außerordentlichen
Bischofssynode in Rom über die pastoralen Herausforderungen der Familie im Kontext der Evangelisierung einige aus dem Italienischen übersetzte Auszüge ab, wobei die in den jeweils unmittelbar wiedergegebenen Anmerkungen dieses Brautprotokolls genannten Dekrete natürlich von der katholischen Italienischen Bischofskonferenz herrühren. Diese Übersetzung möge auch Erinnerung sein an das von mir schon seit langem angebotene
Dauerdokument zur unmittelbaren Vorbereitung auf eine naturrechtlich und kirchenrechtlich gültige Ehe:
[
ÜBERSETZUNG DER HINWEISE UND FRAGEN EINES ITALIENISCHEN BRAUTPROTOKOLLS:]
Prot.-Nr. / (Erz)Diözese / Pfarrei / Gemeinde, Postleitzahl, Provinz
PERSONALIEN: Bräutigam / Braut
Nach- und Vorname(1)
(1)
Im Falle von Abweichungen zwischen den Personenstandsdaten der zivilen Geburtsurkunde und des Taufzeugnisses sind beide einzutragen, wobei die Priorität den staatlichen Daten zu geben ist und in Klammern angeführt wird, was aus dem Taufzeugnis hervorgeht.
Ort und Tag der Geburt
Ort und Tag der Taufe
Religion
Familienstand(2)
(2)
Je nach Situation schreibt man: unverheiratet, frei von einem Eheband, verwitwet …
Staatsbürgerschaft
Beruf
Wohnsitz und Adresse(3)
(3)
Hier ist die ganze Adresse des staatlich gemeldeten Wohnsitzes anzugeben. Eine eventuelle Abweichung gegenüber dem kanonischen Wohnsitz (tatsächlichen Wohnsitz) wird darunter notiert.
DOKUMENTE(4) Bräutigam / Braut
(4)
Es ist Aufgabe des Pfarrers, der das Brautexamen durchführt, die Gültigkeit der Dokumente zu überprüfen (vgl. Allgemeines Dekret, 6). Die Dokumente sind in diesem "Brautprotokoll" aufzuheben, auch wenn die Hochzeit anderswo zelebriert wird (vgl. Allgemeines Dekret, 23).
1. Taufzeugnis
2. Firmzeugnis
3. Zertifikat des Todes des Ehegatten für Verwitwete
4. Erklärung der Eltern für Minderjährige
5. Zeugnis des Ledigenstandes
6. Aufgebot in der Pfarrei
7. Aufgebot in anderen Pfarreien
8. Dispens vom kanonischen Aufgebot
9. Erlaubnis des Ordinarius für ...
10. Dispens vom Ehehindernis
11. Genehmigung des Standesbeamten
12. Mitteilung des erfolgten Ehe-Eintrags beim Staat
PRÜFUNG DES BRÄUTIGAMS(5) /
PRÜFUNG DER BRAUT(5)
(5)
Der Bräutigam muss getrennt von der Braut befragt werden und umgekehrt. Wenn er/sie dem Pfarrer nicht persönlich bekannt ist, soll ein Personaldokument verlangt werden. Man mache darauf aufmerksam, dass die Antworten auf die Fragen dieser Prüfung unter Eid gegeben werden müssen und dass sie durch das Amtsgeheimnis geschützt sind (vgl. Allgemeines Dekret, 10). Die Antworten sollen niedergeschrieben und abschließend dem Antragsteller /der Antragstellerin nochmals vorgelesen werden. Dies ist so durchzuführen, dass sich die Antworten nicht nur im allgemeinen Sinne auf "Ja“ oder "Nein“ beschränken, sondern dass dadurch die Intention der Heiratswilligen mit mehr Inhalt zum Ausdruck komme.
(X = dem Pfarrer bekannt)
Diese (folgenden) Fragen beschließen die Vorbereitung auf die Hochzeit, welche Ihnen geholfen hat, die Werte und Verpflichtungen der ehe zur Kenntnis zu nehmen. Sind Sie einverstanden, die folgenden Fragen unter Eid zu beantworten?
LEDIGENSTAND(6)
(6)
Die Fragen zum Ledigenstand dürfen niemals ausgelassen werden. Die gegebenen Antworten gelten als zusätzliche eidliche Versicherung für jene Heiratswilligen, die sich nach Vollendung des 16. Lebensjahres länger als ein Jahr in einer anderen Diözese aufgehalten haben, und es nicht möglich ist, ihren Ledigenstand durch das Anhören von zwei geeigneten Zeugen zu überprüfen und das Ergebnis in der dafür vorgesehenen Bescheinigung einzutragen (vgl. Allgemeines Dekret, 9).
1. Haben Sie sich nach Vollendung des 16. Lebensjahres mehr als ein Jahr in einer anderen Diözese aufgehalten (falls dies zutrifft, ist der Ort anzugeben)?
2. Haben Sie jemals eine Ehe geschlossen, womöglich nur eine zivile? Wenn ja: wann und mit wem? Wie wurde das Eheband gelöst? Haben Sie Kinder bekommen?
EHEKONSENS
3. Warum entscheiden Sie sich, in der Kirche zu heiraten? Glauben Sie an die Ehe als Sakrament? Haben Sie irgendeine Schwierigkeit bei der Annahme der kirchlichen Lehre zur Ehe? (Im zutreffenden Fall ist anzugeben, welche Schwierigkeit besteht.)
4. In der Eheschließung ist eine völlig freie Entscheidung enthalten. Heiraten Sie aufgrund Ihrer Wahl, frei und aus Liebe, oder sind Sie dazu durch eine bestimmte Notwendigkeit gezwungen? Fühlen Sie sich von Ihren Angehörigen oder von jenen Ihres Verlobten zur Hochzeit gedrängt?
5. Die Ehe ist die Gemeinschaft des ganzen Lebens zwischen einem Mann und einer Frau. Wollen Sie diese Ehe als einzige, und verpflichten Sie sich zur ehelichen Treue?
6. Es ist der Wille Gottes, dass das Eheband bis zum Tode eines der Ehepartner besteht. Wollen Sie die Ehe als unauflösliche, und schließen Sie daher aus, sie mittels der Scheidung zu beenden?
7. Die Ehe ist von ihrer Natur her auf das Wohl der Ehegatten sowie auf das Hervorbringen und die Erziehung des Nachwuchses ausgerichtet. Nehmen Sie die Berufung zur Vaterschaft/Mutterschaft an, ohne den Kindersegen auszuschließen? Haben Sie vor, den Kindern eine katholische Erziehung angedeihen zu lassen?
8. Setzen Sie der Ehe Bedingungen? (Falls ja, welche?)
9. Akzeptiert Ihre Verlobte / Ihr Verlobter das Ehesakrament als einziges und unauflösliches, oder hat sie / er diesbezüglich irgendeinen Vorbehalt (Untreue, Scheidung)? Sind Sie sicher, dass sie / er Sie aus freiem Willen und aus Liebe heiratet?
10. Hatten Sie in der Verlobungszeit Anhaltspunkte, um an einem guten Ausgang Ihrer Ehe zu zweifeln? Haben Sie etwas verborgen gehalten, was das eheliche Leben schwerwiegend stören könnte?
EHEHINDERNISSE ODER VERBOTE(7)
(7)
Der Pfarrer ist verpflichtet, eine kluge Ermittlung zu den Ehehindernissen und zu den Heiratsverboten durchzuführen. Abgesehen von den ausdrücklich angegebenen prüfe er im besonderen die Ehehindernisse der Religionsverschiedenheit (can. 1086), einer heiligen Weihe (can. 1087), der in einem Ordensinstitut abgelegten öffentlichen ewigen Gelübde (can. 1088), der Entführung (can. 1089), des Tötungsdeliktes (can. 1090) und die Verbote bei der konfessionsverschiedenen Ehe (can. 1124; vgl. Allgemeines Dekret, 48 – 52), bei der Eheschließung von Wohnsitzlosen (can. 1071 § 1 n. 1 – vgl. Allgemeines Dekret, 46), bei der Eheschließung von solchen, die offenkundig vom katholischen Glauben abgefallen oder mit einer Beugestrafe belegt sind (can. 1071 § 1 nn. 4 – 5; vgl. Allgemeines Dekret, 43) und bei der Eheschließung, die durch einen Stellvertreter erfolgen soll (can. 1071 § 1 n. 7).
11. Gibt es zwischen Ihnen und Ihrem/Ihrer Verlobten Bande der Blutsverwandtschaft? (can. 1091)
12. Gibt es andere kanonische Ehehindernisse oder Heiratsverbote?
13. bei Minderjährigen mit 18 Jahren: wissen Ihre Eltern Bescheid über Ihre Ehe? Sind sie dagegen?
14. bei ziviler Verheiratung: was war der Grund für diese Entscheidung? Warum heiraten Sie jetzt in der Kirche?
15. bei ziviler Verheiratung mit anderen: haben Sie schon das Scheidungsurteil erhalten? Erfüllen Sie die natürlichen Verpflichtungen aus Ihrer vorhergehenden Verbindung?
16. Gibt es Ehehindernisse oder –verbote nach dem zivilen Recht oder für die Übertragung (Eintragung) in die staatlichen Register?
Die Brautleute haben die protokollierten Antworten eingesehen und unterschreiben in Bindung an den Eid.
Datum, Ort des Siegels, Pfarramt
Unterschrift des Bräutigams / Unterschrift des Pfarrers / Unterschrift der Braut
WEITERE AUFGABEN
Wahrgenommene Form zur Vorbereitung auf die Ehe (vgl. den abschließenden Entscheid der XXII. Vollversammlung der Italienischen Bischofskonferenz):
Erklärung zur Eheschließung (Gütertrennung, Anerkennung der Kinder):
ZELEBRATION DER HOCHZEIT
Die Hochzeit wird am … gefeiert.
[
ENDE DER ÜBERSETZUNG EINES ITALIENISCHEN BRAUTPROTOKOLLS AUS DEM JAHRE 1994.]
Außerdem drucke ich noch die Übersetzung des Gesuches um eine kirchliche Eheschließung ab, nachdem Brautleute längere Zeit zuvor eine zivile (und damit für formplichtige Katholiken ungültige) Eheschließung vorgenommen hatten, obschon dies in Italien vorbildhafterweise gar nicht notwendig ist, wenn sich Katholiken nämlich wie vorgesehen sogleich entscheiden, das Jawort nur einmal und gültig zu sprechen, weil nämlich die kirchliche Eheschließung vom italienischen Staat anerkannt wird und somit die Daten von den Pfarrämtern nur weitergegeben werden müssen. Hier also das Gesuch, seine Genehmigung und eine entsprechender Erklärung der Brautleute in meiner Übersetzung aus dem Italienischen:
[
ÜBERSETZUNG DES GESUCHS UND DER ERKLÄRUNG ZUR KANONISCHEN EHESCHLIESSUNG NACH EINER ZIVILEN HEIRAT:]
Hochwürdigste Exzellenz,
die Personen Herr … und Frau ... wollen die Ehe schließen. Sie sind bereits gemeinsam eine zivile Eheschließung bei der Gemeinde … per … eingegangen.
Sie erklären, diese Wahl aus den folgenden Gründen getroffen zu haben: [BEISPIEL:
um die italienische Staatsbürgerschaft erhalten und arbeiten zu können.]
Jetzt bitten sie um Ordnung ihres Standes, weil sie immer die Intention hatten, nur mit dem Sakrament zusammenzuleben.
Ich füge dieses Gesuch bei, dass dieselben Brautleute an Eure Exzellenz richten als Bestätigung, dass sie sich der Werte des Ehesakramentes bewusst sind und sich verpflichten, den Weg des Glaubens wieder aufzunehmen.
Ich versichere Ihnen die rechte Intention der Brautleute und ihre Bereitschaft, zur Vorbereitung auf die Feier der religiösen Eheschließung.
Priester, Ort und Datum, Pfarramt
[ICH GEWÄHRE ES IHNEN: DER AUXIALIARBISCHOF UND GENERALVIKAR DER (ERZ)DIÖZESE]
ERKLÄRUNG VOR DER FEIER DER LEDIGLICH KANONISCHEN EHESCHLIESSUNG(1) IN ITALIEN:
(1)
Die Vertragsparteien müssen die vorliegende Erklärung vor dem Pfarrer unterfertigen, der ihre Aussage gegenzeichnet.
Die Unterzeichneten, Herr ... und Frau ... bitten um die Feier der religiösen Eheschließung, im Bewusstsein des Wertes des Ehesakramentes, und sie erklären, die zivile Eheschließung nur vorgenommen zu haben, um (BEISPIEL:
die italienische Staatsbürgerschaft zu erhalten und arbeiten zu können.)
Unterschrift des Bräutigams / Unterschrift der Braut
Ort, Datum, Pfarrer
[
ENDE ALLER ÜBERSETZUNGEN ZUR VORBEREITUNG EINER KIRCHLICHEN EHE VON STANDESAMTLICH VERLOBTEN KATHOLIKEN.]
So bleibt uns nur noch eines, nämlich die außerordentliche Bischofssynode zur
Familienpastoral in Rom mit unserem Gebet zu begleiten und sämtliche Verliebten und Verlobten, die sich kurz vor ihrer Eheschließung befinden. Herzliche Grüße am Festtag des heiligen Franziskus! Euer Padre Alex - Dr. Alexander Pytlik