Tuesday, January 4. 2005
Posted by Padre Alex / Dr. Alexander Pytlik
in Katholische Lehre, News Kommentare
Comments (0) Trackbacks (0) ![]() FRISTENLÖSUNG IST KEINE LÖSUNG, SONDERN SCHWERES UNRECHT GEGENÜBER MENSCHLICHEM LEBEN
I. Ein unseliges Jubiläum gibt es in Österreich (exemplarisch auch für andere europäische Länder) zu bedenken: seit 30 Jahren wird das ungeborene menschliche Leben strafrechtlich nicht mehr vollständig geschützt, obschon dieser Schutz jedem unschuldigen, d. h. nicht angreifenden menschlichen Leben, naturrechtlich zusteht. Wer die Internetseiten des Padre kennt, weiß, daß die Problematik des Mordes am unschuldigsten Menschenleben, das keine Stimme erheben kann und kaum eine politische Lobby hinter sich hat, von Anbeginn eines der zentralen Themen war und ist. So verweise ich bereits seit langem auf die Anti-Abtreibungs-Hilfe-Seiten (Hinweise auf neue Hilfsinitiativen für schwangere Frauen bitte per Mailnachricht senden, vergelt's Gott!) auf eine gelungene Flash-Darstellung als Wahrheit jeder Fristenlösung: es kann nämlich keine abgemessene Zeit geben, in der menschliches Leben nicht (strafrechtlich) geschützt werden sollte. Ab der Empfängnis steht dem Menschenleben die volle Personenwürde zu und damit das Recht auf Geburt. Bis heute hat niemand einen Wert genannt, der über dem ungeborenen menschlichen Leben stehen könnte und jemals irgendeiner menschlichen Macht dieser Welt das Recht gäbe, die Abtreibungstötung durchzuführen. Diesbezüglich sei auf die bereits seit langem im Netz befindliche Lebenspredigt verwiesen, die sich maßgeblich auf die vor 10 Jahren seitens Seiner Heiligkeit Papst Johannes Paul II. der Welt geschenkten Enzyklika Evangelium des Lebens / Evangelium vitae stützt. Seine Heiligkeit Johannes Paul II. stellt mit Klarheit fest: "Die Gesetze, die Abtreibung und Euthanasie zulassen und begünstigen, stellen sich ... nicht nur radikal gegen das Gut des einzelnen, sondern auch gegen das Gemeinwohl und sind daher ganz und gar ohne glaubwürdige Rechtsgültigkeit." (Nr. 72) "Gesetze dieser Art rufen nicht nur keine Verpflichtung für das Gewissen hervor, sondern erheben vielmehr die schwere und klare Verpflichtung, sich ihnen mit Hilfe des Einspruchs aus Gewissensgründen zu widersetzen." (Nr. 73) Es war daher längst wieder überfällig, die sogenannte "Fristenlösung", die besser als "Lösung zum fristgerechten Mord ohne Strafverfolgung" bezeichnet werden kann, neuerlich in Frage zu stellen.
II. Von daher hat der regierende Bischof von St. Pölten und Apostolische Administrator von Feldkirch, Dr. Dr. Klaus Küng, völlig recht, wenn er sagt: "Die Kirche wird sich nie mit einer Fristenregelung abfinden. Dem Leben gebührt Schutz von seinem Anfang an bis zum natürlichen Tod. Die Hauptaufgabe der Kirche besteht darin zu helfen: durch die Ermutigung Kinder zu bejahen, durch die Betonung der Verantwortung, die den Männern und den Frauen bezüglich Lebensschutz zukommt. Sexualität darf nicht bloß wie ein Konsumartikel betrachtet werden. Wichtig sind Beratungsangebote, Hilfestellungen in Notsituationen wie z. B. Mutter-Kind-Heime, auch seelischer Beistand, wenn Abtreibung vorgekommen ist. Die Kirche vermittelt, insbesondere durch Spendung der Sakramente, Versöhnung mit Gott und mit sich selbst. Bezüglich Fristenregelung wäre es höchste Zeit, endlich jene flankierende Maßnahmen zu erreichen, die Bruno Kreisky schon vor 30 Jahren versprochen hat. Außerdem wäre es dringend, zumindest einige Verbesserungen durchzusetzen, die mehrheitsfähig sind: z. B. bei Verlangen, eine Abtreibung durchführen zu wollen, die Einführung einer 3-Tages-Frist zur Vermeidung von überstürzten Handlungen, die Förderung von Beratung in Schwangerschaftskonfliktsituationen, insbesondere auch im Zusammenhang mit pränataler Diagnostik, die Beauftragung einer Motivationsforschung bezüglich Abtreibung und Förderung der Hilfestellung für Frauen, die unter dem Postabortion-Syndrom leiden. Es scheint, daß wir derzeit keine Mehrheit finden, um eine grundlegende Veränderung der Gesetzeslage durchzusetzen, eine solche Änderung ist jedoch erstrebenswert ... Bei einer echten Novellierung der Gesetzeslage wird es eher darum gehen, zum Beispiel jede Druckausübung seitens des Kindesvaters oder anderer Personen (Verwandte, Arbeitgeber) sowie die Unterlassung der Beratungspflicht seitens des Arztes zu sanktionieren." III. Und der Salzburger Experte des Allgemeinen und des Römischen Rechts, Univ.-Prof. em. Dr. Wolfgang Waldstein, Mitglied der Päpstlichen Akademie für das Leben, gibt in einem Interview bei der Jugend für das Leben bereits am 18. Januar 2004 im Geiste der Menschenrechte und damit der kirchlichen Lehre an: "Die grundlegenden Menschenrechte sind Rechte, die immer, auf der ganzen Welt und unter allen Umständen gelten. Nur deswegen kann man überhaupt Menschenrechte einfordern. Wenn Menschenrechte nur ein Ausdruck von Mentalität oder einer Mehrheit wären, dann gäbe es schlicht überhaupt keine Menschenrechte. Denn Menschenrechte als solche können nur bestehen, wenn es unveränderliche Rechte sind, und diese unveränderlichen Rechte wurden seit der Antike als Naturrecht bezeichnet. Als solches bezeichnet diese Rechte auch der Papst. Das macht klar, daß er hier nicht nur als katholischer Papst spricht, sondern als Verteidiger der eigentlichen Menschenrechte, die immer gegolten haben und immer gelten werden. Ob sie geachtet werden oder nicht, Gesetze, die den Menschenrechten nicht entsprechen, sind deswegen einfach keine wirklichen Gesetze, sondern es sind Gewaltakte einer gesetzgebenden Mehrheit oder auch eines Tyrannen, wenn es ein Einzelner ist. Das hat mit Recht nichts zu tun, das ist durchgesetzter politischer Wille. Seit der Antike gibt es auch ein Bewußtsein einer möglichen 'Tyrannei der Mehrheit'. Eine Mehrheit kann zum Tyrannen werden, wenn sie die grundlegenden Menschenrechte mißachtet. Die Fristenregelung ist eine radikale Mißachtung des Menschenrechtes auf Leben. Daran kommt man nicht vorbei. Das Menschenrecht des Lebens, welches immer gegolten hat, auch wenn es manchmal zu Mißachtungen des Rechtes gekommen ist. Die wurden aber als solche erkannt und bekämpft. Auch heute müssen sie eben als solche erkannt und bekämpft werden, soweit wir dazu in der Lage sind. Weihbischof Prof. Dr. Andreas Laun hat sich, in diesem Zusammenhang, (bereits) in Wien sehr für den Schutz des ungeborenen Kindes eingesetzt. Was mußte er da an Anflegelungen und Anpöbelungen erleben! Das Schönste aber passierte ihm hier in Salzburg, wo er einen Vortrag an der Universität gehalten hat. Eine Gruppe der Anwesenden versuchte, diesen Vortrag zu verhindern, indem sie Kochtopfdeckeln zusammenschlugen. Der Lärm war so laut, daß er nicht sprechen konnte. Als Prof. Dr. Andreas Laun sich auf das verfassungsrechtliche Recht der Meinungsfreiheit berief, wurde ihm laut entgegengeschrieen: 'Das Recht auf Abtreibung geht vor! Das Recht auf Meinungsfreiheit ist dem untergeordnet!' (Frage: Eine Diktatur?) Es ist tatsächlich eine Diktatur dieser Meinung geworden, die so ist, daß Rechte an sich keine Rolle mehr spielen können. Jedes Recht, auch jedes Menschenrecht kann jeden Augenblick beseitigt werden, wenn eine Mehrheit dies für zweckmäßig erachtet, so wie das in den Niederlanden, in Belgien und sogar im Kanton Zürich (Schweiz) de facto bereits geschehen ist. Im Kanton Zürich wurde durch Kantonalgesetz gestattet, in den Krankenhäusern und Altenheimen denjenigen, die aktive Sterbehilfe praktizieren, Zugang zu gestatten. In den Niederlanden sieht man, daß in dem Augenblick, da der erste Schritt getan ist, die Frage der Zustimmung überhaupt keine Rolle mehr spielt. Es geht dann einfach wie eine Lawine weiter. In der Schweiz jedoch ist immerhin eine allgemeine Abstimmung, ob die Euthanasie nun gestattet wird oder nicht, noch nicht erfolgt. Wenn einmal das Rechtsbewußtsein soweit geschwunden ist, daß man nicht mehr erkennt, daß dort das grundlegendste Menschenrecht auf Leben einfach mißachtet wird, dann gibt es nur den einen Weg: zu versuchen - soweit es überhaupt möglich ist - das Rechtsbewußtsein wieder zu wecken. Wie weit das im einzelnen möglich ist, das wissen alle, die sich damit beschäftigen: es ist ein mühsamer und harter Weg. Dem steht eine sozusagen 'herrschende' Meinung gegenüber, die so massiv ist, daß jeder, der anderer Meinung ist, zunächst sozusagen als 'Feind' erscheint. Es geht nicht darum, daß jemand das Bestrafen anderer wünscht. Für Rechtsgüter gibt es keinen anderen Schutz als die Androhung der Strafe für die Verletzung des Rechtsgutes. Wenn es keine Strafe für Diebstahl gäbe, wenn man sagen würde: 'Leute, die stehlen, sind doch alle arme Kerle, wie kann man ihnen das in ihrer Not antun, daß man sie noch straft', wie würde es dann im Staat aussehen? Aber den Schutz des Lebens darf man ohne weiteres aufheben?! Es ist eigentlich von Anfang an gesehen worden, das dies die Zerstörung der Grundlage eines Rechtsstaates bedeutet. Der Verwaltungsgerichtshof hat das in einer berühmten Erkenntnis in einem anderen Fall gesagt: 'Im Rechtsstaat steht kein Mensch über dem Recht und kein Mensch außerhalb des Rechts.' Die ungeborenen Kinder sind aber außerhalb des Rechts. Damit sind wir im Grunde kein Rechtsstaat mehr. Der erste nicht-kommunistische Staat, der die Abtreibung zugelassen hat, war das nationalsozialistische Deutschland. Man hat sich zwar nicht getraut, es als Staat zu tun, aber Hitler hatte dem Reichsärzteführer damals die Erlaubnis gegeben, ein Rundschreiben herauszugeben, damit die Ärzte sicher sein konnten, nicht bestraft zu werden, wenn sie einen 'behinderten Nachwuchs' aus eugenischen Gründen abtreiben würden. Dies mußte jedoch in einem Geheimverfahren durchgeführt werden, weil die öffentliche Meinung damals noch sehr stark war. Es wäre als Verletzung des grundlegendsten Menschenrechtes - des Rechtes auf Leben - einfach nicht akzeptiert worden. Man hat diese Erlaubnis auch als eines der Verbrechen des Hitlerregimes gesehen. Die Menschenrechtserklärung von 1948 sollte die Wiederholung solcher Dinge verhindern. - Die Anfechtung der Salzburger Landesregierung gegen die Fristenregelung war ein Anliegen der ganzen ÖVP [Österreichischen Volkspartei], vor allem aber des damaligen Landeshauptmannes Lechner. Er hatte sich zur Beratung einen sehr verdienten Rechtsanwalt, Dr. Moser, zugezogen, der auch im Europarecht sehr bewandert war. Landeshauptmann Lechner hat weiters versucht, auf einer etwas höheren Ebene Fachleute zusammen zu bringen, um ganz sorgfältig zu prüfen, wie die Rechtslage wirklich ist. Dieses Gespräch fand im Schloß Goldegg statt. Es wurde ganz klar, daß die Fristenregelung wirklich objektiv verfassungswidrig ist. Sie verletzt das grundlegendste Menschenrecht, daß auch im österreichischen Recht, im § 22 ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch), sogar ausdrücklich festgeschrieben ist. Dieser Paragraph wird von Fachleuten mit Recht als im Verfassungsrang stehend angesehen. Im Jahre 1811 hat der Gesetzgeber im ABGB als grundlegendes Recht festgeschrieben, daß auch 'die ungeborenen Kinder vom Zeitpunkt der Empfängnis an einen Anspruch auf den Schutz der Gesetze haben'. In Verbindung mit der Tatsache, daß Österreich die europäische Menschenrechtskonvention zum Bestandteil des innerstaatlichen Verfassungsrechtes gemacht hat, und im Artikel 2 der europäischen Menschenrechtskonvention, der Schutz des menschlichen Lebens ausdrücklich als das grundlegendste Menschenrecht festgeschrieben ist, (mit bestimmten Ausnahmen, die aber auf das ungeborene Kind in keinster Weise zutreffen, beispielsweise: bei Gewalt darf man sich verteidigen usw.) war die Beurteilung der Rechtslage eindeutig: die Fristenregelung ist objektiv verfassungswidrig. Es war jedoch damals schon klar, daß die politische Zusammensetzung des Verfassungsgerichtshofes die Aussicht auf Erfolg einer Anfechtung gering erscheinen läßt. Man hat voraussehen können, daß hier ein Verfahren nicht nach der Rechtslage, sondern nach dem politischen Willen entschieden würde, was dann auch tatsächlich so geschah. Trotzdem hat man die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes so hingestellt, als wäre sie dem Recht entsprechend ergangen. Davon kann aber keine Rede sein, das ist eine reine Fiktion. Die Entscheidung war verfassungswidrig, aber sie ist die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes und damit der höchsten Instanz. Es gibt darüber keine Instanz mehr. Daher bleibt es bei dieser Entscheidung. Ob sie richtig oder falsch ist, spielt dann keine Rolle mehr. Ich selbst habe dann diese Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes im Einzelnen analysiert und zeigen können, daß dessen Begründung eine reine Scheinbegründung mit absolut abwegigen Argumenten ist. Es ist eine Entscheidungsbegründung, die dem Verfassungsgerichtshof wahrhaftig keine Ehre macht. Man hat mit geradezu absurden Argumenten wie zum Beispiel diesem, daß § 22 ABGB 'nur Vermögensrechte des Kindes' betreffe, jedoch nicht sein Lebensrecht, argumentiert. Wenn zum Beispiel ein Erblasser ohne Testament, innerhalb der ersten drei Monate der Schwangerschaft seiner Frau stirbt, dann ist das Kind einwandfrei erbrechtlich geschützt. Die Frau aber kann sich dieses erbrechtlichen Konkurrenten dadurch entledigen, daß sie ihn straflos töten läßt. Was ist das für eine Rechtsordnung, die den Träger des Menschenrechts und des Grundrechts nur hinsichtlich seiner Vermögensrechte schützt, aber nicht verhindert, daß man ihm das Leben nimmt? Jedes Vermögensrecht wird damit buchstäblich gegenstandlos. (Frage: In welcher Art und Weise befaßten Sie sich damals mit den Vorgängen?) Damals war ich Professor an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät hier in Salzburg. Ich habe mich im Römischen Recht mit der Frage der Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit der Abtreibung beschäftigt. Die Abtreibung war ja auch in der Antike immer als rechtswidrig und mit Strafe bedroht angesehen. Es ist einfach nicht wahr, wenn behauptet wird, daß das ungeborene Kind in der Antike keinen Schutz genossen habe. Die Quellen sprechen eine völlig andere Sprache. Deswegen hat auch der Landeshauptmann gewußt, daß ich mich mit diesen Fragen beschäftige und hat mich zu dieser Besprechung eingeladen. Wir sollten daher in Politik und Gesellschaft keine Ruhe geben: die Fristenlösung ist ein schweres Unrecht." IV. Jeder Politiker kann an der Einstellung zu dieser Tötungslösung sehr leicht gemessen werden, wie er wirklich zum menschlichen Leben und zu den Menschenrechten steht. Deshalb sind die Aktionen der Jugend für das Leben beispielhaft, und deshalb ist die letzte Aktion gegen die geplante praktische Erleichterung des Abtreibungsmordes durch die Salzburger Landesregierung sehr zu begrüßen. Der passive Widerstand, von dem der Heilige Vater vor zehn Jahren in seiner großen Lebensenzyklika gesprochen hat, darf nicht mehr aufhören. So war es angemessen, am 29. November 2004 folgenden Brief an die Salzburger Landeshauptfrau Gabi Burgstaller zu senden (vgl. dazu auch [1] und [2]): Betreff: Bestürzung Über Ihre Abtreibungsliberalisierungspläne S. g. Frau Landeshauptfrau! Mit großer Besorgnis und tiefer Bestürzung habe ich vor einigen Tagen Ihre Ankündigung betreffend die Ermöglichung von angeblich kostenlosen Abtreibungsmöglichkeiten an Landesspitälern im Bundesland Salzburg ab dem Jahr 2005 vernommen. Dies wäre ein ganz schlechter Neujahrsbeginn und brächte keinen Segen für Ihr schönes Bundesland, aus mehreren Gründen: 1. Bis heute hat es kein Politiker oder Philosoph geschafft, einen echten Grund zu nennen, der die Tötung ungeborenen menschlichen Lebens von wem auch immer wirklich legitimieren könnte. Im Gegenteil: ab der Empfängnis hat dieses menschliche Leben, in dessen Stadium wir alle einmal waren, ein Menschenrecht auf Geburt. 2. Durch Ihre Pläne bringen Sie die dafür befohlenen Ärzte und Ärztinnen in schlimme Gewissensnöte. Sie wissen ganz genau, daß es dem Berufsethos des Arztes widerspricht, menschliches Leben nicht mehr zu schützen, sondern DIREKT zu töten. Keine Macht dieser Welt kann dazu ermächtigen, weshalb ich Sie aufrufe, die Gewissensfreiheit der Abtreibungsverweigerer unter den Ärzten zu 100 % zu respektieren. 3. Sogar in der Bundesrepublik Deutschland sind Politiker und Politikerinnen des sozialdemokratischen Lagers bereits daraufgekommen, daß die Erleichterung des rechtswidrigen Abtreibungsmordes durch Straffreistellung in bestimmten Fristen und durch Mitfinanzierung aus Steuermitteln (!) ein wesentlicher Mitgrund für den katastrophalen Bevölkerungsrückgang in unseren Breiten ist. Ihre politische Ankündigung ist daher leider vollkommen von vorgestern und steuert direkt gegen die Zukunft des Bundeslandes und Österreichs. 4. Der Salzburger Erzbischof Dr. Alois Kothgasser hat klar darauf verwiesen, daß Franz Kardinal König immer wieder darauf gepocht hat, daß die Abtreibung "eine blutende Wunde" in unserer Gesellschaft ist. Eine "ergebnisoffene" Beratung ist daher abzulehnen. Es ist heilige Pflicht der Kirche, Anwalt der Schwachen zu sein; und was gibt es Schwächeres als das ungeborene Kind. Meine Gebete begleiten Sie daher hin zum heiligen Weihnachtsfest, da wir uns auftun, das göttliche Christkind wieder mit neuer Kraft und mit neuem Elan anzubeten, insbesondere im Allerheiligsten Sakrament des Altares. Dieses Christkind, daß auch zu Ihrer Erlösung auf Erden gekommen ist, möge Sie von diesen sittenwidrigen - weil viele Ungeborene mehr gefährdend - Plänen abbringen. Ein gesegnetes neues Jahr 2005 wünscht Euch Padre Alex - Dr. Alexander PYTLIK http://www.padre.at Trackbacks
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