Tuesday, October 20. 2009
Posted by Padre Alex / Dr. Alexander Pytlik
in Katholische Lehre, Kirchenrecht, News Kommentare
Comments (0) Trackbacks (2) PAPST FÜR EHEMALIGE ANGLIKANER: PERSONALORDINARIAT VERHILFT EXEMPLARISCH ZUR EINHEIT
Seine Heiligkeit Papst Benedikt XVI. geht seinen von manchen Zeitgenossen noch nicht voll und ganz verstandenen Weg der vollen Versöhnung nach allen Seiten konsequent weiter und läßt sich durch unprofessionelle Schikanen oder mediale Stellvertreterattacken in keiner Weise beeindrucken. Die nunmehr angekündigte und medial sehr gut aufbereitete Entscheidung, mit einer Apostolischen Konstitution die korporativ konversionswilligen anglikanischen Christgläubigen als Katholiken mit allen Rechten und Pflichten unter Beachtung legitimer Gewohnheiten und Traditionen aufzunehmen, wird diesen regierenden Papst neuerlich in die Kirchengeschichte eingehen lassen. Das Modell der beispielsweise an die Militärordinariate - welche als personale kirchliche Verwaltungseinheiten den territorialen Diözesen rechtlich gleichgestellt wurden und sind - angelehnten Personalordinariate für anglikanische Einzelgemeinschaften in größerem und kleinerem Verbund und auf dem Territorium verschiedener katholischer Patriarchate und Diözesen wird auch in anderen Versöhnungsgesprächen im ökumenischen Geist von großer Bedeutung sein und bleiben. Nicht zuletzt für die Priesterbruderschaft St. Pius X. erscheint damit auf dem Horizont eine sehr gute rechtliche Möglichkeit, das Apostolat nach Abklärungen mit dem Heiligen Stuhl - und dies bedeutet: nach Vornahme einiger notwendiger Korrekturen, um die volle Einheit mit der Katholischen Kirche zu erreichen - in Einheit mit dem Petrusnachfolger fortsetzen zu können. Die anglikanischen Gruppen, welche bereits alle dogmatischen Hindernisse überwundern haben, sind nun sogar einen entscheidenden Schritt weiter, und der Papst nimmt sie mit offenen Armen und ohne jegliche Verletzung des ökumenischen Gedankens in die volle Gemeinschaft der Kirche auf. Und nicht nur das: in der von mir ins Deutsche übersetzten Note der Glaubenskongregation wird auch der Kontext sehr gut herausgearbeitet. Es geht nämlich um die Bewahrung des Willens Christi, sodaß die höheren Weihen für Frauen in keinem ökumenischen Dialog jemals als gültige Ausdrucksformen der kirchlichen Verfassung anerkannt werden können. Darüber hinaus geht es mit diesem Schritt, den katholisierenden Anglikanern Personalordinariate unter dem Papst anzubieten, auch um das weitere Zurückdrängen homosexueller Unterwanderungstendenzen innerhalb des katholischen Klerus, wie sie sich in den letzten Jahren und Jahrzehnten vermehrt und offener denn je gezeigt hatten. Deshalb wird diese Thematik in der Information des Heiligen Stuhles von heute mittag auch explizit benannt. Hier also die nächste sensationelle Entscheidung des regierenden Papstes in meiner Übersetzung (bereits bei kath.net) von der Internetseite des Heiligen Stuhles, die sich primär an der italienischen Formulierung orientiert und von mir mit Verlinkungen versehen wird:
INFORMELLE NOTE DER KONGREGATION FÜR DIE GLAUBENSLEHRE ZU DEN PERSONALORDINARIATEN FÜR DIE ANGLIKANER, DIE IN DIE KATHOLISCHE KIRCHE EINTRETEN Mit der Vorbereitung einer Apostolischen Konstitution antwortet die Katholische Kirche auf zahlreiche Bitten, die dem Heiligen Stuhl von Gruppen anglikanischer Kleriker und Gläubiger aus verschiedenen Teilen der Welt unterbreitet wurden, welche wünschen, in die volle und sichtbare Einheit zu gelangen. In dieser Apostolischen Konstitution hat der Heilige Vater eine kirchenrechtliche Struktur eingeführt, die für eine solche Inkorporation durch die Errichtung von Personalordinariaten vorsorgt, welche den früher anglikanischen Gläubigen erlauben werden, in die volle Gemeinschaft mit der Katholischen Kirche einzutreten, wobei sie gleichzeitig Elemente ihres spezifisch anglikanischen geistlichen und liturgischen Schatzes bewahren. Nach dem Wortlaut der Apostolischen Konstitution wird die wachende Sorge und seelsorgliche Führung solcher vormals anglikanischer Gläubigengruppen durch ein Personalordinariat sichergestellt werden, für das gewöhnlich ein Ordinarius aus dem vormals anglikanischen Klerus ernannt werden wird. Die Apostolische Konstitution, die bald veröffentlicht wird, stellt eine vernünftige und sogar notwendige Antwort auf ein globales Phänomen dar, indem sie für die universale Kirche ein einziges kirchenrechtliches Modell bereithält, welches in verschiedenen lokalen Situationen anwendbar ist und in seiner universalen Anwendung für die früheren Anglikaner gerecht ist. Dieses Modell sieht die Möglichkeit vor, vormals anglikanische und bereits verheiratete Kleriker [gültig] zu katholischen Priestern zu weihen. Historische und ökumenische Gründe erlauben aber nicht die Weihe verheirateter Männer zu Bischöfen, weder in der Katholischen Kirche noch in den orthodoxen Kirchen. Deshalb legt die Konstitution fest, daß der Ordinarius entweder ein Priester oder nicht verheirateter Bischof sein kann. Die Seminaristen des Personalordinariates werden gemeinsam mit anderen katholischen Seminaristen vorbereitet, auch wenn die Möglichkeit besteht, daß das Ordinariat selbst ein Ausbildungshaus eröffnen wird können, um den besonderen Bedürfnissen der Formung in der anglikanischen Tradition zu entsprechen. Auf diese Weise versucht die Apostolische Konstitution, ein Gleichgewicht zu schaffen zwischen dem Interesse, den wertvollen anglikanischen Schatz in Liturgie und geistlichem Leben auf der einen Seite zu bewahren, und zwischen der Vorsorge, daß diese Gruppen und ihr Klerus in die Katholische Kirche inkorporiert werden. William Kardinal Levada, Präfekt der Kongregation für die Glaubenslehre, der dieses Maßnahmenpaket vorbereitet hat, bekräftigte: „Wir haben versucht, in einheitsstiftender und gerechter Weise den Bitten entgegenzukommen, welche auf eine volle Einheit zielen und die uns von Seiten vormals anglikanischer Gläubiger aus verschiedenen Teilen der Welt in den letzten Jahren unterbreitet worden waren. Mit diesem Vorschlag beabsichtigt die Kirche, den legitimen Avancen dieser anglikanischen Gruppen nach einer vollen und sichtbaren Gemeinschaft mit dem Bischof von Rom, dem Nachfolger des heiligen Petrus, zu antworten.“ Diese Personalordinariate werden je nach Notwendigkeit errichtet werden, jeweils unter vorgeschalteter Konsultation der lokalen Bischofskonferenzen, und ihre Strukturen werden in mancherlei Weise ähnlich jenen der Militärordinariate sein, welche nämlich in vielen Ländern errichtet wurden, um die Seelsorge der Mitglieder der Streitkräfte sowie der dort Angestellten auf der ganzen Welt sicherzustellen. „Die Anglikaner, die mit dem Heiligen Stuhl in Kontakt getreten sind, haben sehr klar ihren Wunsch nach einer vollen und sichtbaren Gemeinschaft in der einen, heiligen, katholischen und apostolischen Kirche geäußert. Gleichzeitig haben sie uns von der Bedeutung ihrer anglikanischen Traditionen berichtet, die sich auf die Spiritualität und auf den göttlichen Kult und somit auf den eigenen Weg des Glaubens beziehen“, bestätigte Kardinal Levada. Das Vorsehen dieser neuen Struktur liegt auf der Linie des Einsatzes für den ökumenischen Dialog, der für die Katholische Kirche eine Priorität bleibt, besonders durch die Bemühungen des Päpstlichen Rates zur Förderung der Einheit der Christen. „Die Initiative kommt von verschiedenen anglikanischen Gruppen“, ergänzte Kardinal Levada. „Sie haben bekannt, den gemeinsamen katholischen Glauben zu teilen, wie er im Katechismus der Katholischen Kirche ausgedrückt ist, und den petrinischen Dienst als ein von Christus für die Kirche gewolltes Element anzunehmen. Für sie ist nun die Zeit gekommen, diese implizite Gemeinschaft in einer sichtbaren und vollen Gemeinschaft auszudrücken.“ Nach Kardinal Levada bedeutet dies: „Der Heilige Vater Benedikt XVI. hofft, daß die anglikanischen Kleriker und Gläubigen, die sich nach der Einheit mit der Katholischen Kirche sehnen, in dieser kirchenrechtlichen Struktur die Möglichkeit finden, jene anglikanischen Traditionen zu bewahren, welche für sie wertvoll sind und mit dem katholischen Glauben übereinstimmen. Insoweit sie eine unverkennbare Form des gemeinsam bekannten Glaubens darstellen, sind diese Überlieferungen ein Geschenk, welches die universale Kirche teilt. Die Einheit mit der Kirche verlangt keine Uniformität, welche die kulturellen Unterschiede ignoriert, wie es die Geschichte des Christentums aufzeigt. Außerdem sind die vielen und unterschiedlichen Traditionen, welche heute in der Katholischen Kirche zugegen sind, alle verwurzelt in dem vom heiligen Paulus formulierten Prinzip, das er in seinem Brief an die Epheser benennt: ‘Ein Herr, ein Glaube, eine Taufe’ (4,5). Unsere Gemeinschaft ist also durch verschiedene legitime Unterschiedlichkeiten befestigt, und wir sind deshalb glücklich, daß diese Männer und Frauen ihre besonderen Beiträge zu unserem gemeinsamen Leben aus dem Glauben einbringen.“ Informationen zum Kontext Seit dem 16. Jahrhundert, als König Heinrich VIII. die Unabhängigkeit der Kirche von England gegenüber der Autorität des Papstes erklärte, schuf die Kirche von England ihre eigenen glaubensmäßigen Bekenntnisse, liturgischen Gebräuche und seelsorglichen Praktiken, wobei sie oft Ideen der Reform aufnahm, welche vom europäischen Kontinent herrührten. Die Ausdehnung des britischen Reiches in Verbindung mit dem missionarischen Apostolat der Anglikaner erbrachte später die Geburt einer Anglikanischen Gemeinschaft auf Weltebene. Im Verlaufe der 450 und mehr Jahre ihrer Geschichte ist die Frage der neuerlichen Einheit zwischen Anglikanern und Katholiken nie von der Bildfläche verschwunden. Mitte des 19. Jahrhunderts zeigte die Oxfordbewegung (in England) ein erneutes Interesse für die katholischen Elemente im Anglikanismus. Und zu Beginn des 20. Jahrhunderts veranstaltete Kardinal Mercier aus Belgien öffentliche Aussprachen mit Anglikanern, um die Möglichkeit einer Gemeinschaft mit der Katholischen Kirche zu ergründen, unter dem Motto eines “vereinigten, aber nicht absorbierten” Anglikanismus. Das II. Vatikanische Konzil nährte die Hoffnung auf Einheit noch weiter, besonders mit seinem Dekret über den Ökumenismus (Nr. 13), welches unter Bezugnahme auf die von der Katholischen Kirche in der Zeit der Reformation abgetrennten Gemeinschaften bekräftigte: „Unter denjenigen von ihnen, bei denen katholische Traditionen und Strukturen zum Teil fortbestehen, nimmt die Anglikanische Gemeinschaft einen besonderen Platz ein.“ Seit dem Konzil haben die Beziehungen zwischen Anglikanern und römischen Katholiken ein besseres Klima des Verständnisses und der gegenseitigen Kooperation geschaffen. Die Anglikanisch/Römisch-Katholische Internationale Kommission (ARCIC) hat im Verlaufe der Jahre eine Reihe doktrineller Erklärungen hervorgebracht, in der Hoffnung, eine volle und sichtbare Einheit zu schaffen. Für viele Angehörigen der beiden Gemeinschaften haben die Erklärungen der ARCIC ein Instrument zur Verfügung gestellt, mit dem das gemeinsame Bekenntnis des Glaubens anerkannt werden kann. In diesen Rahmen ist auch das neue Maßnahmenpaket einzuordnen. In den Jahren nach dem Konzil haben einige Anglikaner die Tradition verlassen, welche die heiligen Weihen nur den Männern vorbehält, und haben somit auch Frauen in den Priester- und Bischofsstand berufen. Noch aktueller haben einige Segmente der Anglikanischen Gemeinschaft das gemeinsame biblische Lehrgut zur menschlichen Sexualität aufgegeben – welches schon klar im Dokument des ARCIC enthalten ist: „Leben in Christus“ – indem sie die heiligen Weihen bekennend-homosexuellen Klerikern spendeten und die Gemeinschaften zwischen Personen desselben Geschlechtes segneten. Während die Anglikanische Gemeinschaft sich diesen neuen und schwierigen Herausforderungen stellen muß, bleibt die Katholische Kirche nichts desto trotz voll und ganz im ökumenischen Dialog mit der Anglikanischen Gemeinschaft engagiert, besonders durch die Aktivitäten des des Päpstlichen Rates zur Förderung der Einheit der Christen. Zwischenzeitlich sind viele Anglikaner jeweils individuell in die volle Gemeinschaft mit der Katholischen Kirche getreten. Manchmal sind auch Gruppen von Anglikanern eingetreten, die eine „korporative“ Struktur bewahrt haben. Dies ist beispielsweise bei der anglikanischen Diözese von Amritsar in Indien geschehen und bei einigen Einzel-Pfarreien in den Vereinigten Staaten, die unter Wahrung ihrer anglikanischen Identität in die Katholische Kirche eingetreten sind im Rahmen einer sogenannten „pastoral provision" ("Seelsorge-Regelung"), welche von der Kongregation für die Glaubenslehre eingesetzt und von Papst Johannes Paul II. 1982 approbiert worden war. In diesen Fällen hat die Katholische Kirche sehr oft vom Erfordernis des Zölibats dispensiert und zugelassen, daß jene verheirateten anglikanischen Kleriker, welche das Dienstamt als katholische Priester fortzusetzen wünschten, in der Katholischen Kirche geweiht würden. In diesem Kontext können die Personalordinariate, welche nach der oben genannten Apostolischen Konstitution errichtet werden, als weiterer Schritt bei der Realisierung der Hoffnungen auf eine volle und sichtbare Gemeinschaft in der einen Kirche angesehen werden, was einen der Hauptzwecke der ökumenischen Bewegung darstellt. [ENDE DER ÜBERSETZUNG.] Kardinal Levada präzisierte bei der Pressekonferenz auch, daß die Apostolische Konstitution nur an die anglikanische Gemeinschaft gerichtet sein werde. Sie habe daher keinerlei direkte Auswirkung beispielsweise auf Presbyterianer, Lutheraner oder die lateinischen Riten, und ebensowenig wird sie Effekte für jene nach sich ziehen, die das (zölibatär erwählte) katholische Priestertum verlassen und geheiratet haben. Bis zur endgültigen Veröffentlichung der Konstitution werden wir uns noch ein paar Wochen gedulden müssen. In der Vorfreude darüber und in der Freude über den nächsten Schritt Seiner Heiligkeit in Treue zu einer auf dem Boden aller Konzilien stehenden Ökumene grüßt Euch herzlich Euer Vizeoffizial Dr. Alexander Pytlik - Padre Alex |
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Tracked: Oct 20, 17:47
Gestern hat der Heilige Stuhl durch den Direktor des Presseamtes, P. Federico Lombardi SJ, eine Klarstellung zu den Spekulationen über die Frage des Zölibates in der angekündigten Apostolischen Konstitution betreffend die Personalordinariate für Anglikane
Tracked: Nov 01, 22:11
Nunmehr ist die professionell angekündigte Apostolische Konstitution (vorläufig ohne lateinischen Endtext) in italienischer und englischer Sprache erschienen und auf den Seiten des Heiligen Stuhles ständig abrufbar. Auf Basis der umfassenden italienischen
Tracked: Nov 09, 21:16
Ein Kommentar zu Einzelaspekten der neuen Gesetzgebung zur Errichtung von Personalordinariaten: kein eigenständiger "neuer" Ritus, aber: Im Zusammenhang mit der universal geltenden neuen Gesetzgebung zur Errichtung von Personalordinariaten für anglikan
Tracked: Nov 11, 16:04