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Dienstag, 29. November 2005
APPROBIERTE DEUTSCHE ÜBERSETZUNG DER ... Geschrieben von Padre Alex / Dr. Alexander Pytlik
in Katholische Lehre, Kirchenrecht, News Kommentare, Skandal St. Pölten um
23:51
Kommentare (0) Trackbacks (8) APPROBIERTE DEUTSCHE ÜBERSETZUNG DER INSTRUKTION ÜBER DIE NICHTZULASSUNG HOMOSEXUELLER ZUR WEIHE: POSITION DER KIRCHE ZUR HOMOSEXUALITÄT
Von Radio Vatikan ( www.radiovatikan.de ) übernehme ich die nunmehr vom Heiligen Stuhl approbierte und somit vorliegende authentische deutsche Übersetzung der am 4. November 2005 unterzeichneten Römischen Instruktion über die Kriterien zur Berufungsklärung von Personen mit homosexuellen Tendenzen im Hinblick auf ihre Zulassung für das Priesterseminar und zu den Heiligen Weihen.
Bereits vor einer Woche hatte ich eine spontane wissenschaftliche Arbeitsübersetzung geschaffen, die von mindestens einem empfehlenswerten Nachrichtendienst übernommen wurde und welche sich im Vergleich mit der nunmehr offiziell approbierten deutschen Übersetzung als korrekt erwies. Zusätzliche Hervorhebungen erfolgen meinerseits nur vor und in dem Absatz mit den "drei Jahren", damit klar wird, daß sich die viel diskutierten drei Jahre nur auf "Tendenzen" vorübergehender Art beziehen. Außerdem habe ich in den Anmerkungen der Instruktion alle Zitate hervorgehoben, damit sie leichter erkennbar sind und gleichzeitig auch der vom Dokument besonders betonte Aspekt der bräutlichen Liebe stärker hervortritt. (Hier ist auch schon mein Kommentar zur Instruktion.) KONGREGATION FÜR DAS KATHOLISCHE BILDUNGSWESEN INSTRUKTION ÜBER DIE KRITERIEN ZUR BERUFUNGSKLÄRUNG VON PERSONEN MIT HOMOSEXUELLEN TENDENZEN IM HINBLICK AUF IHRE ZULASSUNG FÜR DAS PRIESTERSEMINAR UND ZU DEN HEILIGEN WEIHEN ROM 2005 EINLEITUNG In Kontinuität mit der Lehre des II. Vatikanischen Konzils und insbesondere mit dem Dekret über die Priesterausbildung Optatam totius (1) hat die Kongregation für das Katholische Bildungswesen verschiedene Dokumente veröffentlicht, um eine angemessene und umfassende Ausbildung der künftigen Priester zu fördern. Zu ihren verschiedenen Aspekten wurden Orientierungshilfen und genaue Normen vorgelegt. (2) Inzwischen hat auch die Bischofssynode des Jahres 1990 über die Priesterausbildung unter den gegenwärtigen Bedingungen nachgedacht, um die Lehre des Konzils zu diesem Thema zu vervollständigen und für die Welt von heute deutlicher und wirksamer zu machen. Im Anschluß an diese Synode hat Johannes Paul II. das Nachsynodale Apostolische Schreiben Pastores dabo vobis (3) veröffentlicht. Im Licht dieser reichhaltigen Lehre beabsichtigt die vorliegende Instruktion nicht, alle Fragen im affektiven und sexuellen Bereich zu behandeln, die eine aufmerksame Klärung während der gesamten Ausbildungszeit erfordern. Sie enthält Normen zu einer besonderen Frage, die durch die gegenwärtige Situation dringlicher geworden ist. Es geht darum, ob Kandidaten, die tiefsitzende homosexuelle Tendenzen haben, für das Priesterseminar und zu den heiligen Weihen zugelassen werden sollen oder nicht. 1. Affektive Reife und geistliche Vaterschaft Gemäß der beständigen Überlieferung der Kirche empfängt die heilige Weihe gültig nur ein getaufter Mann. (4) Im Sakrament der Weihe wird der Kandidat durch den Heiligen Geist in neuer und spezifischer Weise Jesus Christus gleichgestaltet: in der Tat verkörpert der Priester sakramental Christus, das Haupt, den Hirten und den Bräutigam der Kirche. (5) Aufgrund dieser Gleichgestaltung mit Christus muß das ganze Leben des geweihten Dieners von der Hingabe seiner ganzen Person an die Kirche und von einer authentischen Hirtenliebe durchdrungen sein. (6) Der Kandidat für das Weiheamt muß deshalb zur affektiven Reife gelangen. Eine solche Reife wird ihn befähigen, eine korrekte Beziehung zu Männern und zu Frauen zu pflegen, und in ihm einen wahren Sinn für die geistliche Vaterschaft gegenüber der kirchlichen Gemeinschaft, die ihm anvertraut wird, entwickeln. (7) 2. Homosexualität und Weiheamt Vom II. Vatikanischen Konzil bis heute haben verschiedene lehramtliche Dokumente - insbesondere der Katechismus der Katholischen Kirche - die kirchliche Lehre über Homosexualität bekräftigt. Der Katechismus unterscheidet zwischen homosexuellen Handlungen und homosexuellen Tendenzen. Bezüglich der homosexuellen Handlungen lehrt er, daß sie in der Heiligen Schrift als schwere Sünden bezeichnet werden. Die Überlieferung hat sie stets als in sich unsittlich und als Verstoß gegen das natürliche Gesetz betrachtet. Sie können daher in keinem Fall gebilligt werden. Die tiefsitzenden homosexuellen Tendenzen, die bei einer gewissen Anzahl von Männern und Frauen vorkommen, sind ebenfalls objektiv ungeordnet und stellen oft auch für die betroffenen Personen selbst eine Prüfung dar. Diesen Personen ist mit Achtung und Takt zu begegnen; man hüte sich, sie in irgendeiner Weise ungerecht zurückzusetzen. Sie sind berufen, den Willen Gottes in ihrem Leben zu erfüllen und die Schwierigkeiten, die ihnen erwachsen können, mit dem Kreuzesopfer des Herrn zu vereinen. (8) Im Licht dieser Lehre hält es dieses Dikasterium im Einverständnis mit der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung für notwendig, mit aller Klarheit festzustellen, daß die Kirche - bei aller Achtung der betroffenen Personen (9) - jene nicht für das Priesterseminar und zu den heiligen Weihen zulassen kann, die Homosexualität praktizieren, tiefsitzende homosexuelle Tendenzen haben oder eine so genannte homosexuelle Kultur unterstützen. (10) Die genannten Personen befinden sich nämlich in einer Situation, die in schwerwiegender Weise daran hindert, korrekte Beziehungen zu Männern und Frauen aufzubauen. Die negativen Folgen, die aus der Weihe von Personen mit tiefsitzenden homosexuellen Tendenzen erwachsen können, sind nicht zu übersehen. Falls es sich jedoch um homosexuelle Tendenzen handelt, die bloß Ausdruck eines vorübergehenden Problems, wie etwa eine noch nicht abgeschlossene Adoleszenz sind, so müssen sie wenigstens drei Jahre vor der Diakonenweihe eindeutig überwunden sein. 3. Die Feststellung der Eignung der Kandidaten durch die Kirche Jede Priesterberufung enthält zwei voneinander nicht trennbare Aspekte: die ungeschuldete Gabe Gottes und die verantwortliche Freiheit des Menschen. Die Berufung ist ein Geschenk der göttlichen Gnade, das durch die Kirche, in der Kirche und zum Dienst an der Kirche empfangen wird. Der Mensch schenkt sich Gott freiwillig, indem er in Liebe auf seinen Ruf antwortet. (11) Der bloße Wunsch, Priester zu werden, reicht nicht aus, und es besteht kein Recht darauf, die heilige Weihe zu empfangen. In ihrer Verantwortung, die notwendigen Voraussetzungen für den Empfang der von Christus eingesetzten Sakramente zu bestimmen, steht es der Kirche zu, die Eignung dessen festzustellen, der in das Priesterseminar eintreten will (12), ihn während der Jahre der Ausbildung zu begleiten und ihn zu den heiligen Weihen zu rufen, wenn erwiesen ist, daß er über die erforderlichen Eigenschaften verfügt. (13) Die Ausbildung des künftigen Priesters muß in der wesentlichen gegenseitigen Ergänzung der vier Ausbildungsdimensionen erfolgen: der menschlichen, der geistlichen, der wissenschaftlichen und der pastoralen. (14) In diesem Zusammenhang gilt es, die besondere Bedeutung der menschlichen Ausbildung zu unterstreichen, die das unverzichtbare Fundament der ganzen Ausbildung darstellt. (15) Um einen Kandidaten zur Diakonenweihe zuzulassen, muß die Kirche unter anderem feststellen, daß die affektive Reife des Kandidaten für das Priestertum erlangt wurde. (16) Der Ruf zu den Weihen liegt in der persönlichen Verantwortung des Bischofs (17) oder des höheren Oberen. Unter Berücksichtigung des Gutachtens jener, denen sie die Verantwortung für die Ausbildung anvertraut haben, müssen der Bischof oder der höhere Obere vor der Zulassung eines Kandidaten zur Weihe zu einem moralisch sicheren Urteil über seine Eignung gelangen. Im Fall eines ernsten Zweifels daran dürfen sie ihn nicht zur Weihe zulassen. (18) Die Prüfung der Berufung und der Reife des Kandidaten ist auch eine gewichtige Aufgabe des Rektors und der anderen Seminarerzieher. Vor jeder Weihe muß der Rektor sein Urteil über die von der Kirche verlangten Voraussetzungen des Kandidaten abgeben. (19) Bei der Prüfung der Eignung für die Weihe fällt dem Spiritual eine wichtige Aufgabe zu. Wenngleich er an die Verschwiegenheit gebunden ist, vertritt er doch die Kirche im Forum internum. Im Rahmen der Gespräche mit dem Kandidaten muß der Spiritual vornehmlich an die kirchlichen Anforderungen bezüglich der priesterlichen Keuschheit und der für den Priester erforderlichen affektiven Reife erinnern. Auch muß er ihm unterscheiden helfen, ob er die nötigen Voraussetzungen hat. (20) Er hat die Pflicht, alle Eigenschaften der Persönlichkeit zu bewerten und sich zu vergewissern, daß der Kandidat keine Schwierigkeiten im sexuellen Bereich hat, die mit dem Priestertum unvereinbar sind. Wenn ein Kandidat Homosexualität praktiziert oder tiefsitzende homosexuelle Tendenzen hat, sind der Spiritual wie auch der Beichtvater im Gewissen verpflichtet, ihm abzuraten, weiter den Weg zur Weihe zu beschreiten. Selbstverständlich gilt, daß der Kandidat selbst der erste Verantwortliche für seine eigene Ausbildung ist. (21) Er muß sich vertrauensvoll dem Urteil der Kirche, des Bischofs, der zu den Weihen ruft, des Seminarrektors, des Spirituals und der anderen Seminarerzieher überlassen, denen der Bischof oder der höhere Obere die Aufgabe der Ausbildung der künftigen Priester anvertraut hat. Es wäre in schwerwiegendem Maß unehrlich, wenn ein Kandidat die eigene Homosexualität verbergen würde, um - trotz allem - zur Weihe zu gelangen. Eine derart unaufrichtige Haltung entspricht nicht dem Geist der Wahrheit, der Zuverlässigkeit und der Verfügbarkeit, der die Persönlichkeit jener auszeichnen muß, die sich berufen fühlen, Christus und seiner Kirche im priesterlichen Amt zu dienen. SCHLUSS Diese Kongregation bekräftigt die Notwendigkeit, daß die Bischöfe, die höheren Oberen und alle zuständigen Verantwortlichen eine aufmerksame Prüfung bezüglich der Eignung der Weihekandidaten von der Aufnahme in das Priesterseminar bis zur Weihe durchführen. Diese Prüfung muß im Licht eines Priesterbildes erfolgen, das der kirchlichen Lehre entspricht. Die Bischöfe, die Bischofskonferenzen und die höheren Oberen haben darüber zu wachen, daß die Bestimmungen dieser Instruktion treu befolgt werden, zum Wohl der Kandidaten selbst und um der Kirche stets geeignete Priester und wahre Hirten nach dem Herzen des Herrn zu gewährleisten. Papst Benedikt XVI. hat die vorliegende Instruktion am 31. August 2005 approbiert und ihre Veröffentlichung angeordnet. Rom, am 4. November 2005, dem Gedenktag des hl. Karl Borromäus, des Patrones der Seminare. ZENON Card. GROCHOLEWSKI, Präfekt J. MICHAEL MILLER, C.S.B., Titularerzbischof von Vertara, Sekretär ANMERKUNGEN 1. II. VATIKANISCHES KONZIL, Dekret über die Priesterausbildung Optatam totius (28. Oktober 1965): AAS 58 (1966), 713-727. 2. Vgl. KONGREGATION FÜR DAS KATHOLISCHE BILDUNGSWESEN, Ratio fundamentalis institutionis sacerdotalis (6. Januar 1970; Neuauflage, 19. März 1985); Das Philosophiestudium in den Seminaren (20. Januar 1972); Leitgedanken für die Erziehung zum priesterlichen Zölibat (11. April 1974); Das Kirchenrecht in der Priesterausbildung (2. April 1975); Die theologische Ausbildung der künftigen Priester (22. Februar 1976); Epistula circularis de formatione vocationum adultarum (14. Juli 1976); Instruktion über die liturgische Ausbildung der Priesteramtskandidaten (3. Juni 1979); Rundschreiben: Aktuelle Hinweise für die Einführung der Priesteramtskandidaten in das geistliche Leben (6. Januar 1980); Orientierung zur Erziehung in der menschlichen Liebe. Hinweise zur geschlechtlichen Erziehung (1. November 1983); La Pastorale della mobilità umana nella formazione dei futuri sacerdoti (25. Januar 1986); Leitlinien für die Ausbildung der künftigen Priester in den Medien der sozialen Kommunikation (19. März 1986); Lettera circolare riguardante gli studi sulle Chiese Orientali (6. Januar 1987); Maria in der intellektuellen und geistlichen Ausbildung (25. März 1988); Leitlinien für das Studium und den Unterricht der Soziallehre der Kirche in der Priesterausbildung (30. Dezember 1988); Instruktion über das Studium der Kirchenväter in der Priesterausbildung (10. November 1989); Richtlinien für die Vorbereitung der Seminarerzieher (4. November 1993); Richtlinien für die Ausbildung der Priesteramtskandidaten im Hinblick auf die Probleme von Ehe und Familie (19. März 1995); Instruktion an die Bischofskonferenzen über die Aufnahme ins Seminar von Kandidaten, die aus anderen Seminaren oder von Ordensfamilien kommen (9. Oktober 1986 und 8. März 1996); Der propädeutische Abschnitt (10. Mai 1998); Lettere circolari circa le norme canoniche relative alle irregolarità e agli impedimenti sia ad Ordines recipiendos, sia ad Ordines exercendos (27. Juli 1992 und 2. Februar 1999). 3. JOHANNES PAUL II., Nachsynodales Apostolisches Schreiben Pastores dabo vobis (25. März 1992): AAS 84 (1992), 657-864. 4. Vgl. C.I.C., can. 1024 und C.C.E.O., can. 754; JOHANNES PAUL II., Apostolisches Schreiben Ordinatio sacerdotalis über die nur Männern vorbehaltene Priesterweihe (22. Mai 1994): AAS 86 (1994), 545-548. 5. Vgl. II. VATIKANISCHES KONZIL, Dekret über Dienst und Leben der Priester Presbyterorum ordinis (7. Dezember 1965), Nr. 2: AAS 58 (1966), 991-993; Pastores dabo vobis, Nr. 16: AAS 84 (1992), 681-682. In Bezug auf die Gleichgestaltung mit Christus, dem Bräutigam der Kirche, hält Pastores dabo vobis fest: «Der Priester ist berufen, lebendiges Abbild Jesu Christi, des Bräutigams der Kirche zu sein [...]. Er ist also dazu berufen, in seinem geistlichen Leben die Liebe des Bräutigams Christus zu seiner Braut, der Kirche, wiederzubeleben. Sein Leben soll auch von diesem Wesensmerkmal erleuchtet und angeleitet werden, das von ihm verlangt, Zeuge der Liebe Christi als des Bräutigams seiner Kirche [...] zu sein» (Nr. 22): AAS 84 (1992), 691. 6. Vgl. Presbyterorum ordinis, Nr. 14: AAS 58 (1966), 1013-1014; Pastores dabo vobis, Nr. 23: AAS 84 (1992), 691-694. 7. Vgl. KONGREGATION FÜR DEN KLERUS, Direktorium Dives Ecclesiae für Dienst und Leben der Priester (31. März 1994), Nr. 58. 8. Vgl. Katechismus der Katholischen Kirche (Editio typica, 1997), nn. 2357-2358. Vgl. auch die verschiedenen einschlägigen Dokumente der KONGREGATION FÜR DIE GLAUBENSLEHRE: Erklärung zu einigen Fragen der Sexualethik Persona humana (29. Dezember 1975); Schreiben an die Bischöfe der katholischen Kirche über die Seelsorge für homosexuelle Personen Homosexualitatis problema (1. Oktober 1986); Einige Erwägungen bezüglich der Antwort auf Gesetzesvorschläge über die Nicht-Diskriminierung homosexueller Personen (23. Juli 1992); Erwägungen zu den Entwürfen einer rechtlichen Anerkennung der Lebensgemeinschaften zwischen homosexuellen Personen (3. Juni 2003). Bezüglich der homosexuellen Neigung stellt das Schreiben Homosexualitatis problema fest: «Die spezifische Neigung der homosexuellen Person ist zwar in sich nicht sündhaft, begründet aber eine mehr oder weniger starke Tendenz, die auf ein sittlich betrachtet schlechtes Verhalten ausgerichtet ist. Aus diesem Grunde muß die Neigung selbst als objektiv ungeordnet angesehen werden.» (Nr. 3). 9. Vgl. Katechismus der Katholischen Kirche (Editio typica, 1997), Nr. 2358; vgl. auch C.I.C., can. 208 und C.C.E.O., can. 11. 10. Vgl. KONGREGATION FÜR DAS KATHOLISCHE BILDUNGSWESEN, A memorandum to Bishops seeking advice in matters concerning homosexuality and candidates for admission to seminary (9. Juli 1985); KONGREGATION FÜR DEN GOTTESDIENST UND DIE SAKRAMENTENORDNUNG, Schreiben vom 16. Mai 2002: Notitiae 38 (2002), 586. 11. Vgl. Pastores dabo vobis, Nr. 35-36: AAS 84 (1992), 714-718. 12. Vgl. C.I.C., can. 241, § 1: «In das Priesterseminar dürfen vom Diözesanbischof nur solche zugelassen werden, die aufgrund ihrer menschlichen, sittlichen, geistlichen und intellektuellen Anlagen, ihrer physischen und psychischen Gesundheit und auch ihrer rechten Absicht fähig erscheinen, sich dauernd geistlichen Ämtern zu widmen.» Vgl. auch C.C.E.O., can. 342, § 1. 13. Vgl. Optatam totius, Nr. 6: AAS 58 (1966), 717. Vgl. auch C.I.C., can. 1029: «Weihen sind nur jenen zu erteilen, die nach dem klugen Urteil des eigenen Bischofs bzw. des zuständigen höheren Oberen bei umfassender Würdigung einen ungeschmälerten Glauben haben, von der rechten Absicht geleitet sind, über die erforderlichen Kenntnisse verfügen, sich guter Wertschätzung erfreuen, über einen untadeligen Lebenswandel und erwiesene Charakterstärke sowie über andere der zu empfangenden Weihe entsprechende physische und psychische Eigenschaften verfügen.» Vgl. auch C.C.E.O., can. 758. Jene nicht zu den Weihen zuzulassen, die die erforderlichen Voraussetzungen dafür nicht haben, ist keine ungerechte Diskriminierung. Vgl. KONGREGATION FÜR DIE GLAUBENSLEHRE, Einige Erwägungen bezüglich der Antwort auf Gesetzesvorschläge über die Nicht-Diskriminierung homosexueller Personen. 14. Vgl. Pastores dabo vobis, Nr. 43-59: AAS 84 (1992), 731-762. 15. Vgl. ebd., Nr. 43: «Der Priester, der dazu berufen ist, 'lebendiges Abbild' Jesu Christi, des Hauptes und Hirten der Kirche, zu sein, muß versuchen, im Maße des Möglichen in sich jene menschliche Vollkommenheit widerzuspiegeln, die im menschgewordenen Sohn Gottes aufleuchtet und mit einzigartiger Wirksamkeit in seinem Verhalten gegenüber den anderen [...] durchscheint.»: AAS 84 (1992), 732. 16. Vgl. ebd., Nr. 44 und 50: AAS 84 (1992), 733-736 und 746-748. Vgl. auch: KONGREGATION FÜR DEN GOTTESDIENST UND DIE SAKRAMENTENORDNUNG, Rundschreiben Entre las más delicadas a los Exc.mos y Rev.mos Señores Obispos diocesanos y demás Ordinarios canónicamente facultados para llamar a las Sagradas Ordenes, sobre Los escrutinios acerca de la idoneidad de los candidatos (10. November 1997): Notitiae 33 (1997), 495-506, besonders Anhang V. 17. Vgl. KONGREGATION FÜR DIE BISCHÖFE, Direktorium für den Hirtendienst der Bischöfe Apostolorum Successores (22. Februar 2004), Nr. 88. 18. Vgl. C.I.C., can. 1052, § 3: «Wenn [...] der Bischof aus bestimmten Gründen an der Eignung des Kandidaten für den Empfang der Weihen zweifelt, darf er ihm die Weihe nicht erteilen». Vgl. auch C.C.E.O., can. 770. 19. Vgl. C.I.C., can. 1051: «Für das Skrutinium über die erforderlichen Eigenschaften eines Weihebewerbers [...] muß es ein Zeugnis des Rektors des Seminars bzw. der Ausbildungsstätte vorliegen über die für den Weiheempfang erforderlichen Eigenschaften, näherhin über die Rechtgläubigkeit des Kandidaten, seine echte Frömmigkeit, seinen guten Lebenswandel, seine Eignung für die Ausübung des Dienstes und ebenso, aufgrund einer gehörigen Untersuchung, über seinen physischen und psychischen Gesundheitszustand». 20. Vgl. Pastores dabo vobis, Nr. 50 und 66: AAS 84 (1992), 746-748, 772-774. Vgl. auch die Ratio fundamentalis institutionis sacerdotalis, n. 48. 21. Vgl. Pastores dabo vobis, Nr. 69: AAS 84 (1992), 778. [ENDE DES DOKUMENTS.] Ein aktueller Kommentar aus meiner Feder zur authentischen Instruktion findet sich im vorhergegangenen Eintrag des Blogbuches! Euer Padre Alex - Vizeoffizial Mag. Mag. Dr. Alexander Pytlik www.padre.at Mittwoch, 23. November 2005
INSTRUKTION DES VATIKAN ÜBER DIE ... Geschrieben von Padre Alex / Dr. Alexander Pytlik
in Katholische Lehre, Kirchenrecht, News Kommentare, Skandal St. Pölten um
13:31
Kommentare (0) Trackbacks (0) INSTRUKTION DES VATIKAN ÜBER DIE NICHTZULASSUNG HOMOSEXUELLER ZU DEN HEILIGEN WEIHEN: EXKLUSIVE DEUTSCHE ÜBERSETZUNG
Einer italienischen Nachrichtenagentur war es gelungen, bereits vor der am 29. November 2004 geplanten offiziellen Veröffentlichung der Römischen Instruktion über die Beurteilungskriterien für eine Berufung zum geistlichen Amtsträger bei Personen mit homosexuellen Tendenzen und für deren Zulassung ins Priesterseminar und zu den heiligen Weihen einen Endtext zu erhalten und zu veröffentlichen, in dem allerdings der Name des unterzeichneten Kardinalpräfekten noch nicht richtig geschrieben worden war. Im folgenden findet sich eine spontane wissenschaftliche Arbeitsübersetzung aus meiner Feder, die von mindestens einem empfehlenswerten Nachrichtendienst übernommen wurde und welche sich im Vergleich mit der offiziell approbierten deutschen Übersetzung als korrekt erweist. Zusätzliche Hervorhebungen erfolgten meinerseits nur vor und in dem Absatz mit den "drei Jahren", damit klar wird, daß sich die viel diskutierten drei Jahre nur auf "Tendenzen" vorübergehender Art beziehen. Außerdem habe ich in den Anmerkungen der Instruktion alle Zitate hervorgehoben, damit sie leichter erkennbar sind und gleichzeitig auch der vom Dokument besonders betonte Aspekt der bräutlichen Liebe stärker hervortritt. (Hier auch schon mein Kommentar zur Instruktion.)
KONGREGATION FÜR DAS KATHOLISCHE BILDUNGSWESEN INSTRUKTION ÜBER DIE BEURTEILUNGSKRITERIEN FÜR EINE BERUFUNG ZUM GEISTLICHEN BEI PERSONEN MIT HOMOSEXUELLEN TENDENZEN UND FÜR DEREN ZULASSUNG INS PRIESTERSEMINAR UND ZU DEN HEILIGEN WEIHEN ROM 2005 EINLEITUNG In Kontinuität mit dem Lehrgut des II. Vatikanischen Konzils und im besonderen mit dem Dekret Optatam totius (1) über die Ausbildung der Priester hat die Kongregation für das Katholische Bildungswesen diverse Dokumente herausgegeben, um eine angemessene und unverkürzte Ausbildung der zukünftigen Priester zu fördern, wobei Orientierungen und klare Vorschriften über verschiedene Aspekte dieser Ausbildung gegeben wurden. (2) In der Zwischenzeit hat auch die Bischofssynode des Jahres 1990 über die Priesterausbildung im aktuellen Kontext nachgedacht, mit der Absicht, die konziliare Lehre über diese Frage auszufalten und sie in der heutigen Welt verständlicher und klarer umrissen darzustellen. In Folge dieser Synode veröffentlichte Johannes Paul II. das nachsynodale Apostolische Schreiben Pastores dabo vobis. (3) Im Lichte dieser reichhaltigen Unterweisung beabsichtigt die vorliegende Instruktion nicht, sich bei allen Fragen affektiver oder sexueller Natur aufzuhalten, die eine aufmerksame Bewertung während der gesamten Zeit der Priesterausbildung erfordern. Diese Instruktion enthält Normen für eine besondere Fragestellung, die sich von der aktuellen Situation her am dringlichsten ergibt, und das ist jene einer Zulassung oder Nichtzulassung der Kandidaten zu den heiligen Weihen, welche tiefsitzende homosexuelle Tendenzen aufweisen. 1. Affektive Reife und geistliche Vaterschaft Gemäß der beständigen Tradition der Kirche empfängt ausschließlich der Getaufte männlichen Geschlechts die heilige Weihe gültig. (4) Durch das Sakrament der Weihe konfiguriert der Heilige Geist den Kandidaten für einen neuen und speziellen Titel, für Jesus Christus: tatsächlich repräsentiert der Priester auf sakramentale Weise Christus, Haupt, Hirte und Bräutigam der Kirche. (5) Aufgrund dieser Umgestaltung für Christus muß das ganze Leben des geweihten Dieners beseelt sein vom Geschenk seiner ganzen Person an die Kirche und von einer authentischen seelsorglichen Liebe. (6) Der Kandidat für das Weiheamt muß daher die affektive Reife erlangen. Diese Reife macht ihn fähig, mit Männern und Frauen in korrekter Beziehung zu stehen, sodaß sich in ihm ein wahres Empfinden der geistlichen Vaterschaft gegenüber der kirchlichen Gemeinschaft entwickeln kann, die ihm anvertraut werden wird. (7) 2. Homosexualität und Weiheamt Vom II. Vatikanischen Konzil bis heute haben verschiedene Äußerungen des Lehramtes - und insbesondere der Katechismus der Katholischen Kirche - die Lehre der Kirche über Homosexualität bestätigt. Der Katechismus unterscheidet zwischen homosexuellen Akten und homosexuellen Tendenzen. Was die Akte betrifft, lehrt der Katechismus, daß sie in der Heiligen Schrift als schwere Sünden dargestellt werden. Die Überlieferung hat sie beständig als in sich unmoralisch und im Gegensatz zum Naturgesetz angesehen. Solche Akte können daher in keinem Fall Zustimmung finden. Was die tiefsitzenden homosexuellen Tendenzen betrifft, die sich in einer bestimmten Anzahl von Männern und Frauen finden, so sind auch diese objektiv ungeordnet und stellen häufig - auch für die Personen selbst - eine Prüfung dar. Diesen Personen muß mit Respekt und Taktgefühl begegnet werden; auf sie bezogen ist jedes Zeichen ungerechter Diskriminierung zu vermeiden. Sie sind berufen, in ihrem Leben den Willen Gottes zu verwirklichen und die Schwierigkeiten, die auftreten können, mit dem Kreuzesopfer des Herrn zu vereinen. (8) Im Lichte dieser Lehre hält es dieses Dikasterium in Übereinstimmung mit der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung für notwendig, deutlich zu bekräftigen, daß die Kirche - auch wenn sie die betreffenden Personen zutiefst respektiert (9) - jene nicht für das Priesterseminar und für die heiligen Weihen zulassen kann, die Homosexualität praktizieren, tiefsitzende homosexuelle Tendenzen aufweisen oder die sogenannte Gay-Kultur unterstützen. (10) Die oben genannten Personen befinden sich tatsächlich in einer Situation, die sie schwerwiegend an der korrekten Beziehungsaufnahme zu Männern und Frauen behindert. Es dürfen in keiner Weise die negativen Konsequenzen übersehen werden, die aus der Weihe von Personen mit tiefsitzenden homosexuellen Tendenzen entstehen können. Falls es sich jedoch stattdessen um homosexuelle Tendenzen handeln sollte, die nur Ausdruck eines Übergangsproblemes wären - wie zum Beispiel im Falle eines noch nicht abgeschlossenen Erwachsenwerdens - müssen diese in jedem Falle mindestens drei Jahre vor der Diakonatsweihe ganz klar überwunden sein. 3. Die Beurteilung der Eignung der Kandidaten von Seiten der Kirche Zwei untrennbare Aspekte gibt es bei jeder Priesterberufung: das freie Geschenk Gottes und die verantwortete Freiheit des Menschen. Die Berufung ist ein Geschenk der Göttlichen Gnade, was einem mittels der Kirche, in der Kirche und durch den Dienst der Kirche zukommt. In der Antwort auf den Ruf Gottes schenkt sich der Mensch Ihm in Freiheit und in Liebe hin. (11) Der einfache Wunsch, Priester zu werden, ist nicht ausreichend, und es gibt kein Recht auf den Empfang der heiligen Weihe. Es ist Aufgabe der Kirche - in ihrer Verantwortung, die notwendigen Eigenschaften für den Empfang der von Christus eingesetzten Sakramente zu definieren - über die Eignung dessen zu entscheiden, der wünscht, ins Priesterseminar einzutreten (12); ihn während der Ausbildungszeit zu begleiten und ihn zu den heiligen Weihen zu rufen, wenn geurteilt wird, daß er die geforderten Qualitäten besitzt. (13) Die Ausbildung des zukünftigen Priesters muß in einer essentiellen und sich ergänzenden Verschränkung vier Dimensionen aufweisen: die menschliche, die geistlich-spirituelle, die intellektuelle und die pastorale. (14) In diesem Kontext ist es nötig, die besondere Wichtigkeit der menschlichen Komponente in der Ausbildung herauszustellen, die das notwendige Fundament der gesamten Priesterausbildung ist. (15) Um einen Kandidaten zur Diakonatsweihe zuzulassen, muß die Kirche unter anderem prüfen, ob die affektive Reife des Priesteramtskandidaten erreicht ist. (16) Die Berufung zu den Weihen ist die persönliche Verantwortung des Bischofs (17) oder des höheren Oberen (eines Institutes geweihten Lebens). In Berücksichtigung der Meinung jener, denen die Verantwortung für die Priesterausbildung übertragen wurde, muß der Bischof oder der höhere Obere mit moralischer Gewißheit zu einem Urteil über die Eigenschaften eines Kandidaten gelangen, bevor er zur Weihe zugelassen wird. Im Falle eines diesbezüglich ernsthaften Zweifels darf der Bischof oder höhere Obere ihn nicht zur Weihe zulassen. (18) Die Bewertung der Berufung und der Reife des Kandidaten ist auch eine schwerwiegende Verpflichtung des Regens und der anderen Ausbildungsverantwortlichen des Priesterseminars. Vor jeder Weihe muß der Regens sein Urteil über die von der Kirche geforderten Qualitäten des Kandidaten abgeben. (19) Im Stadium der Beurteilung der Weiheeignung kommt dem Spiritual eine wichtige Aufgabe zu. Auch wenn er an das Geheimnis gebunden ist, repräsentiert er die Kirche im Forum internum. In den Gesprächen mit dem Kandidaten muß der Spiritual hauptsächlich an die Anforderungen der Kirche betreffend die priesterliche Keuschheit und die spezifische affektive Reife des Priesters erinnern und muß ihm auch bei der Frage helfen, ob er die notwendigen Eigenschaften hat. (20) Der Spiritual hat die Pflicht, alle Eigenschaften der Persönlichkeit zu bewerten und sich zu versichern, daß der Kandidat keine mit dem Priestertum unvereinbaren sexuellen Störungen aufweist. Wenn ein Kandidat die Homosexualität praktiziert oder tiefsitzende homosexuelle Tendenzen aufweist, haben sowohl sein geistlicher Begleiter als auch sein Beichtvater die Verpflichtung, ihn im Gewissen vom Weg in Richtung Weihe abzubringen. Es versteht sich von selbst, daß der Priesteramtskandidat selbst der Erstverantwortliche der eigenen Formung ist. (21) Er muß sich mit Vertrauen anheimstellen der Beurteilung durch die Kirche, durch den Bischof, der ihn zu den Weihen ruft, durch den Regens des Priesterseminars, durch den Spiritual und durch die anderen Seminarausbildner, denen der Bischof oder der höhere Obere die Ausbildung der zukünftigen Priester übertragen hat. Es wäre äußerst unehrlich, wenn ein Priesteramtskandidat die eigene Homosexualität verbergen würde, um trotz allem zur Weihe zu gelangen. Eine derart unauthentische Haltung entspricht nicht dem Geist der Wahrheit, aufrichtiger Loyalität und der Verfügbarkeit, der die Persönlichkeit dessen charakterisieren muß, der sich berufen sieht, Christus und Seiner Kirche im priesterlichen Amt zu dienen. ABSCHLUSS Diese Kongregation bekräftigt die Notwendigkeit, daß die Bischöfe, die höheren Oberen (der Institute geweihten Lebens) und alle betroffenen Verantwortlichen eine aufmerksame Bewertung der Eignung der Kandidaten für die heiligen Weihen vornehmen, und zwar begonnen von der Zulassung ins Priesterseminar bis zur Weihe. Diese Beurteilung muß im Lichte der Konzeption des Dienstpriestertums in Übereinstimmung mit der Lehre der Kirche vorgenommen werden. Die Bischöfe, die Bischofskonferenzen und die höheren Oberen sollen darüber wachen, daß die Vorschriften dieser Instruktion treu beachtet werden, zum Wohl der Priesteramtskandidaten selbst, und um der Kirche immer geeignete Priester zu garantieren, wahre Hirten nach dem Herzen Christi. Der Heilige Vater Benedikt XVI. hat per 31. August 2005 die vorliegende Instruktion approbiert und ihre Veröffentlichung angeordnet. Rom, am 4. November 2005, Gedenktag des heiligen Karl Borromäus, des Patrones der Priesterseminare. ZENON Card. GROCHOLEWSKI, Präfekt J. MICHAEL MILLER, C.S.B., Titularerzbischof von Vertara, Sekretär ANMERKUNGEN 1. II. VATIKANISCHES ÖKUMENISCHES KONZIL, Dekret über die Ausbildung der Priester Optatam totius (28. Oktober 1965): AAS 58 (1966), 713-727. 2. Vgl. KONGREGATION FÜR DAS KATHOLISCHE BILDUNGSWESEN, Ratio fundamentalis institutionis sacerdotalis (6. Januar 1970; neue Auflage, 19. März 1985); Der Philosophieunterricht in den Priesterseminaren (20. Januar 1972); Erziehungshinweise für die Formung zum priesterlichen Zölibat (11. April 1974); Unterricht des Kanonischen Rechts für die Priesteranwärter (2. April 1975); Die theologische Ausbildung der zukünftigen Priester (22. Februar 1976); Epistula circularis de formatione vocationum adultarum (14. Juli 1976); Instruktion über die liturgische Ausbildung in den Seminaren (3. Juni 1979); Rundschreiben über einige dringlichere Aspekte der geistlichen Formung in den Seminaren (6. Januar 1980); Orientierung zur Erziehung in der menschlichen Liebe - Hinweise zur geschlechtlichen Erziehung (1. November 1983); Die Seelsorge im Kontext menschlicher Mobilität in der Ausbildung der zukünftigen Priester (25. Januar 1986); Orientierung für die Ausbildung der zukünftigen Priester betreffend die sozialen Kommunikationsmittel (19. März 1986); Rundschreiben betreffend die Studien über die Ostkirchen (6. Januar 1987); Die Jungfrau Maria in der intellektuellen und geistlichen Formung (25. März 1988); Orientierungen für das Studium und die Lehre der kirchlichen Soziallehre in der Priesterausbildung (30. Dezember 1988); Instruktion über das Studium der Kirchenväter in der Priesterausbildung (10. November 1989); Direktiven zur Vorbereitung der Seminarerzieher (4. November 1993); Direktiven zur Ausbildung der Seminaristen betreffend die auf die Ehe und die Familie bezogenen Probleme (19. März 1995); Instruktion an die Bischofskonferenzen betreffend die Zulassung der aus anderen Seminaren oder religiösen Instituten kommenden Kandidaten ins Priesterseminar (9. Oktober 1986 und 8. März 1996); Die Zeit des Propädeutikums (10. Mai 1998); Rundschreiben betreffend die kanonischen Vorschriften zu den Irregularitäten und Hindernissen, sei es bezogen auf den Empfang der Weihen, sei es bezogen auf die Ausübung empfangener Weihen (27. Juli 1992 und 2. Februar 1999). 3. JOHANNES PAUL II., Nachsynodales Apostolisches Schreiben Pastores dabo vobis (25. März 1992): AAS 84 (1992), 657-864. 4. Vgl. C.I.C., can. 1024 und C.C.E.O., can. 754; JOHANNES PAUL II., Apostolisches Schreiben Ordinatio sacerdotalis über die nur Männern vorbehaltene Priesterweihe (22. Mai 1994): AAS 86 (1994), 545-548. 5. Vgl. II. VATIKANISCHES ÖKUMENISCHES KONZIL, Dekret über Dienst und Leben der Priester Presbyterorum ordinis (7. Dezember 1965), n. 2: AAS 58 (1966), 991-993; Pastores dabo vobis, n. 16: AAS 84 (1992), 681-682. Bezogen auf die Umgestaltung in Christus, Bräutigam der Kirche, bekräftigt Pastores dabo vobis: «Der Priester ist berufen, lebendiges Bild Jesu Christi, des Bräutigams der Kirche, zu sein [ ... ]. Er ist daher in seinem geistlichen Leben berufen, die Liebe Christi des Bräutigams in bezug auf die Kirche als Braut lebendig werden zu lassen. Sein Leben muß auch von diesem bräutlichen Zug erleuchtet und orientiert sein, der ihn anspornt, Zeuge der bräutlichen Liebe Christi zu sein» (n. 22): AAS 84 (1992), 691. 6. Vgl. Presbyterorum ordinis, n. 14: AAS 58 (1966), 1013-1014; Pastores dabo vobis, n. 23: AAS 84 (1992), 691-694. 7. Vgl. KONGREGATION FÜR DEN KLERUS, Direktorium Dives ecclesiae für Dienst und Leben der Priester (31. März 1994), n. 58. 8. Vgl. Katechismus der Katholischen Kirche (editio typica, 1997), nn. 2357-2358. Vgl. auch die diversen Dokumente der KONGREGATION FÜR DIE GLAUBENSLEHRE: Erklärung Persona humana zu einigen Fragen der Sexualethik (29. Dezember 1975); Schreiben homosexualitatis problema an alle Bischöfe der Katholischen Kirche über die Seelsorge für homosexuelle Personen (1. Oktober 1986); Einige Erwägungen bezüglich der Antwort auf Gesetzesvorschläge über die Nicht-Diskriminierung homosexueller Personen (23. Juli 1992); Erwägungen zu den Entwürfen einer rechtlichen Anerkennung der Lebensgemeinschaften zwischen homosexuellen Personen (3. Juni 2003). Bezogen auf die homosexuelle Neigung bekräftigt das Schreiben homosexualitatis problema: «Die spezifische Neigung der homosexuellen Person ist zwar in sich nicht sündhaft, begründet aber eine mehr oder weniger starke Tendenz, die auf ein sittlich betrachtet schlechtes Verhalten ausgerichtet ist. Aus diesem Grunde muß die Neigung selbst als objektiv ungeordnet angesehen werden.» (n. 3). 9. Vgl. Katechismus der Katholischen Kirche (editio typica, 1997), n. 2358; vgl. auch C.I.C., can. 208 und C.C.E.O., can. 11. 10. Vgl. KONGREGATION FÜR DAS KATHOLISCHE BILDUNGSWESEN, Memorandum für Bischöfe, die in Fragen der Zulassung von Kandidaten in Priesterseminare betreffend Homosexualität Rat suchen (A memorandum to Bishops seeking advice in matters concerning homosexuality and candidates for admission to seminary, 9. Juli 1985); KONGREGATION FÜR DEN GOTTESDIENST UND DIE SAKRAMENTENORDNUNG, Schreiben vom 16. Mai 2002: Notitiae 38 (2002), 586. 11. Vgl. Pastores dabo vobis, nn. 35-36: AAS 84 (1992), 714-718. 12. Vgl. C.I.C., can. 241, § 1: «In das Priesterseminar dürfen vom Diözesanbischof nur solche zugelassen werden, die aufgrund ihrer menschlichen, sittlichen, geistlichen und intellektuellen Anlagen, ihrer physischen und psychischen Gesundheit und auch ihrer rechten Absicht fähig erscheinen, sich dauernd geistlichen Ämtern zu widmen» und C.C.E.O., can. 342, § 1. 13. Vgl. Optatam totius, n. 6: AAS 58 (1966), 717. Vgl. auch C.I.C., can. 1029: «Weihen sind nur jenen zu erteilen, die nach dem klugen Urteil des eigenen Bischofs bzw. des zuständigen höheren Oberen bei umfassender Würdigung einen ungeschmälerten Glauben haben, von der rechten Absicht geleitet sind, über die erforderlichen Kenntnisse verfügen, sich guter Wertschätzung erfreuen, über einen untadeligen Lebenswandel und erwiesene Charakterstärke sowie über andere der zu empfangenden Weihe entsprechende physische und psychische Eigenschaften verfügen» und C.C.E.O., can. 758. Jemanden nicht zu den Weihen zu berufen, der die erforderlichen Qualitäten nicht hat, ist keine ungerechte Diskriminierung: vgl. KONGREGATION FÜR DIE GLAUBENSLEHRE, Einige Erwägungen bezüglich der Antwort auf Gesetzesvorschläge über die Nicht-Diskriminierung homosexueller Personen. 14. Vgl. Pastores dabo vobis, nn. 43-59: AAS 84 (1992), 731-762. 15. Vgl. a. a. O., n. 43: «Der Priester, dazu berufen, lebendiges Bild Jesu Christi, Haupt und Hirte der Kirche, zu sein, muß versuchen, in sich jene menschliche Vervollkommnung - so weit wie möglich - zu widerspiegeln, die im Sohn Gottes aufleuchtet und die mit einzigartiger Wirksamkeit in dessen Zugang zu den anderen transparent wird.»: AAS 84 (1992), 732. 16. Vgl. a. a. O., nn. 44 und 50: AAS 84 (1992), 733-736 und 746-748. Vgl. auch: KONGREGATION FÜR DEN GOTTESDIENST UND DIE SAKRAMENTENORDNUNG, Rundschreiben Entre las más delicadas betreffend die Skrutinien über die Eignung der Kandidaten an die Diözesanbischöfe und die anderen Ordinarien, welche die kanonische Fakultät zur Zulassung zu den heiligen Weihen besitzen (10. November 1997): Notitiae 33 (1997), 495-506, im besonderen den Anhang V. 17. Vgl. KONGREGATION FÜR DIE BISCHÖFE, Direktorium für den pastoralen Dienst der Bischöfe Apostolorum Successores (22. Februar 2004), n. 88. 18. Vgl. C.I.C., can. 1052, § 3: «Wenn [...] der Bischof aus bestimmten Gründen an der Eignung des Kandidaten für den Empfang der Weihen zweifelt, darf er ihm die Weihe nicht erteilen». Vgl. auch C.C.E.O., can. 770. 19. Vgl. C.I.C., can. 1051: «Für das Skrutinium über die erforderlichen Eigenschaften eines Weihebewerbers [...] muß es ein Zeugnis des Rektors des Seminars bzw. der Ausbildungsstätte vorliegen über die für den Weiheempfang erforderlichen Eigenschaften, näherhin über die Rechtgläubigkeit des Kandidaten, seine echte Frömmigkeit, seinen guten Lebenswandel, seine Eignung für die Ausübung des Dienstes und ebenso, aufgrund einer gehörigen Untersuchung, über seinen physischen und psychischen Gesundheitszustand». 20. Vgl. Pastores dabo vobis, nn. 50 und 66: AAS 84 (1992), 746-748 und 772-774. Vgl. auch die Ratio fundamentalis institutionis sacerdotalis, n. 48. 21. Vgl. Pastores dabo vobis, n. 69: AAS 84 (1992), 778. [ENDE DES DOKUMENTS.] Beten wir für alle in der Instruktion genannten Verantwortlichen für die Entscheidung über die heiligen Weihen und für die Priesterausbildung! Euer Padre Alex - Vizeoffizial Mag. Mag. Dr. Alexander Pytlik www.padre.at P. S. Ein aktueller Kommentar aus meiner Feder zur authentischen Instruktion findet sich im nachfolgenden Eintrag des seit 8. März 2004 laufenden Blogprojektes! Freitag, 29. Oktober 2004
GEDANKEN ZUR GEFAHR HOMOSEXUELLER ... Geschrieben von Padre Alex / Dr. Alexander Pytlik
in News Kommentare, Skandal St. Pölten um
17:30
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Diskussionsbeitrag zur Gefahr homosexueller Unterwanderung des Klerus und für die zukünftige Klerikerauswahl in der Katholischen Kirche nach der Apostolischen Visitation der Diözese St. Pölten vom Kirchenrechtler Dr. Alexander Pytlik (vgl. auch den wichtigen Nachfolgekommentar vom 23. November 2005 zur neuen Homosexuellen-Instruktion des Heiligen Stuhles)
I. EINORDNUNG UND RELATIVITÄT DER GEFAHR. Um jegliches Mißverständnis von vornherein auszuschließen: es gibt viele Gefahren in der Priesterauswahl oder -ausbildung. Im Zuge der Apostolischen Visitation der Diözese St. Pölten hat sich jedoch das Thema dieses Beitrages fast logisch ergeben, und somit soll dies ein weiterer Beitrag zur Nachbereitung der weltweit beachteten Ereignisse aus meiner Feder sein. Es sind fehlbare Überlegungen, getragen von vielen Informationen und Beobachtungen. Es geht nicht um ein einziges Priesterseminar oder eine einzige Diözese, es geht um bleibende Anfragen an die katholische Weltkirche und alle ihre Teilkirchen. Die Gefahr homosexueller Unterwanderung des katholischen Klerus ist im übrigen auch keine absolute, sondern nur eine relative. So wie nicht hinter jedem Gebüsch ein weltverschwörungsbewußter Freimaurer versteckt ist, so werden auch nicht in jedem katholischen Priesterseminar homosexuell tendierende oder gar praktizierende Seminaristen in Großzahl vorhanden sein. Aber es ist nicht ausgeschlossen, daß ein ganzer Sprachraum von solchem Übel verfolgt ist und die Folgen einer gezielten oder gesellschaftlich einfach mitverursachten Unterwanderung über lange Jahre oder Jahrzehnte innerkirchlich zu tragen hat. Auch soll dieser Beitrag kein Aufruf zur innerkirchlichen Verfolgung homosexuell tendierender Gläubiger sein, sondern in voller Ernstnahme der kirchlichen Sicht neuerer und älterer Dokumente nüchtern und differenziert auf Punkte hinweisen, die sogar so manchem Amtsträger mehr oder weniger verborgen bleiben oder die sehr gerne verdrängt werden. (Und sollten sich in den folgenden Bemerkungen nebenbei Ähnlichkeiten zu lebenden oder verstorbenen Personen aufdrängen, so betone ich grundsätzlich die Unschuldsvermutung für alle Verdächtigen.) II. AUSGEWÄHLTE AKTUELLE STELLUNGNAHMEN. 1. Vorausgeschickt sei, daß Jorge Kardinal Medina Estevez für die römische Sakramentenkongregation am 16. Mai 2002 (vgl. Notitiae) korrekt feststellte: "Von einer Diakonen- oder Priesterweihe für homosexuelle Männer oder für Männer mit homosexuellen Tendenzen ist striktest abzuraten, sie wäre unklug und unter pastoralen Gesichtspunkt sehr riskant. Eine homosexuelle Person oder eine mit homosexuellen Tendenzen ist daher nicht geeignet, das Weihesakrament zu empfangen." Und der in diese Fragen wissenschaftlich voll eingearbeitete Salzburger Weihbischof Prof. Dr. Andreas Laun meldete sich zu Beginn der Apostolischen Visitation im Interview mit der Deutschen Tagespost (Nr. 408 vom 20. Juli 2004) zu Wort: "Auch nicht praktizierte homosexuelle Neigungen stellen eine schwere Frage an die Leitung eines Priesterseminars. Theoretisch gesehen würde es natürlich keinen entscheidenden Unterschied machen, ob ein Priester sich der Homosexualität enthält oder der normalen sexuellen Beziehung. Aber aus zwei Gründen muß die Kirche mit homosexuellen Neigungen viel vorsichtiger umgehen: erstens, weil bei einem möglichen Fall des betreffenden Priesters der Schaden viel größer ist, wenn homosexuelle Beziehungen bekannt werden als bei der Beziehung eines Priesters zu einer Frau. Zweitens scheint die Wahrscheinlichkeit eines Versagens eine erheblich größere zu sein bei homosexuellen Neigungen. Diese beiden Gesichtspunkte zusammengeschaut führen zu dem Schluß: man sollte Menschen mit einer dauerhaften, nicht veränderbaren homosexuellen Neigung nicht zum Priestertum zulassen (...) Unmittelbar sollten die Bischöfe darauf achten, daß die homosexuelle Ideologie in ihrer Diözese nicht vertreten und verbreitet werden kann. Das wäre im deutschen Sprachraum derzeit eine große Aufgabe (..) Einen Priester mit homosexuellen Neigungen würde ich von der Kinder- und Jugendarbeit fernhalten." 2. Zur Anregung der Diskussion seien aber noch zwei weitere, durchaus würzige Kommentare vorgestellt - wobei der Autor dieses vorliegenden Beitrages betont, daß es sich ausschließlich um die persönliche Meinung von sehr geschätzten Mitbrüdern handelt. Bereits am 21. Januar 2004 wagte es ein alter Studienfreund Seiner Heiligkeit Papst Johannes Paul II., welcher ja in seinen römischen Jahren dem Päpstlichen Kolleg des Königreiches Belgien angehören durfte, nämlich Gustaaf Kardinal Joos (Gent), zur Frage der Homosexualität an sich Stellung zu beziehen. Seit Jahrzehnten in der Ehepastoral und in der Ehegerichtsbarkeit tätig, sagte er in einem weltweit beachteten Interview mit dem wöchentlich erscheinenden P-Magazine u. a. folgendes: "Ich bin bereit, mit meinem eigenen Blut zu unterschreiben, daß von denen, die sich selbst schwul oder lesbisch nennen, tatsächlich nur 5 - 10 Prozent auch homosexuell sind. Der Rest ist einfach sexuell pervers. Zögern sie nicht, das aufzuschreiben, ich verlange es. Wenn diese kommen, um vor meiner Tür zu protestieren, ist mir das egal. Ich werde die Tür sowieso nicht öffnen. Wirkliche Homosexuelle rennen nicht in bunten Kleidern durch die Straßen. Es sind Menschen mit einem schwerwiegendem Problem, und sie müssen damit leben lernen - wir müssen ihnen helfen und dürfen sie nicht verurteilen." Und dem monatlich erscheinenden PUR-Magazin sagte derselbe Kardinal Joos im Hinblick auf das weltweite Echo dann noch: "Ich denke, daß viele Angst haben, die Wahrheit zu sagen. Aber Angst habe ich in meinem Leben noch nicht viel gehabt (...) Ich spreche mit der Stimme des Lehramtes und unseres Papstes. Und ich habe gehört, Kardinal Ratzinger, der Präfekt der Glaubenskongregation, habe meine Aussagen gelobt (...) Angst vor den Medien? Das dauert doch nur eine Woche, dann haben die schon wieder eine neue Sensation. Eine Woche haben Sie Ärger, dann ist es vorbei (...) Wirklich wichtig im Leben ist nur, wie wir vor Gott erscheinen werden. Alles andere, ob wir Kardinal sind oder Straßenarbeiter, ist unwichtig. Dante hat nicht umsonst in seiner berühmten Komödie mehrere Kardinäle und Päpste in die Hölle gesetzt." Mit demselben Mut nahm dann der Wiener Neustädter Dom- und Akademiepfarrer Militärsuperior Mag. Siegfried Lochner in der Wochenschrift Zur Zeit (Nr. 30 - 31, 23. Juli 2004, achte Seite) im Rahmen eines Gastkommentars zu Beginn der Apostolischen Visitation der Diözese St. Pölten u. a. wie folgt Stellung: "Empörend aber ist es, wenn, wie man es in den letzten Jahren ja leider gewohnt wurde, auch dieser Zusammenbruch noch schöngeredet werden soll. Aus homosexuellen Zungenküssen werden Weihnachtsküsse, aus perversen Griffen im Genitalbereich dumme Bubenstreiche. Sind das die Hirten von morgen, die das Fußvolk der coolen Kirche des dritten Jahrtausends beglücken werden, wie sie der neue Innsbrucker Diözesanbischof fordert? (...) Fazit: wahre Reform tut not, eine Rückkehr zum Alten - was das Wort Reform für altphilologisch Gebildete aussagt - ist erbeten. Es gibt auch heute noch Priester, die in diesem Geist zu leben und zu sterben bereit sind. Um ihrer Ehre willen muß gesagt werden, die eigentliche Schande der Sankt Pöltener Vorfälle besteht darin, Perversionen nicht mehr als himmelschreiende Sünden zu benennen, sondern als Kavaliersdelikte und Bubenstreiche zu verharmlosen und damit einen ganzen Berufsstand in Geiselhaft zu nehmen, um karrieresüchtige Täter aus der Schußlinie zu ziehen (...) Es ist höchste Zeit, den Rückweg aus der Sackgasse anzutreten." III. EINE SACKGASSE? DIE UNTERSCHIEDLICHEN GRUPPEN. 3. Tatsächlich stellt sich die Frage: wie ist eine offensichtlich mögliche bzw. möglicherweise bereits teilweise geschehene homosexuelle Unterwanderung des katholischen Klerus zu greifen? Wie können wir präzise erklären, was geschehen ist und was wir darunter verstehen? Wie sieht dann der Rückweg aus der Sackgasse solcher Unterwanderung aus? Denn im 1999 erstmals italienisch erschienenen Buch ">Wir klagen an. Zwanzig römische Prälaten über die dunklen Seiten des Vatikans. I Millenari" schreiben die Autoren - angeblich getrieben von der Sorge um die Kirche - im IX. Kapitel unter dem Titel "Der Speer der Homosexualität", wie solche tiefsitzenden Tendenzen einerseits als Vorwürfe dienen, um jemanden abzuschießen, oder aber gezielt dazu benutzt werden, um Karriere zu machen. Die Autoren versteigen sich gar zur unbewiesenen Behauptung, daß homosexuelles Verhalten sogar in gewissem Maße nötig sei, um Karriere zu machen. Andererseits schaffe diese ein beträchtliches Erpressungspotential (man denke auch an die heute extrem vereinfachten und privatisierten digitalen Photographiermöglichkeiten ohne Notwendigkeit der Zwischenschaltung einer betrieblichen Photoentwicklung). Ein Zitat aus dem Skandalbuch mag genügen: "Ein Monsignore war sich darüber im klaren, daß ihn die Bischöfe seines Landes wegen gewisser amouröser Abenteuer systematisch vom Episkopat ausschlossen: da er selbst der römischen Kurie angehörte, kannte er sich aus. Mit großem Geschick setzte er nun dreist und skrupellos alle Hebel in Bewegung: Kardinäle, Botschafter, Politiker - alles, was Rang und Namen hatte, lud er zum Essen in sein Haus ein. Um seinen Tisch versammelten sich die höchsten Autoritäten des Vatikans, um ihre ausländischen Kollegen zu treffen. Beim Abschied reichte er ihnen das Gästebuch, in das sie sich eintragen sollten und aus dem sie entnehmen konnten, welche illustren Persönlichkeiten ihnen vorangegangen waren. So rückte der entscheidende Tag langsam näher." (S. 106) 4. Nimmt man nun die öffentlichen Stellungnahmen des ehemaligen Apostolischen Visitators der Diözese St. Pölten Diözesanbischof Dr. Dr. Klaus Küng her, wird man die Vermutung nicht ganz von der Hand weisen können, daß möglicherweise etwas Ähnliches im Begriffe war, sich in einer Diözese anzubahnen, vielleicht in abgeschwächter Form. Das, was der Kirche und ihrer Glaubwürdigkeit tatsächlich schwer schadet, ist nämlich klar zu kennzeichnen: es ist der homosexuell motivierte Karrierismus. Wenn dieser Karrierismus dann zudem getragen ist von einem eiskalten Menschenschlag, der gutmütige und naive und fromme Menschen vor seine Interessen spannt und alle gegeneinander ausspielt, um schließlich über potentielle Leichen hinweg brutal die vorgenommenen Karriereziele sowie geplanten Abservierungen unliebsamer Menschenkenner zu erreichen, dann ist akuter Handlungsbedarf für jeden regierenden Bischof gegeben. Dabei geht es nicht mehr um die veralteten Etiketten "konservativ" oder "progressiv", sondern es geht um die Sache. Klar ist aber, daß sich die Paarung "vorgeblich konservativ" / "homosexuell praktizierend" besonders ärgerniserregend auswirkt, als ja gleichzeitig auf Bedarf formal vorgegeben wird, daß man der unveränderlichen Sittenlehre der Kirche anhänge, welche aber im übrigen - Gott sei Dank! - ihre Position auf Basis des für den Menschen spezifisch geltenden Naturgesetzes gegenüber der zu verurteilenden praktizierten Homosexualität auch niemals ändern wird. Klar ist im übrigen auch, daß sich homosexuell tendierende Kleriker besonders schwer tun werden, diese Lehre der Kirche zu verkünden. Somit haben wir das gefährlichste Phänomen bei der Unterwanderungsstrategie gekennzeichnet: den eiskalt berechnenden homosexuellen Karrierismus. Wie oft haben wir es in den Priesterseminarien außerdem erlebt, daß unschuldige Kandidaten mit dem falschen Vorwurf der Homosexualität angepatzt wurden von Leuten, die damit nur in diabolischer Weise von den eigenen Tendenzen ablenken wollten, um also ehrlich um Reinheit bemühte Seminaristen als zukünftige potentielle Karrierekonkurrenten ein für allemal loszuwerden. Denn nicht selten sind jene, die sich Tag für Tag nur um angeblich homosexuelle Gesten ihrer Conseminaristen "kümmern", selbst mit schweren psychischen Problemen eben auf besagtem Gebiet versehen. Besonders gefährdet von der Unterwanderung aus dem homosexuell-karrieristischen Lager sind zweifellos selbsternannte oder auch kirchlich approbierte "konservative" Kreise. Und ärgerniserregend ist es dann zudem, wenn homosexuelle Cliquen zu ihrem äußeren Erkennungs- und gleichzeitigen Verbergungszeichen das hochklerikale Auftreten im äußeren Gewand wählen. Darum ist es angesichts der vorliegenden Krise, die auch durch homosexuelle Unterwanderung mitverursacht scheint, besser, in den gewöhnlichen Priesterseminarien darauf zu bestehen, klerikales Gewand im äußeren nichtliturgischen Bereich erst ab der Diakonatsweihe zuzulassen. 5. Die zweite gefährliche Gruppe ist dann jene, die bewußte Propaganda für praktizierte Homosexualität betreibt, meist eher dem "progressiven Lager" zugerechnet. Es werden offenbar sogar Netzwerke gebildet, um homosexuelle Partnerschaften psychisch abzusichern gegen Angriffe korrekter Anzeiger und lästiger Bischöfe, die doch Anfragen hätten. Die ungefährlichste Gruppe ist dann jene, die sich nicht verbindet, sondern es sind Einzelkämpfer, die durch mangelnde Menschenkenntnis oder sogar ganz bewußt von Bischöfen, Äbten und Regenten zum Weihealtar durchgelassen wurden, die aber ehrlich sagten, daß sie ihre Tendenzen nie an die große Glocke hängen würden, sondern wirklich mit allen Gnadenmitteln der Kirche den Weg bewußter zölibatärer Keuschheit unter Inkaufnahme von Opfern gehen wollten. Solche durchgekommenen Priester brauchen besonders die begleitende Seelsorge ihres geistlichen Vaters, des eigenen Diözesanbischofs oder des eigenen Abtes. Denn diesen Einzelkämpfern ist ein über Leichen gehender Karrierismus fremd. Ja mehr noch, sind solche vereinzelte Priester aufzurufen, karrieristischen Gesinnungsgenossen jegliche Solidarität zu entziehen. Denn - dies muß noch nachgereicht werden - von den eiskalten homosexuellen Karrieristen, denen ihr Gewissen aus Gewöhnung nur noch wenig Probleme bereitet, werden all jene homosexuell tendierenden Christen vor den Kopf gestoßen, die sich als einfache Gläubige wirklich und ehrlich um den keuschen Weg mit der Kirche Christi bemühen und nur reine Freundschaften zu pflegen sich vorgenommen haben (vgl. Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 2359). Gefragt ist für alle homosexuell tendierenden Priester auch eine gesunde, am christlichen Menschenbild orientierte Psychotherapie. Im Angesicht des Themas des Beitrages muß hier nicht von jener ganz großen Gruppe an katholischen Priestern gesprochen werden, die als normal tendierende den Zölibat ehrlichen Herzens leben wollen und aus ihm wirklich seelsorgliche Kräfte schöpfen. IV. ZUR FRAGE DER AUFDECKUNG UND DER INDIZIEN. 6. Wenn nun aber ein solcher von eiskalt berechnenden Personen getragener und aufkeimender homosexueller Karrierismus unter Duldung eines regierenden Hierarchen an alle zuständigen kirchlichen Stellen gemeldet oder gar durch säkulare Medien aufgedeckt wird, dann ist vom heutigen Standpunkt allerdings nicht mehr zu sehen, warum jenen, die vermeinen, solches nach bestem Wissen und Gewissen tun zu müssen, besondere Vorwürfe gemacht werden sollen. Denn der im Katechismus der Katholischen Kirche geforderte objektiv gültige bzw. entsprechend wichtige Grund (vgl. Nr. 2477 bzw. Nr. 2491) liegt wohl eindeutig in der Gefährlichkeit des Ausbreitens einer homosexuell-karrieristischen Cliquenwirtschaft, die die Glaubwürdigkeit der Kirche in ihrer Verkündigung massiv schädigt und viele unschuldige nicht-homosexuell tendierende oder diesem Treiben nicht zustimmende Menschen in der Kirche in Schwierigkeiten bringen kann. Das kirchliche Gemeinwohl kann hier einen klaren Vorrang vor der Achtung persönlicher Rechte erhalten (vgl. Katechismus, Nr. 2492). Ja, es ist überhaupt die Frage zu stellen, ob homosexuell praktizierende öffentliche Personen für ihr Sexualleben jene Intimsphäre anrufen können, die im Grunde nur dem im gültigen Ehebund verbundenem Mann und seiner Frau kraft ihrer konsensmäßig übertragenen "Gemeinschaft des ganzen Lebens" (vgl. can. 1055 CIC 1983) und kraft des darin unter anderem enthaltenen "ius in corpus" (vgl. can. 1081 § 2 CIC 1917) im Vollsinn zusteht. Zweifellos aber kann es auch ganz schäbige kirchenpolitische Aufdeckungsmotive geben. In anderen Fällen sollten daher die Behörden "die Verletzung der Rechte eines jeden auf seinen guten Ruf und auf die Achtung des Privatlebens bestrafen." (Katechismus, Nr. 2498) Dann bemißt sich eine Gewissenspflicht der notwendigen Wiedergutmachung nach der Größe des verursachten Schadens (vgl. Katechismus, Nr. 2487). Im sogenannten Fall St. Pölten könnte zu all diesen Fragen präzise wohl nur der ehemalige Apostolische Visitator der Diözese kompetent Stellung nehmen bzw. scheinen sich darum offenbar direkt oder indirekt staatliche Gerichte zu kümmern, was nach menschlichem Ermessen leider zu weiteren Ärgernissen führen wird. 7. Damit aber sind wir schon bei der Verwechslungsmöglichkeit (angeblich) homosexueller Kennzeichen oder Indizien angelangt. Wie schon zuvor angedeutet, gibt es offenbar Menschen, deren Gedanken derart fixiert sind, daß sie in alle möglichen Gesten sofort und fast schon paranoid Homosexualität vermuten. Nun müssen wir aber sagen, daß es auch anderes zweckgebundenes Körper-Interesse gibt, das nicht als homosexuell gekennzeichnet werden kann. So wird beispielsweise die Krankenpflege wohl kaum einem solchen Generalverdacht ausgesetzt sein. Aber auch im gemeinschaftlich ausgeübten Sport wird man den Generalverdacht zurückweisen müssen, selbst im Falle des wettkampfmäßigen Bodybuilding-Trainings. Auch wenn man nicht genau versteht, welches Ehe-Verständnis der austro-kalifornische Schauspieler und Gouverneur Arnold Schwarzenegger eigentlich hat, so sind seine Bemerkungen aus dem Jahr 1977 zu der ganzen Thematik doch ehrlich und bemerkenswert. "Haben Sie einen Trainingspartner?" Arnold: "Ja. Er hilft beim Durchhalten während der Schmerzphasen. Die Beziehung zwischen den beiden ist sehr eng - tatsächlich enger als in den meisten Ehen - er muß verstehen, wenn Du versuchst, aufzugeben, aber auch, wenn Du wirklich die Gewichter loslassen solltest. Er schaut auf Deinen Körper so, wie wenn es sein eigener wäre (...) der Prozentsatz an Homosexuellen ist wahrscheinlich derselbe wie überall. Die meisten Bodybuilder sind normale Männer von der Straße, auch wenn viele nicht ernsthaft genug sind." "Sind Sie nicht davon unangenehm berührt, daß Sie beim Training in so engem Kontakt mit Männern sind?" Arnold: "Überhaupt nicht. Als ich im Alter von 14 Jahren Fußball spielte, war das erste, was wir vor dem Betreten des Feldes taten, daß wir uns gegenseitig auf die Oberschenkel stiegen und die Beine massierten ... niemand von uns hatte auch nur einen Gedanken, homosexuell zu sein ... Männer sollten sich nicht wie Schwule fühlen, nur weil sie einen schön aussehenden Körper haben wollen." Klar ist aber: Seminaristen und Priester sind weder Bodybuilder noch Profifußballer, aber auch keine herausstechenden Arnolds. Der Priester hat größere Vorsicht walten zu lassen, er darf sich keines Verdachtes aussetzen, ohne aber irgendeinem paranoiden Wahn zu verfallen. Man wird trotzdem von gewissenhaften Anzeigern bei kirchlichen Behörden keine sogenannten direkten oder primären Beweise bei homosexueller Verdächtigung verlangen können. Es genügt eine ausreichende Anzahl sekundärer Indizien. Denn so oft werden Täter nicht in flagranti im Bett oder sonstwo erwischt, und alles nur damit zurückzuweisen, weil man nicht bei homosexuellen Andeutungen und Handlungen gesehen wurde, kann nicht als ausreichende Basis der Verteidigung des Klerus vor der homosexuellen Unterwanderung angesehen werden. Es genügt daher beispielsweise schon, wenn ein älterer Priester offen darüber spricht, in einer "glücklichen Beziehung" mit einem wesentlich jüngerem Seminaristen zu stehen. Und händchenhaltende Männer, die intensive Zungenküsse austauschen, sind in keinem geistlichen Haus tragbar: überhaupt muß alles mit Strenge ferngehalten werden, was unter Männern in ähnlicher Weise absolut unüblich ist und tatsächlich einem sogenannt femininen Getue gleichkommt. Es gibt auch eine falsche homosexuelle Sensibilität. Daher ist zweckgebundenes Körperinteresse im Sport oder bei der Krankenpflege streng zu unterscheiden von einem sündhaft-lustbetonten Körperinteresse zwischen Männern. Im Priesterseminar muß es daher auch eine minimale Normal-Körperausbildung geben können: Sport im gesunden Maß hat noch kaum jemandem geschadet. Dafür kann exemplarisch und vorbildhaft der Erzbischof von Bamberg, Dr. Ludwig Schick, gelten, der nun schon zum neunten Mal das Deutsche Sportabzeichen in Gold erkämpfte und zu diesem Anlaß u. a. meinte, daß gerade die Kirche dafür sorgen müsse, daß Phänomene wie Fettleibigkeit, Diabetes, Herzinfarkte und Kreislaufbeschwerden aufgrund von ungesundem Lebenswandel so wenig wie möglich vorkämen. V. VERGANGENHEIT UND ZUKUNFT: HEILUNG UND WAHRE SUBLIMIERUNG. 8. Die Sünde praktizierter Homosexualität kann im Bußsakrament vergeben werden. Für Kleriker, die mit solchen Sünden bzw. klar homosexuellem Verhalten aufgefallen sind, kann es aber zum Wohle der Kirche keine fortgesetzte Karriere geben. Dies muß Konsens sein bei allen höhergestellten Verantwortungsträgern. Man wird zweifellos jenen Mut beim gerechten Kampf gegen Homosexuellencliquen in der Kirche fordern müssen, den Gustaaf Kardinal Joos angesprochen hat: "Wenn diese kommen, um vor meiner Tür zu protestieren, ist mir das egal. Ich werde die Tür sowieso nicht öffnen (..) Angst vor den Medien? Das dauert doch nur eine Woche, dann haben die schon wieder eine neue Sensation. Eine Woche haben Sie Ärger, dann ist es vorbei." Angst ist ein schlechter Ratgeber: wer Angst hat vor der oder einigen Homocliquen in der Katholischen Kirche, wird noch mehr Angst haben vor den Homocliquen in der Gesellschaft. Nein, in den eigenen Reihen muß der Kampf auf Basis von Gerechtigkeit und christlicher Liebe beginnen. Homosexueller Karrierismus ist ein Wurzelübel und muß vom Ansatz her bekämpft werden. Hier sind Bischöfe, Äbte, Regenten, aber auch einzelne Gläubige gefordert. Wir dürfen nicht zuschauen, sondern müssen so wie im Falle der Häresie handeln: aufzeigen und anzeigen, nach Möglichkeit unter Nutzung aller innerkirchlichen Möglichkeiten. Der Heilige Vater Johannes Paul II. sagte am 6. August 1993 in der Moralenzyklika Veritatis splendor ("Glanz der Wahrheit", Nr. 26) ganz klar: "Die Einheit der Kirche wird nicht nur von den Christen verletzt, die die Glaubenswahrheiten ablehnen oder verzerren, sondern auch von jenen, die die sittlichen Verpflichtungen verkennen, zu denen sie das Evangelium aufruft (vgl. 1 Kor 5,9 - 13)." 9. Es kann nicht unterbleiben, hier noch eine kirchenhistorische Frage mit pastoralen und juridischen Aspekten zu stellen. Wer hatte nun recht: der von einigen in seiner totalen Apologetik über Jahre hinweg bewunderte Diözesanbischof em. Dr. Kurt Krenn oder die vier Bischöfe Christoph Kardinal Schönborn, Alt-Erzbischof Dr. Georg Eder, Diözesanbischof Dr. Egon Kapellari und Alt-Diözesanbischof Johann Weber mit ihrer Erklärung vom 27. Februar 1998, daß die damals während eines längeren Zeitraumes erhobenen Vorwürfe gegen Hans Hermann Kardinal Groër im wesentlichen zutreffend gewesen wären? Wird man auch sagen müssen, daß juridisch zu einer solchen Erklärung offenbar keine Vollmachten vorgelegen waren, wird man andererseits die Situation der damaligen pastoralen Ausweglosigkeit berücksichtigen müssen. Denn die totale Dauerverteidigung des Kardinals durch Bischof Krenn ist ebenso kritisch zu hinterfragen: war diese Loyalität wirklich richtig? Sah sich Bischof Krenn immer schon und bis zuletzt von einer solchermaßen verstandenen Loyalität gegenüber Mitarbeitern höheren und niedrigeren Ranges verpflichtet? Kann man wirklich alle indiziengestützten Vorwürfe einfach mit der vielzitierten "Unschuldsvermutung" hinwegbügeln? Hatte nicht doch die im Jahre 1993 in der Diözese St. Pölten zur Verteidigung gegen ungerechte Angriffe auf Bischof Krenn von Eberhard Wagner und Freunden gegründete Plattform "Gelebter Glaube" recht, als sie trotz des Wissens um das eigentümlich anmutende Loyalitätsverständnis Bischof Krenns kurz nach Ausbruch der Medienkampagne gegen Kardinal Groër mutig und nach heutigem Urteil vorausschauend formulierte: "Warum schweigt der Kardinal? Mit wachsendem Befremden reagiert die Plattform 'Gelebter Glaube' aus der Diözese St. Pölten auf die Vorgänge um Se. Em. Kardinal Groër. Zwar ist es bedauernswert, daß die Intimsphäre des Einzelnen vom Gesetz schon lange nicht mehr effizient geschützt wird, aber es ist auch zu wenig, angesichts der Existenz der Medien deren Eigengesetzlichkeit zu beklagen. Vergleiche mit dem Schweigen Jesu sind dann zulässig, wenn die Vorwürfe unwahr sind. Dazu würde ein Wort der Bestreitung genügen. Der Schaden allerdings, der der Kirche ERST JETZT zugefügt würde, wenn sie die Vorwürfe angesichts derartiger Solidarisierungswellen (mit Kardinal Groër, Anm. v. Verf.) als wahr erwiesen, ist gar nicht zu ermessen. Und man hört schon das Säbelrasseln. Es ist grundweg naiv von der Bevölkerung zu verlangen, die Unschuld des Kardinals einfachhin anzunehmen, wo es doch so viele Menschen gibt, die von dergestalten Fehlleistungen von Gottesmännern WISSEN. Da sollte die Bereitschaft der Menschen dieses Landes, zu verzeihen, nicht unterschätzt werden! Es ist aber keine moralische Untat, in diesem Punkt eine klare Sprache zu verlangen. Falsches 'Mauermachen' kann hier UNABSEHBAREN Schaden erzeugen und die Glaubwürdigkeit der Kirche als 'Leib Christi' katastrophal schädigen. Kardinäle sind KEINE 'gewöhnlichen' Menschen. Stattdessen sollten diese Vorwürfe von den Verantwortlichen zum Anlaß genommen werden, Sittlichkeit bei ihnen unterstellten Klerikern energisch einzufordern und offenkundigen Mißständen wirksam entgegenzutreten. Das Volk hat ein Recht auf sittlichen Lebenswandel der Priester als Stellvertreter Christi, die durch ihr Leben ein Zeugnis von der Wahrheit geben müssen!" Insider wissen, daß der damalige Diözesansekretär für die Katholische Männerbewegung in St. Pölten, Eberhard Wagner, eben wegen dieses kritischen selbstdenkerischen Mutes und anderer offenbar vorgeschobener Gründe seinen Arbeitsplatz trotz bestehender Großfamilie bald verloren hatte. Dies aber hätte nicht passieren dürfen. Ähnlich ungut mutete es in den letzten Monaten an, als offenbar Hauptverdächtige und Bündnisgenossen versuchten, den Sex-Skandal in St. Pölten (Originalworte des Visitators vom 12. August 2004: "pornographische Bilder geradezu 'suchtartig' geladen", "aktive homophile Beziehungen") in einen angeblichen Skandal von Verdächtigen umzuinterpretieren, die den (bösen!) säkularen Medien Informationen gegeben hätten. Wobei tatsächlich weltweit nur wenige Journalisten wirklich den "kirchlichen Durchblick" haben und immer die Gefahr droht, daß Vermutungen und Halbwahrheiten zu einem skandalträchtig aufbereiteten "Supergau" hingebogen werden. Aber dies gehört eben leider auch zur fast unvermeidlichen Eigengesetzlichkeit des nicht all zu oft vom Naturrecht getragenen medialen Handelns. 10. Was aber gibt es noch Heilendes zu sagen und zu empfehlen? Ich verweise auf das wertvolle geistliche Büchlein des Sprachphilosophen und Theologen Prof. Dr. Heinrich Reinhardt "Verwandlung der Sinne. Fünf Wege zu Gott" (1992), in welchem der Autor zur Verwandlung des Tastsinnes folgendes schrieb: "Eine sinnvolle und moralisch saubere neue Kultur des Tastens, d. h. eine Rückführung des menschlichen Getasts in seine normale, naturgemäße Rolle, ist angesichts der durchgehenden Sexualisierung unseres Lebens allerdings schwer zu erreichen. Wir haben uns nur daran gewöhnt, doch wir sollten uns nicht täuschen - dadurch, daß unsittliche Lebensformen wie 'Ehen ohne Trauschein' (= ohne persönliche Verantwortung), 'Ehen zu dritt', Homosexualität usw. bereits widerspruchslos hingenommen werden, daß in der unseligen 'Sexualerziehung' bereits die kleinen Schulkinder (vielerorts in eigens dafür gebauten Klassenzimmern) eine zügellosen Ausprobier-Pädagogik mit Sexspielen und praktischer Einführung in Verhütungsmittel ausgeliefert werden, daß private Fernsehstationen, die ausschließlich auf Schmutz- und Schundfilme spezialisiert sind, bereits vom Staat geduldet werden usw. - durch all dies ist die natürliche Scham nach wie vor schwersten Angriffen ausgesetzt. Intimste, schutzbedürftigste Bereiche des Menschseins sind also in unserer Zivilisation längst zu einer Maschine degradiert, die jeder 'bedienen können' muß und deren Beherrschung staatlich geprüft werden darf. Wir merken es schon gar nicht, daß unsere Gewissen in Fragen des Geschlechtlichen tief gestört sind. Angesichts dessen scheint es fast aussichtslos, unbefangen eine neue Kultur des Tastens aufzubauen oder nur zu fordern. Muß nicht alles, was wir in dieser Richtung tun, als neue Verführung zur Sünde verstanden werden? Kann man hier überhaupt noch unbefangen sein? - Trotz allem Anschein sage ich: Ja, man kann auch heute noch (oder wieder) in diesen Dingen unbefangen sein. Zugunsten dieser Behauptung führe ich dreierlei an: ein Beispiel (die selige Mutter Theresa, Anm. v. Verf.), ein Vorbild (die allerseligste Jungfrau und Gottesmutter Maria, Anm. v. Verf.) und ein äußerst brauchbares Hilfsmittel (der heilige Rosenkranz, aber auch das Weihwasser und die Reliquien, Anm. v. Verf.)" (S. 60 ff.) Dies kann hier nicht mehr ausgefaltet werden und möge ein Anreiz sein, die christliche Verwandlung aller fünf Sinne bei Heinrich Reinhardt nachzulesen. 11. Welcher Gedanke soll diese sicherlich teils gewagten und fehlbaren Analysen meines Beitrages abschließen? In den letzten Wochen war auch ab und zu die Rede vom katholischen Priester als einem Ersatz-Vater. Soferne eine solche These nicht einer Verbrämung eines homosexuellen Verhältnisses (mit Vorliebe für jüngere Männer) oder gar eines pädophilen Verhältnisses dient, muß heute gesagt sein: tatsächlich ist der Priester als quasi-universaler Ersatz-Vater gerade im Angesicht so vieler zerstörter Familien unverzichtbarer denn je. Nicht zufällig zitierte der große österreichische Sozialethiker und Priester Johannes Messner bereits 1952 in dem Gott sei Dank endlich wieder (2002) neu erschienenen Werk "Widersprüche in der menschlichen Existenz. Tatsachen, Verhängnisse, Hoffnungen" aus "Male and Female" von Margaret Mead: "Etwas vom Wichtigsten, was das menschliche Kind zu lernen hat, ist, ein Vollglied des eigenen Geschlechts zu sein und zugleich die volle Beziehung zum anderen Geschlecht zu finden. Das zu lernen, ist nicht leicht und erfordert, um Wirklichkeit zu werden, die dauernde Gegenwart eines Vaters und einer Mutter. Wenn das Kind wissen will, wie es einmal ein Kind in seinen Armen halten soll, muß es selbst so getragen worden sein, und wenn es wissen will, wie das andere Geschlecht ein Kind hält, muß es von beiden Eltern getragen worden sein." (S. 122 f.) Überhaupt wird man die "Widersprüche in der menschlichen Existenz" mit den wertvollen und fast zeitlosen Anmerkungen Johannes Messners zum Zölibat bzw. zur Sublimierung des Geschlechtstriebes in jede gesunde Priesterausbildung hineinreklamieren müssen: "Wir haben eben gesehen, daß die Befriedigung des Geschlechtstriebes weder zur biologischen noch zu psychischen Existenzerfüllung unbedingt notwendig ist (...) Wer die wirkliche Sublimierung unter freiwilligem Verzicht auf die geschlechtsbedingte Liebe unternehmen will, kann dies nur in der Hoffnung tun, daß ihm solche Kräfte verfügbar sein werden (die der Gewalt des Geschlechtstriebes gleichkommen, Anm. v. Verf.). Ob diese Hoffnung begründet ist, hängt in mehrfacher Hinsicht von ihm selbst ab. Erstens, er wird zu prüfen haben, wie groß der Aufwand solcher Kräfte für ihn persönlich sein wird; denn die einzelnen sehen sich einer sehr verschieden starken Macht des Geschlechtstriebes und des Dranges nach geschlechtsbedingter Liebe gegenüber, bedürfen daher verschieden großer Kraftreserven für deren Sublimierung. Zweitens, er muß Ziele vor sich sehen, die es ihm wert sind, daß er ihnen ein Vollmaß solcher Kräfte widmet. Drittens, er muß bereit sein, nicht nur das Opfer der Enthaltsamkeit zu bringen, sondern auch durch Selbstdisziplin jene Kräfte wach zu erhalten und zu steigern, da der Geschlechtstrieb dauernd seine Ansprüche auf unmittelbare Erfüllung anmelden wird. Das erfordert den konzentrierten Einsatz der ganzen Persönlichkeit des Menschen (...) Ziel ist dabei, wie schon betont, nicht die Entsagung als solche, sondern die Erlangung jenes Vollmaßes von Kräften der Persönlichkeit, durch die das Optimum der Sublimierung bedingt ist (...) Sublimierung ist nicht ein einmaliger Umschaltvorgang, sondern ein Prozeß, der dauernd gelebt werden muß und in jedem Stadium der Existenzerfüllung eine neue Aufgabe wird, eben weil der Geschlechtstrieb ein so nachhaltiges Element der physisch-psychischen Triebkonstitution des Menschen bildet. Wirkliche Sublimierung erfordert daher ein erhöhtes Maß von Selbstdisziplin." (S. 76 ff.) Die Sublimierung als Ausbalancierung auf höherer Ebene nach Johannes Messner kann nicht durch bloßes Moralisieren erreicht werden, sondern durch das Hineinwachsen in die das Geschlechtliche überhöhende Welt echter Werte und kulturell wertvoller Interessen. Natürliches und übernatürliches Fundament für eine mögliche erfolgreiche Sublimierung bei jedem einzelnen Weihekandidaten zu erkennen und zu bewerten, wird auch in Zukunft eine fundamentale Aufgabe aller Verantwortlichen der Priesterausbildung sein. Ich behaupte, daß die Zugrundelegung des wirklichkeitsnahen Ansatzes des Dieners Gottes Johannes Messner im Werk "Widersprüche in der menschlichen Existenz" dem Priesterausbildner entscheidend dazu verhelfen kann, Gesundes vom Ungesunden zu unterscheiden und sowohl Perversion als auch Neurosenbildung weitgehend hintanzuhalten. Dann werden wir mit Gottes Hilfe auch der Gefahr homosexueller Unterwanderung des Klerus glaubwürdig, erfolgreich und stetig entgegentreten können. Herzlichen Gruß von Dr. Alexander PYTLIK Padre Alex P. S. Der Kommentar findet sich auch bei http://www.kath.net/detail.php?id=8779 und wurde ein Jahr später in seiner inhaltlichen Richtigkeit durch die vatikanische Instruktion über die Kriterien zur Berufsklärung von Personen mit homosexuellen Tendenzen im Hinblick auf ihre Zulassung für das Priesterseminar und zu den Heiligen Weihen bestätigt: hier daher der verwandte Nachfolgekommentar (zur Homosexuellen-Instruktion der römischen Kongregation für das Katholische Bildungswesen)! Mittwoch, 14. Juli 2004
BISCHOF KRENN: KOMMENTAR ZU DEN ... Geschrieben von Padre Alex / Dr. Alexander Pytlik
in News Kommentare, Skandal St. Pölten um
10:18
Kommentare (0) Trackbacks (0) BISCHOF KRENN: KOMMENTAR ZU DEN ENTWICKLUNGEN IN DER DIÖZESE ST. PÖLTEN
Mit größter Verwunderung hören viele Katholiken, aber auch suchende Menschen, die verwirrenden Nachrichten aus der Diözese St. Pölten, von Seiner Exzellenz Bischof Univ.-Prof. Dr. Kurt Krenn und vom dortigen Bischöflichen Priesterseminar. Manche kommen aus ungläubigem Staunen nicht heraus, manche sind schwer enttäuscht, manche aber erkennen mit gesundem Hausverstand, was sicher so nicht gehandhabt werden kann, und unterscheiden gut zwischen angebrachter Kritik auch in den Medien und zwischen grundsätzlichen ideologischen Angriffen veralteter Art gegen die Wahrheit des katholischen Glaubens und der katholischen Sittenlehre.
Was ist mit heutigem Stand nach allen bisher bekannten Fakten, Vermutungen und medial veröffentlichten Meinungen zum Skandal in Sankt Pölten zu sagen? 1. Was wissen wir bis jetzt, und was sahen wir bis jetzt? a) Es gibt Ermittlungen aufgrund offenbar aufgefundener kinderpornographischer und anderer abartiger Materialien auf elektronischen Geräten innerhalb des Priesterseminars, wobei abgesehen von der Konzentration auf einen bestimmten nicht-deutschen Sprachraum nicht klar zu sein scheint, welche konkrete Personen dafür Verantwortung tragen, sei es durch das Herunterladen, sei es durch das Tolerieren solcher Vorgänge. b) Es wurden in verschiedenen Medien Photographien veröffentlicht, die angeblich den Regens (Leiter) und den Subregens (Helfer des Leiters) des Priesterseminars bei homosexuellen Andeutungen bzw. Handlungen zeigen sollen. Gleichzeitig wurde durch die Zeitschrift PROFIL am vergangenen Montag eine durch offensichtliche Zeugen abgesicherte Beschreibung verschiedener Zustände im selben Priesterseminar veröffentlicht, welche auf ein subtil und direkt homosexuelles Klima hinzudeuten schien. Damit wurde eine mediale Lawine in der ganzen Welt ausgelöst, welche in der Behauptung gipfelt, daß dies der schwerste innerkirchliche Sexskandal seit den Diskussionen um Seine Eminenz Hans Hermann Kardinal Groër sei. c) Es gibt diverse aktuelle Interviews und Äußerungen Seiner Exzellenz Bischof Dr. Kurt Krenn, wobei dieser leider nicht mehr jene rhetorische Stärke und Argumentationskraft seiner ersten bischöflichen Jahre zu besitzen scheint. Dadurch sind nicht mehr alle seine Argumentationen ganz nachvollziehbar. Offenbar hatte der Bischof aber selbst zur raschen Anzeige der kinderpornographischen Internetsitzungen geraten. Was jedoch die in den Medien veröffentlichten Bilder der Seminarvorstehung betrifft, nahm Bischof Krenn die dargestellten Personen mehrfach in Schutz und behauptete, daß keine Indizien praktizierter Homosexualität vorlägen. Größere Heiterkeit, aber auch Traurigkeit lösten insbesondere seine Aussagen aus, die aus einer für viele leicht erkennbaren Zungenkußphotographie sogenannte und herzliche Bubendummheiten machten und sich auf reinen Rechtspositivismus zurückzogen, daß einerseits keine staatlich-zivile Strafbarkeit gegeben wäre und andererseits vom homosexuellen Zungenkuß im kirchlichen Strafrecht nicht wörtlich die Rede sei. 2. Was kann und muß zu dem allem gesagt werden? a) Es gibt ein altes Prinzip für Priesterseminare: wenn jemand einmal mit sexuellen Handlungen widernatürlicher Art nachweislich in Verbindung gebracht werden kann, so muß er auf dem Weg Richtung Priestertum wegen der extrem hohen Wiederholungsgefahr sofort entlassen werden, ohne jede Rückkehrmöglichkeit. Wenn man die Medien durchsieht, so herrscht wenigstens Konsens darüber, daß dies für das Herunterladen kinderpornographischen Materials auch heute zu 100 % so geschehen müßte. Es ist die Ironie der letzten Geschichte, daß der jedenfalls in früherer Zeit mit Bischof Krenn gut befreundete sogenannte "Pornojäger" Martin Humer - wäre er noch in alter Hochform - sein Einsatzgebiet in der letzten Zeit auf bestimmte Bereiche bzw. Personen des Priesterseminar St. Pölten verlegen hätte müssen ... b) Dieses strenge Entlassungsprinzip muß aber auch heute für alle sexuellen Sünden contra naturam bereits beim ersten Mal gelten, da nur so eine ungesunde auf schwerer Triebhaftigkeit basierende Cliquenbildung so weit wie möglich verhindert werden kann. Dazu zählt daher auch homosexuelles Handeln, das von der Schöpfung Gottes her nicht als legitim angesehen werden kann. Gefordert werden muß, daß Kandidaten für das Priesteramt nicht einmal ansatzweise in homosexuelle Richtung abdriften - deshalb ist es ein objektives Ärgernis für die Gläubigen, wenn Photographien, deren Echtheit bis heute niemand bestritten hat, Vorsteher eines Seminars in mindestens homosexuell interpretierbaren Positionen zeigen. Im Sinne der Vorbildfunktion hat daher nach Erweis der Echtheit der Photographien als erster Schritt die sofortige Entlassung aus den hochsensiblen Aufgaben der Priesterausbildung zu stehen. c) Auch ein Bischof kann und darf kleinere Fehler machen und kann und muß aus eigenen Sünden und Fehlern lernen. Es ist daher für einen Hirten keine Schande, wenn er zugibt, daß ihm seine Menschenkenntnis mehrfach in Stich gelassen und er sich in bestimmten Personen schwerwiegend geirrt habe. Aufgabe eines regierenden Diözesanbischofs ist es jedoch nicht, einen Rechtsanwalt für etwaige (öffentliche) Sünder spielen zu wollen. Vielmehr hat der Bischof in Gerechtigkeit und Barmherzigkeit von Christus her die richterliche Funktion. Aus diesem Grunde sind - obwohl noch keine intensive Untersuchung der Vorkommnisse in St. Pölten geschehen zu sein scheint - Verharmlosungen von der ersten Stunde an abzulehnen. Es ist schlimm, wenn ein katholischer Bischof, der bisher für objektiv gelungene Äußerungen bekannt war (daß nämlich Sünde auch als Sünde bezeichnet werden darf), plötzlich Dinge als vor allem strafrechtlich nicht relevant hinstellt und den Begriff "Weihnachtskuß" erfindet oder übernimmt. Das Kirchenrecht jedoch kennt auch die Aufgabe des Oberen, Ärgernissen zuvorzukommen oder sie zu beheben, auch durch rasche Untersuchung und disziplinäre Würdigung. Es ist daher mehr als ärgerlich, wenn durch rechtspositivistisch-anwaltliche Verteidigungsreden eines Bischofs Seminaristen und ihre Ausbildner pauschal und mit einem Schlag als nicht entwickelte Buben einstufbar werden. Diese Äußerungen können auch nicht durch den bischöflichen Wahlspruch "Die Barmherzigkeit Christi ist unser Friede" entschuldigt werden. d) Gläubige haben ein moralisches Anrecht auf gut in die Grundtugenden eingeübte und in Richtung Vollmenschlichkeit entwickelte Priester, die also bewußt auf eine Ehefrau verzichten und die sexuelle Enthaltsamkeit in der Nachfolge des keuschen Christus Jesus und Seiner Apostel ehrlich anstreben und leben. Die standesgemäße Keuschheit ist auch von den verheirateten katholischen Priestern orientalischer Riten gefordert. Die billige Forderung der Abschaffung des christusgemäßen Zölibats würde die mögliche Verbergung von mit tiefsitzenden homosexuellen Tendenzen versehenen Personen im Klerus kaum verhindern helfen. Gefordert ist vom Bischof und von seinem Regens vielmehr die Unterscheidung der Geister, auch was die langjährige Formung der ihnen anvertrauten Priesteramtskandidaten betrifft. Dazu hilft jedoch keine verordnete und von linken Ideologen all zu oft mißbrauchte Gruppendynamik, sondern das Verwurzeln der Kandidaten in die Realität des Lebens. Wirklichkeitsnähe verbunden mit klarer Treue zur unverkürzten Lehre der katholischen Kirche ist das Erfolgsrezept zukünftiger Priesterpersönlichkeiten. Insbesondere Eltern haben ein Recht, daß ihre Kinder durch bestens vorbereitete Priester seelsorglich betreut werden. Eltern aber ist heute auch von der Kanzel herab zu empfehlen: zuerst gilt das gesunde Mißtrauen - auch Priester müssen erst durch ihren transparenten Einsatz vertrauenswürdig werden. Blindes Vertrauen ohne Indizien, daß ein konkreter Priester die frei gewählte Lebensordnung in allen Situationen wahren möchte, ist unklug. Von daher haben auch Journalisten in verschiedenen Medien eine hohe ethische Aufgabe, Skandale frühzeitig zu bearbeiten und so darzustellen, daß immer mehr Menschen Mut erhalten, im Falle des Falles auch ihr Recht auf Schmerzensgeld einzuklagen. e) Vorgänge wie jene in St. Pölten sind weder Anlaß, vom katholischen Glauben in Richtung "Kirchenvolksbegehren" abzufallen noch zu verzweifeln. Vielmehr gilt es, jegliche Doppelmoral und jegliches System der lügenhaften Verbergung zu entlarven und Transparenz im notwendigen Maße zu gewähren. Heuchelei wird nicht durch Abschaffung wichtiger Glaubensmaßstäbe bekämpft, sondern durch volle Ernstnahme der katholischen Sittenlehre in allen ihren Bereichen. Die Erkenntnis der Wahrheit muß an erster Stelle sein, und wenn es so ist, wird sie den Menschen auch in der Wirklichkeit Gottes und in der Wirklichkeit des täglichen Lebens tief verankern. Und diese Haltung wird mit der Gnade Gottes im weiteren solche Vorgänge verhindern, die wir aus den medialen Veröffentlichungen leider doch herauszufiltern vermeinen. Beten wir füreinander und bemühen wir uns, in der Wahrheit zu stehen, auch wenn es schwere Nachteile bringt. Einmal wird alles ans Tageslicht kommen. Herzlichen Gruß von Eurem Padre Alex - Dr. Alexander Pytlik P. S. Ein aktuellerer Kommentar vom 18. September 2004 kann ebenso abgerufen - der ältere Kommentar findet sich auch unter http://www.kath.net/detail.php?id=8088 Ich verweise heute auch auf ältere, thematisch passende Fernsehdiskussionen: http://www.katholik.com/zoelibat_dornenvoegel_kirchenrecht_pytlik_bei_karlich-11.htm http://www.katholik.com/padre-bei-barbara-karlich-2.htm
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