Freitag, 29. Juli 2005
PATIENTENVERFÜGUNG? THEMATISCHE ... Geschrieben von Padre Alex / Dr. Alexander Pytlik
in Aktuelle Predigt, Katholische Lehre um
23:26
Kommentare (0) Trackbacks (0) PATIENTENVERFÜGUNG? THEMATISCHE PREDIGTREIHE ZU FRAGEN DES STERBENS UND DES TODES: TEIL 1
Aufgrund eines sehr guten Vortrages eines Oberarztes des Fachbereiches Anästhesie und Intensivmedizin zur Patientenverfügung ergab sich ein guter Anlaß, in der Pfarrei eine über mehrere passende Sonntage gehende Predigtreihe zu irdischen und überirdischen Fragen des Todes und des Sterbens zu beginnen. Besonders der 15. August als Festtag der Aufnahme Mariens mit Seele und Leib in die himmlische Herrlichkeit eignet sich hervorragend, die gesamte Thematik mit dem entscheidenden übernatürlichen Ausblick zu versehen. Lassen wir uns also gemeinsam überraschen, zu welchen Fragen uns der Predigtkreis noch führen wird - es bleibt sicherlich spannend. Manche wertvolle Anregung konnte übrigens dem Beitrag von Monika Hoffmann, Sinn und Grenzen von Patientenverfügungen, in: Stimmen der Zeit, Heft 6, Juni 2005, 411 - 423, entnommen werde. Trotzdem handelt es sich bei der Predigtreihe nicht um eine streng wissenschaftliche Ausfaltung, sondern um die Zusammenfassung und Verstärkung der wesentlichen Gefahren und Chancen, allerdings versehen mit dem Anspruch, dem neuesten Stand der Wissenschaft, dem universal gültigen Naturrecht und der Lehre der Kirche zu entsprechen.
TEIL 1 (gehalten am 24. Juli 2005) Kommende Woche feiern wir das Fest der Heiligen Joachim und Anna (Eltern der Gottesmutter), wie in jedem Jahr am Anna-Seitenaltar und mit abschließendem Segen unter Verwendung des kleinen Anna-Reliquiars. Von einer ganz speziellen Reliquie war am letzten Dienstag abend an der Katholischen Universität Eichstätt die Rede: vom Turiner Grabtuch. Der Würzburger Althistoriker Karlheinz Dietz zeigte auf, daß nach der Bedeutung, die das Johannesevangelium den Grabtüchern für die Initialzündung des Auferstehungsglaubens zuspreche, deren Aufbewahrung keineswegs unwahrscheinlich gewesen ist. Über die spannende Aufbewahrungsgeschichte vor 1355 referierte dann Univ.-Prof. Dr. Dietz. Das Grabtuch scheint mit dem ab dem 4. Jahrhundert erwähnten und verehrten Christusbild von Edessa identisch zu sein. Die nüchterne historische Forschung spricht also dafür, daß wir es tatsächlich mit dem echten Grabtuch Jesu Christi zu tun haben. Damit aber sind wir so eindrücklich wie nur möglich an unsere eigene letzte Stunde erinnert. In der Tagesoration des heutigen 17. Sonntags beteten wir: "Ohne Dich ist nichts gesund und nichts heilig." Ja, ohne den dreifaltigen Gott ist nichts gesund und nichts heilig. Und so sind wir erinnert an einen zweiten existentiellen Vortrag der vergangenen Woche, als am Donnerstag abend auf Einladung des Gartenbauvereines, dem wir heute auch sehr für den Frühschoppen danken, Bürgermeister Oberarzt Dr. med. Josef Schmidramsl (vom Institut für Anästhesie und Intensivmedizin der Klinik Eichstätt) aus medizinisch-humaner und auch christlicher Sicht die schwierige Thematik der sogenannten Patientenverfügung in gelungener Weise darlegte. So legt es sich nahe, hier anzuknüpfen und sogleich ein für alle Mal ein paar Fragen zu stellen: ist irgendjemand von uns verpflichtet, eine Patientenverfügung auszustellen? - Die Antwort lautet klar: NEIN. Ist irgendjemand von uns verpflichtet, in bestimmten Fällen auf moderne lebensverlängernde Maßnahmen zu verzichten? - Die Antwort lautet klar: NEIN. Ist es vielleicht bald überhaupt so, daß angesichts der ständigen Einsparungen bald in der Patientenverfügung ganz etwas anderes stehen müßte, nämlich: ich verbiete jegliche Maßnahmen, die nur irgendwie aktive Sterbehilfe sein könnten, und ich verlange den Einsatz der modernsten Schmerzmittelmedizin, die es gibt? Wenn es in Europa so weiter geht, könnte dies tatsächlich mit JA beantwortet werden. Vielleicht sollten wir nochmals klären: was ist überhaupt eine Patientenverfügung? Was kann sie überhaupt, was darf sie überhaupt, was wird dabei immer zu verwerfen sein? Eine Patientenverfügung ganz allgemein ist eine vorsorgliche schriftliche oder mündliche Willenserklärung, die jene Krankheitssituationen regeln soll, in denen sich der Patient nicht mehr selbst äußern kann. (Aber Vorsicht bei dieser Definition, siehe unten!) Und was ist dann eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung? Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigt nach deutschem Recht eine Person eine andere Person, im Falle einer Notsituation alle oder bestimmte Aufgaben für den Vollmachtgeber zu erledigen. Mit der Vorsorgevollmacht entscheidet der Bevollmächtigte an Stelle des nicht mehr entscheidungsfähigen Vollmachtgebers. Deshalb setzt eine Vorsorgevollmacht unbedingtes und uneingeschränktes persönliches Vertrauen zum Bevollmächtigten voraus und sollte nicht leichtfertig erteilt werden, wobei der Bevollmächtigte sinnvollerweise an die eigene Patientenverfügung zu binden ist. Im Unterschied zu dieser einfachen persönlichen Patientenverfügung in Kombination mit einer einfachen Vorsorgevollmacht, die beide - wie Dr. Schmidramsl richtig betont hat - des Aufsuchens eines Notars oder eines Rechtsanwalts nicht bedürfen, gibt es dann aber noch die Betreuungsverfügung, die erst dann ihre Wirkung entfaltet, wenn das zuständige Gericht es entsprechend der gesundheitlichen Situation des Verfügenden für erforderlich hält, daß die Vollmacht dem vom Verfügenden Vorgeschlagenen übertragen wird und die Verfügung dann unter gerichtlicher Kontrolle steht. In der gerichtsabhängigen Betreuungsverfügung können gewissermaßen die Inhalte der Patientenverfügung und der Vorsorgevollmacht kombiniert werden. Unabhängig davon können aber neuerdings auch alle ohne Notar hergestellten privatschriftlichen Vorsorgevollmachten in das Zentrales Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eingetragen werden. Was wir aber bis hierher neuerlich erkennen: Dr. Schmidramsl hat recht, daß sich jeder gut überlegen sollte, was er überhaupt in seine Patientenverfügung schreiben möchte und zuvor noch besser überlegen und besprechen sollte, wem er eine Vollmacht erteilen möchte, wem er wirklich vertraut, und schließlich hat der Bevollmächtigte, den Dr. Schmidramsl als Sterbepaten bezeichnet hat, an sich auch Anspruch auf Entschädigung. Es genügt also wirklich nicht, ein x-beliebiges Formular einer sogenannten Patientenverfügung schnell anzukreuzen, ohne zu wissen, in was man sich da unter Umständen einläßt. Gespräche mit guten Ärztinnen und Ärzten, mit vertrauten Juristen, aber auch mit Theologen sind daher äußerst sinnvoll. Und natürlich ist es möglich, einem eingesetzten Bevollmächtigten im Falle der guten Durchführung des Amtes testamentarisch Belohnungen zu hinterlassen. Kehren wir von diesen rechtlichen Andeutungen zurück zur Patientenverfügung. Ganz wichtig ist: sie kann sich gleichermaßen gegen Über- wie gegen Untertherapie aussprechen. Doch da sind wir überhaupt schon beim Knackpunkt der Patientenverfügung überhaupt und bei einem künftigen Gesetz über Patientenverfügungen. Hier müssen wir sehr genau schauen und fragen: soll eine Patientenverfügung nur angewandt werden dürfen zur Therapiemodifikation während der echten Sterbephase - von dieser Situation geht die in Deutschland auch katholischerseits hergestellte Christliche Patientenverfügung aus - oder auch zur Therapiemodifikation bei Patienten, die sich noch nicht in der Sterbephase befinden, bei denen aber das Grundleiden irreversibel ist und trotz medizinischer Behandlung zum Tod führen wird - das ist die Position der Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages Recht und Ethik der modernen Medizin - oder sogar in darüber hinausgehenden Fällen, also praktisch ohne Reichweitenbegrenzung, das ist die Position des Gesetzesentwurfes der Bundesregierung. Und genau hier müssen wir als Christen sagen: STOP, ein klares STOP. Wenn wir ein solches Gesetz bekämen, wären wir im schlimmsten Fall längerfristig unterwegs in Richtung Holland. Warum? Weil dann auf einmal aktive Sterbehilfemaßnahmen von Patienten in solchen Patientenverfügungen formuliert werden könnten, die aber kein Arzt und keine Ärztin jemals beachten dürften, denn die direkt angepeilte Tötung und Lebensverkürzung ist ein schweres Verbrechen am menschlichen Leben. So sehr auch das Selbstbestimmungsrecht des Menschen, des Patienten zu beachten ist, so sehr auch die Einwilligung des Patienten zu einer Behandlung vorzusehen ist, so sicher ist es aber auch, daß wir mit der größtmöglichen Vehemenz dagegen eintreten müssen, daß per Patientenverfügung nur irgendein Mensch den Arzt und die Ärztin von ihrer absoluten Garantiepflicht, Leben zu retten, entbinden könnte. Und genau deshalb ist ein Gesetz zur Patientenverfügung unter Umständen ein zweischneidiges Schwert, und so haben wir wieder einen kleinen, aber ganz wichtigen Punkt, warum es nicht egal ist, ob ich bei der Bundestagswahl christliche oder nicht-christliche Politiker wähle. Wir dürfen nicht einmal ansatzweise holländische Verhältnisse zulassen, ganz abgesehen davon, daß sich jeder Arzt dagegen wehren kann und muß, wenn er nicht mehr als Lebensretter auftritt, sondern plötzlich als aktiver Sterbehelfer in Situationen, in denen nach dem Naturrecht immer noch die Lebenserhaltung absolut geboten ist. Die Frage nämlich, wann eine medizinische Prognose mit Sicherheit als aussichtslos gilt, ist in vielen Fällen nicht eindeutig zu beantworten, sondern nur individuell und der konkreten Situation entsprechend einschätzbar. Dr. Schmidramsl hat recht, daß die Patientenverfügung die große Chance ist, endlich wieder häufiger über den eigenen Tod und alles damit Verbundene durchaus besinnlich und ernsthaft nachzudenken. Andererseits besteht aber die reale Gefahr, daß Patientenverfügungen zu einem Mittel werden, Sterben lediglich zu verkürzen, manipulieren und letztlich weiter aus dem Leben verdrängen zu wollen. Und weil dieses Thema so wichtig ist, setzen wir an den nächsten Sonntagen fort, es soll dann auch um die Frage nach dem Zeitpunkt des Todes und die Frage der Organspende gehen und schließlich um das Wichtigste überhaupt, was nämlich jeder katholische Christ für das Himmelreich und sein ewiges Seelenheil tun und als Patient tatsächlich immer verlangen sollte, in seinem Herzen und in seiner Verfügung. AMEN. Portal gegen aktive Sterbehilfe und entsprechend formulierte Patientenverfügungen Dienstag, 12. Juli 2005
CHRISTOPH KARDINAL SCHÖNBORN: ... Geschrieben von Padre Alex / Dr. Alexander Pytlik
in Katholische Lehre um
17:07
Kommentare (0) Trackbacks (0) CHRISTOPH KARDINAL SCHÖNBORN: FINDING DESIGN IN NATURE / KEINE EVOLUTION DURCH BLINDEN ZUFALL
Am 7. Juli 2005 erschien ein wichtiger und weite Teile der Welt beeindruckender Kommentar des Wiener Kardinal-Erzbischofs Univ.-Prof. Dr. Christoph Schönborn in der amerikanischen Zeitung http://www.nytimes.com/ unter dem Titel Finding Design in Nature. The Catholic Church's official stance on evolution bzw. am 8. Juli 2005 in der internationalen Zeitung http://www.iht.com unter dem Titel Finding design in evolution. Zur Ermöglichung einer Diskussion seien daher der englischsprachiger Artikel und eine mögliche deutsche Übersetzung abgedruckt:
Ever since 1996, when Pope John Paul II said that evolution (a term he did not define) was "more than just a hypothesis", defenders of neo-Darwinian dogma have often invoked the supposed acceptance - or at least acquiescence - of the Roman Catholic Church when they defend their theory as somehow compatible with Christian faith. But this is not true. The Catholic Church, while leaving to science many details about the history of life on earth, proclaims that by the light of reason the human intellect can readily and clearly discern purpose and design in the natural world, including the world of living things. Evolution in the sense of common ancestry might be true, but evolution in the neo-Darwinian sense - an unguided, unplanned process of random variation and natural selection - is not. Any system of thought that denies or seeks to explain away the overwhelming evidence for design in biology is ideology, not science. Consider the real teaching of our beloved John Paul. While his rather vague and unimportant 1996 letter about evolution is always and everywhere cited, we see no one discussing these comments from a 1985 general audience that represents his robust teaching on nature: "All the observations concerning the development of life lead to a similar conclusion. The evolution of living beings, of which science seeks to determine the stages and to discern the mechanism, presents an internal finality which arouses admiration. This finality which directs beings in a direction for which they are not responsible or in charge, obliges one to suppose a Mind which is its inventor, its creator." He went on: "To all these indications of the existence of God the Creator, some oppose the power of chance or of the proper mechanisms of matter. To speak of chance for a universe which presents such a complex organization in its elements and such marvelous finality in its life would be equivalent to giving up the search for an explanation of the world as it appears to us. In fact, this would be equivalent to admitting effects without a cause. It would be to abdicate human intelligence, which would thus refuse to think and to seek a solution for its problems." Note that in this quotation the word "finality" is a philosophical term synonymous with final cause, purpose or design. In comments at another general audience a year later, John Paul concludes, "It is clear that the truth of faith about creation is radically opposed to the theories of materialistic philosophy. These view the cosmos as the result of an evolution of matter reducible to pure chance and necessity." Naturally, the authoritative Catechism of the Catholic Church agrees: "Human intelligence is surely already capable of finding a response to the question of origins. The existence of God the Creator can be known with certainty through his works, by the light of human reason." It adds: "We believe that God created the world according to his wisdom. It is not the product of any necessity whatever, nor of blind fate or chance." In an unfortunate new twist on this old controversy, neo-Darwinists recently have sought to portray our new pope, Benedict XVI, as a satisfied evolutionist. They have quoted a sentence about common ancestry from a 2004 document of the International Theological Commission, pointed out that Benedict was at the time head of the commission, and concluded that the Catholic Church has no problem with the notion of "evolution" as used by mainstream biologists - that is, synonymous with neo-Darwinism. The commission's document, however, reaffirms the perennial teaching of the Catholic Church about the reality of design in nature. Commenting on the widespread abuse of John Paul's 1996 letter on evolution, the commission cautions that "the letter cannot be read as a blanket approbation of all theories of evolution, including those of a neo-Darwinian provenance which explicitly deny to divine providence any truly causal role in the development of life in the universe." Furthermore, according to the commission, "An unguided evolutionary process - one that falls outside the bounds of divine providence - simply cannot exist." Indeed, in the homily at his installation just a few weeks ago, Benedict proclaimed: "We are not some casual and meaningless product of evolution. Each of us is the result of a thought of God. Each of us is willed, each of us is loved, each of us is necessary." Throughout history the church has defended the truths of faith given by Jesus Christ. But in the modern era, the Catholic Church is in the odd position of standing in firm defense of reason as well. In the 19th century, the First Vatican Council taught a world newly enthralled by the "death of God" that by the use of reason alone mankind could come to know the reality of the Uncaused Cause, the First Mover, the God of the philosophers. Now at the beginning of the 21st century, faced with scientific claims like neo-Darwinism and the multiverse hypothesis in cosmology invented to avoid the overwhelming evidence for purpose and design found in modern science, the Catholic Church will again defend human reason by proclaiming that the immanent design evident in nature is real. Scientific theories that try to explain away the appearance of design as the result of "chance and necessity" are not scientific at all, but, as John Paul put it, an abdication of human intelligence. Mögliche deutsche Übersetzung des Gastkommentars Seiner Eminenz Christoph Kardinal Schönborn: Seit Papst Johannes Paul II. 1996 erklärt hat, das die Evolution (ein Begriff, den er nicht definierte) "mehr" sei als nur eine "Hypothese", haben die Verteidiger des neo-darwinistischen Dogmas eine angebliche Akzeptanz oder Zustimmung der römisch-katholischen Kirche ins Treffen geführt, wenn sie ihre Theorie als mit dem christlichen Glauben in gewisser vereinbar darstellen. Aber das stimmt nicht. Die katholische Kirche überläßt der Wissenschaft viele Details über die Geschichte des Lebens auf der Erde, aber sie verkündet zugleich, das der menschliche Verstand im Licht der Vernunft leicht und klar Ziel und Plan in der natürlichen Welt, einschließlich der Welt des Lebendigen, erkennen kann. Die Evolution im Sinn einer gemeinsamen Abstammung (aller Lebewesen) kann wahr sein, aber die Evolution im neodarwinistischen Sinn - ein zielloser, ungeplanter Vorgang zufälliger Veränderung und natürlicher Selektion - ist es nicht. Jedes Denksystem, das die überwältigende Evidenz für einen Plan in der Biologie leugnet oder weg zu erklären versucht, ist Ideologie, nicht Wissenschaft. Betrachten wir die tatsächliche Lehre unseres verehrten Johannes Paul II.: während seine eher unbestimmte und weniger bedeutende Botschaft von 1996 über die Evolution immer und überall zitiert wird, gibt es fast niemand, der seine Feststellungen bei einer Generalaudienz 1985 diskutiert, die seine kraftvolle Lehre über die Natur repräsentieren: "Alle Beobachtungen über die Entwicklung des Lebens führen zu einer ähnlichen Konklusion. Die Evolution des Lebendigen, dessen Entwicklungsstufen die Wissenschaft zu bestimmen und dessen Mechanismen sie zu erkennen sucht, hat ein inneres Ziel, das Bewunderung hervorruft. Dieses Ziel, das die Lebewesen in eine Richtung führt, für die sie nicht Verantwortung tragen, zwingt, einen Geist vorauszusetzen, der Schöpfer dieses Ziels ist". Und weiter sagte er: "All diesen Hinweisen auf die Existenz Gottes, des Schöpfers, setzen einige die Kraft des Zufalls oder die Mechanismen der Materie entgegen. Aber angesichts eines Universums, in dem eine solch komplexe Organisation seiner Elemente und eine so wunderbare Zielgerichtetheit in seinem Leben vorhanden ist, von Zufall zu sprechen, würde gleich bedeutend damit sein, die Suche nach einer Erklärung der Welt, wie sie uns erscheint, aufzugeben. In der Tat würde dies gleich bedeutend sein damit, Wirkungen ohne Ursache anzunehmen. Es würde die Abdankung des menschlichen Verstands bedeuten, der auf diese Weise sich dem Denken und der Suche nach einer Lösung für die Probleme verweigern würde." Zu beachten ist, das in diesem Zitat das Wort "Ziel" ein philosophischer Begriff ist, der mit letzter Ursache, Zweck oder Plan gleich bedeutend ist. Ein Jahr später hat Johannes Paul II. bei einer anderen Generalaudienz festgestellt: "Es ist klar, das die Glaubenswahrheit über die Schöpfung den Theorien der materialistischen Philosophie radikal entgegengesetzt ist. Diese Theorien sehen den Kosmos als das Ergebnis einer Evolution der Materie, die ausschließlich auf Zufall und Notwendigkeit zurückzuführen ist". Der verbindliche "Katechismus der Katholischen Kirche" stellt ebenfalls fest: "Gewiß kann schon der menschliche Verstand eine Antwort auf die Frage nach den Ursprüngen finden. Das Dasein eines Schöpfergottes läßt sich dank dem Licht der menschlichen Vernunft mit Gewißheit erkennen". Und er fügt hinzu: "Wir glauben, daß Gott die Welt nach seiner Weisheit erschaffen hat. Sie ist nicht das Ergebnis irgendeiner Notwendigkeit, eines blinden Schicksals oder des Zufalls". In einer unglückseligen neuen Wendung dieser alten Kontroverse haben Neo-Darwinisten kürzlich versucht, Papst Benedikt XVI. als zufriedenen Evolutionisten darzustellen. Sie zitierten einen Satz über gemeinsame Abstammung aus einem 2004 veröffentlichten Dokument der Internationalen Theologenkommission, verweisen darauf, das Benedikt zu diesem Zeitpunkt Vorsitzender der Kommission war und schlußfolgern, das die katholische Kirche mit dem Begriff der "Evolution" wie ihn viele Biologen verwenden - also gleich bedeutend mit Neo-Darwinismus - kein Problem hat. Das Dokument der Kommission unterstreicht jedoch die ständige Lehre der katholischen Kirche über die Wirklichkeit eines Plans in der Natur. Im Hinblick auf den weit verbreiteten Mißbrauch der Botschaft Johannes Pauls II. über die Evolution aus dem Jahr 1996 warnt die Kommission, daß "die Botschaft nicht als umfassende Bestätigung aller Evolutionstheorien - einschließlich jener neo-darwinistischer Provenienz, die ausdrücklich jede kausale Rolle der göttlichen Vorsehung bei der Entwicklung des Lebens im Universum leugnen - aufgefaßt werden kann". Weiter stellt die Kommission fest, daß "ein zielloser evolutionärer Prozeß - der sich außerhalb der Grenzen der göttlichen Vorsehung abspielt - einfach nicht existieren kann". In der Predigt bei seiner Amtseinführung vor wenigen Wochen hat Benedikt XVI. ausgerufen: "Wir sind nicht das zufällige und sinnlose Produkt der Evolution. Jeder von uns ist Frucht eines Gedankens Gottes. Jeder ist gewollt, jeder ist geliebt, jeder ist gebraucht". Die Geschichte hindurch hat die Kirche die von Jesus Christus geoffenbarten Wahrheiten des Glaubens verteidigt. Aber in der Moderne ist die katholische Kirche in der seltsamen Position, das sie auch die Vernunft verteidigen muß. Im 19. Jahrhundert lehrte das Erste Vatikanische Konzil eine gerade vom "Tod Gottes" faszinierte Welt, das die Menschheit allein durch den Gebrauch der Vernunft die Wirklichkeit der unverursachten Erstursache, des Ersten Bewegers, des Gottes der Philosophen erkennen kann. Jetzt, am Beginn des 21. Jahrhunderts, wird die katholische Kirche angesichts von wissenschaftlichen Ansprüchen wie dem Neo-Darwinismus und der "Multiversum-Hypothese" in der Kosmologie (die aufgestellt wurden, um dem überwältigenden Beweis für Zweck und Plan auszuweichen, der in der modernen Wissenschaft zu finden ist) neuerlich die menschliche Vernunft verteidigen und verkünden, das der in der Natur offensichtlich vorhandene immanente Plan wirklich ist. Wissenschaftliche Theorien, die den Versuch machen, das Aufscheinen des Plans als ein Ergebnis von "Zufall und Notwendigkeit" wegzuerklären, sind nicht wissenschaftlich, sondern - wie Johannes Paul II. festgestellt hat - eine Abdankung der menschlichen Vernunft. [ENDE DER ÜBERSETZUNG.] Gutes Nachdenken über diese wichtige Frage wünscht Euch allen Euer Padre Alex - Mag. Mag. Dr. Alexander Pytlik http://www.padre.at Samstag, 2. Juli 2005
VERHÜTUNG ALS IN-THEMA FÜR DIE ... Geschrieben von Padre Alex / Dr. Alexander Pytlik
in Katholische Lehre, Sonstiges um
22:41
Kommentare (0) Trackbacks (2) VERHÜTUNG ALS IN-THEMA FÜR DIE EIGENE GEWISSENSBILDUNG?
Verhütungsmittel: ist meine Entscheidung richtig? Hat mein Gewissen dabei eine Funktion, geht die Kirche dies alles irgendetwas an? Welche Informationen fehlen mir eigentlich bei der Entscheidung? Kompetente Sexualberatung dürfte kein Tabu kennen und müßte daher auch Aufklärung über oft nicht bedachte Folgen der Verhütung bieten. Manche Verhütungsmittel wirken z. B. frühabtreibend.
Im Gegensatz zum reinen Verhütungsmittel (z. B. Kondom) und abgesehen von vielen gerne verschwiegenen Nebenwirkungen sind die Minipille (Hormondosis wird auf ein gerade noch funktionierendes Minimum beschränkt) und (seltener auch) die herkömmliche Pille (Anti-Baby-Pille) leider nicht immer reine Verhütungsmittel, sondern können (früh)abtreibend wirken, wie es z. B. wie es z. B. bei der klassischen Spirale und auch bei der sogenannten "Pille danach" öfter angenommen werden muß. Wieso manchmal auch bei der Pille? Weil die Verhütungszuverlässigkeit der Pille im wesentlichen auf drei unterschiedlichen Faktoren beruht: 1. Indem die Pille in den natürlichen Hormonhaushalt eingreift, wird dem Körper eine Schwangerschaft vorgetäuscht. Dadurch wird der Eisprung in den meisten Fällen verhindert. (Die Minipille unterbindet den Eisprung allerdings nur selten.) 2. Der Zervixschleim, der sich in der fruchtbaren Zeit der Frau verflüssigt und somit den Spermien das Aufsteigen zum Ort der Befruchtung – den Eileitern – ermöglicht, soll mit Hilfe der Pille als Barriere bestehen bleiben. Diese zweite Wirkung ist aber nicht sehr verläßlich. 3. Kommt es also dennoch zu einer Befruchtung der Eizelle und kommt sie (= menschliche Person!) lebend in der Gebärmutter an, findet sie aufgrund der Pilleneinwirkung die Gebärmutterschleimhaut so verändert vor, daß sie sich nicht einnisten kann: es kommt zu einer "Frühabtreibung" (wie bei der Spirale und manchmal bei der "Pille danach")! Die logischen Konsequenzen aus diesen Fakten dürften jedem vernünftigen Menschen klar sein. Vom strikten Standpunkt des Lebensschutzes, wie ihn jeder Mensch als Mensch einnehmen sollte, sind von vornherein frühabtreibend wirkende Mittel wie z. B. die klassische Spirale und in vielen Fällen die sogenannte "Pille danach" absolut abzulehnen. (Auch die Hormonspirale ist leider unter die frühabtreibenden Verhütungsmittel einzuordnen. Sie stellt nämlich einen Störfaktor bei der Einnistung der Eizelle in die Gebärmutter dar, und über eine Art Entzündungsreaktion der Gebärmutterschleimhaut ist die Einnistung zusätzlich erschwert. Die Hormonspirale vereint zwei Methoden der Verhütung, nämlich die klassische frühabtreibende Spirale und die reinen Gestagene, die z. B. als Minipille, Dreimonatsspritze oder Depotstäbchen bekannt sind.) Weiters ist die herkömmliche Pille der Minipille vorzuziehen. Sachliche Information zur ethischen Bewertung der Pille als verschriebenes Medikament z. B. gegen Endometriose, Hypermenorrhoe oder Hautakne im Hinblick auf die dann gegebene sekundäre Verhütungs- oder eben leider Frühabtreibungswirkung bietet der hervorragende Beitrag Zur Frage der Nidationshemmung oraler Kontrazeptiva von W. Rella bei IMAGO HOMINIS, der im Jahr 2004 so schließt: "Moralisch gesehen ergibt sich daher bei therapeutischer (nicht antikonzeptiver) Indikation der Kombinationspillen folgende Konsequenz: ihre Verwendung ist bedenkenlos, solange die Einnahmevorschriften strikt eingehalten werden. Kommt es versehentlich zum Auslassen einer Pille oder der Ablösung des Hormonpflasters, dann kann das Risiko einer Nidationshemmung [= Frühabtreibung] nur dann verhindert werden, wenn die Ehepartner für den Rest des laufenden Zyklus auf geschlechtlichen Verkehr verzichten." Vor allem die schlampige Einnahme der Pille kann also tatsächlich ein schweres moralisches Problem bedeuten, sodaß auch A. Reif im Informationsblatt der Lebensbewegung Nr. 1/März 2005 schreibt: "Wer absolut auf Nummer sicher gehen will, kann etwa nach einer Durchfallerkrankung in der ersten Zyklushälfte zu zusätzlichen Verhütungsmethoden greifen. Dies beugt nicht nur einer … Frühabtreibung vor, es ist auch für eine lückenlose Verhütung nötig." Für den vollinformierten Christen kommt die Pille aber in Wirklichkeit nicht als Verhütungsmittel in Betracht, sondern lediglich in bestimmten Fällen als Medikament, als Therapie. (Abgesehen davon ist die Pille kein Schutz gegen gefährliche Geschlechtskrankheiten, wohingegen beim richtigen Gebrauch des Kondoms eine gewisse Schutzwirkung oft gegeben sein wird – Garantien gibt es nur für partnerschaftlich absolut beachtete vor- und außereheliche Keuschheit.) Klar ist jedenfalls, daß im Gegensatz zum Kondom auch die herkömmliche Pille – wenn auch selten – in der gängigen Einnahmepraxis durchaus frühabtreibend wirken kann, ganz abgesehen von möglichen langfristigen Nebenwirkungen wie z. B. frühzeitigem Brustkrebs. Angesichts der Auswirkungen der Abtreibungs- und Verhütungsmentalität der letzen Jahre und angesichts der objektiven ethischen Kriterien, die soeben angedeutet wurden, lag die Kirche mit ihrer angeblich so veralteten Lehre offenbar doch immer richtig: "Der direkte Abbruch einer begonnenen Zeugung, vor allem die direkte Abtreibung – auch wenn zu Heilzwecken vorgenommen – sind kein rechtmäßiger Weg, die Zahl der Kinder zu beschränken, und daher absolut zu verwerfen. Gleicherweise muß, wie das kirchliche Lehramt des öfteren dargetan hat, die direkte, dauernde oder zeitlich begrenzte Sterilisierung des Mannes oder der Frau verurteilt werden. Ebenso ist jede Handlung verwerflich, die entweder in Voraussicht oder während des Vollzugs des ehelichen Aktes oder im Anschluß an ihn beim Ablauf seiner natürlichen Auswirkungen darauf abstellt, die Fortpflanzung zu verhindern, sei es als Ziel, sei es als Mittel zum Ziel (...) Die Kirche hält aber jene therapeutischen Maßnahmen, die zur Heilung körperlicher Krankheiten notwendig sind, nicht für unerlaubt, auch wenn daraus aller Voraussicht nach eine Zeugungsverhinderung eintritt. Voraussetzung dabei ist, daß diese Verhinderung nicht aus irgendeinem Grunde direkt angestrebt wird (...) Wenn … gerechte Gründe dafür sprechen, Abstände einzuhalten in der Reihenfolge der Geburten – Gründe, die sich aus der körperlichen oder seelischen Situation der Gatten oder aus äußeren Verhältnissen ergeben – ist es nach kirchlicher Lehre den Gatten erlaubt, dem natürlichen Zyklus der Zeugungsfunktionen zu folgen, dabei den ehelichen Verkehr auf die empfängnisfreien Zeiten zu beschränken und die Kinderzahl so zu planen, daß die oben dargelegten sittlichen Grundsätze nicht verletzt werden". Der vollinformierte Mensch und Christ wird sich daher um vor- sowie außereheliche Keuschheit mühen und ansonsten versuchen, mit der Ehepartnerin gemeinsam die natürliche Empfängnisregelung (siehe weiter unten!) zu erlernen (vgl. auch diese Diskussion über Sexualität!). Im übrigen aber wird jeder gewissenhafte Mensch versuchen wollen, keine frühabtreibenden Verhütungsmittel einzusetzen. Soll heißen, auch im (schweren) Sündigen können und sollten wenigstens noch oben angedeutete Punkte beachtet werden, sodaß dann unschuldiges menschliches Leben, das mit der Verschmelzung von Samen- und Eizelle eben beginnt, geschützt wird. Manche gewissenlosen Verhüter verfallen aber leider in der Praxis einer leichtfertigen Abtreibungsmentalität, sodaß jedes Kind nur noch als Unfall angesehen wird. Die kirchliche Lehre dient dem Menschen und führt zur Sicht, daß jedes Kind – auch das sogenannte ungeplante – ab der ersten Sekunde seiner Existenz ein Geschenk Gottes ist, selbst wenn es eine Behinderung in sich tragen sollte. Abgesehen davon, daß Sex(ualität) schon jede erotische Spannung zwischen Mann und Frau bezeichnen kann und somit nicht nur auf Phasen der Einswerdung im Fleische reduziert werden kann, sondern in Wirklichkeit (auch) den (u. U. solche vor- oder nachbereitenden) längeren Austausch von Zärtlichkeiten usw. beinhalten wird, sagt der österreichische Weihbischof und kirchlich voll anerkannte Moralprofessor Dr. Andreas Laun zum reinen (und damit immerhin durch sich selbst eine Abtreibung nicht bewirkenden) Verhütungsmittel Kondom: "Rein technisch betrachtet stellen Kondome einen gewissen Schutz gegen Aids dar. Dennoch ist der Kondom als Aids-Schutz oder gar die entsprechende Propaganda abzulehnen und zwar aus zwei Gründen: Kondome bieten keineswegs einen absoluten Schutz, sondern weisen eine angesichts der Gefährlichkeit von Aids verhängnisvoll hohe Fehlerquote auf. Den Ehepartner auf diese Weise tödlich zu gefährden, kann unmöglich ein Akt der Liebe sein. Der Verzicht auf Geschlechtsverkehr ist in diesem Fall ‘eine Folge der Achtung vor dem Leben und der Rücksicht auf den Partner’ (Klaus Küng). Erst recht abzulehnen ist die Propaganda für Kondom-Gebrauch (etwa: ‘Schutz aus Liebe’), weil sie die Betroffenen in Sicherheit wiegt und zu einem sorglos-liberalen Sexualverhalten geradezu einlädt. Eine indirekte Steigerung der Ansteckungsquote ist die Folge (...) Für nicht-verheiratete … Partner könnte ein Kondom nur als kleineres Übel gesehen werden. " Wenn sich nun zwei (nicht gültig verheiratete) Partner nicht von der schweren Sünde der Unkeuschheit bzw. Unzucht zurückhalten können oder wollen und wenn dem Partner bekannt ist, daß beide oder die Frau mit Sicherheit abtreiben würden (z. B. im Falle einer Behinderung des Kindes oder überhaupt), oder wenn bekannt ist, daß die Frau ein frühabtreibendes Verhütungsmittel einsetzt oder z. B. der Frühabtreibung durch schlampige Einnahme der klassischen Pille Vorschub leistet, oder wenn die Gefahr der Übertragung einer gefährlichen Geschlechtskrankheit besteht, so wird man im Rahmen einer solchen Entscheidung zur Sünde durchaus die logische Pflicht konstruieren können, wenigstens Kondome richtig einzusetzen, um jegliches Abtreibungsrisiko bzw. Ansteckungsrisiko zu minimieren. (Dies ändert aber nichts an der einfachen Erkenntnis, daß Verhütung als solche ausnahmslos immer der Schöpfung von Mann und Frau und dem, was Gott dabei geschaffen und gemeint hat, widerspricht.) Bei der Propagierung eines angeblich "sicheren Geschlechtsverkehrs" wird zudem übersehen, daß der außereheliche Geschlechtsverkehr und frühe voreheliche Sexualkontakte nicht nur öfter als angenommen körperliche Krankheiten (aufgrund von sogenannten "Unfällen"), sondern auch vielfältige psychische Probleme mit sich bringen. Da es also selbst mit Kondom keine 100%ige Anwendungssicherheit in der Praxis gibt, kann der damit beabsichtigte Schutz gegen eine (Früh)abtreibung scheitern. Nur Ehrlichkeit hilft bei der Beratung: voreheliche Keuschheit und eheliche Treue dienen daher dem menschlichen Leben und der menschlichen Würde von Frau und Mann in jeder Hinsicht. Als Eltern sind alle besonders gerufen, diese Werte nicht zu verschweigen! Eine Möglichkeit der Natürlichen Empfängnisregelung (wie von der kirchlichen Lehre positiv angesprochen, wenn der ehelichen Verkehr begründetermaßen auf die empfängnisfreien Zeiten beschränkt wird) für treue Paare ist diejenige des Österreichers Dr. Josef Rötzer, der sich seit der Mitte des 20. Jahrhunderts damit beschäftigt. Es handelt sich hierbei um die symptothermale Methode. Hier werden die Beobachtung des Zervixschleimes, der die Fruchtbarkeit anzeigt und der zu gewissen Zeiten im Zyklus am Scheidenausgang wahrgenommen werden kann, mit der Messung der Aufwachtemperatur kombiniert. Nach dem Ende der Wahrnehmung dieser Absonderung bzw. dem Tag der besten Qualität (sog. Fruchtbarkeitshöhepunkt) dieses Schleimes werden eine bestimmte Anzahl (3 od. 4) von höheren Temperaturmessungen abgewartet. Wenn diese Temperaturhochlage feststeht, beginnt ein Zeitraum, in dem eine Empfängnis mit 100%iger Verläßlichkeit vermieden werden kann. Hier wird ein Pearl-Index von 0,0 erreicht! Zu Beginn der Zyklusphase, bevor Zeichen der Fruchtbarkeit festgestellt werden, ist ein Pearl-Index von 0,2 – 0,9 festzustellen. Die besten Pillenpräparate kommen auf einen Pearl Index von 0,1 – 1. Diese Methode hat keine Nebenwirkungen (schützt aber nicht vor Geschlechtskrankheiten), ist bei genauer Anwendung von hoher Zuverlässigkeit gekennzeichnet, vermittelt ein bewußteres Erleben des Frauseins sowie der Vorgänge im eigenen Körper und fördert auch die Partnerschaft. Außerdem ist dieser Weg sehr nützlich bei Kinderwunsch, und selbstverständlich ist er auch für die Stillzeit, die Wechseljahre und den Schichtdienst geeignet. Für diese Situationen gibt es eigene Regeln. Wissenschaftliche Absicherung: vgl. W. RELLA, Die Wirkungsweise oraler Kontrazeptiva und die Bedeutung des nidationshemmenden Effekts, Wien 1994, 60 f.: "Jede Frau, die die Kontrazeptionspille in Summe über 18 Jahre hinweg einnimmt, muß damit rechnen, daß sie bei uneingeschränktem Verkehr durchschnittlich einmal eine gezeugte Leibesfrucht vernichtet." Zugrunde liegen eine 10%ige Rate an Durchbruchsovulationen, eine 20%ige Wahrscheinlichkeit, wenn gerade dann auch die Zervixschleimbarriere nicht funktioniert sowie eine generelle Fecunditätsrate von 20 – 25 % pro Zyklus; d. h. eine Schwangerschaft in 250 Zyklen bzw. in 18 Jahren; dies entspricht einem Pearl-Index von 5 – 6. Für die sogenannte "Minipille" müssen noch höhere Nidationshemmungsquoten angenommen werden, da 5 x mehr Durchbruchsovulationen stattfinden. Außerdem ist beim Wiederbeginn nach einer Pillenpause mit einer fast 100%igen Nidationshemmung zu rechnen, da z. B. die Zervixschleimbarriere aufgehoben ist. Vgl. auch R. EHMANN, Die abortive Kontrazeption, in: R. SÜSSMUTH (Hrsg.), Empfängnisverhütung. Fakten, Hintergründe, Zusammenhänge, Holzgerlingen 2000, 63 – 108, der von namhaften Ärzten und Wissenschaftern berichtet, die im Zeitraum 1965 – 1975 von dieser tödlichen "Nebenwirkung" der "Pille" sprechen, vgl. 86: "Auf einer Ärzteversammlung gaben Vertreter einer großen Hormonherstellerfirma 1967 bereits zu, daß bei den Ovulationshemmern in bis zu 7 % der Eisprung stattfinde und die Befruchtung möglich sei und in der Folge die Einbettung des befruchteten Eies in der Gebärmutter in der Regel verhindert werde." Vgl. auch P. PIOCH, Statistische Berechnungen zum nidationshemmenden Effekt bei Ovulationshemmern, in: R. SÜSSMUTH (Hrsg.), Empfängnisverhütung. Fakten, Hintergründe, Zusammenhänge, Holzgerlingen 2000, 339 – 351, wobei Pioch von 60000 solchen zu den Standard-Abtreibungsmorden hinzukommenden Früh-Abtreibungen pro Jahr für Deutschland ausgeht. Nachbemerkung: direkte Verhütung und Anti-Kind-Mentalität können ungültige Ehen bewirken: es geht hier – nach dem Naturrecht und nach dem Kirchenrecht – nicht um ein etwaiges oder angeblich direktes und absolutes Recht auf Nachwuchs, sondern um das gegenseitige Recht auf potentiell zur Nachwuchszeugung geeignete naturgemäße Sexualakte. Wer das eheliche Recht und die eheliche Pflicht auf solche potentiell zeugungsoffene Akte durch positiven Willensakt ausschließt (z. B. durch den Vorsatz, dauernd Verhütungsmittel einzusetzen) und daher dieses Recht bzw. diese Pflicht beim Eheschluß nicht übertragen bzw. übernehmen möchte, kann keine gültige Ehe schließen und hat daher nach dem Naturrecht auch kein Recht auf eine Ehe, da er letztere durch den willentlichen Ausschluß zeugungsoffener Akte so umdefiniert, daß es keine (natürliche) Ehe im Vollsinn mehr wäre. Wer dem Nachwuchs vor dem Eheschluß darüber hinaus sogar das Lebensrecht abspricht (z. B. Vorentscheidung zum Abtreibungsmord im Falle einer wahrscheinlichen Behinderung), kann ebenso keine gültige Ehe schließen. Wer aber die zeugungsoffenen Akte und somit den potentiellen Nachwuchs lediglich zeitlich aufschieben möchte, wird nicht das Recht selbst auf zeugungsoffene Akte ausschließen, sondern nur die Ausübung des Rechtes zeitweilig behindern wollen, sodaß dann auf eine gültige Ehe geschlossen werden kann. Aber auch im Falle der kirchlich anerkannten Natürlichen Empfängnisregelung kann bei willentlich beabsichtigter dauerhafter Verlegung des Geschlechtsverkehrs in die sogenannten unfruchtbaren Tage der Frau keine gültige Ehe zustandekommen. Anders liegt der Fall jedoch bei einer sogenannten Josephsehe: was nämlich die Ehe mit Keuschheitsgelübde beider Partner betrifft, muß gesagt werden, daß die Eheleute hier nicht das gegenseitige Recht auf Zeugung von Nachwuchs ausschließen, insoweit eben ein Übereinkommen besteht, das im Moment der Hochzeit übernommene Recht nicht auszuüben (z. B. wegen schwerer Krankheit). Daher sind diese Ehen gültig. Nichtig sind jedoch auch Ehen, die geschlossen werden mit der festen Absicht, sich notfalls der Methoden künstlicher Befruchtung zu bedienen. Darüber hinaus gilt natürlich immer can. 1084 § 1 des CIC 1983: "Die der Ehe vorausgehende und dauernde Unfähigkeit zum Beischlaf, sei sie auf Seiten des Mannes oder der Frau, sei sie absolut oder relativ, macht die Ehe aus ihrem Wesen heraus ungültig." (Eine Unfruchtbarkeit als solche macht die Eheschließung aber noch nicht ungültig.) Im neuen Kurzkatechismus lautet eine Frage: Was können Eheleute machen, wenn sie keine Kinder haben? Wenn ihnen das Geschenk eines Kindes versagt ist, können die Eheleute, nachdem sie alle zulässigen Mittel der Medizin ausgeschöpft haben, ihre Freigebigkeit zeigen, indem sie Kinder in Pflege nehmen oder adoptieren oder indem sie bedeutsame Dienste am Nächsten übernehmen. So verwirklichen sie eine wertvolle geistliche Fruchtbarkeit. Wie immer stehe ich gerne für sachliche Kritik, Anfragen und Diskussionen über alle Fragen zur Verfügung. Auf die Fürsprache der allerseligsten Jungfrau und Gottesmutter Maria – wir feiern heute Mariae Heimsuchung – wünsche ich uns allen eine gute Gewissensbildung, Euer Padre Alex – Mag. Mag. Dr. Alexander Pytlik Die aktuellere Fassung dieses Eintrags findet sich hier! |
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