Dienstag, 20. September 2005
BISCHOF KÜNG AN SEINEM 65. ... Geschrieben von Padre Alex / Dr. Alexander Pytlik
in Aktuelle Predigt, News Kommentare um
21:39
Kommentare (0) Trackback (1) BISCHOF KÜNG AN SEINEM 65. GEBURTSTAG IN EICHSTÄTT: FEIERLICHER EUCHARISTISCHER FRAUENDREISSIGERSCHLUSS 2005 IN BUCHENHÜLL
Der Bischof von Eichstätt freute sich am 17. September 2005 besonders über den Besuch Seiner Exzellenz, des hochwürdigsten Diözesanbischofs von St. Pölten, Dr. Dr. Klaus Küng, somit exakt an dessen 65. Geburtstag. Im Eichstätter Bischofshaus wurde Bischof Küng an seinem Jubeltag unter anderem von der Eichstätter Stadtkapelle empfangen. Am nächsten Morgen (Sonntag, 18. September 2005) ging es in die alte Wallfahrtspfarrei St. Marien Buchenhüll (heute ein Stadtteil von Eichstätt), um in der vom Verfasser als Kirchenrektor betreuten Wallfahrtskirche ein heiliges Pontifikalamt zur Nachfeier des Gedächtnisses der Schmerzen Mariens im Jahr der Eucharistie zu feiern. Der Verfasser war bekanntlich als Kanonist einer der Mitarbeiter des damaligen Päpstlichen Visitators der Diözese St. Pölten, welchem vom verstorbenen Papst ein großes Vertrauen bei der Lösung diffiziler sittlicher und kirchenpolitischer Probleme innerhalb der genannten Diözese entgegengebracht worden war. Mittlerweile hat Bischof Klaus Küng dem deutschen Sprachraum ein Beispiel gegeben, wie durch aufrichtige Geduld und erkennbare Liebe zu allen anvertrauten Seelen wieder neues Vertrauen in die Glaubwürdigkeit der Kirche und ihrer seelenrettenden Verkündigung erwachsen kann. Und so wurde der neue St. Pöltener Oberhirte am vergangenen bundesdeutschen Wahlsonntag bereits um 09.15 Uhr bei strahlendem Sonnenschein in der Nähe des neuen Dorfplatzes von Oberbürgermeister Arnulf Neumeyer, Bürgermeister Dr. Josef Schmidramsl, Stadtrat Dr. Werner Schön und von Ortssprecher Xaver Glaßner sowie von den Erstkommunikanten feierlich begrüßt, welche ein Begrüßungsgedicht fehlerfrei aufsagten. Am heiligen Pontifikalamt beteiligten sich mit wunderschönen marianischen Liedern die Bergsängerinnen aus Lenting, Biberg und Oberemmendorf.
"Es kann nicht alles ein Event sein", dies war ein realistischer Schlüsselsatz der auf der schönen Kanzel der Kirche beeindruckend und völlig frei gehaltenen Predigt des St. Pöltner Bischofs Dr. Dr. Küng. Die schmerzensreiche Gottesmutter habe immer zu Jesus gehalten und sei am Fuße des Kreuzes gestanden. Dieses Kreuz sei ein Zeichen für Zuversicht, so der Bischof, doch viel zu oft gehe man dem Kreuz aus dem Weg. Die heutige Gesellschaft glaube, es müsse "alles einfach und leicht gehen, alles lustig sein". Freude sei zwar ein wichtiges Zeichen, doch könne "nicht alles ein Event sein". Die christliche Liebe sei ein grundlegendes Element, betonte Bischof Küng. Auf seine Frage, warum so viele Ehen und so viele in den geistlichen Berufen scheiterten, fand er die Lösung in eben dieser Liebe, "die befähigt, auch in schwierigen Zeiten etwas durchzustehen". Es gelte, Begehrlichkeiten und Eitelkeit zu überwinden, damit man nicht "die Verbundenheit zum Kreuz verliert". Die Heilige Kommunion sei dabei "Grundlage dafür, daß man froh bleibt". Im zurückliegenden Katholischen Weltjugendtag und in der Begeisterung, die der verstorbene Diener Gottes Johannes Paul II. auf seinem letzten Weg erfahren habe, sah der ehemalige Apostolische Visitator Anlaß zu Zuversicht. Gerade junge Leute hätten Sehnsucht und seien auf der Suche nach Erlösung. Der Bischof lobte die "schöne Tradition des Frauendreißigers" in Buchenhüll. Am Nachmittag endete die Marienwallfahrt mit der traditionellen Eucharistischen Prozession zur Lourdesgrotte, die in bewährter Weise von der Musik der Eichstätter Stadtkapelle getragen war. Aber auch die Bergsängerinnen aus Lenting, Biberg und Oberemmendorf sangen weitere Lieder zu Ehren des Allerheiligsten Sakramentes und zu Ehren der Gottesmutter, wobei sich als musikalischer Höhepunkt das abwechselnd von der Stadtkapelle und von den Bergsängerinnen dargebotene Lourdeslied ("Ave, ave, ave Maria") entpuppte. Die Festpredigt hielt in diesem Jahr der Verfasser Kirchenrektor Dr. Alexander Pytlik selbst (im Vorjahr hielt diese zum 100jährigen Bestehen der Lourdesgrotte der Diözesanbischof, und vor zwei Jahren war der hochwürdigste Herr Gerichtsvikar, Offizial Domkapitular Msgr. Dr. Stefan Killermann, geladen). Somit schlossen im Jahr 2005 Bischof Küng und Kirchenrektor Pytlik das geistliche Thema des diesjährigen Frauendreißigers "Maria und die heiligste Eucharistie" gemeinsam ab. Bereits bei der ersten Frauendreißigerandacht im August entdeckten die Gläubigen im Vorbereitungspapier der das Jahr der Eucharistie abschließenden Römischen Bischofssynode (im Oktober 2005) einen eigenen Punkt über Maria als eucharistische Frau. Und sie vernahmen die Worte des Dieners Gottes Johannes Paul II. über Maria als ersten Tabernakel Jesu Christi in der Welt- und Heilsgeschichte. Besonders bewegte die Frage des verstorbenen Papstes: "Ist der entzückte Blick Mariens in dem Moment, als sie das Antlitz des neugeborenen Christus betrachtet und Ihn in ihre Arme drückt, etwa nicht das unerreichbare Modell jener Liebe, von der wir uns jedes Mal inspirieren lassen müssen, wenn wir die Eucharistie in der heiligen Kommunion empfangen?" Und schließlich wurde anhand der Lehre des großen Eucharistieschreibens vom Gründonnerstag 2003 klar, daß sich Maria durch ihr ganzes Leben an der Seite Christi, und nicht nur auf Golgotha, den Opfercharakter der heiligsten Eucharistie zu eigen gemacht hatte, weshalb der Begriff "Meßopfer" für die Eucharistie als besonders treffender in Erinnerung gerufen wurde. In Fortführung der bewegenden Vormittagsgedanken, die Bischof Küng im Anschluß an persönliche Erinnerungen an den Gründer des OPUS DEI, den heiligen Josefmaria Escrivá de Balaguer, und an zwei seiner prägnanten geistlichen Weisheiten zur Kreuzesnachfolge entfaltete, erinnerte Kirchenrektor Dr. Alexander Pytlik, was Eltern und Seelsorger den Erstkommunionkindern in Ihrer Vorbereitungsphase nicht vorenthalten dürften. Johannes Paul II. lehrte nämlich in der großen Eucharistie-Enzyklika vom Gründonnerstag 2003: "»Tut dies zu meinem Gedächtnis« (Lk 22,19). Beim 'Gedächtnis' von Golgotha (= beim Gedächtnis des Leidens und Sterbens Christi) ist all das gegenwärtig, was Christus in seiner Passion und in seinem Tod vollbracht hat. Daher fehlt auch das nicht, was Christus zu unseren Gunsten an seiner Mutter vollbracht hat. In der Tat vertraut ihr Christus den Lieblingsjünger an und, in ihm, überantwortet er ihr, Maria, auch jeden von uns: »Siehe da, dein Sohn!«. Gleichermaßen sagt er zu jedem von uns: »Siehe da, deine Mutter!« (vgl. Joh 19,26 - 27)." In St. Marien Buchenhüll ist daher schon auf der Vorderseite der Liturgiehefte für den Weißen Sonntag alljährlich in großen Lettern zu lesen: "Das heilige Meßopfer ist die geheimnisvolle Gegenwärtigsetzung des Kreuzesopfers Jesu Christi. Bei jeder heiligen Messe stehen wir unter dem Kreuz mit der lieben Gottesmutter und dem heiligen Johannes." Das alles ist kein Märchen, sondern objektive Wirklichkeit, egal ob es jemand persönlich glaubt oder nicht. Wir müßten es bei jeder Messe in unserem Herzen hören: "Siehe da, deine Mutter!" Und der Papst verdeutlichte diese Wahrheit des Meßopfers weiter: "In der Eucharistie das Gedächtnis des Todes Christi zu leben, schließt auch ein, immer wieder dieses Geschenk zu empfangen. Das bedeutet, diejenige, die uns jedesmal als Mutter gegeben wird, nach dem Beispiel des heiligen Johannes zu uns zu nehmen. Es bedeutet zur gleichen Zeit, daß wir uns dem Anspruch stellen, Christus gleichförmig zu werden, uns daher in die Schule der Mutter zu begeben und uns von ihr begleiten zu lassen. Maria ist mit der Kirche und als Mutter der Kirche in jeder unserer Eucharistiefeiern präsent. Wenn Kirche und Eucharistie ein untrennbares Wortpaar sind, so muß man dies gleichfalls von Maria und der Eucharistie sagen", von Maria und der heiligen Messe. Und so müßte uns die Erfüllung der Sonntagspflicht Freude bereiten, die eben darin besteht, am Heiligen Meßopfer andächtig teilzunehmen, und wenn wir gut vorbereitet und im Stand der Gnade sind, dann dürfen und sollen wir auch die Frucht des Meßopfers, die Heilige Kommunion, Jesus selbst empfangen. Wenn wir Maria somit als eucharistische Frau erkannt haben, als ersten Tabernakel in der Geschichte, woran das Rosenkranzgesätzchen "Jesus, den Du, o Jungfrau, zu Elisabeth getragen hast" erinnert, als unerreichbares Vorbild auch in ihrem nachösterlichen Empfang des ewigen Gottessohnes in der Heiligen Kommunion und als jene, die unter dem Kreuz ausgeharrt hat, dann müssen wir gleichzeitig in Maria eine wahre Powerfrau erkennen, im besten Sinne des Wortes, gestützt auf die Gnade Gottes: Maria unter dem Kreuz. Somit ist die Gottesmutter das Vorbild für die starke Frau, nicht jedoch für eine sich modern gebärdende radikal feministische Frau. Denn abgesehen davon, daß jede radikale Bewegung, daß jeder "ismus" irgendein berechtigtes Anliegen transportiert (im konkreten Fall die Beendigung einer starken gesellschaftlichen Benachteiligung der Frauen), so müssen wir sagen, daß der Feminismus seinen Anteil an äußerst negativen Entwicklungen hat: weniger gültige Ehen, mehr zivile Scheidungen, weniger Kinder und mehr Abtreibungen. Einen solchen Feminismus alter Prägung in die Kirche importieren zu wollen, wäre ein Akt der Unvernunft. Letztlich müssen sich Männer und Frauen im Angesicht der Tatsache, daß in Deutschland täglich zwölf Schulklassen abgetrieben werden, die entscheidende Frage stellen lassen: bin ich und sind wir bereit, den gottgeschenkten Nachwuchs auch dann voll anzunehmen, wenn das Kind behindert ist? Nur wer diese Frage wirklich im Herzen bejaht, kann sich in Wirklichkeit Christ und Christin nennen, auch wenn das unvorstellbare Leid nur der nachvollziehen kann, der in der Familie z. B. die Behinderung eines Bruders oder einer Schwester miterlebt hat. Im Lebensschutz müssen wir radikal sein. Das Absolutsetzen des jeweils eigenen Geschlechtes führt nicht nur zu Identitätsschwierigkeiten auf allen Seiten, sondern eben auch in eine glatte Lebens- und Familienfeindlichkeit. Wir aber wollen die starke Frau nach dem Vorbild Mariens, wir wollen die fürsorgliche Frau, wir wollen die Frau, die voll im Leben steht, die ihre spezifischen Qualitäten einsetzt und selbst denken kann, aber diese Frau soll mit dem Leiden etwas anfangen können, diese Frau soll auch ihre Berufung entdecken können, diese Frau sollte sich in wahrer Selbsthingabe schenken können. Wer aber als Frau in feministischer Weise jeglichen gegenseitigen Besitzanspruch (in einer Ehe) radikal ablehnt, ist nicht zur naturgemäßen Ehe fähig. Und es mehren sich die Stimmen von Publizistinnen, die genug haben vom Schönreden der aktuellen Kulturphänomene Abtreibung und Scheidung. "Auch Feministinnen sollte die hohe Zahl der Schwangerschaftsabbrüche nachdenklich machen. Trotz Aufklärung und Verhütungsmitteln, die auf Plakatwänden witzig popularisiert werden, bleibt die Zahl der gesetzlichen Abbrüche bei etwa 135000 pro Jahr konstant, viel zu hoch und unbegreiflich." (Katharina Rutschky in der linksalternativen Berliner "Tageszeitung", wobei zu sagen ist, daß solche schönfärberisch genannten "gesetzlichen" Abbrüche nach dem Naturrecht immer rechtswidrig bleiben.) Und Susanne Gasche schreibt in der "Universitas", daß Kinder die Scheidung ihrer Eltern nicht als Sache eines fortschrittlichen, toleranten Lebensstils begreifen können, sondern sie als ein Unglück und als verhängnisvolles Vorbild erfahren, "das zeigt, wie wenig Verlaß im Leben selbst auf die ganz zentralen Dinge ist ... Welche Folgen es langfristig für unser Zusammenleben haben wird, wenn dieses Vertrauen von Anfang an unterminiert wird, ist noch gar nicht abzusehen." Und hier kommt die Kirche mit ihrer zeitlosen Botschaft und mit gültigen Prinzipien, die in ihrer Anwendung immer schon eine große Lebenshilfe waren. So wollen wir uns vom Jahr der Eucharistie ausgehend vornehmen, keine Heilige Sonntagsmesse mehr zu versäumen, denn den unbezahlbaren Wert jeder einzelnen mitgefeierten Heiligen Messe werden wir endgültig erst in der Ewigkeit entdecken. Der unsichtbare Gnadenstrom, der sich über die dem Heiligen Meßopfer aktiv beiwohnenden Seelen vom Altar her, vom nach der Heiligen Wandlung real gegenwärtigen Gottmenschen Jesus Christus her ergießt, verleiht uns unersetzlichen Elan für den christlich gelebten und aufgeopferten Alltag. Und wie wichtig und richtig die von Johannes Paul II. eingesetzte Visitation des damaligen St. Pöltener Priesterseminars war, geht auch aus einer aktuellen Meldung hervor: Seine Heiligkeit Papst Benedikt XVI. habe die Veröffentlichung jener an der Römischen Kurie seit langem erarbeiteten Instruktion angeordnet, in der festgehalten werde, daß Männer mit homosexuellen Tendenzen nicht Priester werden dürften. Das von der römischen Kongregation für das Katholische Bildungswesen vorbereitete Dokument werde von Seiner Eminenz Zenon Kardinal Grocholewski, dem Präfekten der Bildungskongregation, unterzeichnet. Beten wir also weiterhin dafür, daß die Kirche weltweit aus diversen sexuellen Mißbrauchsfällen und schwerwiegenden Fällen homosexueller Doppelmoral für die Zukunft lerne und der Anlaß zur Reinigung nicht immer von den zweifellos gesellschaftlich unersetzbaren Medien ausgehe. So danke ich allen Pilgern für ihr zahlreiches Kommen - ich habe noch nie mehr Pilger bei der Frauendreißigerschlußandacht erlebt, es müssen etwa zwischen 500 und 700 Menschen gewesen sein – und ich wünsche allen schon jetzt einen gesegneten Rosenkranzmonat Oktober! Euer Padre Alex – Dr. Alexander Pytlik (Eichstätt) / http://www.internetpfarre.de Freitag, 16. September 2005
UNBEDEUTENDE KAMPAGNE GEGEN DIE ... Geschrieben von Padre Alex / Dr. Alexander Pytlik
in Kirchenrecht, News Kommentare, Skandal St. Pölten, Sonstiges um
00:03
Kommentare (0) Trackbacks (0) UNBEDEUTENDE KAMPAGNE GEGEN DIE APOSTOLISCHE VISITATION UND GEGEN DEN PÄPSTLICHEN VISITATOR KLAUS KÜNG IST ENDGÜLTIG GESCHEITERT
Auch wenn die bisher im sogenannten Fall St. Pölten ergangenen Urteile staatlicher Gerichte Österreichs allesamt offenbar noch nicht rechtskräftig sind, eines kann bereits jetzt mit Sicherheit gesagt werden: die von einer nicht besonders seriös wirkenden oberösterreichischen Monatszeitung im letzten Jahr begonnene und all zu durchsichtig geführte ungerechte Kampagne gegen die im Juli 2004 vom Diener Gottes Johannes Paul II. angeordnete und überzeugend durchgeführte Apostolische Visitation der Diözese St. Pölten und gegen den damaligen Päpstlichen Visitator selbst, Seine Exzellenz Dr. Dr. Klaus Küng, den heute regierenden Bischof von St. Pölten, an der sich auch andere unbedeutende sowie uneinsichtige Grüppchen auf bundesdeutschem Boden beteiligt hatten, ist nunmehr endgültig und in klassischer Weise kläglich gescheitert. Der vom Papst entsendete Visitator stellte nach entsprechenden Ermittlungen bekanntlich am 12. August 2004 fest, daß sich aktive homophile Beziehungen gebildet hatten und von einigen Seminaristen geradezu suchtartig pornographische Bilder geladen worden waren. In den Tageszeitungen können nun die damit übereinstimmenden Auszüge des diesbezüglich relevanten letzten staatsgerichtlichen Prozeßtages (15. September 2005) nachgelesen werden. Die Überschriften reichen von "sexuelle Liturgie" (Standard) über "Sex im Priesterseminar St. Pölten bestätigt" (Die Presse) bishin zu "Straflandesgericht bestätigte Homo-Beziehung" (ORF). Auch "Ambrosius" berichtete wieder als Augenzeuge direkt aus dem Prozeßsaal.
Zu bedenken ist vor allem, daß der damalige Apostolische Visitator den beiden ehemaligen Regenten des seiner Neueröffnung am 1. Oktober 2005 entgegensehenden Priesterseminars St. Pölten den Gang zur nicht-kirchlichen Gerichtsbarkeit nie empfohlen hatte, ganz im Gegenteil. Vor allem wurden von der Öffentlichkeit und von den Medien immer wieder die von den ehemaligen St. Pöltner Priesterausbildnern bereits während der Zeit der Visitation im August 2004 eingebrachten Anträge an das Straflandesgericht Wien gegen die Verlagsgruppe NEWS GmbH (welche das Wochenmagazin PROFIL herausgibt) ein wenig beachtet, nicht zuletzt wegen durchaus kerniger oder auch vereinzelt absurd wirkender Zeugenaussagen, die beim ganzen Trauerspiel sogar Heiterkeit auslösten. Am gestrigen 15. September 2005 jedenfalls, dem Gedächtnistag der Schmerzen Mariens, hat nunmehr die eingeteilte staatliche Richterin Natalia Frohner für die erste Instanz die Anträge zur Zahlung einer angemessenen Entschädigung und auf Verpflichtung der Verlagsgruppe NEWS zum Kostenersatz abgewiesen, somit wurde - einfach ausgedrückt - PROFIL freigesprochen und haben die Antragsteller in der ersten Instanz diese Prozesse verloren. Dadurch bricht also die gesamte Kampagne des genannten oberösterreichischen Monatsblattes gegen die vom Heiligen Stuhl anerkannte Arbeit des Visitators zusammen. Bei den Prozessen gewann man ohnehin den Eindruck, daß es weniger um die volle Wiederholung der gewissenhaften Ermittlungsarbeiten des Visitators ging, sondern vor allem um eine angeblich geschehene Verletzung des höchstpersönliches Lebensbereiches des Intim- und Sexuallebens zweier Priester, jedoch verstanden auf Basis staatlicher (und nicht kirchlicher) Gesetzgebung. Viele Beobachter sind gespannt, wie die in Oberösterreich produzierte Zeitung nun ihren Lesern die durchaus nicht überraschende Niederlage vermittelt oder eben verschweigt. Eigentlich müßte sich die verantwortliche Redaktion bei den Lesern und vielen zu Unrecht "angeschossenen" Einzelpersonen entschuldigen, welche auch unter Druck zur Wahrheit standen. Bereits am 18. Juli 2005 war seitens des Oberlandesgerichtes Wien eine richtungsweisende, jedoch ebenso noch nicht rechtskräftige zweitinstanzliche Entscheidung über die bereits im Juli 2004 von Prälat K. eingebrachte Unterlassungsklage in einem Provisorialverfahren ergangen, was die Beurteilung der in ihrer Echtheit nicht bestrittenen Photographien - im konkreten Fall eben einer einzigen Photographie - betrifft, welche ja unter anderem die Apostolischen Visitation der Diözese St. Pölten und ihres Priesterseminars bewirkten. Im Gegensatz zu K. hatte Dr. R. offenbar keine solche Unterlassungsklage am Handelsgericht Wien eingebracht. Wie der damalige Apostolische Visitator Klaus Küng in einer Presseaussendung am 4. August 2004 der Öffentlichkeit mitteilte, hatte der damalige St. Pöltener Bischof Dr. Kurt Krenn am 3. August 2004 unterschrieben, daß aus den Finanzmitteln der Diözese St. Pölten keinerlei Kostenübernahme bisher angestrengter oder noch beabsichtigter zivilrechtlicher Klagen der genannten Priester erfolgen würde. Wörtlich formulierte der Visitator damals: "Die nunmehr mit meiner ausdrücklichen Zustimmung getroffene Entscheidung des Diözesanbischofs zur Nichtübernahme zivilrechtlicher Prozeßkosten dient vor allem auch der Vermeidung weiteren Ärgernisses in der Öffentlichkeit." Aus dem nicht rechtskräftigen Beschluß des Oberlandesgerichtes Wien vom 18. Juli 2005 geht nun die hochinteressante Meinung der eingeteilten Richter hervor: "Der Kläger begehrt nun die Unterlassung der Behauptung und deren Verbreitung, es gebe Lichtbilder, die den Kläger bei homosexuellen Kontakten zeigen. - Allerdings ist diese Äußerung im Artikel (PROFIL), soweit damit ein homosexueller Kontakt des Klägers angesprochen wurde, im Kern wahr. Das veröffentlichte Foto zeigt den Kläger und einen Schüler, welche einander eng umarmen. Der rechte Arm des Schülers ist um den Hals des Klägers gelegt. Der Kläger umfaßt mit seinem linken Arm den Rücken des Schülers und ergreift dessen linke Hand. Der Kläger hält seine rechte Hand unmittelbar vor das Geschlecht seines Schülers. Es ist irrelevant, ob der Kläger hiebei den Körperteil tatsächlich berührt, wie dies nach dem Eindruck der Fall ist. Fehlte das Einverständnis des Schülers, wäre diese Geste zweifellos als sexuelle Belästigung zu qualifizieren. Daher zeigt die Abbildung einen homosexuellen Kontakt zwischen dem Kläger und einem Schüler des Priesterseminars, sodaß eine auch bloß sinngemäße Behauptung, es gebe ein Lichtbild, das den Kläger bei homosexuellen Kontakten zeigt, im Kern wahr ist (...) Es hat eine Interessenabwägung zwischen den Interessen des Verletzten und seinem guten Ruf und der Achtung seiner durch Artikel 8 MRK geschützten Intimsphäre einerseits und der Interessen des Erklärenden und des Erklärungsempfängers andererseits stattzufinden. Aus folgenden Gründen überwiegt das Informationsbedürfnis der Allgemeinheit: Vor dem Hintergrund des auch in der Öffentlichkeit thematisierten, aus Art 8 Abs 1 EMRK abgeleiteten Grundrechts der sexuellen Selbstbestimmung und dem Diskriminierungsverbot (Art 21 der Grundrechtscharta der Europäischen Union) besteht ein öffentliches Interesse an der Veröffentlichung eines konkreten Verdachtes, daß Mitglieder des Klerus' einer Kirche, deren Sexualmoral im Gegensatz zu dem genannten Grundrecht steht, sich selbst nicht an die Sexualmoral ihrer Kirche halten. Umso mehr besteht ein öffentliches Interesse an Mitteilungen über homosexuelle Kontakte des Leiters eines Priesterseminars zu einem Schüler. Gerade das Abhängigkeitsverhältnis, das durch eine Volljährigkeit nicht aufgehoben wird, gebietet eine besondere Aufmerksamkeit gegenüber Verstößen von elementaren Verhaltensanforderungen, welche die körperliche und psychische Integrität eines Auszubildenden gewährleisten soll. Deshalb ist der Schutz der Intimsphäre, der Ehre und des guten Rufes des Leiters einer Ausbildungsinstitution als weniger gewichtig einzustufen als das Interesse der Allgemeinheit an der Veröffentlichung ... Die sinngemäße Behauptung, es gebe ein Lichtbild, das den Kläger bei homosexuellen Kontakten zeige, ist somit nicht rechtswidrig (...) Das Autoritätsgefälle wurde trotz der zur Schau gestellten Vertrautheit selbst auf diesem Bild sichtbar: Es ist der Kläger, der auf das Geschlecht des Schülers zeigte und nicht umgekehrt; es gibt auch keine wechselseitigen gleichartigen Gesten. Aus dem veröffentlichten Foto wird evident, daß der Kläger jene Distanz vermissen läßt, die von ihm als Leiter einer Ausbildungsinstitution auch gegenüber einem volljährigen Auszubildenden wegen des bestehenden Abhängigkeitsverhältnisses selbst bei privaten Feiern selbstverständlich gefordert ist. Die Dimension der Mißstände im St. Pöltner Priesterseminar, zu denen auch das durch das Foto dokumentierte Fehlverhalten des Klägers zu zählen ist, ließ sich nicht anders als durch die Veröffentlichung des Lichtbildes darstellen ... Aufgrund des vorangegangenen Interviews des Klägers im PROFIL Nr. 28 [2004] mußte damit gerechnet werden, daß bei einem Foto mit einem unkenntlich gemachten Gesicht des Klägers in der Öffentlichkeit die wahre Identität des Abgebildeten abgestritten und darüber widersprechende Spekulationen angestellt werden könnten. Die Veröffentlichung des Lichtbildes war daher wegen des überwiegenden Interesses der Öffentlichkeit nicht rechtswidrig. Das Erstgericht wies zu Recht das entsprechende Unterlassungsbegehren ab (...) Der Kläger ist nur mit einem Drittel seines Sicherungsantrages durchgedrungen. Die Beklagten sind als zu zwei Drittel obsiegend anzusehen, sodaß ihnen ein Drittel ihrer Kosten zu ersetzen sind." Das eine Drittel zugunsten des Klägers K. umfaßt das Verbot, von mehreren Fotos zu sprechen, und: "Auch wenn das Foto einen homosexuellen Kontakt des Klägers zu einem Schüler des Priesterseminars zeigt, erlaubt diese Momentaufnahme keine Feststellung über die tatsächliche sexuelle Orientierung des Klägers." Erst am 30. Juni 2005 hatte Bischof Küng als zuständiger Diözesanbischof (und somit Richter göttlichen Rechtes) in einer Presseaussendung festgehalten: "Propst K. übersieht, daß im Zusammenhang mit den Vorfällen im Priesterseminar St Pölten im vergangenen Jahr weiterhin Vorwürfe im Raum stehen. Er weist zwar diese Vorwürfe als unwahr zurück, sie sind aber dennoch nicht zur Gänze entkräftet. Dabei ist zu bedenken, daß vom kirchlichen Standpunkt aus betrachtet das von Propst K. und Dr. R. angestrebte zivilrechtliche Verfahren für eine Klärung nicht ausreichend ist. Was nach österreichischem Recht strafrechtlich relevant ist, wird jedenfalls beachtet. Von Seiten der Kirche gibt es aber noch eine Reihe weiterer Aspekte, auf die geachtet werden muß, gerade in der kirchlichen Ausbildung und in der seelsorglichen Betreuung junger Menschen." Bisher hatte Bischof Küng Wert auf die Unschuldsvermutung gelegt und bei seiner Erklärung am 7. Dezember 2004 beispielsweise festgehalten: "Die von mir getroffenen Entscheidungen betreffen nicht die Feststellung von Schuld oder Unschuld der in die (eine Apostolische Visitation bewirkenden) Vorkommnisse verwickelten Personen, sondern sind unter dem Blickwinkel des Gemeinwohles und des Wohles dieser Personen, der Gewährung einer Besinnungszeit und eines glaubwürdigen Neubeginns zu bewerten." Mittlerweile jedoch fragen sich viele, ob angesichts des Prozeßergebnisses vom 15. September 2005 die Unschuldsvermutung noch vernünftigerweise aufrechterhalten werden kann, da dem Wochenmagazin PROFIL nach dem Dafürhalten der eingeteilten Richterin der Wahrheitsbeweis für die Berichterstattung im Zusammenhang mit den zweifellos echten homosexuell wirkenden Photographien gelungen wäre. Die Frage stellt sich, ob eine Berufung gegen das umfassend begründete Urteil daher überhaupt noch einen Sinn macht. Man darf sich fragen, warum diese Priester angesichts der Lage der Dinge überhaupt je an ein ziviles außerkirchliches Prozessieren dachten und nicht vielmehr sofort auf Einkehr gegangen und sofort angemessene Bußen verrichtet hatten. Bisher haben diese Prozesse jedenfalls nur noch mehr dafür sensibilisiert, daß einer homosexuelle Unterwanderung des Klerus mit Entschiedenheit zu begegnen ist, vor allem von den Bischöfen, Regenten und Äbten. Bischof Küng hat jedenfalls am selben 15. September 2005 erfreulich deutlich gegen die Vorschläge der BZÖ-Justizministerin Stellung genommen: "Die von Bundesministerin Gastinger angestoßene Diskussion über eine rechtlich verankerte Partnerschaft sendet ein Signal in die falsche Richtung. Das große Problem für ganz Europa und auch für Österreich ist die zu geringe Kinderzahl und die mangelnde Stabilität der Beziehungen mit schlimmen Folgen für die Entwicklung der Gesellschaft. Kinder brauchen für ihre gesunde Entfaltung die 'Nestwärme' einer stabilen Beziehung von Vater und Mutter, die nicht austauschbar sind; Eltern sollten - auch durch geeignete Gestaltung der Rahmenbedingungen - zu mehr Kindern ermutigt werden. Daher ist die entschlossene und wirksame Förderung der Familie auf der Grundlage der Ehe zwischen Mann und Frau ein dringendes Gebot der Stunde. Diese dringend notwendige Förderung würde durch die Einführung von rechtlichen Absicherungen faktischer Lebensgemeinschaften noch stärker als bisher unterlaufen werden. In Bezug auf gleichgeschlechtliche Beziehungen ist an der Position der Ministerin positiv zu werten, daß nicht eine Art Gleichstellung mit Ehe oder gar die Berechtigung zur Adoption in Betracht gezogen werden. Es sollte jedoch auch bewußt sein: Der Familie auf der Grundlage der Ehe gewisse Vorrechte einzuräumen ist kein Verstoß gegen die Gleichberechtigung homosexuell orientierter Menschen. Heterosexuelle und homosexuelle Beziehungen sind ihrem Wesen nach verschieden. Aber nur die Familie auf der Grundlage der Ehe zwischen einem Mann und einer Frau vermag die Zukunft eines Landes zu sichern." Betont werden muß an dieser Stelle auch, daß ein regierender Diözesanbischof selbstverständlich auch das angeborene Recht besitzt, den in seiner Diözese inkardinierten Klerikern den Gang zu einem nicht-kirchlichen Gericht zu verbieten, insbesondere wenn dadurch Ärgernisse und Schaden von der kirchlichen Gemeinschaft ferngehalten werden können und müssen. Dieses mögliche Verbot unnötiger Zivilprozesse (hier gemeint als nicht-kirchliche Prozesse) ist ebenso sicher gegeben wie daß die Katholische Kirche und kein Bischof die in Europa offenbar grassierende und objektiv verfehlte Menschenrechtsauslegung (vgl. den diesbezüglich inhaltlich zu kritisierenden Auszug des OLG-Beschlusses weiter oben) mit sexueller Selbstbestimmung für ihre Kleriker jemals akzeptieren wird können, da es von der Naturrechtserkenntnis her, welche die tatsächlichen Menschenrechte auch wirklich aufzeigen und inhaltlich richtig klären kann, niemals ein Recht eines Bischofs, Priesters oder Diakons auf eine solche Privatsphäre geben kann, hinter der dann beispielsweise naturwidrige Praktiken wie homosexuelle Verhaltensweisen vor der zuständigen kirchlichen Autorität und vor der ein legitimes Interesse an den Tag legenden Öffentlichkeit gewissermaßen versteckt werden könnten. Hingegen liegt der oben zitierte OLG-Beschluß in seiner Argumentation, was das Zurücktreten der für Priester sicherlich moralisch so nicht legitimierbaren Privatsphäre hinter dem absolut notwendigen Interesse der Öffentlichkeit zur Information über schwerwiegende Verfehlungen gegen die eigene verkündete Moral betrifft, richtig und ist nachvollziehbar, da nämlich nur so Erziehungsberechtigte am besten in die Lage kommen und jene Naivität immer mehr ablegen lernen können, die beim (unkontrollierten) Anvertrauen von Kindern und Jugendlichen z. B. gegenüber Priestern angesichts der weltweit bekannt gewordenen Skandalfälle heute weniger denn je angebracht ist. Beten wir also für den St. Pöltener Diözesanbischof Dr. Dr. Klaus Küng, daß er in seinem schwierigen Amt weitere Maßnahmen zur Stärkung der Glaubwürdigkeit der Kirche in St. Pölten und Österreich setzen kann, und beten wir für die beiden betroffenen Priester, daß ihnen die erstinstanzliche Niederlage zu denken gebe und sie den Pfad der persönlichen Umkehr zur Wahrung des kirchlichen Gemeinwohls gehen wollen und können. Euer Padre Alex - Mag. Mag. Dr. Alexander Pytlik / http://www.padre.at |
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