Freitag, 16. September 2005
UNBEDEUTENDE KAMPAGNE GEGEN DIE ... Geschrieben von Padre Alex / Dr. Alexander Pytlik
in Kirchenrecht, News Kommentare, Skandal St. Pölten, Sonstiges um
00:03
Kommentare (0) Trackbacks (0) UNBEDEUTENDE KAMPAGNE GEGEN DIE APOSTOLISCHE VISITATION UND GEGEN DEN PÄPSTLICHEN VISITATOR KLAUS KÜNG IST ENDGÜLTIG GESCHEITERT
Auch wenn die bisher im sogenannten Fall St. Pölten ergangenen Urteile staatlicher Gerichte Österreichs allesamt offenbar noch nicht rechtskräftig sind, eines kann bereits jetzt mit Sicherheit gesagt werden: die von einer nicht besonders seriös wirkenden oberösterreichischen Monatszeitung im letzten Jahr begonnene und all zu durchsichtig geführte ungerechte Kampagne gegen die im Juli 2004 vom Diener Gottes Johannes Paul II. angeordnete und überzeugend durchgeführte Apostolische Visitation der Diözese St. Pölten und gegen den damaligen Päpstlichen Visitator selbst, Seine Exzellenz Dr. Dr. Klaus Küng, den heute regierenden Bischof von St. Pölten, an der sich auch andere unbedeutende sowie uneinsichtige Grüppchen auf bundesdeutschem Boden beteiligt hatten, ist nunmehr endgültig und in klassischer Weise kläglich gescheitert. Der vom Papst entsendete Visitator stellte nach entsprechenden Ermittlungen bekanntlich am 12. August 2004 fest, daß sich aktive homophile Beziehungen gebildet hatten und von einigen Seminaristen geradezu suchtartig pornographische Bilder geladen worden waren. In den Tageszeitungen können nun die damit übereinstimmenden Auszüge des diesbezüglich relevanten letzten staatsgerichtlichen Prozeßtages (15. September 2005) nachgelesen werden. Die Überschriften reichen von "sexuelle Liturgie" (Standard) über "Sex im Priesterseminar St. Pölten bestätigt" (Die Presse) bishin zu "Straflandesgericht bestätigte Homo-Beziehung" (ORF). Auch "Ambrosius" berichtete wieder als Augenzeuge direkt aus dem Prozeßsaal.
Zu bedenken ist vor allem, daß der damalige Apostolische Visitator den beiden ehemaligen Regenten des seiner Neueröffnung am 1. Oktober 2005 entgegensehenden Priesterseminars St. Pölten den Gang zur nicht-kirchlichen Gerichtsbarkeit nie empfohlen hatte, ganz im Gegenteil. Vor allem wurden von der Öffentlichkeit und von den Medien immer wieder die von den ehemaligen St. Pöltner Priesterausbildnern bereits während der Zeit der Visitation im August 2004 eingebrachten Anträge an das Straflandesgericht Wien gegen die Verlagsgruppe NEWS GmbH (welche das Wochenmagazin PROFIL herausgibt) ein wenig beachtet, nicht zuletzt wegen durchaus kerniger oder auch vereinzelt absurd wirkender Zeugenaussagen, die beim ganzen Trauerspiel sogar Heiterkeit auslösten. Am gestrigen 15. September 2005 jedenfalls, dem Gedächtnistag der Schmerzen Mariens, hat nunmehr die eingeteilte staatliche Richterin Natalia Frohner für die erste Instanz die Anträge zur Zahlung einer angemessenen Entschädigung und auf Verpflichtung der Verlagsgruppe NEWS zum Kostenersatz abgewiesen, somit wurde - einfach ausgedrückt - PROFIL freigesprochen und haben die Antragsteller in der ersten Instanz diese Prozesse verloren. Dadurch bricht also die gesamte Kampagne des genannten oberösterreichischen Monatsblattes gegen die vom Heiligen Stuhl anerkannte Arbeit des Visitators zusammen. Bei den Prozessen gewann man ohnehin den Eindruck, daß es weniger um die volle Wiederholung der gewissenhaften Ermittlungsarbeiten des Visitators ging, sondern vor allem um eine angeblich geschehene Verletzung des höchstpersönliches Lebensbereiches des Intim- und Sexuallebens zweier Priester, jedoch verstanden auf Basis staatlicher (und nicht kirchlicher) Gesetzgebung. Viele Beobachter sind gespannt, wie die in Oberösterreich produzierte Zeitung nun ihren Lesern die durchaus nicht überraschende Niederlage vermittelt oder eben verschweigt. Eigentlich müßte sich die verantwortliche Redaktion bei den Lesern und vielen zu Unrecht "angeschossenen" Einzelpersonen entschuldigen, welche auch unter Druck zur Wahrheit standen. Bereits am 18. Juli 2005 war seitens des Oberlandesgerichtes Wien eine richtungsweisende, jedoch ebenso noch nicht rechtskräftige zweitinstanzliche Entscheidung über die bereits im Juli 2004 von Prälat K. eingebrachte Unterlassungsklage in einem Provisorialverfahren ergangen, was die Beurteilung der in ihrer Echtheit nicht bestrittenen Photographien - im konkreten Fall eben einer einzigen Photographie - betrifft, welche ja unter anderem die Apostolischen Visitation der Diözese St. Pölten und ihres Priesterseminars bewirkten. Im Gegensatz zu K. hatte Dr. R. offenbar keine solche Unterlassungsklage am Handelsgericht Wien eingebracht. Wie der damalige Apostolische Visitator Klaus Küng in einer Presseaussendung am 4. August 2004 der Öffentlichkeit mitteilte, hatte der damalige St. Pöltener Bischof Dr. Kurt Krenn am 3. August 2004 unterschrieben, daß aus den Finanzmitteln der Diözese St. Pölten keinerlei Kostenübernahme bisher angestrengter oder noch beabsichtigter zivilrechtlicher Klagen der genannten Priester erfolgen würde. Wörtlich formulierte der Visitator damals: "Die nunmehr mit meiner ausdrücklichen Zustimmung getroffene Entscheidung des Diözesanbischofs zur Nichtübernahme zivilrechtlicher Prozeßkosten dient vor allem auch der Vermeidung weiteren Ärgernisses in der Öffentlichkeit." Aus dem nicht rechtskräftigen Beschluß des Oberlandesgerichtes Wien vom 18. Juli 2005 geht nun die hochinteressante Meinung der eingeteilten Richter hervor: "Der Kläger begehrt nun die Unterlassung der Behauptung und deren Verbreitung, es gebe Lichtbilder, die den Kläger bei homosexuellen Kontakten zeigen. - Allerdings ist diese Äußerung im Artikel (PROFIL), soweit damit ein homosexueller Kontakt des Klägers angesprochen wurde, im Kern wahr. Das veröffentlichte Foto zeigt den Kläger und einen Schüler, welche einander eng umarmen. Der rechte Arm des Schülers ist um den Hals des Klägers gelegt. Der Kläger umfaßt mit seinem linken Arm den Rücken des Schülers und ergreift dessen linke Hand. Der Kläger hält seine rechte Hand unmittelbar vor das Geschlecht seines Schülers. Es ist irrelevant, ob der Kläger hiebei den Körperteil tatsächlich berührt, wie dies nach dem Eindruck der Fall ist. Fehlte das Einverständnis des Schülers, wäre diese Geste zweifellos als sexuelle Belästigung zu qualifizieren. Daher zeigt die Abbildung einen homosexuellen Kontakt zwischen dem Kläger und einem Schüler des Priesterseminars, sodaß eine auch bloß sinngemäße Behauptung, es gebe ein Lichtbild, das den Kläger bei homosexuellen Kontakten zeigt, im Kern wahr ist (...) Es hat eine Interessenabwägung zwischen den Interessen des Verletzten und seinem guten Ruf und der Achtung seiner durch Artikel 8 MRK geschützten Intimsphäre einerseits und der Interessen des Erklärenden und des Erklärungsempfängers andererseits stattzufinden. Aus folgenden Gründen überwiegt das Informationsbedürfnis der Allgemeinheit: Vor dem Hintergrund des auch in der Öffentlichkeit thematisierten, aus Art 8 Abs 1 EMRK abgeleiteten Grundrechts der sexuellen Selbstbestimmung und dem Diskriminierungsverbot (Art 21 der Grundrechtscharta der Europäischen Union) besteht ein öffentliches Interesse an der Veröffentlichung eines konkreten Verdachtes, daß Mitglieder des Klerus' einer Kirche, deren Sexualmoral im Gegensatz zu dem genannten Grundrecht steht, sich selbst nicht an die Sexualmoral ihrer Kirche halten. Umso mehr besteht ein öffentliches Interesse an Mitteilungen über homosexuelle Kontakte des Leiters eines Priesterseminars zu einem Schüler. Gerade das Abhängigkeitsverhältnis, das durch eine Volljährigkeit nicht aufgehoben wird, gebietet eine besondere Aufmerksamkeit gegenüber Verstößen von elementaren Verhaltensanforderungen, welche die körperliche und psychische Integrität eines Auszubildenden gewährleisten soll. Deshalb ist der Schutz der Intimsphäre, der Ehre und des guten Rufes des Leiters einer Ausbildungsinstitution als weniger gewichtig einzustufen als das Interesse der Allgemeinheit an der Veröffentlichung ... Die sinngemäße Behauptung, es gebe ein Lichtbild, das den Kläger bei homosexuellen Kontakten zeige, ist somit nicht rechtswidrig (...) Das Autoritätsgefälle wurde trotz der zur Schau gestellten Vertrautheit selbst auf diesem Bild sichtbar: Es ist der Kläger, der auf das Geschlecht des Schülers zeigte und nicht umgekehrt; es gibt auch keine wechselseitigen gleichartigen Gesten. Aus dem veröffentlichten Foto wird evident, daß der Kläger jene Distanz vermissen läßt, die von ihm als Leiter einer Ausbildungsinstitution auch gegenüber einem volljährigen Auszubildenden wegen des bestehenden Abhängigkeitsverhältnisses selbst bei privaten Feiern selbstverständlich gefordert ist. Die Dimension der Mißstände im St. Pöltner Priesterseminar, zu denen auch das durch das Foto dokumentierte Fehlverhalten des Klägers zu zählen ist, ließ sich nicht anders als durch die Veröffentlichung des Lichtbildes darstellen ... Aufgrund des vorangegangenen Interviews des Klägers im PROFIL Nr. 28 [2004] mußte damit gerechnet werden, daß bei einem Foto mit einem unkenntlich gemachten Gesicht des Klägers in der Öffentlichkeit die wahre Identität des Abgebildeten abgestritten und darüber widersprechende Spekulationen angestellt werden könnten. Die Veröffentlichung des Lichtbildes war daher wegen des überwiegenden Interesses der Öffentlichkeit nicht rechtswidrig. Das Erstgericht wies zu Recht das entsprechende Unterlassungsbegehren ab (...) Der Kläger ist nur mit einem Drittel seines Sicherungsantrages durchgedrungen. Die Beklagten sind als zu zwei Drittel obsiegend anzusehen, sodaß ihnen ein Drittel ihrer Kosten zu ersetzen sind." Das eine Drittel zugunsten des Klägers K. umfaßt das Verbot, von mehreren Fotos zu sprechen, und: "Auch wenn das Foto einen homosexuellen Kontakt des Klägers zu einem Schüler des Priesterseminars zeigt, erlaubt diese Momentaufnahme keine Feststellung über die tatsächliche sexuelle Orientierung des Klägers." Erst am 30. Juni 2005 hatte Bischof Küng als zuständiger Diözesanbischof (und somit Richter göttlichen Rechtes) in einer Presseaussendung festgehalten: "Propst K. übersieht, daß im Zusammenhang mit den Vorfällen im Priesterseminar St Pölten im vergangenen Jahr weiterhin Vorwürfe im Raum stehen. Er weist zwar diese Vorwürfe als unwahr zurück, sie sind aber dennoch nicht zur Gänze entkräftet. Dabei ist zu bedenken, daß vom kirchlichen Standpunkt aus betrachtet das von Propst K. und Dr. R. angestrebte zivilrechtliche Verfahren für eine Klärung nicht ausreichend ist. Was nach österreichischem Recht strafrechtlich relevant ist, wird jedenfalls beachtet. Von Seiten der Kirche gibt es aber noch eine Reihe weiterer Aspekte, auf die geachtet werden muß, gerade in der kirchlichen Ausbildung und in der seelsorglichen Betreuung junger Menschen." Bisher hatte Bischof Küng Wert auf die Unschuldsvermutung gelegt und bei seiner Erklärung am 7. Dezember 2004 beispielsweise festgehalten: "Die von mir getroffenen Entscheidungen betreffen nicht die Feststellung von Schuld oder Unschuld der in die (eine Apostolische Visitation bewirkenden) Vorkommnisse verwickelten Personen, sondern sind unter dem Blickwinkel des Gemeinwohles und des Wohles dieser Personen, der Gewährung einer Besinnungszeit und eines glaubwürdigen Neubeginns zu bewerten." Mittlerweile jedoch fragen sich viele, ob angesichts des Prozeßergebnisses vom 15. September 2005 die Unschuldsvermutung noch vernünftigerweise aufrechterhalten werden kann, da dem Wochenmagazin PROFIL nach dem Dafürhalten der eingeteilten Richterin der Wahrheitsbeweis für die Berichterstattung im Zusammenhang mit den zweifellos echten homosexuell wirkenden Photographien gelungen wäre. Die Frage stellt sich, ob eine Berufung gegen das umfassend begründete Urteil daher überhaupt noch einen Sinn macht. Man darf sich fragen, warum diese Priester angesichts der Lage der Dinge überhaupt je an ein ziviles außerkirchliches Prozessieren dachten und nicht vielmehr sofort auf Einkehr gegangen und sofort angemessene Bußen verrichtet hatten. Bisher haben diese Prozesse jedenfalls nur noch mehr dafür sensibilisiert, daß einer homosexuelle Unterwanderung des Klerus mit Entschiedenheit zu begegnen ist, vor allem von den Bischöfen, Regenten und Äbten. Bischof Küng hat jedenfalls am selben 15. September 2005 erfreulich deutlich gegen die Vorschläge der BZÖ-Justizministerin Stellung genommen: "Die von Bundesministerin Gastinger angestoßene Diskussion über eine rechtlich verankerte Partnerschaft sendet ein Signal in die falsche Richtung. Das große Problem für ganz Europa und auch für Österreich ist die zu geringe Kinderzahl und die mangelnde Stabilität der Beziehungen mit schlimmen Folgen für die Entwicklung der Gesellschaft. Kinder brauchen für ihre gesunde Entfaltung die 'Nestwärme' einer stabilen Beziehung von Vater und Mutter, die nicht austauschbar sind; Eltern sollten - auch durch geeignete Gestaltung der Rahmenbedingungen - zu mehr Kindern ermutigt werden. Daher ist die entschlossene und wirksame Förderung der Familie auf der Grundlage der Ehe zwischen Mann und Frau ein dringendes Gebot der Stunde. Diese dringend notwendige Förderung würde durch die Einführung von rechtlichen Absicherungen faktischer Lebensgemeinschaften noch stärker als bisher unterlaufen werden. In Bezug auf gleichgeschlechtliche Beziehungen ist an der Position der Ministerin positiv zu werten, daß nicht eine Art Gleichstellung mit Ehe oder gar die Berechtigung zur Adoption in Betracht gezogen werden. Es sollte jedoch auch bewußt sein: Der Familie auf der Grundlage der Ehe gewisse Vorrechte einzuräumen ist kein Verstoß gegen die Gleichberechtigung homosexuell orientierter Menschen. Heterosexuelle und homosexuelle Beziehungen sind ihrem Wesen nach verschieden. Aber nur die Familie auf der Grundlage der Ehe zwischen einem Mann und einer Frau vermag die Zukunft eines Landes zu sichern." Betont werden muß an dieser Stelle auch, daß ein regierender Diözesanbischof selbstverständlich auch das angeborene Recht besitzt, den in seiner Diözese inkardinierten Klerikern den Gang zu einem nicht-kirchlichen Gericht zu verbieten, insbesondere wenn dadurch Ärgernisse und Schaden von der kirchlichen Gemeinschaft ferngehalten werden können und müssen. Dieses mögliche Verbot unnötiger Zivilprozesse (hier gemeint als nicht-kirchliche Prozesse) ist ebenso sicher gegeben wie daß die Katholische Kirche und kein Bischof die in Europa offenbar grassierende und objektiv verfehlte Menschenrechtsauslegung (vgl. den diesbezüglich inhaltlich zu kritisierenden Auszug des OLG-Beschlusses weiter oben) mit sexueller Selbstbestimmung für ihre Kleriker jemals akzeptieren wird können, da es von der Naturrechtserkenntnis her, welche die tatsächlichen Menschenrechte auch wirklich aufzeigen und inhaltlich richtig klären kann, niemals ein Recht eines Bischofs, Priesters oder Diakons auf eine solche Privatsphäre geben kann, hinter der dann beispielsweise naturwidrige Praktiken wie homosexuelle Verhaltensweisen vor der zuständigen kirchlichen Autorität und vor der ein legitimes Interesse an den Tag legenden Öffentlichkeit gewissermaßen versteckt werden könnten. Hingegen liegt der oben zitierte OLG-Beschluß in seiner Argumentation, was das Zurücktreten der für Priester sicherlich moralisch so nicht legitimierbaren Privatsphäre hinter dem absolut notwendigen Interesse der Öffentlichkeit zur Information über schwerwiegende Verfehlungen gegen die eigene verkündete Moral betrifft, richtig und ist nachvollziehbar, da nämlich nur so Erziehungsberechtigte am besten in die Lage kommen und jene Naivität immer mehr ablegen lernen können, die beim (unkontrollierten) Anvertrauen von Kindern und Jugendlichen z. B. gegenüber Priestern angesichts der weltweit bekannt gewordenen Skandalfälle heute weniger denn je angebracht ist. Beten wir also für den St. Pöltener Diözesanbischof Dr. Dr. Klaus Küng, daß er in seinem schwierigen Amt weitere Maßnahmen zur Stärkung der Glaubwürdigkeit der Kirche in St. Pölten und Österreich setzen kann, und beten wir für die beiden betroffenen Priester, daß ihnen die erstinstanzliche Niederlage zu denken gebe und sie den Pfad der persönlichen Umkehr zur Wahrung des kirchlichen Gemeinwohls gehen wollen und können. Euer Padre Alex - Mag. Mag. Dr. Alexander Pytlik / http://www.padre.at Donnerstag, 1. September 2005
PREDIGT IM JAHR DER EUCHARISTIE: ... Geschrieben von Padre Alex / Dr. Alexander Pytlik
in Aktuelle Predigt, Kirchenrecht um
21:53
Kommentare (0) Trackback (1) PREDIGT IM JAHR DER EUCHARISTIE: MARIA UND DIE HEILIGSTE EUCHARISTIE / DER WÜRDIGE KOMMUNIONEMPFANG
Liebe andächtige Pilger!
Beim letzten Mal haben wir uns eingestimmt auf die Thematik "Maria und die heiligste Eucharistie" mit dem erst am 7. Juli dieses Jahres 2005 erschienenen Arbeitspapier für die im Herbst das laufende Jahr der Eucharistie abschließende Römische Bischofssynode unter dem Titel DIE EUCHARISTIE: QUELLE UND HÖHEPUNKT DES LEBENS UND DER SENDUNG DER KIRCHE. Wir entdeckten darin einen eigenen Punkt über Maria als eucharistische Frau. Und abschließend vernahmen wir bereits die wunderbaren Worte des Dieners Gottes Johannes Paul II. über Maria als ersten Tabernakel in der Welt- und Heilsgeschichte. Und heute setzen wir fort und lassen vor allem diesen großen Papst zu Wort kommen, zu dem Seine Heiligkeit Papst Benedikt XVI. ganz in Kontinuität steht, wie wir auch in Köln ganz klar sehen durften. In dem großen Eucharistieschreiben ECCLESIA DE EUCHARISTIA vom Gründonnerstag 2003 - DIE KIRCHE LEBT VON DER EUCHARISTIE - beginnt Johannes Paul II. das ihm am Herzen liegende Kapitel "In der Schule Mariens: die Eucharistie und Maria" auf folgende Weise: "Wenn wir die innige Beziehung, die die Kirche mit der Eucharistie verbindet, in ihrem ganzen Reichtum wiederentdecken wollen, dürfen wir Maria, Mutter und Modell der Kirche, nicht vergessen. Im Apostolischen Schreiben Rosarium Virginis Mariae" - das ist die letzte Päpstliche Rosenkranzenzyklika zum Jahr des Rosenkranzes, das vom verstorbenen Papst ja ganz bewußt als Vorbereitung auf das laufende Jahr der Eucharistie vorgesehen war - in diesem Apostolischen Schreiben, sagt Johannes Paul II., "in dem ich auf die Allerseligste Jungfrau als Lehrmeisterin in der Betrachtung des Antlitzes Christi hinwies, habe ich auch die Einsetzung der Eucharistie unter die lichtreichen Rosenkranzgeheimnisse eingereiht (vgl. Nr. 21: AAS 95 [2003], 20.) " Vielleicht ist ja der lichtreiche Rosenkranz noch nicht allen Gläubigen so geläufig, aber nach den ersten vier Gesätzen 1. Jesus, der Jesus, der von Johannes getauft worden ist (Lk 3, 21-22); 2. Jesus, der sich bei der Hochzeit in Kana offenbart hat (Joh 2, 1-12) - die besorgte Fürsprache Mariens dabei hatten wir am letzten Sonntag bereits als eine ihrer eucharistisch-kirchliche Gesten erwähnt - 3. Jesus, der uns das Reich Gottes verkündet hat (Mt 9, 35), 4. Jesus, der auf dem Berg verklärt worden ist (Lk 9, 28-36), folgt als krönendes fünftes jenes vom Gründonnerstag abend, von der Einsetzung des Allerheiligsten Sakramentes: Jesus, der uns die Eucharistie geschenkt hat. Diese neuen fünf Gesätzchen sind also zu den traditionellen fünfzehn hinzugekommen als Geschenk des Dieners Gottes Johannes Pauls II. an die ganze Kirche. Und er sagt weiter in seinem großen Eucharistieschreiben: "Schließlich kann Maria uns zu diesem Allerheiligsten Sakrament führen, da sie zu Ihm eine tiefe Beziehung hat. - Auf den ersten Blick schweigt das Evangelium zu diesem Thema. Im Bericht über die Einsetzung am Abend des Gründonnerstags ist von Maria nicht die Rede. Dagegen weiß man, daß sie in der ersten Gemeinde, die nach der Himmelfahrt in Erwartung der Ausgießung des Heiligen Geistes versammelt war, unter den Aposteln zugegen war, »einmütig im Gebet« (vgl. Apg 1,14). Ihre Anwesenheit durfte gewiß in der Eucharistiefeier unter den Gläubigen der ersten christlichen Generation, die beharrlich am »Brechen des Brotes« (Apg 2,42) teilnahmen, nicht fehlen. - Aber jenseits ihrer Teilnahme am eucharistischen Mahl kann die Beziehung Marias zur Eucharistie indirekt, ausgehend von ihrem inneren Verhalten abgeleitet werden. In ihrem ganzen Leben ist Maria eine von der Eucharistie geprägte Frau. Die Kirche, die auf Maria wie auf ihr Urbild blickt, ist berufen, sie auch in ihrer Beziehung zu diesem heiligsten Geheimnis nachzuahmen." Und im nächsten Punkt sagt uns der verstorbene Papst: "Mysterium fidei! (Geheimnis des Glaubens!) Wenn die Eucharistie ein Geheimnis des Glaubens ist, das unseren Intellekt weit überragt, um uns so zu einer noch reineren Hingabe an das Wort Gottes zu verpflichten, kann es niemand anderen als Maria geben, um Stütze und Führung in solcher Haltung zu sein. Unser Wiederholen der Geste Christi beim Letzten Abendmahl als Erfüllung Seines Auftrags »Tut dies zu meinem Gedächtnis« wird gleichzeitig zur Annahme der Einladung Marias, ihm ohne Zögern zu gehorchen: »Was Er euch sagt, das tut« (Joh 2,5). Mit der mütterlichen Sorge, die sie bei der Hochzeit zu Kana an den Tag legte, scheint Maria uns zu sagen: »Schwankt nicht, vertraut dem Wort meines Sohnes. Er, der fähig war, Wasser in Wein zu wandeln, ist gleichermaßen fähig, aus dem Brot und dem Wein seinen Leib und sein Blut zu machen und so den Gläubigen das lebendige Gedächtnis seines Paschas zu übergeben, um sich auf diese Weise zum "Brot des Lebens" zu machen«." Und Johannes Paul der Zweite fährt fort, was uns von der ersten Frauendreißigerpredigt noch ein wenig in Erinnerung ist: "In gewissem Sinne hat Maria ihren eucharistischen Glauben bereits vor der Einsetzung der Eucharistie ausgeübt, und zwar aufgrund der Tatsache selbst, daß sie ihren jungfräulichen Schoß für die Inkarnation des Wortes Gottes (also für die Fleischwerdung, für Weihnachten) dargeboten hat. Indem sie auf die Passion (das Leiden) und die Auferstehung (Christi) verweist, steht die Eucharistie in Kontinuität zur Inkarnation (zur Fleischwerdung Gottes). Maria empfing bei der Verkündigung den göttlichen Sohn in der auch physischen (körperlichen) Wahrheit des Leibes und Blutes, um so in sich das vorwegzunehmen, was sich in gewissem Maße auf sakramentale Weise in jedem Gläubigen ereignet, der unter den Zeichen von Brot und Wein den Leib und das Blut des Herrn empfängt. - Es besteht daher eine tiefe Analogie zwischen dem fiat (also zwischen dem »Mir geschehe«), das Maria auf das Wort des Engels antwortete, und dem Amen, das jeder Gläubige ausspricht, wenn er den Leib des Herrn empfängt. Maria war gerufen zu glauben, daß der, den sie empfing »durch das Wirken des Heiligen Geistes der Sohn Gottes« (vgl. Lk 1,30-35) sei. In Kontinuität zum Glauben der Jungfrau wird im eucharistischen Geheimnis von uns der Glaube daran gefordert, daß dieser selbe Jesus, der Sohn Gottes und der Sohn Mariens, sich gegenwärtig macht mit seinem ganzen gott-menschlichen Sein unter den Zeichen des Brotes und des Weines. - »Selig die, die geglaubt hat« (Lk 1,45): Im Geheimnis der Fleischwerdung hat Maria auch den eucharistischen Glauben der Kirche vorweggenommen. Beim Besuch Marias bei Elisabeth trägt sie das fleischgewordene Wort in ihrem Schoß und macht sich in gewisser Weise zum "Tabernakel" - dem ersten "Tabernakel" der Geschichte, in dem der Sohn Gottes, noch unsichtbar für die Augen der Menschen, der Anbetung Elisabeths dargeboten wird und sein Licht gleichsam "ausstrahlt" durch die Augen und die Stimme Mariens." Und so fragt Johannes Paul II.: "Ist der entzückte Blick Mariens im Moment, als sie das Antlitz des neugeborenen Christus betrachtet und Ihn in ihre Arme drückt, etwa nicht das unerreichbare Modell der Liebe, von der wir uns jedes Mal inspirieren lassen müssen, wenn wir die Eucharistie in der heiligen Kommunion empfangen?" Wunderbare und zeitlose Gedanken sind es, die uns der verstorbene Papst da hinterlassen hat. In Fortsetzung zum Glauben der allerseligsten Jungfrau wird also von uns im eucharistischen Geheimnis der Glaube daran gefordert, daß dieser selbe Jesus, der Sohn Gottes und der Sohn Mariens, sich gegenwärtig macht mit seinem ganzen gott-menschlichen Sein unter den Zeichen des Brotes und des Weines. Und an dieser Stelle, da wir von Maria die richtige Haltung zum würdigen Empfang der Heiligen Kommunion erlernen und erbitten wollen, ist es gut, noch einmal auf das aktuelle Arbeitspapier für die Bischöfe zum Abschluß des Jahres der Eucharistie zurückzukommen. Die enge Verbindung zwischen der Eucharistie und der Buße wird darin nämlich aufgezeigt: "Der hl. Cesare de Arles sagt: »Jedesmal, wenn wir in die Kirche kommen, ordnen wir unsere Herzen so, wie wir das Gotteshaus finden möchten. Willst du eine glänzende Basilika finden? Dann beflecke dein Herz nicht mit dem Schmutz der Sünde« (...) In vielen Ländern hat man das Bewußtsein der notwendigen Bekehrung vor dem Empfang der Eucharistie verloren oder ist im Begriff, es zu verlieren. Die Verbindung mit der Buße wird nicht immer als die Notwendigkeit verstanden, vor dem Empfang der Kommunion im Stand der Gnade zu sein, so daß die Pflicht vernachlässigt wird, die Todsünden zu beichten (...) Wie aber die Nahrung einen lebendigen und gesunden Organismus voraussetzt, so erfordert die Eucharistie den Stand der Gnade, um das Taufversprechen zu bekräftigen: man darf nicht im Stand der Todsünde sein, wenn man den empfangen will, der die »Medizin« der Unsterblichkeit und das »Gegenmittel« gegen den Tod ist." Viele Bischöfe haben also gesehen und eingegeben: "Festzustellen ist gewiß ein großes Mißverhältnis zwischen den vielen Gläubigen, die kommunizieren, und den wenigen, die beichten. Sehr häufig achten die Gläubigen, die die Kommunion empfangen, nicht darauf, ob sie im Stand der Todsünde sind (...) Bei den Totenmessen oder bei Hochzeiten und anderen Meßfeiern gehen viele Teilnehmer zur Kommunion, weil die (irrige) Meinung verbreitet ist, daß die Messe ohne Kommunionempfang nicht gültig sei." Und da - müssen wir sagen - erkennt das unter dem Pontifikat Benedikt XVI. fertiggestellte Arbeitspapier für das Jahr der Eucharistie ein echtes Defizit: denn so sehr es menschlich verständlich ist, daß bei solchen existentiell tief bewegenden Anlässen, insbesondere, wenn ein geliebter Mensch verstorben ist, automatisch der Gedanke da ist, die Heilige Kommunion quasi für ihn empfangen zu müssen, so sehr müssen wir aber daran erinnern, daß dies leider nur dann möglich sein kann, wenn (dem) eine gute heilige Beichte vorangegangen ist, denn möglicherweise hat ja der eine oder die andere auch schon vergessen, daß wenigstens einmal im Jahr die Sünden zu beichten sind. Und so war es gut und ganz der Würde des Allerheiligsten Sakramentes des Altares entsprechend, daß diesbezüglich bei der heiligen Papstmesse in Köln vor der Kommunionerteilung ein Hinweis für alle Teilnehmer erging. Nur wer als Katholik vollständig der Kirche angehört und sich bemüht, alles zu glauben, was die Kirche von Gott her als zu glauben vorlegt (hier sind also auch jene Getauften angesprochen, die aus echten Glaubensgründen "ausgetreten" sind, wie man im Volksmund sagt), und guten Gewissens empfangen kann dann den hochheiligen Leib des Herrn, wer im Stand der Gnade ist, d. h. keine bedeutende Sünde im Bereich der Zehn Gebote aufzuweisen hat. Erst eine solche würdige Heilige Kommunion hilft wirklich der Seele des oder der lieben Verstorbenen oder dem Brautpaar. Auch die eine Stunde Mindestzeit des eucharistischen Fastens sollten wir nicht vergessen: wer nicht krank ist, soll sich wenigstens eine Stunde vor dem Empfang der Kommunion von fester Speise oder nahrhaften Getränken enthalten. Denn die Kommunion ist nicht einfach irgendeine Speise, sondern es ist der Herr Jesus Christus selbst. Johannes Paul II. stellte am Gründonnerstag 2003 also völlig zu recht die Gewissensfrage: ist der entzückte Blick Mariens im Moment, als sie das Antlitz des neugeborenen Christus betrachtet und Ihn in ihre Arme drückt, etwa nicht das unerreichbare Modell der Liebe, von der wir uns jedes Mal inspirieren lassen müssen, wenn wir die Eucharistie in der heiligen Kommunion empfangen? Vergessen wir nicht: die heilige Sonntagspflicht, an die uns und in Köln alle Jugendlichen Papst Benedikt XVI. in so milder und klarer Weise erinnert hat, besteht primär darin, am Opfer der Heiligen Messe, an der Heiligen Wandlung, mit intensivem Herzensgebet teilzunehmen. Die Messe ist schon dadurch gültig und hängt nie davon ab, ob abgesehen vom Priester noch jemand da ist und kommuniziert. Wer genau weiß, daß er nicht vorbereitet ist, tut gut daran, es nur geistlich zu tun, sein inneres Leben in einer guten Beichte bald neu zu ordnen und die Heilige Kommunion ein anderes Mal real nachzuholen. Daß demnach der schönste und beste Begriff für die Heilige Messe bzw. für die Heiligste Eucharistie "Heiliges Meßopfer" ist, das werden wir bei der nächsten Predigt sehen, da sich - um die Worte Johannes Pauls II. zu gebrauchen - wiederum Maria durch ihr ganzes Leben an der Seite Christi, und nicht nur auf Golgotha, diesen wahren Opfercharakter der Eucharistie zu eigen gemacht hat. Und am Sonntag, dem 18. September 2005, wird unsere eucharistische und gleichzeitig marianische Predigtreihe zum feierlichen Frauendreißigerschluß um 09.30 Uhr im Rahmen eines feierlichen Pontifikalamtes zum Gedächtnis der Schmerzen Mariens der hochwürdigste Bischof von St. Pölten, Dr. Dr. Klaus Küng, in unserer Wallfahrtskirche St. Marien Buchenhüll, D-85072 Eichstätt, beschließen. Die Bergsängerinnen von Lenting, Biberg und Oberemmendorf werden marianische Lieder darbieten. Ich darf dazu nochmals alle Pfarrkinder und Pilger herzlich einladen, ebenso zur feierlichen Nachmittagsandacht um 14.00 Uhr bei unserer schönen Lourdesgrotte. Gelobt sei Jesus Christus! In Ewigkeit. AMEN. So wünsche ich allen Pilgern eine gute Wallfahrt nach Buchenhüll! Euer Padre Alex - Vizeoffizial Mag. Mag. Dr. Alexander Pytlik (Eichstätt) / http://www.internetpfarre.de |
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