Dienstag, 29. November 2005
APPROBIERTE DEUTSCHE ÜBERSETZUNG DER ... Geschrieben von Padre Alex / Dr. Alexander Pytlik
in Katholische Lehre, Kirchenrecht, News Kommentare, Skandal St. Pölten um
23:51
Kommentare (0) Trackbacks (8) APPROBIERTE DEUTSCHE ÜBERSETZUNG DER INSTRUKTION ÜBER DIE NICHTZULASSUNG HOMOSEXUELLER ZUR WEIHE: POSITION DER KIRCHE ZUR HOMOSEXUALITÄT
Von Radio Vatikan ( www.radiovatikan.de ) übernehme ich die nunmehr vom Heiligen Stuhl approbierte und somit vorliegende authentische deutsche Übersetzung der am 4. November 2005 unterzeichneten Römischen Instruktion über die Kriterien zur Berufungsklärung von Personen mit homosexuellen Tendenzen im Hinblick auf ihre Zulassung für das Priesterseminar und zu den Heiligen Weihen.
Bereits vor einer Woche hatte ich eine spontane wissenschaftliche Arbeitsübersetzung geschaffen, die von mindestens einem empfehlenswerten Nachrichtendienst übernommen wurde und welche sich im Vergleich mit der nunmehr offiziell approbierten deutschen Übersetzung als korrekt erwies. Zusätzliche Hervorhebungen erfolgen meinerseits nur vor und in dem Absatz mit den "drei Jahren", damit klar wird, daß sich die viel diskutierten drei Jahre nur auf "Tendenzen" vorübergehender Art beziehen. Außerdem habe ich in den Anmerkungen der Instruktion alle Zitate hervorgehoben, damit sie leichter erkennbar sind und gleichzeitig auch der vom Dokument besonders betonte Aspekt der bräutlichen Liebe stärker hervortritt. (Hier ist auch schon mein Kommentar zur Instruktion.) KONGREGATION FÜR DAS KATHOLISCHE BILDUNGSWESEN INSTRUKTION ÜBER DIE KRITERIEN ZUR BERUFUNGSKLÄRUNG VON PERSONEN MIT HOMOSEXUELLEN TENDENZEN IM HINBLICK AUF IHRE ZULASSUNG FÜR DAS PRIESTERSEMINAR UND ZU DEN HEILIGEN WEIHEN ROM 2005 EINLEITUNG In Kontinuität mit der Lehre des II. Vatikanischen Konzils und insbesondere mit dem Dekret über die Priesterausbildung Optatam totius (1) hat die Kongregation für das Katholische Bildungswesen verschiedene Dokumente veröffentlicht, um eine angemessene und umfassende Ausbildung der künftigen Priester zu fördern. Zu ihren verschiedenen Aspekten wurden Orientierungshilfen und genaue Normen vorgelegt. (2) Inzwischen hat auch die Bischofssynode des Jahres 1990 über die Priesterausbildung unter den gegenwärtigen Bedingungen nachgedacht, um die Lehre des Konzils zu diesem Thema zu vervollständigen und für die Welt von heute deutlicher und wirksamer zu machen. Im Anschluß an diese Synode hat Johannes Paul II. das Nachsynodale Apostolische Schreiben Pastores dabo vobis (3) veröffentlicht. Im Licht dieser reichhaltigen Lehre beabsichtigt die vorliegende Instruktion nicht, alle Fragen im affektiven und sexuellen Bereich zu behandeln, die eine aufmerksame Klärung während der gesamten Ausbildungszeit erfordern. Sie enthält Normen zu einer besonderen Frage, die durch die gegenwärtige Situation dringlicher geworden ist. Es geht darum, ob Kandidaten, die tiefsitzende homosexuelle Tendenzen haben, für das Priesterseminar und zu den heiligen Weihen zugelassen werden sollen oder nicht. 1. Affektive Reife und geistliche Vaterschaft Gemäß der beständigen Überlieferung der Kirche empfängt die heilige Weihe gültig nur ein getaufter Mann. (4) Im Sakrament der Weihe wird der Kandidat durch den Heiligen Geist in neuer und spezifischer Weise Jesus Christus gleichgestaltet: in der Tat verkörpert der Priester sakramental Christus, das Haupt, den Hirten und den Bräutigam der Kirche. (5) Aufgrund dieser Gleichgestaltung mit Christus muß das ganze Leben des geweihten Dieners von der Hingabe seiner ganzen Person an die Kirche und von einer authentischen Hirtenliebe durchdrungen sein. (6) Der Kandidat für das Weiheamt muß deshalb zur affektiven Reife gelangen. Eine solche Reife wird ihn befähigen, eine korrekte Beziehung zu Männern und zu Frauen zu pflegen, und in ihm einen wahren Sinn für die geistliche Vaterschaft gegenüber der kirchlichen Gemeinschaft, die ihm anvertraut wird, entwickeln. (7) 2. Homosexualität und Weiheamt Vom II. Vatikanischen Konzil bis heute haben verschiedene lehramtliche Dokumente - insbesondere der Katechismus der Katholischen Kirche - die kirchliche Lehre über Homosexualität bekräftigt. Der Katechismus unterscheidet zwischen homosexuellen Handlungen und homosexuellen Tendenzen. Bezüglich der homosexuellen Handlungen lehrt er, daß sie in der Heiligen Schrift als schwere Sünden bezeichnet werden. Die Überlieferung hat sie stets als in sich unsittlich und als Verstoß gegen das natürliche Gesetz betrachtet. Sie können daher in keinem Fall gebilligt werden. Die tiefsitzenden homosexuellen Tendenzen, die bei einer gewissen Anzahl von Männern und Frauen vorkommen, sind ebenfalls objektiv ungeordnet und stellen oft auch für die betroffenen Personen selbst eine Prüfung dar. Diesen Personen ist mit Achtung und Takt zu begegnen; man hüte sich, sie in irgendeiner Weise ungerecht zurückzusetzen. Sie sind berufen, den Willen Gottes in ihrem Leben zu erfüllen und die Schwierigkeiten, die ihnen erwachsen können, mit dem Kreuzesopfer des Herrn zu vereinen. (8) Im Licht dieser Lehre hält es dieses Dikasterium im Einverständnis mit der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung für notwendig, mit aller Klarheit festzustellen, daß die Kirche - bei aller Achtung der betroffenen Personen (9) - jene nicht für das Priesterseminar und zu den heiligen Weihen zulassen kann, die Homosexualität praktizieren, tiefsitzende homosexuelle Tendenzen haben oder eine so genannte homosexuelle Kultur unterstützen. (10) Die genannten Personen befinden sich nämlich in einer Situation, die in schwerwiegender Weise daran hindert, korrekte Beziehungen zu Männern und Frauen aufzubauen. Die negativen Folgen, die aus der Weihe von Personen mit tiefsitzenden homosexuellen Tendenzen erwachsen können, sind nicht zu übersehen. Falls es sich jedoch um homosexuelle Tendenzen handelt, die bloß Ausdruck eines vorübergehenden Problems, wie etwa eine noch nicht abgeschlossene Adoleszenz sind, so müssen sie wenigstens drei Jahre vor der Diakonenweihe eindeutig überwunden sein. 3. Die Feststellung der Eignung der Kandidaten durch die Kirche Jede Priesterberufung enthält zwei voneinander nicht trennbare Aspekte: die ungeschuldete Gabe Gottes und die verantwortliche Freiheit des Menschen. Die Berufung ist ein Geschenk der göttlichen Gnade, das durch die Kirche, in der Kirche und zum Dienst an der Kirche empfangen wird. Der Mensch schenkt sich Gott freiwillig, indem er in Liebe auf seinen Ruf antwortet. (11) Der bloße Wunsch, Priester zu werden, reicht nicht aus, und es besteht kein Recht darauf, die heilige Weihe zu empfangen. In ihrer Verantwortung, die notwendigen Voraussetzungen für den Empfang der von Christus eingesetzten Sakramente zu bestimmen, steht es der Kirche zu, die Eignung dessen festzustellen, der in das Priesterseminar eintreten will (12), ihn während der Jahre der Ausbildung zu begleiten und ihn zu den heiligen Weihen zu rufen, wenn erwiesen ist, daß er über die erforderlichen Eigenschaften verfügt. (13) Die Ausbildung des künftigen Priesters muß in der wesentlichen gegenseitigen Ergänzung der vier Ausbildungsdimensionen erfolgen: der menschlichen, der geistlichen, der wissenschaftlichen und der pastoralen. (14) In diesem Zusammenhang gilt es, die besondere Bedeutung der menschlichen Ausbildung zu unterstreichen, die das unverzichtbare Fundament der ganzen Ausbildung darstellt. (15) Um einen Kandidaten zur Diakonenweihe zuzulassen, muß die Kirche unter anderem feststellen, daß die affektive Reife des Kandidaten für das Priestertum erlangt wurde. (16) Der Ruf zu den Weihen liegt in der persönlichen Verantwortung des Bischofs (17) oder des höheren Oberen. Unter Berücksichtigung des Gutachtens jener, denen sie die Verantwortung für die Ausbildung anvertraut haben, müssen der Bischof oder der höhere Obere vor der Zulassung eines Kandidaten zur Weihe zu einem moralisch sicheren Urteil über seine Eignung gelangen. Im Fall eines ernsten Zweifels daran dürfen sie ihn nicht zur Weihe zulassen. (18) Die Prüfung der Berufung und der Reife des Kandidaten ist auch eine gewichtige Aufgabe des Rektors und der anderen Seminarerzieher. Vor jeder Weihe muß der Rektor sein Urteil über die von der Kirche verlangten Voraussetzungen des Kandidaten abgeben. (19) Bei der Prüfung der Eignung für die Weihe fällt dem Spiritual eine wichtige Aufgabe zu. Wenngleich er an die Verschwiegenheit gebunden ist, vertritt er doch die Kirche im Forum internum. Im Rahmen der Gespräche mit dem Kandidaten muß der Spiritual vornehmlich an die kirchlichen Anforderungen bezüglich der priesterlichen Keuschheit und der für den Priester erforderlichen affektiven Reife erinnern. Auch muß er ihm unterscheiden helfen, ob er die nötigen Voraussetzungen hat. (20) Er hat die Pflicht, alle Eigenschaften der Persönlichkeit zu bewerten und sich zu vergewissern, daß der Kandidat keine Schwierigkeiten im sexuellen Bereich hat, die mit dem Priestertum unvereinbar sind. Wenn ein Kandidat Homosexualität praktiziert oder tiefsitzende homosexuelle Tendenzen hat, sind der Spiritual wie auch der Beichtvater im Gewissen verpflichtet, ihm abzuraten, weiter den Weg zur Weihe zu beschreiten. Selbstverständlich gilt, daß der Kandidat selbst der erste Verantwortliche für seine eigene Ausbildung ist. (21) Er muß sich vertrauensvoll dem Urteil der Kirche, des Bischofs, der zu den Weihen ruft, des Seminarrektors, des Spirituals und der anderen Seminarerzieher überlassen, denen der Bischof oder der höhere Obere die Aufgabe der Ausbildung der künftigen Priester anvertraut hat. Es wäre in schwerwiegendem Maß unehrlich, wenn ein Kandidat die eigene Homosexualität verbergen würde, um - trotz allem - zur Weihe zu gelangen. Eine derart unaufrichtige Haltung entspricht nicht dem Geist der Wahrheit, der Zuverlässigkeit und der Verfügbarkeit, der die Persönlichkeit jener auszeichnen muß, die sich berufen fühlen, Christus und seiner Kirche im priesterlichen Amt zu dienen. SCHLUSS Diese Kongregation bekräftigt die Notwendigkeit, daß die Bischöfe, die höheren Oberen und alle zuständigen Verantwortlichen eine aufmerksame Prüfung bezüglich der Eignung der Weihekandidaten von der Aufnahme in das Priesterseminar bis zur Weihe durchführen. Diese Prüfung muß im Licht eines Priesterbildes erfolgen, das der kirchlichen Lehre entspricht. Die Bischöfe, die Bischofskonferenzen und die höheren Oberen haben darüber zu wachen, daß die Bestimmungen dieser Instruktion treu befolgt werden, zum Wohl der Kandidaten selbst und um der Kirche stets geeignete Priester und wahre Hirten nach dem Herzen des Herrn zu gewährleisten. Papst Benedikt XVI. hat die vorliegende Instruktion am 31. August 2005 approbiert und ihre Veröffentlichung angeordnet. Rom, am 4. November 2005, dem Gedenktag des hl. Karl Borromäus, des Patrones der Seminare. ZENON Card. GROCHOLEWSKI, Präfekt J. MICHAEL MILLER, C.S.B., Titularerzbischof von Vertara, Sekretär ANMERKUNGEN 1. II. VATIKANISCHES KONZIL, Dekret über die Priesterausbildung Optatam totius (28. Oktober 1965): AAS 58 (1966), 713-727. 2. Vgl. KONGREGATION FÜR DAS KATHOLISCHE BILDUNGSWESEN, Ratio fundamentalis institutionis sacerdotalis (6. Januar 1970; Neuauflage, 19. März 1985); Das Philosophiestudium in den Seminaren (20. Januar 1972); Leitgedanken für die Erziehung zum priesterlichen Zölibat (11. April 1974); Das Kirchenrecht in der Priesterausbildung (2. April 1975); Die theologische Ausbildung der künftigen Priester (22. Februar 1976); Epistula circularis de formatione vocationum adultarum (14. Juli 1976); Instruktion über die liturgische Ausbildung der Priesteramtskandidaten (3. Juni 1979); Rundschreiben: Aktuelle Hinweise für die Einführung der Priesteramtskandidaten in das geistliche Leben (6. Januar 1980); Orientierung zur Erziehung in der menschlichen Liebe. Hinweise zur geschlechtlichen Erziehung (1. November 1983); La Pastorale della mobilità umana nella formazione dei futuri sacerdoti (25. Januar 1986); Leitlinien für die Ausbildung der künftigen Priester in den Medien der sozialen Kommunikation (19. März 1986); Lettera circolare riguardante gli studi sulle Chiese Orientali (6. Januar 1987); Maria in der intellektuellen und geistlichen Ausbildung (25. März 1988); Leitlinien für das Studium und den Unterricht der Soziallehre der Kirche in der Priesterausbildung (30. Dezember 1988); Instruktion über das Studium der Kirchenväter in der Priesterausbildung (10. November 1989); Richtlinien für die Vorbereitung der Seminarerzieher (4. November 1993); Richtlinien für die Ausbildung der Priesteramtskandidaten im Hinblick auf die Probleme von Ehe und Familie (19. März 1995); Instruktion an die Bischofskonferenzen über die Aufnahme ins Seminar von Kandidaten, die aus anderen Seminaren oder von Ordensfamilien kommen (9. Oktober 1986 und 8. März 1996); Der propädeutische Abschnitt (10. Mai 1998); Lettere circolari circa le norme canoniche relative alle irregolarità e agli impedimenti sia ad Ordines recipiendos, sia ad Ordines exercendos (27. Juli 1992 und 2. Februar 1999). 3. JOHANNES PAUL II., Nachsynodales Apostolisches Schreiben Pastores dabo vobis (25. März 1992): AAS 84 (1992), 657-864. 4. Vgl. C.I.C., can. 1024 und C.C.E.O., can. 754; JOHANNES PAUL II., Apostolisches Schreiben Ordinatio sacerdotalis über die nur Männern vorbehaltene Priesterweihe (22. Mai 1994): AAS 86 (1994), 545-548. 5. Vgl. II. VATIKANISCHES KONZIL, Dekret über Dienst und Leben der Priester Presbyterorum ordinis (7. Dezember 1965), Nr. 2: AAS 58 (1966), 991-993; Pastores dabo vobis, Nr. 16: AAS 84 (1992), 681-682. In Bezug auf die Gleichgestaltung mit Christus, dem Bräutigam der Kirche, hält Pastores dabo vobis fest: «Der Priester ist berufen, lebendiges Abbild Jesu Christi, des Bräutigams der Kirche zu sein [...]. Er ist also dazu berufen, in seinem geistlichen Leben die Liebe des Bräutigams Christus zu seiner Braut, der Kirche, wiederzubeleben. Sein Leben soll auch von diesem Wesensmerkmal erleuchtet und angeleitet werden, das von ihm verlangt, Zeuge der Liebe Christi als des Bräutigams seiner Kirche [...] zu sein» (Nr. 22): AAS 84 (1992), 691. 6. Vgl. Presbyterorum ordinis, Nr. 14: AAS 58 (1966), 1013-1014; Pastores dabo vobis, Nr. 23: AAS 84 (1992), 691-694. 7. Vgl. KONGREGATION FÜR DEN KLERUS, Direktorium Dives Ecclesiae für Dienst und Leben der Priester (31. März 1994), Nr. 58. 8. Vgl. Katechismus der Katholischen Kirche (Editio typica, 1997), nn. 2357-2358. Vgl. auch die verschiedenen einschlägigen Dokumente der KONGREGATION FÜR DIE GLAUBENSLEHRE: Erklärung zu einigen Fragen der Sexualethik Persona humana (29. Dezember 1975); Schreiben an die Bischöfe der katholischen Kirche über die Seelsorge für homosexuelle Personen Homosexualitatis problema (1. Oktober 1986); Einige Erwägungen bezüglich der Antwort auf Gesetzesvorschläge über die Nicht-Diskriminierung homosexueller Personen (23. Juli 1992); Erwägungen zu den Entwürfen einer rechtlichen Anerkennung der Lebensgemeinschaften zwischen homosexuellen Personen (3. Juni 2003). Bezüglich der homosexuellen Neigung stellt das Schreiben Homosexualitatis problema fest: «Die spezifische Neigung der homosexuellen Person ist zwar in sich nicht sündhaft, begründet aber eine mehr oder weniger starke Tendenz, die auf ein sittlich betrachtet schlechtes Verhalten ausgerichtet ist. Aus diesem Grunde muß die Neigung selbst als objektiv ungeordnet angesehen werden.» (Nr. 3). 9. Vgl. Katechismus der Katholischen Kirche (Editio typica, 1997), Nr. 2358; vgl. auch C.I.C., can. 208 und C.C.E.O., can. 11. 10. Vgl. KONGREGATION FÜR DAS KATHOLISCHE BILDUNGSWESEN, A memorandum to Bishops seeking advice in matters concerning homosexuality and candidates for admission to seminary (9. Juli 1985); KONGREGATION FÜR DEN GOTTESDIENST UND DIE SAKRAMENTENORDNUNG, Schreiben vom 16. Mai 2002: Notitiae 38 (2002), 586. 11. Vgl. Pastores dabo vobis, Nr. 35-36: AAS 84 (1992), 714-718. 12. Vgl. C.I.C., can. 241, § 1: «In das Priesterseminar dürfen vom Diözesanbischof nur solche zugelassen werden, die aufgrund ihrer menschlichen, sittlichen, geistlichen und intellektuellen Anlagen, ihrer physischen und psychischen Gesundheit und auch ihrer rechten Absicht fähig erscheinen, sich dauernd geistlichen Ämtern zu widmen.» Vgl. auch C.C.E.O., can. 342, § 1. 13. Vgl. Optatam totius, Nr. 6: AAS 58 (1966), 717. Vgl. auch C.I.C., can. 1029: «Weihen sind nur jenen zu erteilen, die nach dem klugen Urteil des eigenen Bischofs bzw. des zuständigen höheren Oberen bei umfassender Würdigung einen ungeschmälerten Glauben haben, von der rechten Absicht geleitet sind, über die erforderlichen Kenntnisse verfügen, sich guter Wertschätzung erfreuen, über einen untadeligen Lebenswandel und erwiesene Charakterstärke sowie über andere der zu empfangenden Weihe entsprechende physische und psychische Eigenschaften verfügen.» Vgl. auch C.C.E.O., can. 758. Jene nicht zu den Weihen zuzulassen, die die erforderlichen Voraussetzungen dafür nicht haben, ist keine ungerechte Diskriminierung. Vgl. KONGREGATION FÜR DIE GLAUBENSLEHRE, Einige Erwägungen bezüglich der Antwort auf Gesetzesvorschläge über die Nicht-Diskriminierung homosexueller Personen. 14. Vgl. Pastores dabo vobis, Nr. 43-59: AAS 84 (1992), 731-762. 15. Vgl. ebd., Nr. 43: «Der Priester, der dazu berufen ist, 'lebendiges Abbild' Jesu Christi, des Hauptes und Hirten der Kirche, zu sein, muß versuchen, im Maße des Möglichen in sich jene menschliche Vollkommenheit widerzuspiegeln, die im menschgewordenen Sohn Gottes aufleuchtet und mit einzigartiger Wirksamkeit in seinem Verhalten gegenüber den anderen [...] durchscheint.»: AAS 84 (1992), 732. 16. Vgl. ebd., Nr. 44 und 50: AAS 84 (1992), 733-736 und 746-748. Vgl. auch: KONGREGATION FÜR DEN GOTTESDIENST UND DIE SAKRAMENTENORDNUNG, Rundschreiben Entre las más delicadas a los Exc.mos y Rev.mos Señores Obispos diocesanos y demás Ordinarios canónicamente facultados para llamar a las Sagradas Ordenes, sobre Los escrutinios acerca de la idoneidad de los candidatos (10. November 1997): Notitiae 33 (1997), 495-506, besonders Anhang V. 17. Vgl. KONGREGATION FÜR DIE BISCHÖFE, Direktorium für den Hirtendienst der Bischöfe Apostolorum Successores (22. Februar 2004), Nr. 88. 18. Vgl. C.I.C., can. 1052, § 3: «Wenn [...] der Bischof aus bestimmten Gründen an der Eignung des Kandidaten für den Empfang der Weihen zweifelt, darf er ihm die Weihe nicht erteilen». Vgl. auch C.C.E.O., can. 770. 19. Vgl. C.I.C., can. 1051: «Für das Skrutinium über die erforderlichen Eigenschaften eines Weihebewerbers [...] muß es ein Zeugnis des Rektors des Seminars bzw. der Ausbildungsstätte vorliegen über die für den Weiheempfang erforderlichen Eigenschaften, näherhin über die Rechtgläubigkeit des Kandidaten, seine echte Frömmigkeit, seinen guten Lebenswandel, seine Eignung für die Ausübung des Dienstes und ebenso, aufgrund einer gehörigen Untersuchung, über seinen physischen und psychischen Gesundheitszustand». 20. Vgl. Pastores dabo vobis, Nr. 50 und 66: AAS 84 (1992), 746-748, 772-774. Vgl. auch die Ratio fundamentalis institutionis sacerdotalis, n. 48. 21. Vgl. Pastores dabo vobis, Nr. 69: AAS 84 (1992), 778. [ENDE DES DOKUMENTS.] Ein aktueller Kommentar aus meiner Feder zur authentischen Instruktion findet sich im vorhergegangenen Eintrag des Blogbuches! Euer Padre Alex - Vizeoffizial Mag. Mag. Dr. Alexander Pytlik www.padre.at Mittwoch, 23. November 2005
INSTRUKTION DES VATIKAN ÜBER DIE ... Geschrieben von Padre Alex / Dr. Alexander Pytlik
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13:31
Kommentare (0) Trackbacks (0) INSTRUKTION DES VATIKAN ÜBER DIE NICHTZULASSUNG HOMOSEXUELLER ZU DEN HEILIGEN WEIHEN: EXKLUSIVE DEUTSCHE ÜBERSETZUNG
Einer italienischen Nachrichtenagentur war es gelungen, bereits vor der am 29. November 2004 geplanten offiziellen Veröffentlichung der Römischen Instruktion über die Beurteilungskriterien für eine Berufung zum geistlichen Amtsträger bei Personen mit homosexuellen Tendenzen und für deren Zulassung ins Priesterseminar und zu den heiligen Weihen einen Endtext zu erhalten und zu veröffentlichen, in dem allerdings der Name des unterzeichneten Kardinalpräfekten noch nicht richtig geschrieben worden war. Im folgenden findet sich eine spontane wissenschaftliche Arbeitsübersetzung aus meiner Feder, die von mindestens einem empfehlenswerten Nachrichtendienst übernommen wurde und welche sich im Vergleich mit der offiziell approbierten deutschen Übersetzung als korrekt erweist. Zusätzliche Hervorhebungen erfolgten meinerseits nur vor und in dem Absatz mit den "drei Jahren", damit klar wird, daß sich die viel diskutierten drei Jahre nur auf "Tendenzen" vorübergehender Art beziehen. Außerdem habe ich in den Anmerkungen der Instruktion alle Zitate hervorgehoben, damit sie leichter erkennbar sind und gleichzeitig auch der vom Dokument besonders betonte Aspekt der bräutlichen Liebe stärker hervortritt. (Hier auch schon mein Kommentar zur Instruktion.)
KONGREGATION FÜR DAS KATHOLISCHE BILDUNGSWESEN INSTRUKTION ÜBER DIE BEURTEILUNGSKRITERIEN FÜR EINE BERUFUNG ZUM GEISTLICHEN BEI PERSONEN MIT HOMOSEXUELLEN TENDENZEN UND FÜR DEREN ZULASSUNG INS PRIESTERSEMINAR UND ZU DEN HEILIGEN WEIHEN ROM 2005 EINLEITUNG In Kontinuität mit dem Lehrgut des II. Vatikanischen Konzils und im besonderen mit dem Dekret Optatam totius (1) über die Ausbildung der Priester hat die Kongregation für das Katholische Bildungswesen diverse Dokumente herausgegeben, um eine angemessene und unverkürzte Ausbildung der zukünftigen Priester zu fördern, wobei Orientierungen und klare Vorschriften über verschiedene Aspekte dieser Ausbildung gegeben wurden. (2) In der Zwischenzeit hat auch die Bischofssynode des Jahres 1990 über die Priesterausbildung im aktuellen Kontext nachgedacht, mit der Absicht, die konziliare Lehre über diese Frage auszufalten und sie in der heutigen Welt verständlicher und klarer umrissen darzustellen. In Folge dieser Synode veröffentlichte Johannes Paul II. das nachsynodale Apostolische Schreiben Pastores dabo vobis. (3) Im Lichte dieser reichhaltigen Unterweisung beabsichtigt die vorliegende Instruktion nicht, sich bei allen Fragen affektiver oder sexueller Natur aufzuhalten, die eine aufmerksame Bewertung während der gesamten Zeit der Priesterausbildung erfordern. Diese Instruktion enthält Normen für eine besondere Fragestellung, die sich von der aktuellen Situation her am dringlichsten ergibt, und das ist jene einer Zulassung oder Nichtzulassung der Kandidaten zu den heiligen Weihen, welche tiefsitzende homosexuelle Tendenzen aufweisen. 1. Affektive Reife und geistliche Vaterschaft Gemäß der beständigen Tradition der Kirche empfängt ausschließlich der Getaufte männlichen Geschlechts die heilige Weihe gültig. (4) Durch das Sakrament der Weihe konfiguriert der Heilige Geist den Kandidaten für einen neuen und speziellen Titel, für Jesus Christus: tatsächlich repräsentiert der Priester auf sakramentale Weise Christus, Haupt, Hirte und Bräutigam der Kirche. (5) Aufgrund dieser Umgestaltung für Christus muß das ganze Leben des geweihten Dieners beseelt sein vom Geschenk seiner ganzen Person an die Kirche und von einer authentischen seelsorglichen Liebe. (6) Der Kandidat für das Weiheamt muß daher die affektive Reife erlangen. Diese Reife macht ihn fähig, mit Männern und Frauen in korrekter Beziehung zu stehen, sodaß sich in ihm ein wahres Empfinden der geistlichen Vaterschaft gegenüber der kirchlichen Gemeinschaft entwickeln kann, die ihm anvertraut werden wird. (7) 2. Homosexualität und Weiheamt Vom II. Vatikanischen Konzil bis heute haben verschiedene Äußerungen des Lehramtes - und insbesondere der Katechismus der Katholischen Kirche - die Lehre der Kirche über Homosexualität bestätigt. Der Katechismus unterscheidet zwischen homosexuellen Akten und homosexuellen Tendenzen. Was die Akte betrifft, lehrt der Katechismus, daß sie in der Heiligen Schrift als schwere Sünden dargestellt werden. Die Überlieferung hat sie beständig als in sich unmoralisch und im Gegensatz zum Naturgesetz angesehen. Solche Akte können daher in keinem Fall Zustimmung finden. Was die tiefsitzenden homosexuellen Tendenzen betrifft, die sich in einer bestimmten Anzahl von Männern und Frauen finden, so sind auch diese objektiv ungeordnet und stellen häufig - auch für die Personen selbst - eine Prüfung dar. Diesen Personen muß mit Respekt und Taktgefühl begegnet werden; auf sie bezogen ist jedes Zeichen ungerechter Diskriminierung zu vermeiden. Sie sind berufen, in ihrem Leben den Willen Gottes zu verwirklichen und die Schwierigkeiten, die auftreten können, mit dem Kreuzesopfer des Herrn zu vereinen. (8) Im Lichte dieser Lehre hält es dieses Dikasterium in Übereinstimmung mit der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung für notwendig, deutlich zu bekräftigen, daß die Kirche - auch wenn sie die betreffenden Personen zutiefst respektiert (9) - jene nicht für das Priesterseminar und für die heiligen Weihen zulassen kann, die Homosexualität praktizieren, tiefsitzende homosexuelle Tendenzen aufweisen oder die sogenannte Gay-Kultur unterstützen. (10) Die oben genannten Personen befinden sich tatsächlich in einer Situation, die sie schwerwiegend an der korrekten Beziehungsaufnahme zu Männern und Frauen behindert. Es dürfen in keiner Weise die negativen Konsequenzen übersehen werden, die aus der Weihe von Personen mit tiefsitzenden homosexuellen Tendenzen entstehen können. Falls es sich jedoch stattdessen um homosexuelle Tendenzen handeln sollte, die nur Ausdruck eines Übergangsproblemes wären - wie zum Beispiel im Falle eines noch nicht abgeschlossenen Erwachsenwerdens - müssen diese in jedem Falle mindestens drei Jahre vor der Diakonatsweihe ganz klar überwunden sein. 3. Die Beurteilung der Eignung der Kandidaten von Seiten der Kirche Zwei untrennbare Aspekte gibt es bei jeder Priesterberufung: das freie Geschenk Gottes und die verantwortete Freiheit des Menschen. Die Berufung ist ein Geschenk der Göttlichen Gnade, was einem mittels der Kirche, in der Kirche und durch den Dienst der Kirche zukommt. In der Antwort auf den Ruf Gottes schenkt sich der Mensch Ihm in Freiheit und in Liebe hin. (11) Der einfache Wunsch, Priester zu werden, ist nicht ausreichend, und es gibt kein Recht auf den Empfang der heiligen Weihe. Es ist Aufgabe der Kirche - in ihrer Verantwortung, die notwendigen Eigenschaften für den Empfang der von Christus eingesetzten Sakramente zu definieren - über die Eignung dessen zu entscheiden, der wünscht, ins Priesterseminar einzutreten (12); ihn während der Ausbildungszeit zu begleiten und ihn zu den heiligen Weihen zu rufen, wenn geurteilt wird, daß er die geforderten Qualitäten besitzt. (13) Die Ausbildung des zukünftigen Priesters muß in einer essentiellen und sich ergänzenden Verschränkung vier Dimensionen aufweisen: die menschliche, die geistlich-spirituelle, die intellektuelle und die pastorale. (14) In diesem Kontext ist es nötig, die besondere Wichtigkeit der menschlichen Komponente in der Ausbildung herauszustellen, die das notwendige Fundament der gesamten Priesterausbildung ist. (15) Um einen Kandidaten zur Diakonatsweihe zuzulassen, muß die Kirche unter anderem prüfen, ob die affektive Reife des Priesteramtskandidaten erreicht ist. (16) Die Berufung zu den Weihen ist die persönliche Verantwortung des Bischofs (17) oder des höheren Oberen (eines Institutes geweihten Lebens). In Berücksichtigung der Meinung jener, denen die Verantwortung für die Priesterausbildung übertragen wurde, muß der Bischof oder der höhere Obere mit moralischer Gewißheit zu einem Urteil über die Eigenschaften eines Kandidaten gelangen, bevor er zur Weihe zugelassen wird. Im Falle eines diesbezüglich ernsthaften Zweifels darf der Bischof oder höhere Obere ihn nicht zur Weihe zulassen. (18) Die Bewertung der Berufung und der Reife des Kandidaten ist auch eine schwerwiegende Verpflichtung des Regens und der anderen Ausbildungsverantwortlichen des Priesterseminars. Vor jeder Weihe muß der Regens sein Urteil über die von der Kirche geforderten Qualitäten des Kandidaten abgeben. (19) Im Stadium der Beurteilung der Weiheeignung kommt dem Spiritual eine wichtige Aufgabe zu. Auch wenn er an das Geheimnis gebunden ist, repräsentiert er die Kirche im Forum internum. In den Gesprächen mit dem Kandidaten muß der Spiritual hauptsächlich an die Anforderungen der Kirche betreffend die priesterliche Keuschheit und die spezifische affektive Reife des Priesters erinnern und muß ihm auch bei der Frage helfen, ob er die notwendigen Eigenschaften hat. (20) Der Spiritual hat die Pflicht, alle Eigenschaften der Persönlichkeit zu bewerten und sich zu versichern, daß der Kandidat keine mit dem Priestertum unvereinbaren sexuellen Störungen aufweist. Wenn ein Kandidat die Homosexualität praktiziert oder tiefsitzende homosexuelle Tendenzen aufweist, haben sowohl sein geistlicher Begleiter als auch sein Beichtvater die Verpflichtung, ihn im Gewissen vom Weg in Richtung Weihe abzubringen. Es versteht sich von selbst, daß der Priesteramtskandidat selbst der Erstverantwortliche der eigenen Formung ist. (21) Er muß sich mit Vertrauen anheimstellen der Beurteilung durch die Kirche, durch den Bischof, der ihn zu den Weihen ruft, durch den Regens des Priesterseminars, durch den Spiritual und durch die anderen Seminarausbildner, denen der Bischof oder der höhere Obere die Ausbildung der zukünftigen Priester übertragen hat. Es wäre äußerst unehrlich, wenn ein Priesteramtskandidat die eigene Homosexualität verbergen würde, um trotz allem zur Weihe zu gelangen. Eine derart unauthentische Haltung entspricht nicht dem Geist der Wahrheit, aufrichtiger Loyalität und der Verfügbarkeit, der die Persönlichkeit dessen charakterisieren muß, der sich berufen sieht, Christus und Seiner Kirche im priesterlichen Amt zu dienen. ABSCHLUSS Diese Kongregation bekräftigt die Notwendigkeit, daß die Bischöfe, die höheren Oberen (der Institute geweihten Lebens) und alle betroffenen Verantwortlichen eine aufmerksame Bewertung der Eignung der Kandidaten für die heiligen Weihen vornehmen, und zwar begonnen von der Zulassung ins Priesterseminar bis zur Weihe. Diese Beurteilung muß im Lichte der Konzeption des Dienstpriestertums in Übereinstimmung mit der Lehre der Kirche vorgenommen werden. Die Bischöfe, die Bischofskonferenzen und die höheren Oberen sollen darüber wachen, daß die Vorschriften dieser Instruktion treu beachtet werden, zum Wohl der Priesteramtskandidaten selbst, und um der Kirche immer geeignete Priester zu garantieren, wahre Hirten nach dem Herzen Christi. Der Heilige Vater Benedikt XVI. hat per 31. August 2005 die vorliegende Instruktion approbiert und ihre Veröffentlichung angeordnet. Rom, am 4. November 2005, Gedenktag des heiligen Karl Borromäus, des Patrones der Priesterseminare. ZENON Card. GROCHOLEWSKI, Präfekt J. MICHAEL MILLER, C.S.B., Titularerzbischof von Vertara, Sekretär ANMERKUNGEN 1. II. VATIKANISCHES ÖKUMENISCHES KONZIL, Dekret über die Ausbildung der Priester Optatam totius (28. Oktober 1965): AAS 58 (1966), 713-727. 2. Vgl. KONGREGATION FÜR DAS KATHOLISCHE BILDUNGSWESEN, Ratio fundamentalis institutionis sacerdotalis (6. Januar 1970; neue Auflage, 19. März 1985); Der Philosophieunterricht in den Priesterseminaren (20. Januar 1972); Erziehungshinweise für die Formung zum priesterlichen Zölibat (11. April 1974); Unterricht des Kanonischen Rechts für die Priesteranwärter (2. April 1975); Die theologische Ausbildung der zukünftigen Priester (22. Februar 1976); Epistula circularis de formatione vocationum adultarum (14. Juli 1976); Instruktion über die liturgische Ausbildung in den Seminaren (3. Juni 1979); Rundschreiben über einige dringlichere Aspekte der geistlichen Formung in den Seminaren (6. Januar 1980); Orientierung zur Erziehung in der menschlichen Liebe - Hinweise zur geschlechtlichen Erziehung (1. November 1983); Die Seelsorge im Kontext menschlicher Mobilität in der Ausbildung der zukünftigen Priester (25. Januar 1986); Orientierung für die Ausbildung der zukünftigen Priester betreffend die sozialen Kommunikationsmittel (19. März 1986); Rundschreiben betreffend die Studien über die Ostkirchen (6. Januar 1987); Die Jungfrau Maria in der intellektuellen und geistlichen Formung (25. März 1988); Orientierungen für das Studium und die Lehre der kirchlichen Soziallehre in der Priesterausbildung (30. Dezember 1988); Instruktion über das Studium der Kirchenväter in der Priesterausbildung (10. November 1989); Direktiven zur Vorbereitung der Seminarerzieher (4. November 1993); Direktiven zur Ausbildung der Seminaristen betreffend die auf die Ehe und die Familie bezogenen Probleme (19. März 1995); Instruktion an die Bischofskonferenzen betreffend die Zulassung der aus anderen Seminaren oder religiösen Instituten kommenden Kandidaten ins Priesterseminar (9. Oktober 1986 und 8. März 1996); Die Zeit des Propädeutikums (10. Mai 1998); Rundschreiben betreffend die kanonischen Vorschriften zu den Irregularitäten und Hindernissen, sei es bezogen auf den Empfang der Weihen, sei es bezogen auf die Ausübung empfangener Weihen (27. Juli 1992 und 2. Februar 1999). 3. JOHANNES PAUL II., Nachsynodales Apostolisches Schreiben Pastores dabo vobis (25. März 1992): AAS 84 (1992), 657-864. 4. Vgl. C.I.C., can. 1024 und C.C.E.O., can. 754; JOHANNES PAUL II., Apostolisches Schreiben Ordinatio sacerdotalis über die nur Männern vorbehaltene Priesterweihe (22. Mai 1994): AAS 86 (1994), 545-548. 5. Vgl. II. VATIKANISCHES ÖKUMENISCHES KONZIL, Dekret über Dienst und Leben der Priester Presbyterorum ordinis (7. Dezember 1965), n. 2: AAS 58 (1966), 991-993; Pastores dabo vobis, n. 16: AAS 84 (1992), 681-682. Bezogen auf die Umgestaltung in Christus, Bräutigam der Kirche, bekräftigt Pastores dabo vobis: «Der Priester ist berufen, lebendiges Bild Jesu Christi, des Bräutigams der Kirche, zu sein [ ... ]. Er ist daher in seinem geistlichen Leben berufen, die Liebe Christi des Bräutigams in bezug auf die Kirche als Braut lebendig werden zu lassen. Sein Leben muß auch von diesem bräutlichen Zug erleuchtet und orientiert sein, der ihn anspornt, Zeuge der bräutlichen Liebe Christi zu sein» (n. 22): AAS 84 (1992), 691. 6. Vgl. Presbyterorum ordinis, n. 14: AAS 58 (1966), 1013-1014; Pastores dabo vobis, n. 23: AAS 84 (1992), 691-694. 7. Vgl. KONGREGATION FÜR DEN KLERUS, Direktorium Dives ecclesiae für Dienst und Leben der Priester (31. März 1994), n. 58. 8. Vgl. Katechismus der Katholischen Kirche (editio typica, 1997), nn. 2357-2358. Vgl. auch die diversen Dokumente der KONGREGATION FÜR DIE GLAUBENSLEHRE: Erklärung Persona humana zu einigen Fragen der Sexualethik (29. Dezember 1975); Schreiben homosexualitatis problema an alle Bischöfe der Katholischen Kirche über die Seelsorge für homosexuelle Personen (1. Oktober 1986); Einige Erwägungen bezüglich der Antwort auf Gesetzesvorschläge über die Nicht-Diskriminierung homosexueller Personen (23. Juli 1992); Erwägungen zu den Entwürfen einer rechtlichen Anerkennung der Lebensgemeinschaften zwischen homosexuellen Personen (3. Juni 2003). Bezogen auf die homosexuelle Neigung bekräftigt das Schreiben homosexualitatis problema: «Die spezifische Neigung der homosexuellen Person ist zwar in sich nicht sündhaft, begründet aber eine mehr oder weniger starke Tendenz, die auf ein sittlich betrachtet schlechtes Verhalten ausgerichtet ist. Aus diesem Grunde muß die Neigung selbst als objektiv ungeordnet angesehen werden.» (n. 3). 9. Vgl. Katechismus der Katholischen Kirche (editio typica, 1997), n. 2358; vgl. auch C.I.C., can. 208 und C.C.E.O., can. 11. 10. Vgl. KONGREGATION FÜR DAS KATHOLISCHE BILDUNGSWESEN, Memorandum für Bischöfe, die in Fragen der Zulassung von Kandidaten in Priesterseminare betreffend Homosexualität Rat suchen (A memorandum to Bishops seeking advice in matters concerning homosexuality and candidates for admission to seminary, 9. Juli 1985); KONGREGATION FÜR DEN GOTTESDIENST UND DIE SAKRAMENTENORDNUNG, Schreiben vom 16. Mai 2002: Notitiae 38 (2002), 586. 11. Vgl. Pastores dabo vobis, nn. 35-36: AAS 84 (1992), 714-718. 12. Vgl. C.I.C., can. 241, § 1: «In das Priesterseminar dürfen vom Diözesanbischof nur solche zugelassen werden, die aufgrund ihrer menschlichen, sittlichen, geistlichen und intellektuellen Anlagen, ihrer physischen und psychischen Gesundheit und auch ihrer rechten Absicht fähig erscheinen, sich dauernd geistlichen Ämtern zu widmen» und C.C.E.O., can. 342, § 1. 13. Vgl. Optatam totius, n. 6: AAS 58 (1966), 717. Vgl. auch C.I.C., can. 1029: «Weihen sind nur jenen zu erteilen, die nach dem klugen Urteil des eigenen Bischofs bzw. des zuständigen höheren Oberen bei umfassender Würdigung einen ungeschmälerten Glauben haben, von der rechten Absicht geleitet sind, über die erforderlichen Kenntnisse verfügen, sich guter Wertschätzung erfreuen, über einen untadeligen Lebenswandel und erwiesene Charakterstärke sowie über andere der zu empfangenden Weihe entsprechende physische und psychische Eigenschaften verfügen» und C.C.E.O., can. 758. Jemanden nicht zu den Weihen zu berufen, der die erforderlichen Qualitäten nicht hat, ist keine ungerechte Diskriminierung: vgl. KONGREGATION FÜR DIE GLAUBENSLEHRE, Einige Erwägungen bezüglich der Antwort auf Gesetzesvorschläge über die Nicht-Diskriminierung homosexueller Personen. 14. Vgl. Pastores dabo vobis, nn. 43-59: AAS 84 (1992), 731-762. 15. Vgl. a. a. O., n. 43: «Der Priester, dazu berufen, lebendiges Bild Jesu Christi, Haupt und Hirte der Kirche, zu sein, muß versuchen, in sich jene menschliche Vervollkommnung - so weit wie möglich - zu widerspiegeln, die im Sohn Gottes aufleuchtet und die mit einzigartiger Wirksamkeit in dessen Zugang zu den anderen transparent wird.»: AAS 84 (1992), 732. 16. Vgl. a. a. O., nn. 44 und 50: AAS 84 (1992), 733-736 und 746-748. Vgl. auch: KONGREGATION FÜR DEN GOTTESDIENST UND DIE SAKRAMENTENORDNUNG, Rundschreiben Entre las más delicadas betreffend die Skrutinien über die Eignung der Kandidaten an die Diözesanbischöfe und die anderen Ordinarien, welche die kanonische Fakultät zur Zulassung zu den heiligen Weihen besitzen (10. November 1997): Notitiae 33 (1997), 495-506, im besonderen den Anhang V. 17. Vgl. KONGREGATION FÜR DIE BISCHÖFE, Direktorium für den pastoralen Dienst der Bischöfe Apostolorum Successores (22. Februar 2004), n. 88. 18. Vgl. C.I.C., can. 1052, § 3: «Wenn [...] der Bischof aus bestimmten Gründen an der Eignung des Kandidaten für den Empfang der Weihen zweifelt, darf er ihm die Weihe nicht erteilen». Vgl. auch C.C.E.O., can. 770. 19. Vgl. C.I.C., can. 1051: «Für das Skrutinium über die erforderlichen Eigenschaften eines Weihebewerbers [...] muß es ein Zeugnis des Rektors des Seminars bzw. der Ausbildungsstätte vorliegen über die für den Weiheempfang erforderlichen Eigenschaften, näherhin über die Rechtgläubigkeit des Kandidaten, seine echte Frömmigkeit, seinen guten Lebenswandel, seine Eignung für die Ausübung des Dienstes und ebenso, aufgrund einer gehörigen Untersuchung, über seinen physischen und psychischen Gesundheitszustand». 20. Vgl. Pastores dabo vobis, nn. 50 und 66: AAS 84 (1992), 746-748 und 772-774. Vgl. auch die Ratio fundamentalis institutionis sacerdotalis, n. 48. 21. Vgl. Pastores dabo vobis, n. 69: AAS 84 (1992), 778. [ENDE DES DOKUMENTS.] Beten wir für alle in der Instruktion genannten Verantwortlichen für die Entscheidung über die heiligen Weihen und für die Priesterausbildung! Euer Padre Alex - Vizeoffizial Mag. Mag. Dr. Alexander Pytlik www.padre.at P. S. Ein aktueller Kommentar aus meiner Feder zur authentischen Instruktion findet sich im nachfolgenden Eintrag des seit 8. März 2004 laufenden Blogprojektes! Montag, 7. November 2005
BRAUCHEN WIR SEXUELLE INTELLIGENZ? ... Geschrieben von Padre Alex / Dr. Alexander Pytlik
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14:00
Kommentare (0) Trackbacks (0) BRAUCHEN WIR SEXUELLE INTELLIGENZ? UND WAS IST EIGENTLICH LIEBE? UND DER ZÖLIBAT?
"Rein" sexuell-triebhafte "Liebe" ohne Zuneigung der Herzen hat mit der Fülle des Begriffes Liebe nur wenig zu tun. Korrekt müßte es statt "Liebe machen" und ähnlichem dann einfach heißen "gegenseitige sexuelle Befriedigung", wenn alles für beide Beteiligten auch wirklich "paßt". Wenn schon "rein sexuelle" Liebe den Begriff Liebe im vollen Sinne verdiente, was müßten wir dann zu dem sagen, von dem dieser kleine Beitrag eigentlich handeln soll? Moment, wird in diesem Beitrag "sexuelle Liebe" abgewertet oder schlechtgemacht? Nein, ganz und gar nicht, aber ..., und diesem "Aber" gehen wir hier (sicherlich unvollständig) nach. Und: kann nicht doch aus einer "rein" sexuellen Beziehung auch dauerhafte Liebe werden? Ja, sicher, ausgeschlossen ist es nicht, aber deswegen ist es noch lange nicht in Ordnung, die "Reihenfolge" umzudrehen, die Gott eigentlich vorsah.
Im Grunde können wir ausgehend vom "rein" Sexuellen, das unsere Zeit oberflächlich 24 Stunden lang medial zu interessieren scheint, drei Ebenen unterscheiden: 1. Sex um des Sexes oder um der "Schönheit" willen. 2. Sex um einer (vergänglichen) Verliebtheit willen. 3. Sex um der Liebe willen. Sicher wird man diese Ebenen nicht immer klinisch rein unterscheiden können, aber die Punkte (1) und (2) bergen eben ganz schöne Risiken in sich, und nur innerhalb der dritten Ebene einer entschiedenen und gegenseitig auf immer versprochenen (ehelichen) Liebe ist auch alles andere gut eingebunden und zuverlässig beheimatet. Denn nur in Ebene (3) drückt Sex (in welcher Intensität auch immer) wirklich die längst feststehende gegenseitige Entscheidung zur dauerhaften Liebe aus. Bei den ersten beiden Ebenen fehlt die Verantwortung für das Ganze (da ist eingeschlossen die Liebe zu Gott, die Frage nach Seinem Willen, da ist eingeschlossen die Liebe zu möglichen Kindern, deren Existenz - selbst wenn ungeplant - nie ausgelöscht werden darf usw.) - andererseits ist es auf Ebene (3) trotzdem nötig, immer neu zu investieren, d. h. die Eheleute haben die heilige Pflicht, das Feuer der Liebe immer wieder kreativ neu zueinander zu entfachen und nicht nachzulassen, sich die Liebe in welcher legitimen Form immer neu zu zeigen. Soll heißen, Faulheit zur Investition in der wahren Liebe kann auch nicht durchgehen. Diskussionen wird es heute immer wieder geben, wann die Ebene (3) beginnt. Die Kirche muß im Sinne des Schutzes stabiler Ehen, stabiler Familien und stabiler Elternpaare für die möglichen Kinder gemäß der Schöpfungsordnung dafür plädieren, daß die Ebene (3) erst beginnt mit dem Tag der gültigen Hochzeit, des freien Austausches des JA-Wortes aus Liebe und zur dauerhaften Liebe. Manche sich besonders verständig gebende Eltern und Seelsorger werden meinen, daß diese Ebene bereits mit der Verlobung oder etwaigen Vorstufen zur Verlobung beginnt, sozusagen, wenn "man" doch schon längst "weiß", immer beisammenzubleiben. Aber letztlich wird das volle und bedingungslose Vertrauen in diese Zukunft zweier Menschen erst mit dem öffentlichen Eheschluß bezeugt, weshalb Sex vor der Ehe zwar graduell unterschiedlich bewertet sein muß, aber nie die Gutheißung der Kirche empfangen kann. Und letztlich muß man sich schon fragen, wo die vielzitierte Kreativität bleibt, wenn zwei Verliebt-Verlobten nur die rein sexuelle Ebene der Bezeugung des Zusammengehörigkeitsgefühls einfällt. Es gibt doch so viele sittlich einwandfreie Möglichkeiten des Beisammenseins, die bishin zum gemeinsamen Tanz reichen können. Bedeuten Zuneigung, "dieselbe Wellenlänge", Verliebtheit und Sympathie schon Liebe im eigentlichen Sinn? Oder sind das Vorstufen zur Liebe? Nächstenliebe jedenfalls im ethischen bzw. übernatürlich-christlichen Sinn darf sich gar nicht abhängig machen vom Vorhandensein einer Zuneigung, Sympathie und Wellenlänge. Was aber ist dann Liebe? Gibt es Liebe auf den ersten Blick? Genaugenommen kann es nur Verliebtheit auf den ersten Blick geben. Es ist also zweifelhaft, ob Verliebtheit ein Indikator für Liebe sein kann, wohingegen echte Sym-pathie ganz ursprünglich verstanden sein könnte als echtes Mit-Leiden und somit sogar mehr ausdrücken würde als nur das Hochgefühl einer Verliebtheit. Nein, die Erfahrung lehrt doch eindeutig: erst in einer echten Phase der Trennung, erst mit der Zeit wird klar, ob Verliebte wirklich zur Liebe bereit sind, und eben genau dieser Wachstumsprozeß oder das Erkennen, ob ein solcher Prozeß realistisch erscheint, kann durch die "Sofort-Sex-Liebe" gewaltig verdeckt werden. Und daraus können dann falsche Entscheidungen folgen. Liebe ist offensichtlich nicht immer Liebe. Wahre Liebe muß nicht von triebhafter Liebe getragen sein. Nächstenliebe im christlichen Sinn umfaßt sogar paradoxerweise den Feind. Was aber ist dann Liebe? Außerdem ist Liebe zwischen Eltern und Kindern etwas anderes als Liebe zwischen Ehemann und Ehefrau und wiederum etwas anderes als freundschaftliche Liebe, Liebe echter Freunde oder Freundinnen. Denn diese Liebes-Formen können sich unterschiedlich ausdrücken, und nicht jeder Liebes-Form ist auch jeder (mögliche) Liebesausdruck schon (sittlich) angemessen. Es kann z. B. nicht sein, die Naturordnung kraft einer zweifelhaften "Liebe" außer Kraft setzen zu wollen, es kann nie in Ordnung sein, wenn jemand behauptet, heute sei er "heterosexuell" (als ob die natürliche Berufung von Mann und Frau lediglich "Heterosexualität" wäre), morgen "homosexuell", übermorgen "bisexuell", als ob man die natürliche Berufung von Mann und Frau einfach ablegen und "sexuelle Orientierungen" wie Automarken wechseln könnte oder dürfte. Wenn nicht der polarisierte Ernstfall "Mann und Frau" vorliegt, kann es niemals auch nur den legitimen Gedanken einer sexuellen Liebesbezeugung geben, wenn es auch stimmt, daß Liebe immer den ganzen Menschen umfaßt, aber ausdrücken kann und darf sich das Sexuelle aus Liebe nur naturgemäß und nicht per-vers. Wahre Liebe achtet nämlich die Natur der Menschen und Dinge und damit den Schöpfergott, und so kann wahre Liebe nicht aus "Mann - Mann" oder "Frau - Frau" plötzlich eine So-als-ob-Mann-Frau-Beziehung machen. Im übrigen ist es sicher keine Liebe, nur den "Sex" am Menschen zu lieben. Liebe ist also nicht nur ein momentanes Hochgefühl, das eben nur eine gewisse Zeit anhält und eine gewisse Zeit "Power" schenkt, sondern Liebe im existentiellen Sinn ist eine fundamentale Entscheidung und Lebenshaltung. Zur wahren Liebe kann im letzten nur der Mensch fähig sein, der sich in seinem gesamten Leben, in allen Lebensbereichen für die Liebe unter allen Umständen entschieden hat und nicht bereit ist, sich von irgendjemandem und von irgendetwas abbringen zu lassen von dieser seiner Grundhaltung und Grundentscheidung zur Nächstenliebe. Wenn ihr nur die liebt, die euch lieben, welchen Dank erwartet ihr dafür? Auch die Sünder lieben die, von denen sie geliebt werden. Und wenn ihr nur denen Gutes tut, die euch Gutes tun, welchen Dank erwartet ihr dafür? Das tun auch die Sünder. Und wenn ihr nur denen etwas leiht, von denen ihr es zurückzubekommen hofft, welchen Dank erwartet ihr dafür? Auch die Sünder leihen Sündern in der Hoffnung, alles zurückzubekommen. Ihr aber sollt eure Feinde lieben und sollt Gutes tun und leihen, auch wo ihr nichts dafür erhoffen könnt. Dann wird euer Lohn groß sein, und ihr werdet Söhne des Höchsten sein; denn auch er ist gütig gegen die Undankbaren und Bösen. Seid barmherzig, wie es auch euer Vater ist! Richtet nicht, dann werdet ihr nicht gerichtet werden. (Lk 6,32 - 37) Wie aber nun den Lebenspartner, die Frau des Lebens / den Mann des Lebens finden, der sich von seiner ganzen Lebenshaltung nicht nur (im besten Falle) für einen Egoismus "zu zwei" entschieden hat, sondern der bereit ist, ein ganzes Eheleben hindurch alle notwendigen Opfer zu bringen, damit eine Beziehung in guten und schlimmen und schlimmsten Tagen durchhält. Wie im vorhinein wissen, ob jemand zur umfassenden ehelichen Solidarität in jeder Weise bereit ist? Wie im vorhinein wissen, ob jemand das Entwicklungspotential mitbringt, um die Liebe im bleibenden Sinne immer mehr entwickeln zu können? Ohne glaubensvolles Vertrauen und ohne vertrauensvolles Glauben ist hier nichts zu machen, es gibt keinen Test für die wahre Liebe ohne Ablaufdatum. (Deshalb ist dieses "Glauben" eine philosophische Vorstufe zum religiösen Glauben.) Der "rein" sexuelle Bereich birgt diesbezüglich - um das oben Begonnene fortzusetzen - hier sicherlich zwei Faktoren, ein großes Risiko und nur eine kleine Chance. Das Risiko ist diesbezüglich, sich so früh auf diese Ebene zu konzentrieren, die - sind wir jetzt einmal ehrlich - praktisch gesehen zwischen den meisten Männern und Frauen (mindestens nach einer gewissen Phase der gegenseitigen Einstellung auf den anderen) nie ein besonderes Problem darstellen wird, abgesehen von echten Fällen einer biologischen Störung oder Persönlichkeitsstörung. Denn die dort gefundene rasche Befriedigung und möglicherweise Harmonie kann über alles andere radikal hinwegtäuschen. Allerdings wird man ("den Heiden") zugestehen müssen, daß sich selbst auf dieser sexuellen Ebene durchaus noch zeigen kann, ob ein solidarisches Gleichgewicht möglich ist. Doch wird dies nur ganz wenigen auch wirklich klar werden, womit zugegeben ist, daß ein alter italienische Schlager schon einen gewissen wahren Kern enthalten wird, wenn es da sinngemäß heißt: Männer seien wie Kinder, nur im Bett könntest Du sie als Frau wirklich kennenlernen. Doch in Wirklichkeit ist diese Sicht eine illegitime Isolierung eines Aspektes der Kenntnis eines Menschen, und noch dazu kein notwendiger Aspekt vor einem Eheschluß. Also nicht nach dem Äußeren und nicht nach dem Gefallen gehen? Warum nicht, aber die Kennenlernphase muß von Disziplin getragen sein. Besteht ein Freund / eine Freundin auf der sexuellen Ebene und verknüpft dies sogar mit dem Hinweis, ansonsten wäre es "aus", wird sofort klar, daß hier die wahre Liebe anders handeln würde bzw. noch gar nicht vorhanden sein kann. Dem anderen Partner ist absolut Zeit zu lassen, und wenn es Richtung Lebensprojekt (= Ehe) gehen soll, dann muß sich gerade am Anfang dies alles bewähren, ansonsten wird die Beziehungsarbeit später um so schwieriger. Natürlich kann sie auch gelingen, aber das Risiko des Irrtums in der Liebe steigt mit der sexuellen Früherfahrung eindeutig an, weshalb es sehr wahrscheinlich erscheint, daß die sogenannte "sexuelle Revolution" - so sie überhaupt so umfassend wie behauptet stattgefunden hätte - mit ein Grund dafür ist, daß es so viele "Scheidungen" gibt. Und eben weil Liebe daher in Wirklichkeit dem Einzelmenschen aus eigener Kraft aufgrund der Hinneigung zur Sünde im wahren und dauerhaften Sinne nicht möglich ist, wird man von gläubigen und gläubig praktizierenden Menschen mehr erwarten dürfen. Der Christ, der in der heiligen Taufe und in der heiligen Firmung die Fähigkeit zur übernatürlichen Liebe kraft des Heiligen Geistes geschenkt bekommen hat, er wird - schöpfend aus den Quellen des Glaubens, aus den Sakramenten, die Jesus Christus aus reiner Liebe eingesetzt hat - von Gott selbst immer wieder jene Kraft erhalten, um lieben zu können und nicht zu scheitern in der wahren Liebe. Deshalb ist es nicht egal, ob man als Christ eine Christin heiratet oder nicht. Natürlich ist es gut, auch die gemeinsamen Interessen durchzusehen und vor allem den Grundcharakter des anderen Menschen kennenzulernen. Aber selbst die gemeinsamen Interessen und vieles andere verblassen mit der Zeit, die Attraktivität verblaßt, bleibend ist nur der Elan und der übernatürliche Eifer kraft der Liebe, die von Gott selbst geschenkt ist, weil Gott selbst die Liebe in einem einzigartigen Sinn ist (vgl. 1 Joh 4,8). Es gibt also durchaus viele Täuschungen, was die Suche nach dem richtigen Ehepartner / nach der richtigen Ehepartnerin betrifft. Nicht jede Liebesheirat ist auch wirklich eine Heirat zur Liebe. Eines aber ist von vorneherein klar: alles, was der Schöpfungsordnung Gottes widerspricht, kann nicht den Segen Gottes erhalten oder in sich tragen. Deshalb scheiden bei diesen Gedanken alle (ehelichen) Partnerschaften schon von der Definition her aus, die nicht auf Mann und Frau basieren, denn diese sind natürlicherweise aufeinander angelegt und nicht anders. Aber ist zwischen Mann und Frau nicht schon der "rein" sexuelle Bereich etwas, das lange zusammenbindet? Keine Frage, dieser Existenzbereich kann sehr lange zusammenhalten, aber er bietet eben für sich alleine nie die Garantie einer funktionierenden Ehe, wenn die solidarisch-liebevolle Haltung dahinter fehlt und sich nicht weiterentwickelt. Darum wird der Mann Vater und Mutter verlassen, und die zwei werden ein Fleisch sein. Sie sind also nicht mehr zwei, sondern eins. Was aber Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen! (Mk 10,7 - 9) Die wahre Liebe zeigt sich eben darin dann auch, daß das menschliche Leben in allein seinen Möglichkeiten geachtet wird: es kann nicht sein, daß nur ein Partner Gesundheitsschäden für eine "Verhütung" zu tragen hat, es kann nicht sein, daß die Abtreibung ein Mittel zum "Egoismus zu zweit" wird, es kann nicht sein, daß Verhütungsmittel eingesetzt werden, die in Wirklichkeit immer wieder wie Tötungsmittel wirken können. Ja, aber sind dann nur Heilige fähig, die Liebe im umfassenden Sinne zu leben und zu schenken? Im strengen Sinne ja, aber wenn wir die christliche Haltung ins Herz aufnehmen, immer den ersten Schritt tun zu wollen, immer zur Vergebung bereit zu sein, dann ist der erste und entscheidende Schritt getan. Nur müssen beide Partner hier ein solidarisches Gleichgewicht finden, denn es kann nicht sein, daß einer auf Kosten des anderen lebt, sondern es muß das große Ziel vor Augen sein, und das sind einerseits die von Gott selbst vorgesehenen Zwecke der Ehe und das ist im letzten dann die Erreichung den ewigen Ziele im Himmel durch die Annahme der Berufung als Eheleute, die ihren Bund nicht nur miteinander schließen, sondern auch wissen, daß dieser Bund bereits durch das gültige Jawort selbst auch ein Bund vor Gott wird und für Getaufte sogar bedeutet, sich gegenseitig eines der heiligen sieben Sakramente zu spenden, die Christus Jesus aus reiner Liebe einsetzte, so wie Er sich ganz bewußt bei der Hochzeit zu Kana offenbarte und das erste Wunder tat (vgl. Joh 2,1 - 12). Spätestens jetzt dürfte klar sein: die Trennung von entschiedener echter Liebe aus freiem Willen von der "rein" sexuellen Liebeslust war und ist eine der größten Fehler unserer Zeit und Welt. Wir müssen heute schon dankbar sein, wenn dies manche Jugendliche früher als sonst erkennen: das Beispiel so mancher märchenhafter Vorgaben aus Sex and the City führt nicht zur wahren Liebe, sondern im schlimmsten Falle von einer Enttäuschung zur nächsten und im besten Falle von einer kurzfristigen (Nicht-)Befriedigung zur nächsten, doch sind wir ehrlich: hängt die tragende und bleibende Liebe bis ins hohe Alter nur zu irgendeinem Zeitpunkt und in irgendeiner Weise von zahlreich gesammelter "sexueller Erfahrung" ab? Gibt es sexuelle Intelligenz wirklich nur dank sexueller Erfahrung, oder ist diese nicht in Wirklichkeit jedem Menschen angeboren? Ist es nicht in Wirklichkeit mehr als primitiv, diesen wunderschönen Bereich der sexuellen Begegnung dauernd dadurch abzuwerten, daß er nur noch Experimentierfeld zum Kennenlernen der nächsten "Opfer" ist, um dann ein bißchen gescheiter daherreden zu können? Ist es nicht in Wirklichkeit das Letzte, sich ausgerechnet im angeborenen Bereich des Sexuellen besonders viel einbilden zu wollen und darauf womöglich noch stolz zu sein? Nähe und Geborgenheit kann man auch haben, ohne das Sexuelle ganz "auszuleben". Sogar Kim Cattrall (= die sexbesessene Samantha Jones aus "Sex and the City", in der Serie "Alles außer Sex" wird es wohl ein Pendant geben) gab kürzlich anläßlich der Vorstellung ihres Buches Sexual Intelligence im Unterschied zu ihren Serienauftritten sinngemäß zu: es geht gar nicht um die Länge oder Beschaffenheit von Geschlechtsorganen, sondern es geht darum, an wem sie (in welcher Ausformung auch immer) hängen. Haben wir dazu wirklich die "Weisheiten" einer "Serienheldin" nötig? Nein, wiewohl das Anliegen auch weiterhin berechtigt ist, den Ehefrauen volle sexuelle Gleichberechtigung zuzuerkennen, was aber die Kirche nie anders gelehrt hat. Nur kann die Erreichung eines ehelichen Befriedigungsgleichgewichts nicht auf dem Wege unsittlicher Vorschläge (wie Selbstbefriedigung) empfohlen werden. Sexuelle Intelligenz umfaßt jedenfalls nicht nur bruchstückhaftes Wissen über angeblich so wichtige sexuelle Techniken ... Da ist es doch ein ganz anderer "Stolz", wenn eine Familie mit gottgeschenkten Kindern ihren Nachwuchs zeigen kann und die Eltern wissen, daß die Liebe gehalten hat und weiter halten wird, weil man dieses Opfer aus gegenseitiger und auch gemeinsam getragener Liebe auf sich genommen hat, aber man auch reich belohnt wurde von den Kindern, die so viel Liebe zurückschenken, wie es eben - und dies ist ganz offen auszusprechen - manche in sich selbst verliebten Singles von heute nie erhalten werden, wenn sie nicht z. B. aus Gründen des Berufes bzw. der Berufung Vater- und Mutterschaft in dieser Weise nicht aktivieren konnten oder wollten und ihre eingestiftete Sehnsucht eben ohne eigene Schuld nie zur Erfüllung kommen konnte. Natürlich gibt es (geistige) Vater- und Mutterschaft auch auf anderer Ebene gegenüber anvertrauten Menschen. Und es muß sogar immer einzelne Menschen geben, die exemplarisch nur der Liebe im überzeitlichen Sinne leben, um immer wieder aufzuzeigen, von welchen Quellen sich die Liebe alleine tragend ernähren kann. Dies ist noch nicht ein endgültiger Grund für den Zölibat um des Himmelreiches willen, es zeigt aber auf, daß auch hier die Sache nur halten kann, wenn sie frei und aus Gründen der Liebe (zu Gott und zu den anderen) übernommen wurde. Vorteil dabei ist, daß Gott treu ist und nie enttäuscht, Nachteil ist, daß die Liebe nicht in eine ganz konkrete bleibende und von der Natur her vorgesehenen Partnerschaft zwischen Mann und Frau fließen kann. Das wahre Opfer im frei gewählten Zölibat ist daher nichts anderes als der Verzicht auf mögliche Nähe und Geborgenheit in der "Heimat" einer Frau des Lebens. Die eigentliche unvergängliche "Heimat" ist Gott, als vergängliche "Heimat" bleibt noch die Herkunftsfamilie, die aber für die Berufung mehr oder weniger verlassen wird. Und auf die neue "Heimat" einer eigenen Familie, darauf verzichtet der / die Zölibatäre - in welcher Berufung auch immer - um höherer Güter willen. Darum ist der Zölibat weniger ein sexuelles Opfer als vielmehr ein Opfer an möglicher Heimat und Geborgenheit, aber dieses Opfer kann nur erwählt werden aus freier Liebe zu Gott und den anvertrauten Seelen und Aufgaben. Diese mögliche und von der Schöpfung her grundsätzlich für alle vorgesehene neue Heimat ist auch nicht voll ersetzbar durch einen guten Freundeskreis. Keine Frage, Freunde sind ganz wichtig im Leben, und es kann auch sein, daß sich solche auch vereinzelt als wahre und bleibende Freunde erweisen, was erst in besonderen Lebenskrisen erkennbar wird. Dann nämlich wird klar, wer wirklich für Solidarität und Liebe steht und wer es auf ganz andere Ebenen abgesehen hatte, die in der westlichen Welt auf der Oberfläche oft sinnlos zelebriert werden. Letztlich wird klar: weder die freigewählte gültige Ehegemeinschaft zwischen Mann und Frau noch die aus höheren geistlichen oder geistigen (Berufungs)motiven heraus übernommene zölibatäre und somit vollkommene enthaltsame Lebensweise - wie es im übrigen jedem Unverheirateten aufgetragen ist - können nur immer wieder neu gelingen mit der Gnade Gottes. Ohne die Entgegennahme Seiner Hilfen und aller natürlichen sowie übernatürlichen Mittel sind diese Lebensprojekte zum Scheitern verurteilt. Dies aber darf nicht so mißverstanden werden, als ob gescheiterte Lebensprojekte immer darauf verweisen würden, daß Hilfen von Gott her nicht angenommen wurden oder nie ankamen. Und was tun, wenn Sünden und Fehler passiert sind, was tun, wenn Du Dich verlaufen hättest? Dann gibt es nur einen Weg zur Heilung, und der heißt immer gegenseitige Vergebung und Vergebung von Gott empfangen. Garantien in diesem irdischen Leben gibt es keine, weshalb wir immer kraft unserer Menschenkenntnis und über unsere Menscheneinschätzung hinaus vertrauen müssen. Nur eines sollte nie vergessen werden: Sex um des Sexes willen kann bei Nichteinbindung in ein dauerhaftes Liebesprojekt zu kleinen und größeren Verletzungen und Störungen in der Psyche jedes Menschen führen und aus dem Lebensgleichgewicht werfen. Denn längerfristig würden dann Bewertungsmaßstäbe gelten, durch die früher oder später jeder und jede durchfällt. Dies aber ist nicht mehr menschlich, sondern nur noch (aus)nutzungsorientiert und hat mit Liebe an sich nichts mehr zu tun. Für angeblich rein sexuelle Probleme gibt es fast immer Lösungen und Hilfen, und keine Frage: die Erotik kann und soll ihre positive Bedeutung in einer von Liebe getragenen Ehe absolut haben. Aber was viele auch noch zu lernen haben: man kann Liebe nicht erzwingen, es muß eine auf Dauer gemeinte freie Entscheidung zweier Menschen sein, und wenn ein geliebter Mensch nicht "anspringt", dann ist es erst recht ein Fehler, sofort auf die Ebene "Sex um des Sexes willen" umzusteigen. Manchmal wird sich - auch wenn es in der Seele weh tun kann - Liebe gerade und ausgerechnet darin zeigen, jemanden ziehen zu lassen, jemanden seinen eigenen Weg voll und ganz gehen zu lassen. Man kann und darf niemandem ein gemeinsames Lebens- und Liebesprojekt aufzwingen, sondern der lange Atem, die Geduld und das Verweilen vor dem Tabernakel in einer Kirche, das Einkehren in eine echte Stille können dann oft viel wichtiger sein, um die wahre Konsistenz einer Beziehung in einem anderen Lichte zu sehen. Und so sollten wir dankbar sein, daß Jesus Christus uns das Bußsakrament geschenkt hat: es gibt im letzten keine Sünde, die nicht vergeben werden könnte, es gibt keinen umkehrwilligen Sünder, der abgewiesen würde. Sagen wir dies alles weiter um der Liebe willen! Euer Padre Alex - Dr. Alexander Pytlik P. S. Die jeweils aktuelle Fassung wird unter http://www.internetpfarre.de/wahre_liebe_wahrer_sex.htm abrufbar sein. Ganz gut paßt zu diesen Gedanken auch der Bericht über eine Weltjugendtagskatechese Seiner Exzellenz, Diözesanbischof Dr. Dr. Klaus Küng, vom 26. August 2005. Und bezogen auf den im Blogbuch bereits besprochenen sizilianischen "Contrasto" ist die Frage interessant, in welche der drei genannten Ebenen die dortige "Liebe" fiel. Freitag, 4. November 2005
DR. ALEXANDER PYTLIK ZUM 14. MAL BEI ... Geschrieben von Padre Alex / Dr. Alexander Pytlik
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Kommentare (0) Trackback (1) DR. ALEXANDER PYTLIK ZUM 14. MAL BEI BARBARA KARLICH EINGELADEN: DIESMAL ZUM THEMENKREIS FRAU UND RELIGION
Zum vierzehnten Mal wurde ich in die seit mehreren Jahren im Österreichischen Fernsehen am Nachmittag laufende "Barbara-Karlich-Show" eingeladen, um die Katholische Kirche als Experte zu vertreten. Die mit dem provokativen Titel "Mein Gott ist eine Frau" versehene Sendung wird am Montag, dem 7. November 2005, in ORF 2 ab 15:55 Uhr ausgestrahlt. Viel zu wenig bekannt und viel zu wenig gelesen sind diesbezüglich weiterhin die richtungsweisenden Schreiben der Katholischen Kirche zum Fragenkomplex. Da ist einerseits zu nennen das Apostolische Schreiben des Dieners Gottes Johannes Paul II. über die Würde und Berufung der Frau (Mulieris dignitatem anläßlich des Marianischen Jahres) vom 15. August 1988, und da ist andererseits das Schreiben des regierenden Papstes Benedikt XVI. in seiner damaligen Eigenschaft als Kardinal-Präfekt der Glaubenskongregation an die Bischöfe der Katholischen Kirche über die Zusammenarbeit von Mann und Frau in der Kirche und in der Welt vom 31. Mai 2004.
Zuletzt am 29. September 2005 wies Seine Heiligkeit Papst Benedikt XVI. auf den krassen Widerspruch zwischen der häufig vorgebrachten theoretischen Bewunderung des "Genius" der Frau und ihrer tatsächlichen Diskriminierung im Alltag hin. Anläßlich der Audienz für die letzte Gruppe der katholischen Bischöfe Mexikos, die - so wie zur Zeit die katholischen Hirten Österreichs - zu ihrem alle fünf Jahre stattfindenden Ad-Limina-Besuch nach Rom gekommen waren, rief der Heilige Vater hinsichtlich des Umgangs mit der Frau zu einer Änderung der Mentalität auf. "In Mexiko, wo sich so oft der 'Genius' der Frau zeigt, die jedem Familienmitglied eine feinfühlige Sensibilität entgegenbringt und diese auch in die kirchlichen Gemeinden, in die sozialen Dienste und in die anderen Bereiche des bürgerlichen Lebens hineinträgt, ergibt sich manchmal die paradoxe Situation, daß die Frau theoretisch sehr bewundert, praktisch aber geringschätzig behandelt oder diskriminiert wird." In diesem Zusammenhang verwies der Heilige Vater auf das bereits im Vorabsatz genannte Apostolische Schreiben seines Vorgängers, Mulieris dignitatem über die Würde und Berufung der Frau: "In unserer Zeit ermöglichen die Erfolge von Wissenschaft und Technik einen materiellen Wohlstand in bisher ungeahntem Ausmaß, der einige begünstigt, andere aber an den Rand abdrängt. So kann dieser einseitige Fortschritt auch zu einem schrittweisen Verlust der Sensibilität für den Menschen, für das eigentlich Menschliche, führen. In diesem Sinne erwartet vor allem unsere Zeit, daß jener 'Genius' der Frau zutage trete, der die Sensibilität für den Menschen, eben weil er Mensch ist, unter allen Umständen sicherstellt und so bezeugt: 'Die Liebe ist am größten' (vgl. 1 Kor 13,13)." Benedikt XVI. nannte als Vorbild für alle Menschen das große Feingefühl und den Respekt, die Jesus Christus im Umgang mit den Frauen gezeigt habe. In der heutigen Zeit sei es notwendig, "einen Gesinnungswandel vorzunehmen, damit die Frau in allen Bereichen der Gesellschaft wirklich würdevoll behandelt und ihre unersetzliche Berufung als Mutter und Ersterzieherin der eigenen Kinder geschützt wird." Klar ist daher, daß Mann und Frau gleichwertig als Menschen erschaffen wurden und daß andererseits diese gleiche Würde nicht die biologisch, psychologisch und soziologisch nicht wegdiskutierbaren Unterschiede und Talente einfach gleichmacherisch einebnet, sondern vielmehr jeder Mensch als Mann oder als Frau seine spezifische Aufgabe besitzt, seine Berufung hat, die eben nicht darin bestehen kann, immer das andere Geschlecht in jedem Moment bis ins letzte Detail "nachzumachen". Abgesehen von jenen Ämtern göttlichen Rechtes, die Jesus nicht auf die Frau (auch nicht auf seine heilige Mutter Maria) bezogen und eingesetzt hat, gibt es in der Kirche alle Einbringungs- und Mitarbeitsmöglichkeiten ohne geschlechtliche Diskriminierung. Oft wird die kritische und geschwisterlich korrigierende Meinung voll im Leben stehender Frauen von großer Hilfe für die Kirche und nicht zuletzt für eine gesunde katholische Priesterausbildung sein. Da das Weiheamt des weiteren auch kein Menschenrecht ist, liegt keine Diskriminierung vor, sondern vielmehr die Ernstnahme des Handelns und Nichthandelns Jesu Christi. Es gibt heute bereits in den römischen Dikasterien (Ministerien) des Papstes an führender Stelle Frauen - dies ist viel zu wenig bekannt. Alle haben nämlich als Getaufte die Aufgabe der Nachfolge Christi, und auch die meisten Männer sind keine geweihten Priester. Es stimmt daher nicht, daß nur Frauen keine Priester werden können. Auch die überragende Mehrheit der Männer kann nicht Priester werden, weshalb die Frage letztlich immer wieder als von außen aufgezwungen erscheint. Die absolut gegebene Würde der Frau hängt somit nicht vom Erreichen dieses oder jenes Weihe-Amtes in der Kirche ab. Wir müssen Fakten respektieren, die uns Schöpfung und Erlösung aufzeigen. Da Jesus Christus seiner menschlichen Natur nach Mann war und auch nach seiner herrlichen Auferstehung auf ewig bleibt, kann eine Frau ihn nicht amtlich repräsentieren, sondern ist die Frau vielmehr jene, die die Kirche als ganze und als empfangende repräsentiert. Der Mann ist schon biologisch oft der Gebende, die Frau ist fundamental die Empfangende, was nicht heißt, daß das Empfangen etwas Passives oder gar Würdeloses ist, sondern sehr aktiv begleitet sein soll, womit auch mit einem Schlag aufscheint, daß Liturgie als Verherrlichung Gottes nicht nur passives Empfangen ist. Das kirchliche Weiheamt als Frau anzustreben, ist jedoch reine Energieverschwendung. Es gibt tausende Berufe und Entfaltungsmöglichkeiten in der Ernstnahme des Liebesgebotes und des Missionsgebotes Christi, sodaß die (innerkirchliche) Würde der Frau nicht am Priesteramt hängen kann. (Da bei vielen evangelischen Gemeinschaften derzeit keine gültige Priesterweihe gespendet wird und daher keine gültig geweihten Priester kraft Apostolischer Sukzession existieren, die in der Person Christi handeln, ist ein Vergleich der Katholischen Kirche mit solchen kirchlichen Gemeinschaften weiterhin sachlich unzulässig.) Würde man entgegen der Nichteinsetzung Christi Frauen als "Priester" zulassen - was im übrigen nie gültig geschehen könnte, egal wer es tut oder will - würde man den Reichtum der männlichen und weiblichen Verschiedenheit und die gottgewollte Spannung zwischen Mann und Frau in der beschriebenen Weise schrittweise zerstören. Die selige Mutter Teresa sagt klar und verständlich: so wie der Mann nicht Mutter werden kann, so kann die Frau nicht Priesterin werden. Die Vaterfigur ist ein Symbol für Leitung, die Mutterfigur für Ernährung. Man sagt zum Beispiel vom Mann nicht, daß er seiner Frau gegenüber nicht gleichwertig wäre, weil er sein Kind nicht selbst austragen kann. Über Gott selbst lehrt die Kirche gemäß aktuellem Katechismus ab Nummer 238 folgendes: (238) In vielen Religionen wird Gott als "Vater" angerufen. Die Gottheit wird oft als "Vater der Götter und der Menschen" betrachtet. In Israel wird Gott "Vater" genannt als Erschaffer der Welt [Vgl. Dtn 32,6; Mal 2,10]. Gott ist erst recht Vater aufgrund des Bundes und der Gabe des Gesetzes an Israel, seinen "Erstgeborenen" (Ex 4,22). Er wird auch Vater des Königs von Israel genannt [Vgl. 2 Sam 7,14]. Ganz besonders ist er "der Vater der Armen", der Waisen und Witwen [Vgl. Ps 68,6], die unter seinem liebenden Schutz stehen. (239) Wenn die Sprache des Glaubens Gott "Vater" nennt, so weist sie vor allem auf zwei Aspekte hin: daß Gott Ursprung von allem und erhabene Autorität und zugleich Güte und liebende Besorgtheit um alle seine Kinder ist. Diese elterliche Güte Gottes läßt sich auch durch das Bild der Mutterschaft zum Ausdruck bringen [Vgl. Jes 66,13; Ps 131,2], das mehr die Immanenz Gottes, die Vertrautheit zwischen Gott und seinem Geschöpf andeutet. Die Sprache des Glaubens schöpft so aus der Erfahrung des Menschen mit seinen Eltern, die für ihn gewissermaßen die ersten Repräsentanten Gottes sind. Wie die Erfahrung aber zeigt, können menschliche Eltern auch Fehler begehen und so das Bild der Vaterschaft und der Mutterschaft entstellen. Deswegen ist daran zu erinnern, daß Gott über den Unterschied der Geschlechter beim Menschen hinausgeht. Er ist weder Mann noch Frau; er ist Gott. Er geht auch über die menschliche Vaterschaft und Mutterschaft hinaus [Vgl. Ps 27,10], obwohl er deren Ursprung und Maß ist [Vgl. Eph 3,14; Jes 49,15]: Niemand ist Vater so wie Gott. (240) Jesus hat geoffenbart, daß Gott in einem ungeahnten Sinn "Vater" ist: nicht nur als Schöpfer, sondern von Ewigkeit her Vater seines eingeborenen Sohnes, der von Ewigkeit her nur in bezug auf seinen Vater Sohn ist: "Niemand kennt den Sohn, nur der Vater, und niemand kennt den Vater, nur der Sohn und der, dem es der Sohn offenbaren will" (Mt 11,27) Die von Jesus als dem ewigen Sohn Gottes in der Heiligen Schrift gebrauchte Anrede Gottes als Vater ist allerdings verbindlich. Wir können nicht einfach hergehen und das Vater unser umformulieren. Außerdem ist es natürlich richtig, daß Jesus als Sohn Gottes aus Maria, der immerwährenden Jungfrau, Fleisch angenommen hat als Mann. Insofern könnte auf die Fleischwerdung bezogen gesagt werden: Gott ist ein Mann, aber es darf nicht vergessen werden, daß er dazuhin bewußt eine Frau, Maria, auserwählt und vorerlöst hat (durch die Unbefleckte Empfängnis im Schoß ihrer Mutter Anna). Da Gott weder männlich noch weiblich ist, jedoch in klarer Vater-Sprache anzusprechen ist, erübrigt sich auch die weitere Energieverschwendung, die Heilige Schrift dauernd neu feministisch umdefinieren zu wollen. Der radikale Feminismus hat in der Gesellschaft massive negative soziale Folgen gezeitigt, manche Männer und Frauen haben ihre Identität dadurch verloren oder sind verunsichert, ganz zu schweigen vom Kindermangel. (Ein gutes Beispiel ist da die Starregisseurin Doris Dörrie, die kürzlich in einem Radiointerview zugab, daß sie einerseits für die erkämpfte Errungenschaft, selbst den Zeitpunkt eines Kindes bestimmen zu können, dankbar sei, aber andererseits hätte sie den letztmöglichen Zeitpunkt zum Kinderkriegen wohl zu ihrem großen Bedauern verpaßt, wäre es nicht einfach passiert, mit der Notwendigkeit, auf ein geplantes großes Projekt verzichten zu müssen - vergleiche zur Thematik auch den Voreintrag zum fragwürdigen Begriff einer reproduktiven Gesundheit.) Solche und andere Entwicklungen auch noch indirekt in die religiöse Sprache aufzunehmen, wäre ein fataler Fehler und würde die gesellschaftlichen Defizite nur noch verstärken. Richtig ist vielmehr die Bemühung, die Heilige Schrift umfassend korrekt zu verstehen. So meint z. B. die paulinische Anrede "Brüder!" nicht nur die Männer, und wenn Gott als Vater angesprochen wird, heißt dies nicht, daß Gott ein Mann ist. Im übrigen ist Gott in Seinen Eigenschaften unveränderlich - es ist ein absurdes und groteskes Unterfangen, jetzt Gott weiblich "gestalten" zu wollen. Die Kirche schützt mit ihrer Lehre über die Berufung von Mann und Frau in Wirklichkeit die Würde der Frauen. Dies ist meine feste Überzeugung, und es wird sich in Zukunft noch viel klarer zeigen als was heute zugegeben oder gedacht wird. Euer Padre Alex - Vizeoffizial Mag. Mag. Dr. Alexander Pytlik / http://www.padre.at |
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