Samstag, 31. Januar 2009
WIE ES ZUR WEIHE DES NEUEN ... Geschrieben von Padre Alex / Dr. Alexander Pytlik
in Kirchenrecht, News Kommentare um
12:17
Kommentare (0) Trackbacks (2) WIE ES ZUR WEIHE DES NEUEN RESIDIERENDEN KATHOLISCHEN ERZBISCHOFS VON ZYPERN KAM
Das definitive Ende des weihnachtlichen Festkreises am kommenden 2. Februar, dem Fest der Darstellung des Herrn (Mariae Lichtmeß), erinnert mich daran, noch eine sehr erfreuliche Meldung von der mir liebgewordenen Insel Zypern in mein Blogbuch aufzunehmen. Am Fest des heiligen Nikolaus, dem 6. Dezember 2008, wurde der am 14. Juli 1962 im Libanon geborene und am 3. September 1987 geweihte maronitisch-katholische Priester Joseph Soueif aus Tripoli von Seiner Seligkeit Patriarch Nasrallah Pierre Kardinal Sfeir und den Konkonsekratoren, vom emeritierten bisherigen zypriotischen Erzbischof Boutros Gemayel und von Erzbischof Georges Bou-Jaoudé (Aboujaoudé) C.M., zum Bischof der Katholischen Kirche geweiht. Seine Wahl zum Erzbischof für die Maroniten in Zypern war am 29. Oktober 2008 von Seiner Heiligkeit Papst Benedikt XVI. bestätigt worden. Diese Nachricht war die wichtigste für die maronitisch-katholische Gemeinschaft seit dem Versterben des mutigen maronitisch-katholischen Pfarrers Antonios Terzi (vgl. auch hier). Bekanntlich gehören die lateinischen Katholiken der Insel Zypern zum lateinischen Patriarchat von Jerusalem, und nur die größere Gruppe der in allen Teilen Zyperns lebenden Maroniten haben einen residierenden katholischen Erzbischof. Es war dem neuen Erzbischof bei seiner Inthronisation am 4. Adventsonntag, dem 21. Dezember 2008, in Zypern daher eine besondere Ehre, daß sowohl der autokephal amtierende orthodoxe Erzbischof von Neo Justiniana und ganz Zypern, Seine Seligkeit Chrysostomos II., als auch der regierende Präsident der international anerkannten und in die EU aufgenommenen Republik Zypern, Demetris Christofias, zugegen waren und sehr herzliche Botschaften verlauten ließen.
Daß die Möglichkeit der Wahl, wie sie auch immer präzise geordnet ist oder verstanden wird, nicht immer frei von Problemen ist, soll an dieser Stelle nicht verschwiegen werden. Die direkte Ernennung durch den Papst nach den üblichen Konsultationen und bei Notwendigkeit auch über favorisierte Personalvorschläge hinweg hat eben auch Vorteile und nicht nur Nachteile. So sei ein hochinteressanter Artikel aus www.typosmaroniton.com/ vom 20. November 2008 übersetzt, der unter dem Titel "Father Soueif, the new Archbishop - Father Orphanou, the new Protonotary Apostolic" ("Hochwürden Soueif, der neue Erzbischof - Hochwürden Orphanou, der neue Apostolische Protonotar") erschien: "Sechs Monate nachdem die erste Information aus dem Libanon betreffend die Entscheidung der maronitischen Bischofssynode, Hochwürden Youssef Soueif zum neuen Erzbischof für die Maroniten in Zypern zu wählen, bekannt wurde, kam die ganze Sache, welche die zypriotischen Maroniten fast entzweit hatte, zu einem Ende. Die langerwartete Mitteilung des Vatikan wurde schließlich am 29. Oktober 2008 mittags veröffentlicht: "Der Heilige Vater gab seine Zustimmung zur kanonischen Wahl der Bischofssynode der maronitischen Kirche von Hochwürden Joseph Soueif, 'sincellus' für die Seelsorge und die Umsetzung der synodalen Beschlüsse der Erzeparchie von Tripoli, Libanon, zum Erzbischof von 'Zypern der Maroniten' (Fläche 9.351, Bevölkerung 785.000, Katholiken 10.000, Priester 7, Ordensstand 8) in Zypern. Der erwählte Erzbischof wurde in Chekka, Libanon, 1962 geboren und 1987 zum Priester geweiht'. Ein paar Minuten später wurde eine zweite Mitteilung verlautbart, diesmal aus Beirut (Bkerke): 'Der Sekretär des maronitischen Patriarchates gibt bekannt, daß die Bischofssynode der patriarchalen maronitischen Kirche Msgr. Youssef Antoine Soueif, den Seelsorger der Kirche zum heiligen Maron in Tripoli und Bischofsvikar für seelsorgliche Angelegenheiten in der Diözese Tripoli zum Erzbischof der maronitischen Diözese Zyperns erwählt hat, als einen Nachfolger von Erzbischof Boutros Al-Gemmayel, der aus Altersgründen zurücktrat. Der Papst Benedikt XVI. hat diese Wahl approbiert.' Die Angelegenheit der Wahl des neuen maronitischen Erzbischofs von Zypern, der Erzbischof Boutros Gemayel wegen seines Alters nachfolgen sollte, war während der letzten sechs Monate auf der Tagesordnung der Maroniten in Zypern und überraschenderweise auch bei manchen Beamten des Vatikans. Die Entscheidung der maronitischen Bischofssynode vom vergangenen Juni 2008, den libanesischen Priester Youssef Soueif zum neuen Bischof für die Maroniten in Zypern zu wählen, hatte stärkere Reaktionen bei vielen Maroniten in Zypern hervorgerufen, die ganz offensichtlich die Wahl eines zypriotischen maronitischen Priesters für den Posten bevorzugt hätten. Die Rückmeldungen wurden mit jedem Tag immer zahlreicher, bis zu dem Ausmaß, daß schließlich ein Komitee mit dem Ziel gebildet wurde, alle möglichen Schritte zu setzen, um die Entscheidung der Synode noch abzuändern. Die Sache wurde vom Komitee dann vor den maronitischen Patriarchen Kardinal Sfeir und vor den Apostolischen Nuntius in Jerusalem gebracht, doch die Chancen einer Abänderung der ursprünglichen Entscheidung waren sehr gering. Der Name des Generalvikars der Maroniten in Zypern, Msgr. Ioannis Orphanou, war dabei sehr stark für den Posten des neuen Bischofs eingebracht worden, und einige seiner Anhänger nannten ihn während öffentlicher Auftritte 'Erzbischof Orphanou'. Das war natürlich etwas, das schließlich gegen ihn arbeitete, und diese Meldungen klangen in den Ohren vatikanischer Beamter, welche die Angelegenheit untersuchten, sehr schlecht. Am Ende bestätigte der Heilige Stuhl die Entscheidung der Synode. Aber als Geste der Anerkennung und Wertschätzung entschied der Vatikan auch, Msgr. Ioannis Orphanou den Ehrentitel eines Apostolischen Protonotars anzutragen. Diese Entscheidung erging direkt vom Papst, der auf diese Weise all jenen begegnen wollte, die Hochwürden Orphanou in Zypern unterstützt hatten." Und so freue ich mich sehr, daß Zypern wieder einen handelnden und in seinem Auftreten sehr dynamisch wirkenden katholischen Erzbischof besitzt, wie ich von den franziskanischen Schwestern vernehmen durfte. Er spricht mehrere Sprachen fließend, auch Griechisch. Ich gratuliere den Maroniten in Zypern sehr herzlich und wünsche ihnen eine gute und friedliche Zusammenarbeit bei der Verkündigung des authentischen Glaubens an Jesus Christus und bei der Bewahrung ihres wertvollen katholischen Ritus. Auch im Falle der Maroniten in Zypern hat der Heiligen Stuhl gezeigt, wie sehr er integrativ wirken und einbinden kann. Rein formalistisch verstandene demokratische Wahlsysteme sind für das nach göttlichem Recht vorgesehene Amt des Bischofs nicht geeignet. Wichtig ist es auch, daß unabhängig davon lautstarke Anhänger eines bestimmten katholischen Bischofs niemals vergessen dürfen, wie sehr ein bestimmter womöglich politisch instrumentalisierter Fan-Fanatismus dem Favorisierten oder Bejubelten selbst schaden kann. Alle konkreten Vorgehensweisen des Heiligen Stuhles - auch der letzte sensationelle Versöhnungsschritt des Heiligen Vaters in der schrittweisen Lösung des Problemes der von Erzbischof Marcel Lefebvre geweihten Bischöfe und der von ihm gegründeten Priesterbruderschaft St. Pius X. - sind auch von hoher ökumenischer Bedeutung und werden meines Erachtens ganz besonders von orthodoxen und orientalischen Territorialkirchen beobachtet und bewertet. Viele Journalisten und Kommentatoren haben diese Dimension bisher zu wenig wahrgenommen. Wenn wir dann noch die exemplarischen Schwierigkeiten einer Bischofswahl erkennen, relativieren sich spätestens damit künstlich hochgespielte veröffentlichte Meinungen (besser: eine Meinungsmache) bei den direkten Ernennungen durch den Papst. Beten wir für alle Bischöfe und für das große Anliegen der Einheit im wahren Glauben und in der notwendigen Verbindung mit dem Petrusnachfolger, was unser Papst als sichtbarer Stellvertreter Jesu Christi auf Erden überzeugend und mutig weiterverfolgt. Euer Padre Alex - Vizeoffizial Dr. Alexander Pytlik Sonntag, 25. Januar 2009
GUTER GLAUBE GILT NUN AUCH FÜR ... Geschrieben von Padre Alex / Dr. Alexander Pytlik
in Katholische Lehre, Kirchenrecht, News Kommentare um
20:12
Kommentare (10) Trackbacks (8) GUTER GLAUBE GILT NUN AUCH FÜR PIUSBRÜDER - KOMMENTAR AM 50. JAHRESTAG DER ANKÜNDIGUNG DES II. VATIKANISCHEN KONZILS ZUR AUFHEBUNG DER EXKOMMUNIKATIONEN
Am heutigen Sonntag, dem Fest der Bekehrung des heiligen Apostels Paulus, dem Abschlußtag der Gebetswoche für die Einheit der Christen ("Damit sie eins werden in Deiner Hand", Ez 37,17) und dem 50. Jahrestag der Ankündigung des XXI. Ökumenischen Konzils (II. Vatikanischen Konzils) durch den seligen Papst Johannes XXIII. ist es angemessen, einen Kommentar zur gestern bekanntgegebenen sensationellen Aufhebung der Exkommunikationen gegenüber den vier Bischöfen der Priesterbruderschaft St. Pius X. zu geben, der jedoch viele Einzelfragen nicht beantworten kann und wird (vgl. den Kommentar auch bei kath.net unter dem Titel: "Der Papst hat sich von keinerlei Provokation abhalten lassen").
"Die Einheit der Kirche ist ein Geschenk, das uns der Herr, Hirt und Haupt des Mystischen Leibes, gewährt; zugleich erfordert sie aber die entschlossene Antwort jedes ihrer Glieder, die der eindringlichen Bitte des Erlösers entsprechen soll: 'Alle sollen eins sein: wie Du, Vater, in mir bist und ich in Dir bin, sollen auch sie in Uns sein, damit die Welt glaubt, daß Du mich gesandt hast' (Joh 17, 21)." So hat das am 25. Dezember 2001 unterzeichnete Schreiben des Dieners Gottes Johannes Paul II. an den brasilianischen Bischof Msgr. Licinio Rangel (+ 16. Dezember 2002) und an die nunmehr bereits seit Jahren in voller Einheit befindliche "Vereinigung vom heiligen Johannes Maria Vianney" begonnen. Und weiter hieß es damals: "Mit tiefempfundener Freude erklären Wir daher, daß Wir zur Wiederherstellung der vollen Gemeinschaft die Aufhebung der Beugestrafe aussprechen, die laut can. 1382 CIC gegen Dich, Ehrwürdiger Bruder, verhängt worden war, sowie die Aufhebung aller Beugestrafen und die Dispens von allen Irregularitäten, in die andere Mitglieder der Vereinigung verfallen sind." Wenn wir also dieses Schreiben des verstorbenen Papstes lesen und es mit dem von Seiner Heiligkeit Papst Benedikt XVI. angeordneten Dekret der römischen Kongregation für die Bischöfe vom 21. Januar 2009 vergleichen, so wird dem Leser klar, daß für die Priesterbruderschaft St. Pius X. und insbesondere für die mit ihr verbundenen Kleriker noch eine Wegstrecke zu bewältigen ist, um jene kirchenrechtliche Integration im Schoß der einen, heiligen, katholischen und apostolischen Kirche zu erlangen, welche der genannten brasilianischen Gemeinschaft durch Errichtung als Apostolische Personaladministratur exemplarisch zugekommen ist. Sie ist heute "dem Apostolischen Stuhl direkt unterstellt", und "die Jurisdiktion wird dabei zusammen mit der des Ortsordinarius ausgeübt", wobei im Falle der weltweit agierenden Piusbruderschaft das ihr gegebenenfalls zugewiesene Territorium sowie ihr künftiger Anerkennungsstatus spannende Fragen bleiben werden. (Im Falle der vollen Versöhnung wird auch innerkirchlich darüber nachgedacht werden müssen, wie die an manchen Orten voranschreitenden Planungen der Pfarreizusammenlegungen in Einklang gebracht werden können mit einem somit möglichen gleichzeitigen Neuerstehen vieler Personalpfarreien, doch dies ist nur eine der durchaus möglichen korrektiven Einflüsse des Dialogzieles.) Schon bisher war jedoch klar, daß die konsequente Nennung des regierenden Papstes im Kanon jeder Heiligen Messe der Piusbruderschaft und die offizielle Bejahung der wahren Petrusnachfolge in den jeweils amtierenden Päpsten Johannes Paul II. und Benedikt XVI. im Grunde "nur" noch der realen jurisdiktionellen Unter- und Zuordnung bedurften. Papst Benedikt XVI. setzt jedenfalls nicht nur den liturgietheologischen Versöhnungskurs für den großen Jurisdiktionsbereich des Römischen Ritus und seine rechtmäßigen Formen in der Katholischen Kirche fort, sondern wird mit der Gnade Gottes auch alle jene konkreten Akzente sichtbar wiederherzustellender Einheit vollenden können, die bereits sein Vorgänger Johannes Paul II. für die Gemeinschaften und Gläubigen der außerordentlichen Form des Römischen Ritus inniglich wünschte und in konkreten bedeutsamen Fällen gewähren konnte. Der verstorbene erste brasilianische Apostolische Administrator Msgr. Licinio Rangel war ja am 28. Juli 1991 noch selbst von Msgr. Bernard Tissier de Mallerais zum Bischof geweiht worden, der zu den vier Priestern gehört, die am 30. Juni 1988 vom emeritierten Erzbischof Marcel-François Lefebvre (+ 25. März 1991) die heilige Bischofsweihe empfangen hatten und die nun auch nicht mehr als exkommuniziert gelten. Der Papst hat sich bei seinem Weg der konkreten, kleinen, aber bedeutsamen Schritte auch von keinerlei Provokation abhalten lassen. Fragen wie beispielsweise die Kriterien zur Aufnahme der Weihekandidaten innerhalb der Piusbruderschaft oder auch die möglicherweise mit der Wirklichkeitsverbundenheit des katholischen Glaubens unvereinbare politische Haltung einzelner Kleriker (vgl. auch die offizielle Erklärung des Päpstlichen Staatssekretariates zum Fall Williamson) werden sich wohl im Laufe des Dialogprozesses stellen. In der heutigen Sonntagsausgabe des L'OSSERVATORE ROMANO und des darin enthaltenen und von Chefredakteur Prof. Gian Maria Vian ("g. m. v.") gezeichneten Editorials ("Il Vaticano II e il gesto di pace del Papa" = "Das Vatikanum II und die Friedensgeste des Papstes") heißt es unter anderem: "Die guten Früchte des Konzils sind unzählige, und unter ihnen ist jetzt die Geste der Barmherzigkeit gegenüber den 1988 exkommunizierten Bischöfen. Eine Geste, die Johannes XXIII. und seinen Nachfolgern gefallen hätte, und ein lauteres Angebot, welches Benedikt XVI. als Papst des Friedens gleichzeitig mit dem Jahrestag der Ankündigung des Vatikanum II. bekanntgegeben haben wollte, mit der klaren Intention, den schmerzhaften Bruch bald verheilt zu sehen. Eine Intention, die nicht von inakzeptablen revisionistischen Meinungen und Haltungen verdunkelt werden wird, welche gegenüber dem Judentum von vereinzelten Mitgliedern der Gemeinschaften, denen der Bischof von Rom die Hand entgegenstreckt, vertreten werden." (Vgl. auch die Verbesserung einer Karfreitagsfürbitte durch den Papst vom 4. Februar 2008 und die offizielle Erklärung des Päpstlichen Staatssekretariates zum Fall Williamson.) Im selben Beitrag heißt es dann noch: "Der letzte Papst, der voll und ganz sowie mit Leidenschaft - als sehr junger Theologe - am Konzil teilnahm, Benedikt XVI., hat 2005 die katholische Interpretation des Vatikanum II umrissen: ein Ereignis, das nicht in der Logik einer Diskontinuität gelesen werden darf, was es - absolut gesetzt - von der Tradition isolieren würde, sondern in der Logik der Reform zu lesen ist, was es für die Zukunft öffnet. Ein Konzil, das so wie alle anderen historisch einzuordnen ist und nicht mythologisiert werden darf, und zwar in Verbindung mit seinen Texten, die gerade vom historischen Blickwinkel aus nicht gegen einen angeblichen 'Geist' des Vatikanum II ausgespielt werden können." Seit 24. Januar 2009 darf und muß für die verhandelnden Vertreter der Piusbruderschaft von vorneherein genau jener gute Glaube angenommen werden, ohne den ein ernsthafter partnerschaftlicher Dialog wahrer Ökumene gar nicht möglich wäre. Ein solcher Dialog übersieht nicht Differenzen oder auch Unterschiede im juridisch-theologischen Status der Dialogpartner. Abseits der also vom Heiligen Stuhl und von der Piusbruderschaft noch in vertrauensvollen Gesprächen ohne jede Überheblichkeit zu lösenden kirchenrechtlichen und theologischen Fragen mit dem Ziel langfristiger Stabilität ging es dem Heiligen Vater genau um das, was schon seinen Vorgänger beim Zugehen auf die mit der Kirche Christi in ihren Herzen oft inniglich verbundenen Christen traditionalistischer Gemeinschaften leitete: "die Ehre Gottes, das Wohl der heiligen Kirche und das oberste Gesetz, nämlich das 'salus animarum' (das Seelenheil – vgl. can. 1752 CIC)" (Schreiben vom 25. Dezember 2001). In meinem Beitrag zur Festschrift nach dem Besuch Benedikts XVI. in Österreich ("Der liturgietheologische Versöhnungskurs des Heiligen Vaters Benedikt XVI. unter Berücksichtigung der Karfreitagsentscheidung") formulierte ich unter anderem, daß sich der regierende Papst schon bei seiner hochsensiblen historischen Entscheidung zur Römischen Liturgie zahlreicher Faktoren bewußt war, "auch dahingehend, daß die ältere Meßform insbesondere in der Zeit der Rechtsunsicherheit seit 1970 nicht nur in Frankreich immer mehr von vereinzelten politisch und kanonisch unterschiedlich zu bewertenden Gruppen (auch) als Aushängeschild der Ab- und Ausgrenzung benutzt wurde, sodaß manchmal der Eindruck entstehen mußte, als ob die ältere lateinische Liturgie so etwas wie ein instrumentalisiertes Kennzeichen neuer und alter 'national-konservativer' bzw. politisch 'sehr rechts stehende' Kreise geworden wäre, verstärkt durch die nicht selten gestarteten innerkirchlichen und Solidarität erheischenden Verfolgungsmaßnahmen gegenüber Klerikern und Gläubigen, die sich demgegenüber ehrlichen und theologisch gebildeten Herzens dieser Liturgieform weiterhin zutiefst verbunden fühlten." Im Schreiben an die Bischöfe vom 7. Juli 2007 hatte Seine Heiligkeit wohl auch deshalb formuliert: "Es ist wahr, daß es nicht an Übertreibungen und hin und wieder an gesellschaftlichen Aspekten fehlt, die in ungebührender Weise mit der Haltung jener Gläubigen in Zusammenhang stehen, die sich der alten lateinischen liturgischen Tradition verbunden wissen. Eure Liebe und pastorale Klugheit wird Anreiz und Leitbild für eine Vervollkommnung sein. Im übrigen können sich beide Formen des Usus des Ritus Romanus gegenseitig befruchten". Damit war der Wille des Papstes ausgesprochen, die rechtlich nicht mehr rücknehmbare Entscheidung zum Römischen Ritus keinesfalls als theologischen Rückschritt hinter die durch das XXI. Ökumenische Konzil auf dem Boden der lebendigen Tradition gefundenen Ansätze des Dialoges mit anderen Religionen und des Dialoges mit der Welt als solcher – abgesehen von der bleibenden Missionspflicht – verstanden wissen zu wollen. Die mahnenden Inhalte des Apostolischen Schreibens Ecclesia Dei vom 2. Juli 1988 können daher noch nicht als irrelevant abgetan werden, weil es weiterhin darum geht, einen unvollständigen und widersprüchlichen Begriff der Tradition behutsam zu überwinden (vgl. darin die Nr. 4 und vgl. auch die zuvor im fünften Absatz dieses Blogeintrages von mir eingebrachte Übersetzung eines Artikels aus dem heutigen L'OSSERVATORE ROMANO über die richtige Einordnung des II. Vatikanums). Wie der Päpstliche Rat für die Gesetzestexte bereits am 24. August 1996 in seinen erklärenden Anmerkungen "über die Exkommunizierung durch Abspaltung der Anhänger der Bewegung des Bischofs Marcel Lefebvre" festhielt, müsse des weiteren immer "die moralische Fragestellung, ob die Sünde eines Schismas vorliege, von der strafrechtlichen Frage, ob das Delikt eines Schismas mit der daraus folgenden Strafe vorliege, unterschieden werden." Das, was der Trierer Kirchenrechtler Prof. Dr. Peter Krämer ("Die Personaladministration im Horizont des kirchlichen Verfassungsrechts", in: AfkKR 172, 2003, 97-108) zum zitierten Weihnachtsbrief des verstorbenen Papstes Johannes Paul II. feststellte, gilt aber nun analog auch für das aktuelle Dekret der römischen Bischofskongregation: "Es fällt auf, daß im päpstlichen Schreiben eine ausdrückliche Bezugnahme auf can. 1364 CIC fehlt, wonach Licinio Rangel und die übrigen Mitglieder der Vereinigung vom heiligen Johannes Maria Vianney sich wegen ihres schismatischen Verhaltens die Kirchenstrafe der Exkommunikation zugezogen hatten". Ein endgültiges Urteil darüber kann man auch im Fall der Priesterbruderschaft St. Pius X. getrost dem Heiligen Stuhl überlassen, und wenn alle Kleriker der Piusbruderschaft und die mit ihr verbundenen katholischen Gläubigen das Geschenk des Papstes annehmen und in diesem Geist der Einheit mit dem Petrusnachfolger eine gerechte Lösung anstreben, wird sich durch eine erwartbare allgemeine Aufhebung sämtlicher eingetretener rechtlicher Behinderungen die Frage wohl - hoffentlich - von alleine lösen. Auch objektiv gesehen wird es seit der Aufhebung der Exkommunikationen moralisch kaum noch argumentierbar sein, daß sich die Zelebranten und Seelsorger der Piusbruderschaft bei ihrem rechtlich noch nicht integrierten Handeln in jedem Falle schwerer Sünde schuldig machten. (Für die nächsten Generationen einer im Vollsinn abgespaltenen Piusbruderschaft - dazu möge es mit Gottes Hilfe ja nicht mehr kommen - hätte darüber hinaus der "gute Glaube" im Sinne des ökumenischen Dialogs sowieso früher oder später angenommen werden müssen.) Wenn der Heilige Vater im Monat Januar unter anderem als Gebetsmeinung ausgegeben hat, "daß sich die christlichen Konfessionen in einer Zeit tiefer Veränderungen für die volle Einheit stark machen, um so das Evangelium gemeinsam zu bezeugen", so kann ab nun die große Fürbitte in bezug auf die vom verstorbenen Erzbischof Marcel Lefebvre gegründete Priesterbruderschaft St. Pius X. wohl nur dahin gehen, daß sie die vielen positiven Punkte innerkirchlich wiedergewonnener liturgischer Rechtssicherheit und dogmatischer Klärung zur Abwendung des Mißverständnisses, als ob das letzte Ökumenische Konzil auch nur einen einzigen Glaubenssatz substantiell hätte ändern können, anerkenne und in den Schoß der heiligen Mutter Kirche voll und ganz zurückkehre, um sichtbar und somit glaubwürdiger zu bekennen, was im römischen Direktorium für die Anwendung von Prinzipien und Normen in der Ökumene (vom 25. März 1993) unter Berufung auf dasselbe XXI. Ökumenische Konzil klar formuliert ist: "Die Katholiken bekennen, daß sich die Fülle der geoffenbarten Wahrheit, der Sakramente und des Amtes, die Christus für den Aufbau seiner Kirche und zur Ausübung ihrer Sendung gegeben hat, in der katholischen Gemeinschaft der Kirche findet (...) In der Tat ist die Fülle der Einheit der Kirche Christi in der katholischen Kirche bewahrt worden, während andere Kirchen und kirchliche Gemeinschaften, obwohl sie nicht in voller Gemeinschaft mit der katholischen Kirche stehen, in Wirklichkeit eine gewisse Gemeinschaft mit ihr bewahrt haben. Das Konzil stellt fest: 'Diese Einheit, so glauben wir, besteht in der Kirche als etwas, das sie nie verlieren kann, und wir hoffen, daß sie wachsen wird bis zum Ende der Zeit." (Nr. 17 f.) Am Festsonntag Pauli Bekehrung sei daher abschließend auch noch aus der Päpstlichen Botschaft zu dem mit dem Beginn der Gebetswoche für die Einheit der Christen zusammengefallenen 95. Welttag des Migranten und Flüchtlings zitiert: "Wenn wir die Apostelgeschichte und die Briefe lesen, die Paulus an verschiedene Empfänger richtet, erkennen wir das Modell einer Kirche, die niemanden ausschließt, sondern die offen ist für alle und von Gläubigen aller Kulturen und Rassen gebildet wird". Und so wünsche ich Euch allen noch eine gut verlaufende zweite Hälfte des Paulusjahres und verbleibe im Gebet verbunden Euer Padre Alex - Vizeoffizial Dr. Alexander Pytlik, Bischöflicher Verantwortlicher für die außerordentliche Form der lateinischen Liturgie in der Stadt Eichstätt Samstag, 24. Januar 2009
SENSATIONELLER WEITERER ... Geschrieben von Padre Alex / Dr. Alexander Pytlik
in Kirchenrecht, News Kommentare um
13:55
Kommentare (4) Trackbacks (9) SENSATIONELLER WEITERER VERSÖHNUNGSSCHRITT DES HEILIGEN VATERS BENEDIKT XVI., DIESMAL GEGENÜBER DEN BISCHÖFEN DER PRIESTERBRUDERSCHAFT ST. PIUS X.
In der Hoffnung, mein Dauerinformationsdokument über die notwendige Haltung katholischer Christen gegenüber der im kanonischen Bereich nicht existierenden Priesterbruderschaft St. Pius X. bald so adaptieren zu können, daß darin genannte und dem Geist der kirchlichen Einheit entgegengesetzte Haltungen (vgl. dazu die offizielle Erklärung des Päpstlichen Staatssekretariates zum Fall Williamson, aber auch meinen Beitrag zum liturgietheologischen Versöhnungskurs des Nachfolgers Petri in der Festschrift zum ersten Jahrestag des Papstbesuches in Österreich und meinen aktuellen Kommentar "Guter Glaube gilt nun auch für Piusbrüder") als nur noch der Vergangenheit zugehörig angesehen werden, veröffentliche ich meine persönliche und auch von kath.net übernommene Übersetzung der vom Heiligen Stuhl heute mittag bekanntgegebenen sensationellen Entscheidung des regierenden Heiligen Vaters Papst Benedikt XVI. zum Abschluß der Gebetswoche für die Einheit der Christen, einen Tag vor dem nächsten Höhepunkt im laufenden Paulusjahr, nämlich vor dem morgigen Festsonntag zur Bekehrung des heiligen Paulus. Ich übernehme den Text und die Absatzgliederung präzise von der Seite des Heiligen Stuhles:
NACHLASS DER EXKOMMUNIKATION LATAE SENTENTIAE GEGENÜBER DEN BISCHÖFEN DER PRIESTERBRUDERSCHAFT SANKT PIUS X., 24. 01. 2009 I. MITTEILUNG DES PRESSESAALES DES HEILIGEN STUHLES Nach einem Dialogprozeß zwischen dem Apostolischen Stuhl und der Priesterbruderschaft Sankt Pius X., vertreten durch ihren Generalsuperior Seine Exzellenz Mons. Bernard Fellay, hat der Heilige Vater die vom genannten Bischof mit Brief vom 15. Dezember 2008 auch im Namen der anderen drei Bischöfe der Bruderschaft, Seiner Exzellenz Mons. Bernard Tissier de Mallerais, Seiner Exzellenz Mons. Richard Williamson und Seiner Exzellenz Mons. Alfonso de Galarreta, neuerlich formulierte Bitte aufgenommen, die Exkommunikation nachzulassen, welche sich dieselben vor 20 Jahren zugezogen hatten. Tatsächlich waren die genannten vier Bischöfe mit Datum vom 30. Juni 1988 der Exkommunikation latae sententiae (= als Tatstrafe) verfallen, nämlich aufgrund der von Seiner Exzellenz Mons. Marcel Lefebvre ohne päpstliches Mandat vorgenommenen Bischofsweihen, was von der Kongretation für die Bischöfe am 1. Juli 1988 formal festgestellt worden war. Seine Exzellenz Mons. Bernard Fellay brachte gegenüber dem Heiligen Vater im zitierten Schreiben klar zum Ausdruck, daß "wir immer vom festen Willen bestimmt sind, katholisch zu bleiben und alle unsere Kräfte in den Dienst der Kirche unseres Herrn Jesus Christus zu stellen, welche die römische katholische Kirche ist. Wir nehmen ihre Lehren mit kindlichem Geiste an. Wir glauben fest an den Primat des Petrus und an alle seine Vorrechte, und deshalb läßt uns die aktuelle Situation sehr leiden". Seine Heiligkeit Benedikt XVI., der diesen Prozeß von Anbeginn verfolgt hat, bemühte sich immer, den Bruch mit der Bruderschaft wieder aufzuheben, auch indem er Seine Exzellenz Bernard Fellay am 29. August 2005 persönlich traf. Dabei hat der Heilige Vater den Willen kundgetan, einen solchen Weg sukzessive und in vernünftigen Zeiträumen zu beschreiten, und jetzt erläßt er in der pastoralen Sorge und väterlichen Barmherzigkeit durch das Dekret der Kongregation für die Bischöfe vom 21. Januar 2009 wohlwollend die Exkommunikation, welche auf den genannten Bischöfen lastete. Der Heilige Vater ist bei dieser Entscheidung vom Wunsch geleitet gewesen, daß sich die vollkommene Versöhnung und volle Gemeinschaft so schnell wie möglich einstelle. II. DEKRET DER KONGREGATION FÜR DIE BISCHÖFE Mit einem Brief vom 15. Dezember 2008, gerichtet an Seine Eminenz Dario Kardinal Castrillón Hoyos, Präsident der Päpstlichen Kommission Ecclesia Dei, hat Mons. Bernard Fellay, auch im Namen der anderen drei am 30. Juni 1988 geweihten Bischöfe neuerlich um die Wegnahme der Exkommunikation latae sententiae ersucht, welche mit Dekret des Präfekten dieser Kongregation für die Bischöfe am 1. Juli 1988 formal ausgesprochen worden war. In dem erwähnten Brief betont Mons. Fellay unter anderem: "Wir sind immer vom festen Willen bestimmt, katholisch zu bleiben und alle unsere Kräfte in den Dienst der Kirche unseres Herrn Jesus Christus zu stellen, welche die römische katholische Kirche ist. Wir nehmen ihre Lehren mit kindlichem Geiste an. Wir glauben fest an den Primat des Petrus und an alle seine Vorrechte, und deshalb läßt uns die aktuelle Situation sehr leiden". Seine Heiligkeit Benedikt XVI. hat entschieden, die durch ihre Bischofsweihe entstandene kirchenrechtliche Situation der Bischöfe Bernard Fellay, Bernard Tissier de Mallerais, Richard Williamson und Alfonso de Galarreta neu zu bedenken, in der väterlichen Sensibilität für die von den Betroffenen wegen der Strafe der Exkommunikation geäußerte geistliche Beschwerlichkeit und im Vertrauen auf den von ihnen im zitierten Brief zum Ausdruck gebrachten Einsatz, an keinen Kräften zu sparen, um in den notwendigen Gesprächen mit den Autoritäten des Heiligen Stuhles die noch offenen Fragen gründlich durchzugehen und so bald zu einer vollen und zufriedenstellenden Lösung des Ursprungsproblemes zu gelangen. Mit diesem Akt wird die Konsolidierung des gegenseitigen Vertrauensverhältnisses und die Intensivierung und Stabilisierung der Beziehungen der Bruderschaft Sankt Pius X. zu diesem Heiligen Stuhl gewünscht. Dieses Geschenk des Friedens zum Abschluß der weihnachtlichen Feiern will auch ein Zeichen dafür sein, die Einheit in der Liebe der universalen Kirche zu fördern und den Skandal der Trennung zu überwinden. Wir wünschen, daß diesem Schritt von Seiten der gesamten Bruderschaft Sankt Pius X. die umgehende Verwirklichung der vollen Gemeinschaft mit der Kirche folge, sodaß dadurch wahre Treue und eine wahre Anerkennung des Lehramtes und der Autorität des Papstes mit dem Beweis der sichtbaren Einheit bezeugt werde. Auf Basis der mir vom Heiligen Vater Benedikt XVI. ausdrücklich verliehenen Vollmachten und kraft des vorliegenden Dekretes erlasse ich den Bischöfen Bernard Fellay, Bernard Tissier de Mallerais, Richard Williamson und Alfonso de Galarreta die Zensur (Beugestrafe) der Exkommunikation latae sententiae, welche von dieser Kongregation am 1. Juli 1988 festgestellt wurde, und erkläre gleichzeitig das zu jener Zeit herausgegebene Dekret vom heutigen Tage an als rechtsunwirksam. Rom, von der Kongregation für die Bischöfe, 21. Januar 2009. Giovanni Battista Kardinal Re Präfekt der Kongregation für die Bischöfe [ENDE DER INFORMATIONEN DES HEILIGEN STUHLES.] So bleibt nur noch, zum weiteren Dialog mit den katholischen Christen aufzurufen, die eine besondere Bindung zur Priesterbruderschaft St. Pius X. aufweisen, und vor allem durch unser Gebet den weiteren Fortgang angesichts eines derart großzügigen Schrittes des Heiligen Vaters zu begleiten. Nach der definitiven Rechtserkenntnis des Papstes zu den beiden Formen des Römischen Ritus dürfen wir uns über diesen nächsten - wenn auch nicht alle in gleicher Weise betreffenden - Schritt sehr freuen. So grüße ich Euch mit diesem offiziellen 200. Eintrag im Blogbuch (vgl. meinen nachfolgenden Kommentar "Guter Glaube gilt nun auch für Piusbrüder" und die offizielle Erklärung des Päpstlichen Staatssekretariates zum Fall Williamson) wie immer als Euer Vizeoffizial Dr. Alexander Pytlik - Padre Alex |
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