Samstag, 15. Januar 2011
ERSTES ANGLOKATHOLISCHES ... Geschrieben von Padre Alex / Dr. Alexander Pytlik
in Kirchenrecht, News Kommentare, Sonstiges um
13:16
Kommentare (0) Trackbacks (0) ERSTES ANGLOKATHOLISCHES PERSONALORDINARIAT IN ENGLAND UND WALES
PRESSEEKLÄRUNG DES HEILIGEN STUHLES ZUM PERSONALORDINARIAT UNSERER LIEBEN FRAU VON WALSINGHAM IN ENGLAND UND WALES
In Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Apostolischen Konstitution Anglicanorum coetibus von Papst Benedikt XVI. (4. November 2009) und nach sorgfältiger Konsultation der katholischen Bischofskonferenz von England und Wales hat die Kongregation für die Glaubenslehre heute ein Personalordinariat innerhalb des Territoriums von England und Wales für jene Gruppen der anglikanischen Kleriker und Gläubigen errichtet, die ihren Wunsch geäußert hatten, in die volle sichtbare Gemeinschaft mit der Katholischen Kirche zu treten. Das Errichtungsdekret legt fest, daß das Ordinariat näherhin Personalordinariat Unserer Lieben Frau von Walsingham heißen und unter dem Patronat des seligen John Henry Newman stehen wird. Ein Personalordinariat ist eine kirchenrechtliche Struktur, welche eine gemeinschaftliche Wiedervereinigung auf solche Weise ermöglicht, daß frühere Anglikaner in die volle Gemeinschaft mit der Katholischen Kirche eintreten und gleichzeitig Elemente ihres spezifisch anglikanischen Traditionsschatzes bewahren können. Mit dieser Struktur versucht die Apostolische Konstitution Anglicanorum coetibus, den Ausgleich einerseits zwischen der Sorge um die Bewahrung der wertvollen anglikanischen liturgischen, geistlichen und pastoralen Traditionen und andererseits zwischen der Sorge um die volle Integration dieser Gruppen und ihres Klerus in die Katholischen Kirche zu verwirklichen. Aus doktrinellen Gründen erlaubt die Kirche unter keinen Umständen die Weihe verheirateter Männer zu Bischöfen. Doch unter bestimmten Bedingungen sieht die Apostolische Konstitution die Weihe früherer anglikanischer Kleriker zu katholischen Priestern vor. Heute weihte der hochwürdigste Herr Erzbischof von Westminster, Vincent Nichols, drei frühere anglikanische Bischöfe in der Westminsterkathedrale (London) zu katholischen Priestern: Hw. Andrew Burnham, Hw. Keith Newton und Hw. John Broadhurst. Ebenso am heutigen Tag hat Papst Benedikt XVI. den Priester Keith Newton zum ersten Ordinarius des Personalordinariates Unserer Lieben Frau von Walsingham ernannt. Gemeinsam mit den Priestern Burnham und Broadhurst wird Hw. Newton für die katechetische Vorbereitung der ersten Gruppen von Anglikanern in England und Wales sorgen, die zusammen mit ihren Hirten zu Ostern in die Katholische Kirche aufgenommen werden, aber auch für die Begleitung des Klerus, der sich auf die katholische Priesterweihe um Pfingsten vorbereitet. Die Errichtung dieser neuen Struktur steht in Übereinstimmung mit der Verpflichtung zum ökumenischen Dialog, der eine Priorität für die Katholische Kirche bleibt. Die Initiative, welche zur Publikation der Apostolischen Konstitution und zur Errichtung dieses Personalordinariates geführt hat, ging von einer Anzahl verschiedener anglikanischer Gruppen aus, die erklärt haben, denselben katholischen Glauben zu teilen, wie er im Katechismus der Katholischen Kirche enthalten ist, und das Petrusamt als etwas zu akzeptieren, was Christus für die Kirche wollte. Für sie ist nun die Zeit gekommen, ihre implizite Einheit in der sichtbaren Form der vollen Gemeinschaft auszudrücken. ERRICHTUNG DES PERSONALORDINARIATES UNSERER LIEBEN FRAU VON WALSINGHAM UND ERNENNUNG DES ERSTEN ORDINARIUS: Am 15. Januar 2011 hat die Kongregation für die Glaubenslehre gemäß Vorschrift der Apostolischen Konstitution Anglicanorum coetibus das Personalordinariat "Our Lady of Walsingham" (Unsere Liebe Frau von Walsingham) auf dem Territorium der Bischofskonferenz von England und Wales errichtet. Gleichzeitig hat der Heilige Vater als ersten Ordinarius den hochwürdigen Herrn Keith Newton ernannt. Hochwürden Keith Newton wurde am 10. April 1952 in Liverpool (Vereinigtes Königreich) als zweiter von zwei Brüdern geboren, und er ist seit 25. August 1973 mit Gill Donnison verheiratet. Sie haben drei Kinder. Zwischen 1963 und 1970 besuchte er zunächst die Alsop High School in Liverpool und nahm danach von 1970 bis 1973 die theologischen Studien am King's College der Universität London auf, wo er den Grad eines "Bachelor of Divinity" erwarb und ihm dann der Titel eines "Associate of King's College" verliehen wurde. Nach dem Erwerb des "Post Graduate Certificate of Education" beim Christ Church College in Canterbury 1974 durchlief er am St. Augustine's College von Canterbury die Vorbereitungsphase im Blick auf das Priestertum in der Kirche von England. Nachdem er 1975 zum Diakon und 1976 zum Priester für die anglikanische Diözese von Chelmsford ordiniert worden war, versah er als ersten Dienst jenen eines Pfarrvikars an der Kirche St. Marien in Great Ilford. 1978 wurde er in der anglikanischen Diözese von Southwark innerhalb des "Wimbledon Team Ministry" zum Pfarrer ernannt. Von 1985 bis 1991 stellte er sich für die Diözese von Süd-Malawi in der anglikanischen Provinz von Zentralafrika zur Verfügung. Zwischen 1986 und 1991 war er Dekan an der Kathedrale von St. Paul in Blantyre (Malawi). 1991 kehrte er ins Vereinigte Königreich zurück, in die anglikanische Diözese Bristol, und er war in Knowle von 1992 bis 2002 Pfarrer der Pfarrei "Holy Nativity". Am 7. März 2002 wurde er vom Erzbischof von Canterbury, George Carey, zum anglikanischen Bischof ordiniert, und als solcher diente er von 2002 bis 2010 als Suffraganbischof von Richborough und als "Provincial Episcopal Visitor" in der Provinz von Canterbury. Gemeinsam mit seiner Frau ist er am 1. Januar 2011 durch Seine Exzellenz Bischof Alan Hopes in die volle Gemeinschaft mit der Katholischen Kirche aufgenommen worden. [ENDE MEINER ÜBERSETZUNG VON DER VATIKANSEITE.] Manche haben die erste Errichtung eines anglokatholischen Personalordinariates zum Anlaß für eine neue Zölibatsdiskussion genommen. Wer jedoch oben genau nachgelesen hat, wird spätestens jetzt erkennen: der Zölibat ist nicht nur eine disziplinäre Frage, sondern tangiert auch die Basis unseres Glaubens, nämlich die Tradition der Apostel. Insbesondere seit dem II. Vatikanischen Konzil (= XXI. Ökumenischen Konzil) der Katholischen Kirche ist diese Frage geklärt. Wer das Bischofsamt und somit die höchste Weihestufe von den Aposteln her sakramental erhalten soll, darf im Hinblick auf den radikalen Ruf Christi gegenüber den Aposteln unter keine Umständen durch ein gültiges Eheband (mit allen ehelichen Rechten und Pflichten) gebunden sein. Dies ist der Grund, warum anglikanische "Bischöfe" im Falle ihrer gültigen Verheiratung nur bis zur Stufe des Weihepriestertums ausgeweiht werden können, wie wir es oben exemplarisch sehen. Gleichzeitig zeigt diese Ausnahme für den lateinischen Priesterstand, daß es in der lateinischen Eigenrechtskirche die Regel ist, vorzugsweise und mehrheitlich unverheirateten Kandidaten (nach der Diakonatsweihe) die heilige Priesterweihe zu erteilen. So soll es auch langfristig in den anglokatholischen Personalordinariaten (die ja trotz der Eigentraditionen dem lateinischen Ritenbereich zugehören) werden. Übergangsweise ist allerdings der Papst den anglikanischen Heimkehrern so weit entgegengekommen, daß sogar die orientalisch-orthodoxe Heiratsmöglichkeit vor den höheren Weihen kurzfristig "übertroffen" wurde und wird. Dies ändert jedoch nichts daran, daß von allen katholischen Verkündern die volle Treue zur katholischen Glaubens- und Sittenlehre verlangt ist, auch was die unveränderlichen Prinzipien der Sexualmoral betrifft. Unbefangenen Beobachtern ist nicht entgangen, daß seit vielen Jahrzehnten im Westen sogenannte und selbsternannte volksbegehrähnliche Initiativgruppen hinter der andauernd wiederholten Forderung nach "Abschaffung des Zölibates" in Wirklichkeit eine echte Änderung der kirchlichen Lehre angezielt wird. Innerkirchlich haben solche Gruppen daher schon seit Jahrzehnten jede Legitimation verloren. Von dieser ganzen Praxis her ist aber damit auch neuerlich klar geworden, daß der Zölibat in Verbindung mit dem Grad des Weihepriestertums dogmatisch nie verlangt war. In der lateinischen Eigenrechtskirche ist diese Verbindung generell vorgesehen, aber auch in vereinzelten orientalischen Eigenrechtskirchen innerhalb derselben Katholischen Kirche, wiewohl der orientalisch-katholische Codex (CCEO) die Weihe (frisch oder bewährt) verheirateter Männer allen diesen Eigenrechtskirchen zugesteht. Auch wenn die lateinische Eigenrechtskirche von den Mitgliedern her innerhalb der Katholischen Kirche die Mehrheit stellt, so stellen jedoch (ohne Beachtung der Mitgliederzahl) die 22 innerhalb der Katholischen Kirche bestehenden orientalischen Eigenrechts- oder Rituskirchen mit ihrer gleichzeitigen Möglichkeit verheirateter und zölibatärer Priester die formaljuridische Mehrheit. Trotzdem: im ökumenischen Dialog ist von katholischer und auch orthodox-orientalischer Seite der Zölibat des Bischofs ein Absolutum. Aufgrund der soziokulturellen Entwicklungen ist jedoch nicht zu erwarten, daß der Zölibat in den derzeit bestehenden 22 katholischen Ostkirchen nach dem Vorbild der einen lateinischen Rituskirche auch für den ganzen orientalisch-katholischen Priesterstand als ein Weihezulassungskriterium generell eingeführt würde. Man denke hier nur an die Propositio Nr. 23 der letzten Sonderversammlung der Bischofssynode zum Nahen Osten über die verheirateten (orientalisch-katholischen) Priester: "Der kirchliche Zölibat wird innerhalb der Katholischen Kirche immer und überall geschätzt und anerkannt, im Osten wie im Westen. Dennoch wäre es wünschenswert, die Möglichkeit zu studieren, verheiratete [orientalisch-katholische] Priester außerhalb der patriarchalen Territorien haben zu können, um einen pastoralen Dienst für unsere [orientalisch-katholischen] Gläubigen sicherzustellen, wohin diese auch immer gehen, und um die orientalischen Traditionen zu respektieren." Unabhängig davon, ob sich der Papst diesen Vorschlag zu eigen machen wird oder nicht, werden alle Katholiken mit dieser Vielfalt der katholischen Weltkirche und ihren 23 eigenrechtlichen Rituskirchen leben müssen und dürfen, und ich denke, daß auch bei Diskussionen zu diesem Thema nur eines weiterhilft: Sachlichkeit. Im Gebet verbunden, Euer Padre Alex - Dr. Alexander Pytlik Freitag, 14. Januar 2011
VEREHRUNGSWÜRDIGER DIENER GOTTES ... Geschrieben von Padre Alex / Dr. Alexander Pytlik
in Kirchenrecht, News Kommentare um
14:00
Kommentare (0) Trackbacks (3) VEREHRUNGSWÜRDIGER DIENER GOTTES JOHANNES PAUL II.: GEWALTIGER RUF DER HEILIGKEIT
INFORMATION DER KONGREGATION FÜR DIE SELIG- UND HEILIGSPRECHUNGSPROZESSE ÜBER DEN VERLAUF DES SELIGSPRECHUNGSFALLES DES VEREHRUNGSWÜRDIGEN DIENERS GOTTES JOHANNES PAUL II. (KAROL WOJTYŁA)
Am 14. Januar 2011 hat der Heilige Vater Benedikt XVI. während der Seiner Eminenz, dem hochwürdigsten Herrn Kardinal Angelo Amato, dem Präfekten der Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse, gewährten Audienz, dieselbe Kongregation bevollmächtigt, das Dekret über das Wunder zu promulgieren, das der Fürbitte des verehrungswürdigen Dieners Gottes Johannes Paul II. (Karol Wojtyła) zugeschrieben wird. Dieser Akt beschließt den Weg, der dem Ritus der Seligsprechung vorausgeht, dessen Datum vom Heiligen Vater entschieden wird. Wie bekannt, begann das Verfahren durch päpstliche Dispens vor dem Ablauf der fünf Jahre nach dem Tod des Dieners Gottes, wie es von der geltenden Gesetzgebung verlangt wird. Diese Vorgehensweise wurde vom gewaltigen Ruf der Heiligkeit ausgelöst, dessen sich Papst Johannes Paul II. im Leben, im Sterben und nach dem Tod erfreute. Für alle anderen Bereiche wurden die allgemeinen kirchenrechtlichen Bestimmungen für die Fälle der Seligsprechung und Heiligsprechung vollständig beachtet. Von Juni 2005 bis April 2007 wurden daher sowohl die diözesane römische Hauptuntersuchung als auch die Untersuchungen in verschiedenen anderen Diözesen (durch Rechtshilfe) vorgenommen, was das Leben, die Tugenden und den Ruf der Heiligkeit sowie die Wunder betrifft. Die rechtliche Gültigkeit der kanonischen Verfahren wurde mit Dekret vom 4. Mai 2007 durch die Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse anerkannt. Nach Prüfung der entsprechenden Positio äußerten sich dann neun theologische Konsultoren des Dikasteriums im Juni 2009 positiv in bezug auf den heroischen Grad der Tugenden des Dieners Gottes. Im darauffolgenden November wurde unter Beachtung der üblichen Prozedur dieselbe Positio dem Urteil der Kardinäle und Bischöfe der Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse unterworfen, welche sich mit zustimmendem Urteil äußerten. Am 19. Dezember 2009 autorisierte der Heilige Vater Benedikt XVI. die Promulgation des Dekretes über den heroischen Tugendgrad. Im Blick auf die Seligsprechung des verehrungswürdigen Dieners Gottes präsentierte die Postulatur des Verfahrens zur Prüfung durch die Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse die Heilung der Schwester Marie Simon Pierre Normand, Ordensfrau des Institut des Petites Soeurs des Maternités Catholiques, von der parkinsonschen Krankheit. Wie üblich wurden die umfassenden Akten der ordnungsgemäß durchgeführten kirchenrechtlichen Untersuchung gemeinsam mit den detaillierten gerichtsärztlichen Gutachten am 21. Oktober 2010 dem wissenschaftlichen Studium des medizinischen Beirates des Dikasteriums für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse übergeben. Seine Gutachter sprachen sich für die wissenschaftliche Unerklärbarkeit der Heilung aus, nachdem sie die prozessualen Zeugnisse und die gesamte Dokumentation mit der gewohnten Gründlichkeit studiert hatten. Die theologischen Konsultoren schritten dann nach Sichtung der medizinischen Schlußfolgerungen am 14. Dezember 2010 zur theologischen Bewertung des Falles und erkannten einstimmig die Einzigartigkeit, das Vorausgehen und die Stimmigkeit der an den Diener Gottes Johannes Paul II. gerichteten Anrufung an, dessen Fürbitte zum Zwecke der wunderbaren Heilung wirksam gewesen war. Schließlich wurde am 11. Januar 2011 die ordentliche Vollversammlung der Kardinäle und der Bischöfe der Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse abgehalten, welche ein einstimmiges positives Urteil erließen, mit dem sie die Heilung der Schwester Marie Pierre Simon als wunderbar erachten, insoweit sie von Gott in wissenschaftlich unerklärlicher Weise vollbracht wurde, im Gefolge der Anrufung des Papstes Johannes Paul II., der sowohl von derselben Geheilten als auch von vielen anderen Gläubigen vertrauensvoll angerufen worden ist. [ENDE MEINER AUCH BEI KATH.NET ABRUFBAREN ÜBERSETZUNG.] In großer Vorfreude auf den vom Heiligen Vater Benedikt XVI. geplanten Sonntag der Seligsprechung, den Sonntag der Göttlichen Barmherzigkeit, den Weißen Sonntag 2011, d. h. präzise auf den 1. Mai 2011, grüße ich alle Leser und Leserinnen. In der mir anvertrauten Wallfahrtspfarrei St. Marien Buchenhüll ist dies der Tag der Heiligen Erstkommunion und der ersten Maiandacht, sodaß ich persönlich leider nicht in Rom sein kann. Ich lade daher alle Daheimbleibenden schon heute zur großen Dankandacht am Nachmittag des 1. Mai 2011 (um 14.00 Uhr) bei der Lourdesgrotte im Marienwallfahrtsort Buchenhüll, 85072 Eichstätt, ein, die als erste Maiandacht ganz im Zeichen der Anrufung des neuen seligen Papstes und des ersten Empfanges des Allerheiligsten Altarsakramentes stehen wird. Herzlichst, Euer Padre Alex - Vizeoffizial Dr. Alexander Pytlik |
Kalender
SucheÜbersicht / Kontakt / LinksJüngere Einträge
KategorienBlog abonnieren |