Freitag, 13. Mai 2011
EXKLUSIV IN DEUTSCH: NOTE DES ... Geschrieben von Padre Alex / Dr. Alexander Pytlik
in Kirchenrecht, News Kommentare, Sonstiges um
12:00
Kommentare (0) Trackbacks (0) EXKLUSIV IN DEUTSCH: NOTE DES VATIKAN ZU UNIVERSAE ECCLESIAE
Bevor ich im nächsten Blogeintrag den lateinischen Text der neuen Instruktion mit ihrer deutschen Übersetzung in Verbindung bringe und dazu noch manchen Kommentar abgebe, sei zunächst aus meiner Feder die exklusive deutsche Übersetzung der gleichzeitig publizierten zusammenfassenden (italienischen) Erklärung des Pressesaales des Heiligen Stuhles zur selben Instruktion "Universae Ecclesiae" eingetragen (die folgende zusammenfassende Erklärung des Direktors des vatikanischen Pressesaales, P. Federico Lombardi SJ darf auch nicht mit der redaktionellen Note der Päpstlichen Kommission selbst verwechselt werden, und alle Verlinkungen sind von mir eingesetzt):
[BEGINN DER ÜBERSETZUNG DER ZUSAMMENFASSENDEN NOTE DES HEILIGEN STUHLES ZUR HEUTE PUBLIZIERTEN INSTRUKTION UNIVERSAE ECCLESIAE] Die Instruktion über die Anwendung des Motu proprio "Summorum Pontificum" (vom 7. Juli 2007, in Kraft getreten am 14. September 2007) wurde von Papst Benedikt XVI. am 8. April 2011 approbiert und trägt das Datum des 30. April, des liturgischen Gedenktages des heiligen Papstes Pius V. [= Kalendarium der ordentlichen Form, im a. o. Kalendarium am 5. Mai, Anm. v. Übersetzer]. Die Instruktion wird auf Basis der ersten Worte des lateinischen Textes "Universae Ecclesiae" benannt und ist von der Päpstlichen Kommission "Ecclesia Dei", welcher der Papst unter anderem die Aufgabe anvertraut hatte, über die Einhaltung und Anwendung des Motu proprio zu wachen. Deshalb trägt sie die Unterschrift des Präsidenten William Kardinal Levada und des Sekretärs Prälat Guido Pozzo. Das Dokument wurde in den vergangenen Wochen an alle Bischofskonferenzen übermittelt. Wir erinnern uns, daß "die Instruktionen … die Vorschriften von Gesetzen erklären und die Vorgehensweisen entfalten und bestimmen, die bei deren Ausführung zu beachten sind" (can. 34 CIC). Wie in der Nummer 12 gesagt wird, wird die Instruktion mit der Absicht herausgegeben, "die rechte Interpretation und Anwendung" des Motu proprio "Summorum Pontificum" zu gewährleisten. Es verstand sich von selbst, daß dem im Motu proprio enthaltenen Gesetz eine Instruktion über seine Anwendung folgen würde. Daß dies nun mehr als drei Jahre später geschieht, erklärt sich in Rückerinnerung einfach dadurch, daß im Brief, mit dem der Papst das Motu proprio begleitete, derselbe den Bischöfen explizit sagte: "Außerdem lade ich Euch, liebe Mitbrüder, hiermit ein, drei Jahre nach dem Inkrafttreten des Motu Proprio dem Heiligen Stuhl über Eure Erfahrungen Bericht zu erstatten. Wenn dann wirklich ernsthafte Schwierigkeiten aufgetreten sein sollten, können Wege gesucht werden, um Abhilfe zu schaffen." Die Instruktion trägt somit auch die Frucht der dreijährigen Erprobung der Anwendung des Gesetzes in sich, was eben von Anbeginn vorgesehen worden war. Das Dokument hat eine einfache und leicht lesbare Sprache. Seine Einleitung (Nummern 1 -8) erinnert kurz an die Geschichte des Missale Romanum (römischen Meßbuches) bis zu seiner letzten Edition durch [den seligen] Johannes XXIII. im Jahre 1962 und bis zum neuen von Paul VI. im Jahre 1970 - im Gefolge der Liturgiereform des II. Vatikanischen Konzils - approbierten Meßbuch, und bekräftigt das Grundprinzip, daß es sich um "zwei Formen der römischen Liturgie [handelt], die 'ordentliche' (forma ordinaria) beziehungsweise 'außerordentliche' Form (forma extraordinaria) genannt werden. Dabei handelt es sich um zwei Gebrauchsweisen des einen römischen Ritus, die nebeneinander stehen. Beide Formen sind Ausdruck derselben lex orandi der Kirche. Wegen ihres ehrwürdigen und langen Gebrauchs muß die außerordentliche Form mit gebührender Achtung bewahrt werden." (Nr. 6) Es wird auch der Zweck des Motu proprio bekräftigt, was in den drei folgenden Punkten zum Ausdruck kommt: a) allen Gläubigen die römische Liturgie im Usus antiquior anzubieten, da sie ein wertvoller Schatz sei, den es zu bewahren gelte; b) den Gebrauch der außerordentlichen Form jenen zu gewährleisten und wirklich zu ermöglichen, die darum bitten; c) die Versöhnung innerhalb der Kirche zu fördern (vgl. Nr. 8). Ein kurzer Teil des Dokumentes (die Nummern 9 - 11) erinnert an die Aufgaben und die Vollmachten der Kommission "Ecclesia Dei", welcher der Papst für den Bereich ihrer Zuständigkeit "ordentliche, stellvertretende Hirtengewalt verliehen" habe. Dies habe unter anderem zwei sehr wichtige Konsequenzen. Zunächst könne sie über die Rekurse entscheiden, die ihr gegen eventuelle Verwaltungsakte von Bischöfen oder von anderen Ordinarien vorgelegt werden, welche den Bestimmungen des Motu proprio zu widersprechen scheinen (wobei die Möglichkeit bleibe, die Entscheidungen der Kommission selbst beim Obersten Gerichtshof der Apostolischen Signatur weiter anzufechten). Außerdem komme es der Kommission zu, mit Approbation durch die Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung für die etwaige Herausgabe der liturgischen Texte für die außerordentliche Form des römischen Ritus zu sorgen (im weiteren Text des Dokuments wird beispielsweise die Einfügung neuer Heiliger und neuer Präfationen gewünscht). Der eigentlich normative Teil des Dokumentes (die Nummern 12 – 35) enthält 23 kurze Punkte zu verschiedenen Thematiken. Die Kompetenz der Diözesanbischöfe zur Anwendung des Motu proprio wird bekräftigt, wobei erinnert wird, daß im Fall einer Kontroverse betreffend die Zelebration in der außerordentlichen Form die Kommission "Ecclesia Dei" entscheiden werde. Geklärt wird der Begriff coetus fidelium stabiliter existens (d. h. „stabile Gruppe von Gläubigen“), welche(r) wünscht, an den Zelebrationen in der außerordentlichen Form teilhaben zu können. Auch wenn die nötige Personenzahl für deren Existenz der klugen Bewertung durch die Hirten überlassen bleibt, wird präzisiert, daß die Gruppe nicht notwendigerweise von Personen gebildet werden müsse, welche nur einer Pfarrei angehören, sondern sie könne durch Personen entstehen, die aus verschiedenen Pfarreien oder sogar aus verschiedenen Diözesen stammten. Immer unter Berücksichtigung des Respekts gegenüber den weitergehenden pastoralen Notwendigkeiten schlägt die Instruktion einen Geist der "großzügigen Gastfreundschaft" gegenüber den Gruppen von Gläubigen vor, welche um die außerordentlichen Form bitten, auch gegenüber den Priestern, die darum bitten, mit einigen Gläubigen gelegentlich in dieser Form zu zelebrieren. Sehr wichtig ist die Präzisierung (Nr. 19), nach der die Gläubigen, welche die Zelebration in der außerordentlichen Form erbitten, "nicht Gruppen unterstützen oder angehören dürfen, welche die Gültigkeit oder die Erlaubtheit der ordentlichen Form bestreiten" und/oder den Papst als Obersten Hirten der Gesamtkirche ablehnen. Dies wäre tatsächlich in offenem Widerspruch zum Ziel der "Versöhnung" des Motu proprio selbst. Wichtige Hinweise werden auch betreffend des zur Zelebration in der außerordentlichen Form "geeigneten Priesters" gegeben. Natürlich darf er vom Blickwinkel des Kirchenrechtes her keine Hindernisse aufweisen, und er muß das Latein ausreichend gut können und den zu zelebrierenden Ritus kennen. Deshalb werden die Bischöfe ermutigt, in den Priesterseminarien zu diesem Zweck eine angemessene Ausbildung zu ermöglichen, und man erwähnt im Falle der Ermangelung anderer geeigneter Priester auch die Möglichkeit, auf die Zusammenarbeit mit Priestern der von der Kommission "Ecclesia Dei" errichteten Institute zurückzugreifen (welche normalerweise die außerordentliche Form benützen). Die Instruktion bekräftigt, daß jeder Priester, sei er Welt- oder Ordenspriester, die Erlaubnis besitze, die Messe "ohne Volk" in der außerordentlichen Form zu zelebrieren, wenn er es wünsche. Wenn es sich daher nicht um Zelebrationen mit dem Volk handle, bedürfen die einzelnen Kleriker keiner Erlaubnis ihrer Oberen. Es folgen dann – immer betreffend die außerordentliche Form – Normen, die sich auf die liturgischen Rubriken und auf den Gebrauch der liturgischen Bücher (wie das Rituale, das Pontifikale, das Zeremoniale der Bischöfe) beziehen, weiters auf die Möglichkeit zum Gebrauch der Volkssprache für die Lesungen (in Ergänzung zur lateinischen Sprache oder auch alternativ in den "gelesenen Messen"), weiters auf die Möglichkeit für die Kleriker zum Gebrauch des vor der Liturgiereform herausgegebenen Breviers, weiters auf die Möglichkeit zur Zelebration des Heiligen Triduums in der Karwoche für die Gruppen von Gläubigen, welche den "alten Ritus" wünschten. Was die heiligen Weihen betrifft, sei der Gebrauch der älteren liturgischen Bücher nur den Instituten gestattet, die von der Kommission "Ecclesia Dei" abhängen. Nach der Lektüre verbleibt der Eindruck eines Textes großer Ausgeglichenheit, der nach der Intention des Papstes den friedlichen Gebrauch der der Reform vorausgehenden Liturgie von Seiten der Priester und Gläubigen fördern möchte, die zu ihrem geistlichen Wohl danach den ernsthaften Wunsch verspüren; mehr noch eines Textes, der die Legitimität und die Effektivität dieser Praxis im Rahmen des vernünftigerweise Möglichen garantieren wolle. Gleichzeitig ist der Text vom Vertrauen in die pastorale Weisheit der Bischöfe beseelt und besteht sehr stark auf dem Geist der kirchlichen Gemeinschaft, der bei allen – Gläubigen, Priestern, Bischöfen – zugegen sein müsse, damit das in der Entscheidung des Heiligen Vaters so stark enthaltene Ziel der Versöhnung nicht behindert oder vereitelt, sondern gefördert und erreicht werde. [ENDE DER ÜBERSETZUNG DER ZUSAMMENFASSENDEN NOTE DES HEILIGEN STUHLES ZU UNIVERSAE ECCLESIAE.] Im folgenden Blogeintrag nehme ich eine Kommentierung einzelner Bestimmungen der Instruktion "Universae Ecclesiae" vor! Herzliche Grüße von Eurem Padre Alex - Vizeoffizial Dr. Alexander Pytlik Sonntag, 24. April 2011
BISCHOF WALTER MIXA ZUM 70. ... Geschrieben von Padre Alex / Dr. Alexander Pytlik
in Aktuelle Predigt, News Kommentare, Sonstiges um
17:30
Kommentare (0) Trackbacks (0) BISCHOF WALTER MIXA ZUM 70. NEUERSCHEINUNG: REISE DURCH DAS KIRCHENJAHR
Pünktlich zum morgigen 70. Geburtstag Seiner Exzellenz, des hochwürdigsten Herrn Diözesanbischofs em. und Militärordinarius em. Dr. Walter Mixa, hat Abonnenten des MM-Verlages (Aachen) und auch andere das Heft der Neuerscheinungen zum Frühling 2011 erreicht. Alle darin enthaltenen Werke sind meines Erachtens empfehlenswert, wobei an der Spitze natürlich das Buch zur Seligsprechung des verehrungswürdigen Dieners Gottes Papst Johannes Paul II. steht: dessen Pressesprecher Joaquin Navarro-Valls hat auf 235 Seiten Erinnerungen und Gedanken aufgezeichnet, die unter dem Titel "Begegnungen und Dankbarkeit" erscheinen. Besonders wichtig ist dann der Band "Klartext und Klischees. Lebensrecht. Abtreibung, Euthanasie, PID, Stammzellenforschung ..." von Alexandra Maria Lindner. Ebenso können sich sehen lassen die Bücher von Michael Müller ("Klartext und Klischees. Kirche, Papst und Glaube. Fragen, Irrtümer, Mißverständnisse") und von Barbara Wenz ("Poetische Pilgerorte, Reisen ins mystische Mittelitalien"). Schließlich möchte ich noch das Werk der Alexandra von Teuffenbach erwähnen, welches einem weiteren Kandidaten zur Seligsprechung gewidmet ist: "Pius XII. Neue Erkenntnisse über sein Leben und Wirken".
Nun aber zurück zum Geburtstagskind des Ostermontags 2011, es ist also Bischof Mixa, und zu dem von ihm gewählten Thema kann man nicht genug lesen und gelesen haben, es lautet "Gott begegnen. Reise durch das Kirchenjahr", ISBN 978-3-942698-06-1, und der Preis ist mit € 12,90 angegeben. Auf 170 Seiten wird der Leser durch das gesamte Kirchenjahr begleitet, angefangen beim 1. Adventsonntag bis zum Hochfest Allerheiligen. Das Buch ist nicht nur für Priester geeignet, die nach Anregungen für ihre eigenen Predigten suchen, sondern es hilft allen Christgläubigen, eine Richtschnur für ihren Alltag und "Termine" mit Gott zu finden. Die Betrachtungen zu den einzelnen Stationen des Kirchenjahrs bergen Anregungen für das persönliche Gebet und lassen den Sinn und die Bedeutung der christlichen Feiertage neu erfahren. Als Leseprobe wird im Prospekt des MM-Verlages der Gründonnerstag angeboten. Wer den früheren Diözesanbischof von Eichstätt, den heute emeritierten Augsburger Diözesanbischof und Militärbischof Dr. Walter Mixa öfters predigen gehört hat, wird erkennen, daß sein Buch aus der Fülle dieser seiner Verkündigung schöpft, und ich selbst habe einen konkreten Tag vorausgelesen, nämlich den Karfreitag, und diese Anregungen Bischof Mixas haben mich dann zur folgenden Predigt nach der Verlesung der Passion geführt: [Predigt vom Karfreitag, angeregt durch die Voraus-Lektüre von Walter Mixa, Gott begegnen. Reise durch das Kirchenjahr:] Liebe Andächtige! Im Abendmahlsaal hat Jesus Christus nicht nur mit den Worten über Brot und Wein, sondern auch im ergreifenden Zeichen der Fußwaschung gezeigt, daß er bereit ist, bis zum Äußersten zu gehen. Er zögert nicht, Sein Leben für uns Menschen hinzugeben, es aufzuopfern. Im Prophetentext des Jesaja haben wir von dem Menschen gehört, der wegen "unserer Verbrechen und unserer Sünden“ durchbohrt und vernichtet wird. Der Prophet sieht in der totalen Hingabe dieses einen Gerechten die einzige Möglichkeit, daß wir Menschen nicht total in die Irre gehen. Indem Gott das Leben dieses zerschlagenen Knechtes annimmt als "Sühneopfer", werden alle Ungerechten - und das sind auch wir - von der Schuld befreit. Für nicht wenige Menschen von heute schwer verständliche Aussagen, weil sich in unserer Gesellschaft eine Art "Unschuldswahn" breitgemacht hat, sodaß wir mit Worten wie Schuld und Sünde auf der einen Seite und mit Wiedergutmachung und Sühne auf der anderen Seite wenig anfangen können. Vielleicht kann eine Aussage des von Papst Benedikt besonders geschätzten seligen Kardinal John Henry Newman das Geheimnis von Kreuz und Leid neu erschließen, ich zitiere: "Geht in die politische Welt: seht die aufeinander eifersüchtigen Nationen, den konkurrierenden Handel, die Armeen und Flotten, die gegeneinander ausgespielt werden. Überblickt die verschiedenen Rangstufen in der Gemeinschaft, ihre Parteien und ihre Kämpfe, das Ringen der Ehrgeizigen, die Ränke der Schlauen. Was ist das Ende des ganzen Tumults? Das Grab. Was ist das Maß? Das Kreuz." Zitat Ende. Das Kreuz Christi ist und bleibt der "Maßstab" für die Welt, ob wir es wahrhaben wollen oder nicht. Paulus kann deshalb auch feststellen: "Obwohl Er der Sohn war, hat Er durch Leiden Gehorsam gelernt; zur Vollendung gelangt, ist er für alle, die Ihm gehorchen, der Urheber des Ewigen Heils geworden.“ (Hebr 5,9) Das Kreuz als "Maßstab“ der Welt deshalb, weil der Längsbalken des Kreuzes in Richtung Gott weist. Mit der Frage nach dem Wert unseres Daseins kommen wir ohne die Frage nach Gott nicht aus, und der Querbalken des Kreuzes will uns Menschen untereinander verbinden. Die Verbindung von Erde zum Himmel, zu Gott, und die Einheit der Menschen untereinander sind nur durch das Kreuz Jesu Christi möglich. Im Schnittpunkt der Balken ist der Herr mit dem geöffneten Herzen. Dieser Sein vertrauensvoller Gehorsam gegenüber Gott Vater, der bis zur bewußten Hingabe des aus Maria geborenen Lebens geht, und Seine am Kreuz ausgebreiteten Hände, die uns Menschen umschließen wollen, bleiben der "Maßstab“, an dem wir nicht vorbeikommen können. Auch unsere eigenen Gleichgültigkeiten, Spitzfindigkeiten und Bosheiten sind im letzten gegen die Liebe des gekreuzigten Menschen gerichtet, der wirklich der Sohn Gottes ist. Das alles hat den bald seliggesprochenen Papst Johannes Paul II. dazu bewegt, schon im Jahr 2000 vor dem Bildnis des Gekreuzigten die Barmherzigkeit für alle Sünden zu erbitten, die von Christen aller Stände und Generationen in der langen Geschichte der Kirche begangen worden sind. Erst im letzten Jahr ist nicht wenigen Bischöfen klar geworden, welchen prophetischen Schritt damals Johannes Paul II. gesetzt hatte. Und gerade am Karfreitag erinnern wir uns zurück an das erschütternde Auftreten von Johannes Paul II., der trotz seiner körperlichen Hinfälligkeit die Leidenschaft des Glaubens an Gott und für die Unverletztlichkeit der Menschenwürde bezeugte. In diesem Jahr 2000 nach der Geburt Christi besuchte er damals das heilige Land, und er brach nach dem Hören der Schicksale in den verschiedenen Konzentrationslagern des Dritten Reiches fast auf seinem Stuhl zusammen. Er sagte (am 23. März 2000): "Ich bin nach »Yad Vashem« gekommen, um den Millionen Juden die Ehre zu erweisen, denen alles genommen wurde, besonders ihre Würde als Menschen, und die im Holocaust ermordet worden sind. Über ein halbes Jahrhundert ist seitdem vergangen, aber die Erinnerung bleibt. Wie konnte der Mensch eine solche Verachtung des Menschen entwickeln? Weil er den Punkt der Gottesverachtung erreicht hatte. Nur eine gottlose Ideologie konnte die Ausrottung eines ganzen Volkes planen und ausführen. Die Ehrung als »Gerechte der Völker«, die der Staat Israel hier in Yad Vashem denen zuerkannt hat, die sich heldenhaft – manchmal sogar bis zur Preisgabe ihres eigenen Lebens – für die Rettung von Juden eingesetzt haben, ist eine Anerkennung der Tatsache, daß nicht einmal in der dunkelsten Stunde jedes Licht ausgelöscht ist. Das ist der Grund, weshalb die Psalmen und die ganze Bibel, die sich zwar der Fähigkeit des Menschen zum Bösen wohl bewußt sind, auch verkünden, daß das Böse nicht das letzte Wort haben wird.“ Zitat Ende. Was der selige Henry Newman gesagt hat, daß das Kreuz der "Maßstab" für die Welt ist und bleiben wird, das hat Johannes Paul II. damals in Jerusalem in anschaulicher Weise vollzogen bis hin zum Gebet an der Klagemauer, bis hin zum beschwerlichen Aufstieg zur Hinrichtungsstätte Golgota, von der wir wieder gehört haben, dort also, wo Jesus für uns Sein einzigartiges Opfer darbrachte, welches wir aus alter Tradition am Karfreitag selbst nicht sakramental begehen - heute ist ja keine Heilige Messe, die dieses Opfer Christi ja immer unblutig erneuert, sondern heute wird uns das Kreuz Christi so sichtbar wie möglich vor Augen gestellt, auf daß wir es gemeinsam verehren. Ein Gott, der sich in einer derartigen Weise für uns hingibt und im geöffneten Herzen des Sohnes alles Leid und allen Zweifel, alles Grausame und alles Sterben-müssen der ganzen Menschheitsgeschichte auf sich nimmt, kann auch nicht mehr vor den Richterstuhl einer "menschlichen Gesetzgebung gezerrt werden. Es gibt vom Karfreitag her also kein Leid und keine Not mehr, keine Angst und kein Gefesselt-Sein in Schuld und Sünde mehr, mit dem wir alleingelassen wären. In allen unseren Nöten können wir uns am Gekreuzigten selber festmachen. Durch Sein freiwilliges, radikales Eingehen in unser Leiden und Sterben-müssen, durch Sein Sühnopfer aus reiner Liebe zum Vater und zu uns ist der auferstandene Jesus Christus für uns wirklich der Urheber des Ewigen Heiliges geworden. AMEN. Freitag, 18. März 2011
MENSCHENRECHTE: KRUZIFIXE IN ... Geschrieben von Padre Alex / Dr. Alexander Pytlik
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22:00
Kommentare (0) Trackback (1) MENSCHENRECHTE: KRUZIFIXE IN STAATLICHEN SCHULEN SIND KEINE KONVENTIONSVERLETZUNG
Heute hat der Heilige Stuhl durch den Direktor des Pressesaales, P. Federico Lombardi SJ, eine Erklärung zum Urteil der Großen Kammer des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes herausgegeben, die ich aus der italienischen Sprache ins Deutsche übersetze:
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte über die verpflichtende Anbringung des Kreuzes in den Klassenzimmern der öffentlichen Schulen Italiens wird von Seiten des Heiligen Stuhles mit Genugtuung aufgenommen. Es handelt sich in der Tat um ein sehr gewichtiges Urteil, welches Geschichte macht, wie das Ergebnis zeigt, zu dem die Große Kammer am Ende einer eingehenden Prüfung der Fragestellung gelangt ist. Die Große Kammer hat tatsächlich unter allen Gesichtspunkten ein Urteil der ersten Instanz gekippt, was von einer Kammer des Gerichtshofes einhellig gefällt worden war und nicht nur den Rekurs des angeklagten italienischen Staates nach sich gezogen hatte, sondern auch die Unterstützung desselben durch zahlreiche andere europäische Staaten - in einem bisher noch nicht geschehenen Maß - sowie die Beteiligung nicht weniger Nichtregierungsorganisationen als Ausdruck eines ausgedehnten Empfindens der Bevölkerungen. Es wird also auf einer äußerst maßgebenden und internationalen rechtlichen Ebene anerkannt, daß die Kultur der Menschenrechte nicht in einen Gegensatz zu den religiösen Fundamenten der europäischen Zivilisation gebracht werden dürfe, zu der das Christentum einen wesentlichen Beitrag geleistet hat. Außerdem wird anerkannt, daß es sich vom Prinzip der Subsidiarität her geziemt, jedem Land einen Ermessensspielraum zu garantieren, was den Wert der religiösen Symbole in der eigenen kulturellen Geschichte und nationalen Identität und was den Ort ihrer Darstellung betrifft (wie dies zudem in diesen Tagen auch von höchstgerichtlichen Urteilen einiger europäischer Länder bekräftigt worden ist). Wäre es umgekehrt, würde man hingegen paradoxerweise im Namen der Religionsfreiheit dazu tendieren, eben diese Freiheit zu begrenzen oder sogar zu verweigern, um die religiösen Symbole am Ende jeglichen Ausdruckes im öffentlichen Raum zu berauben. Und indem man so handelte, würde man die Freiheit selbst verletzen, sodaß die spezifischen und legitimen Identitäten verdunkelt würden. Der Gerichtshof sagt also, daß die Darstellung des Gekreuzigten nicht Indoktrinierung ist, sondern Ausdruck der kulturellen Identität der Länder christlicher Tradition. Das neue Urteil der Großen Kammer wird auch deshalb willkommen geheißen, weil es wirksam dazu beiträgt, das Vertrauen in den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte von Seiten eines großen Teiles der Europäer wiederherzustellen, die von der entscheidenden Rolle der christlichen Werte in ihrer eigenen Geschichte, aber auch für das europäische Einigungswerk und seine Kultur des Rechts und der Freiheit überzeugt und sich dessen bewußt sind. [ENDE MEINER ÜBERSETZUNG.] Um diese Erklärung des Heiligen Stuhles (eines jedem Staat gleichgestellten Völkerrechtssubjektes) besser zu verstehen, übernehme ich auch gleich die heutige offizielle Presseaussendung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes (dieser bezieht sich auf den Europarat und nicht nur auf die Länder der Europäischen Union) in ihrer deutschsprachigen Version zum "Grand Chamber judgment Lautsi v. Italy" (Nr. 234, Pressemitteilung des Kanzlers): KRUZIFIXE IN KLASSENZIMMERN STAATLICHER SCHULEN IN ITALIEN: GERICHTSHOF STELLT KEINE KONVENTIONSVERLETZUNG FEST In seinem heute verkündeten Urteil der Großen Kammer im Fall Lautsi und andere gegen Italien (Beschwerde-Nr. 30814/06), das rechtskräftig ist (Anm. 1 = Urteile der Großen Kammer sind endgültig [Artikel 44 der Konvention]. Rechtskräftige Urteile werden dem Ministerkomitee des Europarats übermittelt, das die Umsetzung der Urteile überwacht. Weitere Informationen zum Verfahren der Umsetzung finden sich hier), stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit einer Mehrheit (fünfzehn zu zwei Stimmen) fest, daß keine Verletzung von Artikel 2 Protokoll Nr. 1 (Recht auf Bildung) der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) vorlag. Der Fall betraf die in Klassenzimmern staatlicher Schulen in Italien angebrachten Kruzifixe, die von den Beschwerdeführern als Verstoß gegen die Verpflichtung des Staates gerügt wurden, bei Ausübung der von ihm auf dem Gebiet der Erziehung und des Unterrichts übernommenen Aufgaben das Recht der Eltern zu achten, die Erziehung ihrer Kinder entsprechend ihren eigenen religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen sicherzustellen. Diese Pressemitteilung liegt auch auf Englisch, Französisch und Italienisch vor. Zusammenfassung des Sachverhalts Die Beschwerdeführer, Soile Lautsi, geboren 1957, und ihre 1988 und 1990 geborenen Söhne, Dataico und Sami Albertin, sind italienische Staatsangehörige und leben in Italien. (Anm. 2 = In ihrer 2006 eingelegten Beschwerde gab Frau Lautsi an, im Namen ihrer damals minderjährigen Söhne zu handeln. Die inzwischen volljährigen Söhne haben ihre Einwilligung erklärt, selbst als Beschwerdeführer aufzutreten.) Die Söhne besuchten im Schuljahr 2001/02 das Istituto comprensivo statale Vittorino da Feltre, eine staatliche Schule in Abano Terme, in deren Klassenzimmern Kruzifixe angebracht waren. Bei einer Versammlung des Schulbeirats am 22. April 2002 sprach Frau Lautsis Ehemann die Präsenz religiöser Symbole, insbesondere von Kruzifixen, in den Klassenzimmern an und fragte, ob diese entfernt werden könnten. Nachdem der Schulbeirat entschieden hatte, die Symbole in den Klassenzimmern zu belassen, legte Frau Lautsi am 23. Juli 2002 Klage beim Verwaltungsgericht Venetien ein und machte einen Verstoß gegen das Gebot staatlicher Neutralität in Religionsfragen geltend. Der Minister für Unterricht, Universitäten und Forschung erließ im Oktober 2002 eine Vorschrift, nach der die Schulverwaltungen die Präsenz eines Kruzifixes in den Klassenzimmern sicherzustellen hatten. Am 30. Oktober 2003 trat der Minister dem von Frau Lautsi angestrengten Verfahren als Partei bei und vertrat, daß ihre Beschwerde unbegründet sei, da die Präsenz von Kruzifixen in Klassenzimmern staatlicher Schulen sich auf zwei Königliche Dekrete von 1924 und 1928 stütze. (Anm. 3 = Artikel 118 Königliches Dekret Nr. 965 vom 30. April 1924 [interne Vorschriften der Mittelschulen] und Artikel 119 Königliches Dekret Nr. 1297 vom 26. April 1928 [Annahme der allgemeinen Vorschriften für den Grundschulunterricht].) Das Verfassungsgericht erklärte die Vorlage des Verwaltungsgerichts zur Frage der Verfassungsmäßigkeit 2004 für unzulässig, da die anwendbaren Bestimmungen der beiden Königlichen Dekrete keinen Gesetzesrang hätten, sondern es sich lediglich um Verordnungen handele, die nicht Gegenstand einer Verfassungsmäßigkeitsprüfung sein könnten. Das Verwaltungsgericht wies die Klage Frau Lautsis am 17. März 2005 mit der Begründung ab, daß die fraglichen Dekrete noch immer in Kraft seien und Kruzifixe in Klassenzimmern staatlicher Schulen keinen Verstoß gegen das Gebot staatlicher Neutralität in Religionsfragen darstellten, „das zum Rechtserbe Europas und der westlichen Demokratien gehört.“ Insbesondere vertrat das Gericht die Auffassung, das Kruzifix sei Symbol des Christentums im allgemeinen, nicht nur des Katholizismus, so daß es auch auf andere Glaubensbekenntnisse verweise. Weiterhin handele es sich um ein historisch-kulturelles Symbol, das einen „identitätsstiftenden Charakter“ für das italienische Volk habe, und um ein Symbol für das der italienischen Verfassung zugrundeliegende Wertesystem. Der von Frau Lautsi angerufene Staatsrat (das oberste Verwaltungsgericht) bestätigte mit Urteil vom 13. April 2006, daß die Präsenz von Kruzifixen in Klassenzimmern staatlicher Schulen eine Rechtsgrundlage in den Dekreten von 1924 und 1928 habe und, angesichts der dem Kruzifix beizumessenden Bedeutung, mit dem Gebot staatlicher Neutralität in Religionsfragen vereinbar sei. Insofern als es Werte symbolisiere, die die italienische Kultur kennzeichneten – Toleranz, Bekräftigung der Rechte des Einzelnen, die Autonomie des moralischen Gewissens gegenüber der Autorität, Solidarität, die Ablehnung jeglicher Diskriminierung – könne das Kruzifix in Klassenzimmern selbst aus einem „säkularen“ Blickwinkel eine wichtige erzieherische Funktion erfüllen. Beschwerde, Verfahren und Zusammensetzung des Gerichtshofs Unter Berufung auf Artikel 2 Protokoll Nr. 1 (Recht auf Bildung) und Artikel 9 (Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit) beklagten sich die Beschwerdeführer über die Kruzifixe in den Klassenzimmern der staatlichen Schule, die Frau Lautsis Söhne besucht hatten. Unter Berufung auf Artikel 14 (Diskriminierungsverbot), machten sie geltend, daß sie aufgrund dessen als Nichtkatholiken eine diskriminierende Ungleichbehandlung im Vergleich zu katholischen Eltern und deren Kindern erfahren hatten. Die Beschwerde wurde am 27. Juli 2006 beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingelegt. In seinem Kammerurteil vom 3. November 2009 stellte der Gerichtshof eine Verletzung von Artikel 2 Protokoll Nr. 1 (Recht auf Bildung) in Verbindung mit Artikel 9 (Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit) fest. Am 28. Januar 2010 beantragte die italienische Regierung die Verweisung der Rechtssache an die Große Kammer gemäß Artikel 43 EMRK (Verweisung an die Große Kammer); und am 1. März 2010 nahm der Ausschuß der Großen Kammer den Antrag an. Am 30. Juni 2010 fand eine mündliche Verhandlung vor der Großen Kammer statt. Gemäß Artikel 36 § 2 EMRK und Artikel 44 § 2 Verfahrensordnung des Gerichtshofs erhielten die folgenden Personen, Organisationen und Regierungen die Erlaubnis, schriftliche Stellungnahmen abzugeben: (Anm. 4 = Stellungnahmen der Drittparteien: siehe §§ 47 bis 56 des Urteils.) - 33 Mitglieder des Europäischen Parlaments gemeinsam; - die Nichtregierungsorganisationen Greek Helsinki Monitor (Anm. 5 = Bereits Drittpartei vor der Kammer); Associazone nazionale del libero Pensiero; European Centre for Law and Justice; Eurojuris; gemeinsam: commission internationale de juristes, Interights und Human Rights Watch; gemeinsam: Zentralkomitee der deutschen Katholiken, Semaines sociales de France und Associazioni cristiane Lavoratori italiani; - die Regierungen Armeniens, Bulgariens, Griechenlands, Litauens, Maltas, Monacos, Rumäniens, Rußlands, San Marinos und Zyperns. Die Regierungen Armeniens, Bulgariens, Griechenlands, Litauens, Maltas, Rußlands, San Marinos und Zyperns erhielten zudem die Erlaubnis, gemeinsam an der mündlichen Verhandlung teilzunehmen. Das Urteil wurde von der Großen Kammer mit siebzehn Richtern gefällt, die sich wie folgt zusammensetzte: Jean-Paul Costa (Frankreich), Präsident, Christos Rozakis (Griechenland), Nicolas Bratza (Großbritannien), Peer Lorenzen (Dänemark), Josep Casadevall (Andorra), Giovanni Bonello (Malta), Nina Vajić (Kroatien), Rait Maruste (Estland), Anatoly Kovler (Rußland), Sverre Erik Jebens (Norwegen), Päivi Hirvelä (Finnland), Giorgio Malinverni (Schweiz), George Nicolaou (Zypern), Ann Power (Irland), Zdravka Kalaydjieva (Bulgarien), Mihai Poalelungi (Moldawien), Guido Raimondi (Italien), Richter, sowie Erik Fribergh, Kanzler des Gerichtshofs. Entscheidung des Gerichtshofs Artikel 2 Protokoll Nr. 1 In seiner Rechtsprechung (Anm. 6 = Urteile Kjeldsen, Busk Madsen und Pedersen gegen Dänemark vom 7. Dezember 1976 [§ 50], Valsamis gegen Griechenland vom 18. Dezember 1996 [§ 27], Hasan und Eylem Zengin gegen die Türkei vom 9. Oktober 2007 [§ 49] und Folgero und andere gegen Norwegen, Urteil der Großen Kammer vom 29. Juni 2007 [§ 84]) hat der Gerichtshof unterstrichen, daß die Pflicht der Mitgliedstaaten des Europarats, die religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen der Eltern zu achten, nicht nur den Gegenstand und die Art und Weise des Unterrichts betrifft, sondern auch „bei Ausübung“ der Gesamtheit der „Aufgaben“, die die Staaten auf dem Gebiet der Erziehung und des Unterrichts übernehmen, zum Tragen kommt. Dies schließt die Gestaltung der schulischen Umgebung ein, sofern diese nach nationalem Recht eine staatliche Aufgabe ist. Die Entscheidung, ob Kruzifixe in Klassenzimmern staatlicher Schulen angebracht sein sollen, gehört zu den Aufgaben, die der italienische Staat übernimmt und fällt folglich in den Anwendungsbereich von Artikel 2 Protokoll Nr. 1. Daraus ergibt sich auf diesem Gebiet eine staatliche Verpflichtung, das Recht der Eltern zu achten, die Erziehung ihrer Kinder entsprechend ihren eigenen religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen sicherzustellen. Der Gerichtshof war der Auffassung, daß sich nicht beweisen läßt, ob ein Kruzifix an der Wand eines Klassenzimmers einen Einfluß auf die Schüler hat, auch wenn es in erster Linie als religiöses Symbol zu betrachten ist. Zwar war es nachvollziehbar, daß Frau Lautsi die Kruzifixe in den Klassenräumen ihrer Kinder als staatliche Mißachtung ihres Rechts sah, deren Unterricht entsprechend ihren eigenen weltanschaulichen Überzeugungen sicherzustellen; diese subjektive Wahrnehmung reichte aber nicht aus, um eine Verletzung von Artikel 2 Protokoll Nr. 1 zu begründen. Die italienische Regierung vertrat die Auffassung, daß das Kruzifix in Klassenzimmern staatlicher Schulen heute eine Tradition darstelle, auf deren Bewahrung sie Wert lege. Das Kruzifix symbolisiere über die religiöse Bedeutung hinaus die Werte und Prinzipien, die die westliche Demokratie und Zivilisation begründeten. Seine Präsenz in den Klassenzimmern sei dadurch zu rechtfertigen. Im Hinblick auf den ersten Gesichtspunkt unterstrich der Gerichtshof, daß die Entscheidung, eine Tradition zu bewahren, zwar im Prinzip in den Beurteilungsspielraum der Mitgliedstaaten des Europarats fällt, der Verweis auf eine Tradition die Staaten aber nicht von ihrer Verpflichtung entbinden kann, die Konventionsrechte zu achten. Im Hinblick auf den zweiten Gesichtspunkt stellte der Gerichtshof fest, daß der italienische Staatsrat und der Kassationsgerichtshof zur Bedeutung des Kruzifixes voneinander abweichende Auffassungen vertraten und das italienische Verfassungsgericht sich zu dieser Frage nicht geäußert hat; dem Gerichtshof stand es nicht zu, in einem Streit zwischen nationalen Gerichten Position zu beziehen. Schließlich genießen Staaten einen Beurteilungsspielraum, wenn es darum geht, ihre Aufgaben auf dem Gebiet der Erziehung und des Unterrichts mit der Achtung des Rechts der Eltern zu vereinbaren, diesen Unterricht entsprechend ihren religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen sicherzustellen. Der Gerichtshof hat daher im Prinzip die Entscheidungen der Staaten auf diesem Gebiet zu respektieren, einschließlich des Stellenwerts, den sie der Religion beimessen, sofern diese Entscheidungen zu keiner Form der Indoktrinierung führen. Die Entscheidung, Kruzifixe in Klassenzimmern anzubringen, fällt folglich in den Beurteilungsspielraum des Staates, zumal es in der Frage der Präsenz religiöser Symbole in staatlichen Schulen unter den Mitgliedstaaten des Europarats keine Übereinstimmung gibt. (Anm. 7 = siehe §§ 26 bis 28 des Urteils.) Der Beurteilungsspielraum der Staaten geht allerdings Hand in Hand mit der Kontrolle durch den Gerichtshof, dem es obliegt, sicherzustellen, daß Entscheidungen auf diesem Gebiet nicht zu einer Indoktrinierung führen. In diesem Zusammenhang stellte der Gerichtshof fest, daß die gesetzliche Regelung in Italien, die das Anbringen von Kruzifixen in Klassenzimmern vorschreibt, der Mehrheitsreligion eine dominante Sichtbarkeit in der schulischen Umgebung gibt. Der Gerichtshof war aber der Auffassung, daß dies nicht ausreicht, um von einem staatlichen Indoktrinierungsprozeß zu sprechen und um einen Verstoß gegen Artikel 2 Protokoll Nr. 1 zu begründen. Der Gerichtshof verwies auf seine Rechtsprechung (Anm. 8 = Folgero und andere gegen Norwegen, Urteil der Großen Kammer vom 29. Juni 2007; Kammerurteil Hasan und Eylem Zengin gegen die Türkei vom 9. Oktober 2007), nach der die Tatsache, daß einer Religion angesichts ihrer dominanten Bedeutung in der Geschichte eines Landes im Lehrplan mehr Raum gegeben wird als anderen Religionen, für sich genommen noch keine Indoktrinierung darstellt. Er hob hervor, daß ein an der Wand angebrachtes Kruzifix ein seinem Wesen nach passives Symbol ist, dessen Einfluß auf die Schüler nicht mit einem didaktischen Vortrag oder mit der Teilnahme an religiösen Aktivitäten verglichen werden kann. Der Gerichtshof war weiter der Auffassung, daß die Wirkung der höheren Sichtbarkeit, die das Kruzifix dem Christentum in der schulischen Umgebung gibt, angesichts folgender Gesichtspunkte noch relativiert werden muß: Die Präsenz des Kruzifixes steht nicht im Zusammenhang mit einem verpflichtenden christlichen Religionsunterricht; die schulische Umgebung ist laut der italienischen Regierung offen für andere Religionen (so sei das Tragen von Symbolen und Kleidung mit religiöser Konnotation Schülern nicht verboten, die Praktiken von Nichtmehrheitsreligionen würden berücksichtigt, freiwilliger Religionsunterricht in allen anerkannten Konfessionen sei möglich, das Ende des Ramadan werde häufig in Schulen gefeiert); nichts weist darauf hin, daß die Behörden sich gegenüber Schülern intolerant verhalten, die anderen Konfessionen angehören, die nicht religiös sind oder Weltanschauungen vertreten, die nicht mit einer Konfession in Verbindung stehen. Schließlich behaupten die Beschwerdeführer nicht, daß das Kruzifix in den Klassenzimmern eine Unterrichtspraxis mit missionarischer Tendenz gefördert oder daß ein Lehrer von Frau Lautsis Kindern in tendenziöser Weise auf dessen Präsenz Bezug genommen hätte. Im Übrigen blieb Frau Lautsis elterliches Recht, ihre Kinder aufzuklären, sie zu beraten und sie im Sinne ihrer eigenen weltanschaulichen Überzeugungen anzuleiten, unberührt. Der Gerichtshof kam folglich zu dem Schluß, daß sich die Entscheidung der Behörden, die Kruzifixe in den Klassenzimmern der von Frau Lautsis Söhnen besuchten staatlichen Schule zu belassen, in den Grenzen des Beurteilungsspielraums hielt, den der italienische Staat im Zusammenhang mit seiner Verpflichtung, in der Ausübung seiner Aufgaben auf dem Gebiet der Erziehung und des Unterrichts das Recht der Eltern zu achten, diesen Unterricht entsprechend ihren religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen sicherzustellen, genießt. Somit lag keine Verletzung von Artikel 2 Protokoll Nr. 1 vor. Der Gerichtshof befand außerdem, daß sich im Hinblick auf Artikel 9 keine anderen Fragen stellten. Im Hinblick auf Frau Lautsis Söhne kam der Gerichtshof zu demselben Schluß. Artikel 14 In seinem Kammerurteil hatte der Gerichtshof befunden, daß es angesichts seiner Feststellung einer Verletzung von Artikel 2 Protokoll Nr. 1 in Verbindung mit Artikel 9 keinen Anlaß gab, die Beschwerde unter Berufung auf Artikel 14 separat zu prüfen. Die Große Kammer erinnerte daran, daß Artikel 14 nur in Bezug auf die anderen Bestimmungen der Konvention und ihrer Protokolle gilt. Selbst unter der Annahme, daß die Beschwerdeführer sich auch darüber beklagen wollten, in ihren Rechten gemäß Artikel 9 und Artikel 2 Protokoll Nr. 1 diskriminiert worden zu sein, sah der Gerichtshof darin keine andere Frage als diejenigen, die er bereits im Anwendungsbereich von Artikel 2 Protokoll Nr. 1 untersucht hatte. Es gab folglich keinen Anlaß, diesen Teil der Beschwerde zu prüfen. Separate Meinungen Die Richter Bonello, Power und Rozakis äußerten jeweils eine zustimmende Meinung. Richter Malinverni äußerte eine abweichende Meinung, der sich Richterin Kalaydjieva anschloß. Die separaten Meinungen sind dem Urteil beigefügt. Das Urteil liegt auf Englisch und Französisch vor. Diese Pressemitteilung ist von der Kanzlei erstellt und für den Gerichtshof nicht bindend. Entscheidungen, Urteile und weitere Informationen stehen auf seiner Website zur Verfügung. Um die Pressemitteilungen des Gerichtshofs zu erhalten, abonnieren Sie bitte die RSS feeds. Pressekontakte: echrpress@echr.coe.int Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wurde 1959 in Straßburg von den Mitgliedstaaten des Europarats errichtet, um die Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention von 1950 sicherzustellen. [ENDE DER ÜBERNAHME DER PRESSEMITTEILUNG DES ECHR.] Und so wünsche ich allen Lesern und Leserinnen in der Freude über dieses Urteil am Vorabend des 19. März ein gesegnetes Hochfest des heiligen Joseph! Euer Padre Alex - Vizeoffizial Dr. Alexander Pytlik Sonntag, 13. Februar 2011
ERINNERUNG AN JOHANNES PAUL II. MIT ... Geschrieben von Padre Alex / Dr. Alexander Pytlik
in Aktuelle Predigt, Sonstiges um
18:30
Kommentare (0) Trackbacks (6) ERINNERUNG AN JOHANNES PAUL II. MIT JUNGEN MUSLIMEN IN MAROKKO CASABLANCA 1985
Bald, nämlich am 1. Mai 2011, ist es so weit. Der verehrungswürdige Diener Gottes Papst Johannes Paul II. wird in Rom offiziell seliggesprochen. Gerade angesichts der gesellschaftlichen, politischen und religiösen Entwicklungen im nordafrikanischen Raum (vgl. die interessante Analyse des Florenzer Professors Olivier Roy über eine angeblich post-islamistische Revolution) und in der Zeit des Nachdenkens über den Nuntius der letzten Nahost-Sonderversammlung der Bischofssynode ist es meines Erachtens angebracht, sich auch an die Apostolische Reise des verstorbenen Papstes nach Togo, in die Elfenbeinküste, nach Kamerun, in die Zentralafrikanische Republik, nach Zaire, Kenya und Marokko (vom 8. bis 19. August 1985) zurückzuerinnern. Besonders aktuell finde ich dabei das Treffen des Papstes mit 80000 muslimischen Jugendlichen im Stadion Mohammed V. der lebendigen Großstadt Casablanca (Marokko) am Montag, dem 19. August 1985. Diese ins 21. Jahrhundert ausblickende und weiterhin sehr aktuelle sowie beeindruckende päpstliche Ansprache übersetze ich daher für mein Blogbuch, sodaß sie wohl erstmals im weltweiten Netz vollständig in deutscher Sprache abrufbar ist:
Liebe Jugendliche! 1. Ich danke und rühme Gott, der erlaubt hat, daß ich heute mit euch zusammen bin. Seine Majestät, der König, hat mir vor einigen Jahren in Rom die Ehre seines Besuches erwiesen, und er hat die Liebenswürdigkeit besessen, mich einzuladen, euer Land zu besuchen und euch zu treffen. Ich habe die Einladung des Souveräns dieses Landes mit Freude angenommen, in diesem Jahr der Jugend zu kommen, um zu euch zu sprechen. Ich treffe häufig Jugendliche, im allgemeinen Katholiken. Es ist das erste Mal, daß ich mit jungen Muslimen zusammentreffe. Wir haben als Christen und Muslime viele Dinge gemeinsam, als Gläubige und als Menschen. Wir leben in derselben Welt, die durch viele Zeichen der Hoffnung, aber auch der Angst gekennzeichnet ist. Abraham ist eben für uns ein solches Vorbild des Glaubens an Gott, der Ergebenheit gegenüber Seinem Willen und des Vertrauens auf Seine Güte. Wir glauben an denselben Gott, an den einzigen Gott, an den lebendigen Gott, an den Gott, der die Welten schafft und Seine Geschöpfe zu ihrer Vollendung führt. Es ist also Gott, auf Den sich mein Denken bezieht und zu Dem sich mein Herz erhebt: von Gott selbst möchte ich vor allem zu euch sprechen; von Ihm, weil Er es ist, an Den wir glauben, ihr Muslime und wir Katholiken, und ich möchte zu euch auch über menschliche Werte sprechen, die ihr Fundament in Gott haben, die Werte, welche die Entfaltung unserer Personen betreffen, aber auch die unserer Familien und unserer Gesellschaften wie auch die der Internationalen Gemeinschaft. Ist das Gottesgeheimnis nicht die höchste Wirklichkeit, von welcher der Sinn selbst abhängt, den der Mensch seinem Leben gibt? Ist es nicht das erste Problem, das sich einem Jugendlichen stellt, wenn er über das Mysterium seiner eigenen Existenz und über die Werte nachdenkt, die er auszuwählen beabsichtigt, um seine heranreifende Persönlichkeit zu formen? Meinerseits trage ich in der Katholischen Kirche das Amt des Nachfolgers Petri, des Apostels, den Jesus erwählt hat, um seine Brüder im Glauben zu stärken. Nach den Päpsten, welche einander durch die Geschichte hindurch ohne Unterbrechung gefolgt sind, bin ich heute der Bischof von Rom, dazu berufen, unter seinen Brüdern in der Welt der Zeuge des Glaubens und der Garant der Einheit aller Glieder der Kirche zu sein. So komme ich zu euch heute auch als Glaubender. Ich möchte hier ganz einfach ein Zeugnis davon geben von dem, was ich glaube, von dem, was ich für das Wohl meiner Menschenbrüder wünsche, von dem, was ich aus Erfahrung für alle als nützlich ansehe. 2. Zuallererst rufe ich den Höchsten an, den allmächtigen Gott an, der unser Schöpfer ist. Er ist der Ursprung jeglichen Lebens, so wie Er die Quelle all dessen ist, was gut, was schön und was heilig ist. Er hat das Licht von der Dunkelheit geschieden. Er hat das ganze Universum nach einer wunderbaren Ordnung wachsen lassen. Er hat gewollt, daß die Pflanzen gedeihen und ihre Früchte tragen, so wie er gewollt hat, daß sich die Vögel des Himmels, das Vieh auf dem Lande und die Fische des Meeres vermehren. Er hat uns geschaffen, uns Menschen, und wir sind Sein. Sein heiliges Gesetz leitet unser Leben. Es ist das Licht Gottes, welches unser Schicksal lenkt und unser Gewissen erleuchtet. Er macht uns fähig, zu lieben und das Leben weiterzugeben. Er verlangt von allen Menschen, jedes menschliche Wesen zu respektieren und es als einen Freund, einen Gefährten und als Bruder zu lieben. Er fordert auf, ihm zu Hilfe zu kommen, wenn es verletzt ist, wenn es verlassen ist, wenn es Hunger und Durst hat, kurz gesagt: wenn es nicht mehr weiß, wo sein Weg auf den Straßen des Lebens zu finden ist. Ja, Gott verlangt, daß wir Seine Stimme hören. Er erwartet von uns den Gehorsam gegenüber Seinem heiligen Willen in freier Zustimmung des Verstandes und des Herzens. Deshalb sind wir vor Ihm verantwortlich. Er ist es, Gott, der unser Richter ist, Er alleine ist wirklich gerecht. Trotzdem wissen wir, daß Seine Barmherzigkeit nicht von Seiner Gerechtigkeit getrennt werden kann. Wenn der Mensch zu Ihm reumütig und zerknirscht zurückkehrt, nachdem er sich durch die Abwege der Sünde und durch die Werke des Todes entfernt hatte, offenbart sich Gott somit als Der, welcher verzeiht und Barmherzigkeit übt. Ihm gebühren also unsere Liebe und unsere Anbetung. Für Seine Wohltaten und Seine Barmherzigkeit danken wir Ihm zu allen Zeiten und an allen Orten. 3. Müßten nicht die Gläubigen in einer Welt, die sich nach der Einheit und nach dem Frieden sehnt und die trotzdem tausend Spannungen und Konflikte erfährt, die Freundschaft und die Zusammenführung der Menschen und der Völker, die auf Erden eine einzige Gemeinschaft bilden, fördern? Wir wissen, daß sie denselben Ursprung und dasselbe Endziel haben: den Gott, der sie geschaffen hat und der sie erwartet, weil Er sie zusammenführen wird. Die Katholische Kirche ist ihrerseits seit 20 Jahren, seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil [= 21. Ökumenischen Konzil], durch die Gestalt ihrer Bischöfe, das heißt durch ihre religiösen Oberhäupter, engagiert, die Zusammenarbeit unter den Gläubigen anzustreben. Sie hat ein Dokument über den Dialog zwischen den Religionen veröffentlicht (Nostra Aetate). Es bekräftigt, daß sich alle Menschen, besonders die Menschen lebendigen Glaubens, respektieren, jede Diskriminierung überwinden, zusammenleben und der allumfassenden Brüderlichkeit dienen sollen (vgl. Nostra Aetate, Nr. 5). Die Kirche erweist den muslimischen Gläubigen eine besondere Aufmerksamkeit, denen ihr Glaube an den alleinigen Gott, ihr Empfinden für das Gebet und ihre Wertschätzung für die sittliche Lebenshaltung gegeben ist (vgl. Nostra Aetate, Nr. 3). Sie ersehnt, «gemeinsam einzutreten für Schutz und Förderung der sozialen Gerechtigkeit, der sittlichen Güter und nicht zuletzt des Friedens und der Freiheit für alle Menschen.» (Nostra Aetate, Nr. 3) 4. Der Dialog zwischen Christen und Muslimen ist heute notwendiger denn je. Dieser ist die Konsequenz unserer Treue gegenüber Gott und setzt voraus, daß wir Gott durch den Glauben erkennen und Ihn durch das Wort und durch die Tat in einer immer säkularisierteren und manchmal sogar atheistischen Welt bezeugen können. Die Jugend kann eine bessere Zukunft aufbauen, wenn sie zuerst auf ihren Glauben an Gott setzt und sich dazu verpflichtet, diese neue Welt nach dem Plan Gottes zu errichten, mit Weisheit und Zuversicht. Gott ist die Quelle aller Freude. Deshalb müssen wir auch unsere auf Gott bezogene Kultur bezeugen, unsere Anbetung, unser Beten im Lobpreis und im Bitten. Der Mensch kann genausowenig ohne Gebet leben wie er auch ohne zu atmen nicht leben kann. Wir sollen von unserer demütigen Erforschung Seines Willens Zeugnis geben; Er ist es, der unser Engagement für eine gerechtere und geeintere Welt inspirieren muß. Die Wege Gottes sind nicht immer unsere Wege. Sie übersteigen unsere Handlungen, die immer unvollständig sind, und die Absichten unseres Herzens, die immer unvollkommen sind. Gott kann nie zu unseren Zwecken benutzt werden, weil Er über allem ist. Dieses Zeugnis des Glaubens, das für uns lebensnotwendig ist und das weder Untreue gegenüber Gott noch Gleichgültigkeit gegenüber der Wahrheit erleiden darf, geschehe im Respekt vor den anderen religiösen Traditionen, denn jeder Mensch erwartet, daß er als der geachtet werde, welcher er tatsächlich ist, und als der, welcher nach seinem Gewissen gläubig ist. Wir ersehnen, daß alle zur Fülle der göttlichen Wahrheit gelangen, aber alle können dies nur durch die freie Zustimmung ihres Gewissens erreichen, in der Sicherheit gegenüber äußeren Zwängen, welche die freie Würdigung von Seiten des Verstandes und des Herzens nicht ernstnehmen, was jedoch die Würde des Menschen charakterisiert. Darin liegt der authentische Sinn der Religionsfreiheit, die Gott und den Menschen gleichzeitig respektiert. Von solchen Anbetern erwartet Gott den aufrichtigen Kult, von Anbetern im Geist und in der Wahrheit. 5. Unsere Überzeugung besteht darin, daß «wir Gott, den Vater aller, nicht anrufen können, wenn wir irgendwelchen Menschen, die ja nach dem Ebenbild Gottes geschaffen sind, die brüderliche Haltung verweigern» (Erklärung Nostra Aetate, Nr. 5). Es ist daher nötig, daß wir jedes menschliche Wesen respektieren, lieben und unterstützen, weil es ein Geschöpf Gottes ist und in einem gewissen Sinn Sein Bild und Sein Vertreter ist, weil dies der Weg ist, der zu Gott führt, und weil es sich nur voll verwirklicht, wenn es Gott kennenlernt, wenn es Ihn mit seinem ganzen Herzen annimmt und wenn es Ihm folgt bishin auf den Wegen der Vollkommenheit. Dieser Gehorsam gegenüber Gott und diese Liebe für den Menschen müssen uns auch dazu führen, die Rechte des Menschen zu respektieren, die Rechte, welche der Ausdruck des Willens Gottes und das Erfordernis der menschlichen Natur sind, so wie sie Gott geschaffen hat. Der Respekt und der Dialog verlangen also die Gegenseitigkeit in allen Bereichen, vor allem was die grundlegenden Freiheiten und noch spezifischer die religiöse Würde betrifft. Sie fördern den Frieden und die Verständigung zwischen den Völkern. Sie helfen, die Probleme der Männer und Frauen von heute gemeinsam zu lösen, besonders jene der Jugendlichen. 6. Normalerweise schauen die Jugendlichen nach der Zukunft aus, sie streben nach einer gerechteren und menschlicheren Welt. Gott hat die jungen Menschen auch präzise dazu geschaffen, damit sie beitragen, die Welt nach Seinem Lebensplan zu verändern. Aber auch ihnen erscheint die Situation oft mit ihren Schattenseiten. In dieser Welt bestehen Abgrenzungen und Spaltungen unter den Menschen sowie Unverständnis zwischen den Generationen; gleichzeitig gibt es auch Rassismus, Kriege und Ungerechtigkeiten wie es auch den Hunger, die Verschwendung und die Arbeitslosigkeit gibt. Darin liegen dramatische Übel, die uns alle betreffen, und ganz besonders die Jugendlichen der ganzen Welt. Manche laufen Gefahr, den Mut zu verlieren, andere wiederum, daß sie resignieren, und wieder andere, daß sie alles mit der Gewalt oder mit extremistischen Lösungen ändern wollen. Die Weisheit lehrt uns aber, daß die Selbstdisziplin und die Liebe die einzigen Hebel des gewünschten Aufbruches sind. Gott will nicht, daß die Menschen passiv bleiben. Er hat ihnen die Erde anvertraut, damit sie diese regieren, bebauen und gemeinsam fruchtbar machen. Ihr seid verantwortlich für die Welt von morgen. Indem Ihr eure Verantwortlichkeiten vollständig und mit Mut übernehmt, könnt ihr die gegenwärtigen Schwierigkeiten überwinden. Es kommt also euch zu, Initiativen zu ergreifen und nicht alles von den Älteren und von den Amtsträgern zu erwarten. Ihr müßt die Welt aufbauen und sie nicht nur erträumen. Durch gemeinsames Arbeiten kann man effektiv sein. Die richtig verstandene Arbeit ist ein Dienst an den anderen. Sie schafft solidarische Verbundenheit. Die Erfahrung der gemeinsamen Arbeit erlaubt es, sich selbst zu läutern und die Qualitäten der anderen zu entdecken. So kann Schritt für Schritt ein Klima des Vertrauens entstehen, das es jedem erlaubt, heranzureifen, sich zu entfalten und «mehr zu sein». Unterlaßt es nicht, liebe Jugendliche, mit den Erwachsenen zusammenzuarbeiten, besonders mit euren Eltern und euren Lehrern genauso wie mit den Spitzen der Gesellschaft und des Staates. Die Jugendlichen dürfen sich nicht von den anderen abschotten. Die Jugendlichen brauchen die Erwachsenen so wie die Erwachsenen die Jugendlichen brauchen. Bei dieser gesamten Arbeit darf die menschliche Person, ob Mann oder Frau, nie herabgesetzt werden. Jede Person ist in den Augen Gottes einzigartig und unersetzlich bei dieser Entwicklungsarbeit. Jeder muß anerkannt werden als der, welcher er ist, und folglich als solcher respektiert werden. Keiner darf seinen Mitmenschen benutzen; keiner darf seinesgleichen ausbeuten, keiner darf seinen Bruder verachten. Unter diesen Bedingungen wird eine menschlichere, gerechtere und brüderlichere Welt entstehen können, wo jeder seinen Platz in der Würde und in der Freiheit finden können wird. Das ist die Welt des 21. Jahrhunderts, die in euren Händen liegt; sie wird so werden, wie ihr sie gestalten werdet. 7. Diese künftige Welt hängt von den Jugendlichen aller Länder der Erde ab. Unsere Welt ist geteilt und sogar in Aufruhr; sie erfährt mannigfaltige Konflikte und schwerwiegende Ungerechtigkeiten. Es gibt keine wirkliche Solidarität zwischen Nord und Süd; es gibt zu wenig gegenseitige Unterstützung zwischen den Nationen des Südens. In der Welt bestehen Kulturen und Völker, die nicht respektiert werden. Warum ist das alles so? Weil die Menschen ihre Unterschiede nicht akzeptieren: sie kennen sich zu wenig. Sie lehnen diejenigen ab, die nicht dieselbe Zivilisation haben. Sie verweigern sich gegenseitiger Unterstützung. Sie sind nicht fähig, sich vom Egoismus und von der Selbstgefälligkeit zu befreien. Nun aber hat Gott alle Menschen betreffend ihre Würde ebenbürtig erschaffen, aber betreffend ihre Begabungen und Talente verschiedenartig. Die Menschheit ist ein Ganzes, worin jede Gruppe ihre Rolle zu spielen hat; sie muß die Werte der verschiedenen Völker und der verschiedenen Kulturen anerkennen. Die Welt ist wie ein lebendiger Organismus; jeder soll etwas von den anderen empfangen und ihnen etwas geben. Ich bin froh, mit euch hier in Marokko zusammenzutreffen. Marokko besitzt eine Tradition an Offenheit; eure Gelehrten sind gereist, und ihr habt Gelehrte anderer Länder aufgenommen. Marokko ist ein Begegnungsort der Zivilisationen gewesen: es hat den Austausch mit dem Orient, mit Spanien und mit Afrika ermöglicht. Marokko hat eine Tradition der Toleranz: in diesem islamischen Land hat es immer Juden und fast immer Christen gegeben; dies wurde in Respekt und auf eine positive Weise gelebt. Ihr wart und bleibt weiterhin ein gastfreundliches Land. Ihr jungen Marokkaner seid also darauf vorbereitet, Bürger der Welt von morgen zu werden, dieser brüderlichen Welt, die ihr mit den Jugendlichen der ganzen Welt anstrebt. Ich bin sicher, daß all ihr Jugendlichen zu diesem Dialog fähig seid. Ihr wollt euch nicht von Vorurteilen beeinflussen lassen. Ihr seid bereit, eine Zivilisation aufzubauen, die auf der Liebe basiert. Ihr könnt daran arbeiten, daß die Barrieren fallen, die teils durch den Hochmut, häufiger durch die Charakterlosigkeit und die Furcht der Menschen bedingt sind. Ihr wollt die anderen lieben, ohne jede Einschränkung, sei es durch Zugehörigkeit zu einer Nation, zu einem Volk oder zu einer Religion. Deshalb wünscht ihr die Gerechtigkeit und den Frieden. «Frieden und Jugend zusammen unterwegs», wie ich es ich in meiner Botschaft zum diesjährigen Weltfriedenstag gesagt habe. Ihr wollt weder den Krieg noch die Gewalt. Ihr kennt den Preis, welchen die Unschuldigen dafür zahlen müssen. Ihr wollt auch keinen Rüstungswettlauf. Das will nicht heißen, daß ihr den Frieden um jeden Preis wünscht. Der Frieden geht Hand in Hand mit der Gerechtigkeit. Ihr wünscht niemandem die Unterdrückung. Ihr ersehnt den Frieden in der Gerechtigkeit. 8. Zuerst wollt ihr, daß die Menschen etwas haben, wovon sie leben können. Die jungen Menschen, die die Chance haben, ihre Studien fortzusetzen, haben das Recht, auf den Beruf ausgerichtet zu bleiben, damit sie ihn zu ihrem Lebensunterhalt ausüben können. Aber sie sollen sich auch mit den oft sehr schwierigen Lebensbedingungen ihrer Brüder und Schwestern beschäftigen, die im selben Land und sogar auf der ganzen Welt leben. Wie kann man tatsächlich gleichgültig bleiben, wenn andere Menschen in großer Zahl an Hunger, an Unterernährung oder in Ermangelung ärztlicher Hilfe sterben, wenn sie grausam unter der Dürre leiden, wenn sie von den sie übermannenden wirtschaftlichen Gesetzmäßigkeiten in die Arbeitslosigkeit oder Auswanderung gedrängt werden, wenn man um die prekäre Lage der Flüchtlinge weiß, die infolge der Konflikte zwischen den Menschen in Lagern zusammengepfercht sind? Gott hat die Erde dem ganzen Menschengeschlecht anvertraut, damit die Menschen aus ihr in der Solidarität ihren Lebensunterhalt gewinnen und damit jedes Volk die Mittel habe, sich zu ernähren, gesundheitlich vorzusorgen und im Frieden zu leben. 9. Aber so wichtig auch die ökonomischen Probleme sein mögen, der Mensch lebt nicht nur vom Brot allein, er braucht einen intellektuellen und geistlichen Weg; hier befindet sich die Seele dieser neuen Welt, die ihr anstrebt. Der Mensch bedarf der Entwicklung seines Geistes und seines Gewissens. Das ist es oft, was dem Menschen von heute fehlt. Die Wertevergessenheit und die Identitätskrise, die unsere Welt durchziehen, verpflichten uns zu einer Überwindung und zu einer erneuerten Anstrengung des Erforschens und des Sich-Fragens. Das innere Licht, das auch in unserem Gewissen erwächst, wird es erlauben, der Entwicklung Richtung zu geben, sie auf das Wohl des Menschen hin auszurichten, des ganzen Menschen und aller Menschen, gemäß dem Plan Gottes. Die Araber des Machrek und des Maghreb und - allgemeiner gesprochen - die Muslime haben eine lange Tradition des Studiums und der Weisheit: literarisch, wissenschaftlich, philosophisch. Ihr sei die Erben dieser Tradition, ihr müßt studieren, damit ihr lernt, diese Welt, die Gott uns anvertraut hat, zu kennen, sie zu verstehen, ihren Zweck zu entdecken, mit der Ausrichtung auf und dem Respekt für die Wahrheit, und damit ihr lernt, die Völker und die von Gott geschaffenen und geliebten Menschen zu kennen, damit ihr euch vorbereitet, ihnen besser zu dienen. Schöner noch, wird euch die Erforschung der Wahrheit über die intellektuellen Werte hinaus bis zur geistlichen Dimension des inneren Lebens führen. 10. Der Mensch ist ein geistliches Wesen. Wir Gläubige wissen, daß wir nicht in einer geschlossenen Welt leben. Wir glauben an Gott. Wir sind Anbeter Gottes. Wir forschen nach Gott. Die Katholische Kirche blickt mit Respekt und Anerkennung auf die Würde eurer religiösen Praxis und auf den Reichtum eurer geistlichen Tradition. Auch wir Christen sind vom Wert unserer religiösen Tradition überzeugt. Ich glaube, daß wir, Christen und Muslime, die religiösen Werte, die wir gemeinsam haben, mit Freude anerkennen und Gott dafür danken sollen. Wir glauben beide an einen Gott, an den einzigen Gott, der ganz Gerechtigkeit und ganz Barmherzigkeit ist; wir glauben an die Bedeutung des Gebets, des Fastens und des Almosens, der Buße und der Vergebung; wir glauben, daß uns Gott am Ende der Zeiten ein gnädiger Richter sein werde, und wir hoffen darauf, daß Er mit uns zufrieden sein werde, und wir wissen, daß wir mit Ihm die Erfüllung haben werden. Die Redlichkeit gebietet auch, daß wir unsere Differenzen anerkennen und respektieren. Die grundlegendste ist klarerweise die Sichtweise, die wir der Person und dem Werk des Jesus von Nazareth entgegenbringen. Ihr wißt, daß für die Christen dieser Jesus dieselben in eine innerste Kenntnis des Geheimnisses Gottes und in eine kindliche Gemeinschaft mit Seinen Gaben eintreten läßt, sodaß sie Ihn als göttlichen Herrn und Erlöser anerkennen und verkünden. Darin liegen wichtige Unterschiede, die wir in der gegenseitigen Toleranz mit Demut und Respekt akzeptieren dürfen; darin liegt ein Mysterium, worüber uns Gott eines Tages Erleuchtung geben wird, wovon ich überzeugt bin. Als Christen und Muslime haben wir uns im allgemeinen schlecht verstanden, und in der Vergangenheit haben wir uns manchmal gegeneinander gestellt und uns sogar in Auseinandersetzungen und Kriegen verausgabt. Ich meine, daß uns Gott heute einlädt, unsere alten Gewohnheiten zu ändern. Wir sollten uns respektieren und uns auch gegenseitig auf dem Weg Gottes in den guten Werken anspornen. Mit mir seid ihr euch bewußt, was der Wert geistlicher Reichtümer ist. Die Ideologien und die Slogans können uns weder zufriedenstellen noch die Probleme eures Lebens lösen. Nur die spirituellen und moralischen Werte können dies erbringen, und sie haben Gott zum Fundament. Liebe Jugendliche! Ich wünsche Euch, daß ihr beitragen könnt, in dieser Weise eine Welt aufzubauen, in der Gott den ersten Platz hat, um dem Menschen zu helfen und ihn zu retten. Seid auf diesem Weg der Wertschätzung und Kollaboration eurer katholischen Brüder und Schwestern versichert, die ich an diesem Abend bei euch vertrete. 11. Ich möchte jetzt Seiner Majestät, dem König, dafür danken, daß er mich eingeladen hat. Danken möchte ich auch euch, liebe Jugendliche von Marokko, daß ihr hierher gekommen seid und mein Zeugnis vertrauensvoll angehört habt. Aber mehr noch möchte ich Gott danken, der diese Begegnung ermöglicht hat. Wir sind alle unter Seinem Blick. Er ist heute der erste Zeuge unserer Begegnung. Er ist es, der die Empfindungen der Barmherzigkeit und des Verstehens, der Vergebung und der Versöhnung, des Dienstes und der Zusammenarbeit in unsere Herzen pflanzt. Sollten die Gläubigen, welche wir sind, nicht in ihrem Leben und in ihrer Umgebung die herausragenden Namen in Erinnerung rufen, welche Ihm unsere religiösen Traditionen zuerkennen? Versuchen wir also, für Ihn verfügbar zu sein und gegenüber Seinem Willen sowie gegenüber den Anrufen, die Er an uns richtet, ergeben zu sein! Auf diese Weise werden unsere Leben eine neue Dynamik erhalten. So wird also - davon bin ich überzeugt - eine Welt erstehen können, in der die Männer und Frauen lebendigen und wirksamen Glaubens die Ehre Gottes besingen und danach trachten werden, eine menschliche Gesellschaft nach dem Willen Gottes zu errichten. Deshalb möchte ich schließen, indem ich Ihn vor euch persönlich anrufe: O Gott, Du bist unser Schöpfer. Du bist gut, und Dein Erbarmen ist grenzenlos. Dir kommt der Lobpreis aller Geschöpfe zu. O Gott, Du hast den Menschen, die wir sind, ein inneres Gesetz gegeben, unter dem wir leben müssen. Deinen Willen zu tun heißt, unsere Aufgabe zu erfüllen. Deinen Wegen zu folgen heißt, den Frieden der Seele zu erfahren. Dir schenken wir unseren Gehorsam. Leite uns bei allen Schritten, die wir auf der Erde unternehmen. Befreie uns von schlechten Neigungen, die unser Herz von Deinem Willen abwenden. Lasse nicht zu, daß wir unter Anrufung Deines Namens die menschlichen Nachlässigkeiten zu rechtfertigen suchten. O Gott, Du bist der Einzige. Dir gebührt unsere Anbetung. Lasse nicht zu, daß wir uns von Dir entfernen. O Gott, Richter aller Menschen, hilf uns, am letzten Tage zu Deinen Erwählten zu gehören. O Gott, Urheber der Gerechtigkeit und des Friedens, gewähre uns die wahre Freude und die authentische Liebe und auch eine dauerhafte Brüderlichkeit unter den Völkern. Erfülle uns auf immer und ewig mit Deinen Gaben. AMEN! [ENDE MEINER ÜBERSETZUNG DER ANSPRACHE DES VEREHRUNGSWÜRDIGEN DIENERS GOTTES PAPST JOHANNES PAUL II.] Und all diese Gedanken des verehrungswürdigen Dieners Gottes Johannes Paul II. mögen uns in der Vorfastenzeit und dann besonders in der ganzen 40tägigen christlichen Fastenzeit vom Aschermittwoch, dem 9. März 2011, an geistlich begleiten und zu guten Werken anspornen. Auf die oben von mir aus dem französischen Originaltext übersetzte Rede nahm sein Nachfolger Papst Benedikt XVI. schon mehrfach Bezug, so in Deutschland bei seiner Apostolischen Reise nach Köln im Rahmen der Begegnung mit Vertretern muslimischer Gemeinden (20. August 2005) oder bei seiner Ansprache an die Botschafter muslimischer Länder und Vertreter von muslimischen Gemeinden in Italien (Castelgandolfo, 25. September 2006). Die letzte mir bekannte Zitation erfolgte dann in seinem nachsynodalen Apostolischen Schreiben Verbum Domini über das Wort Gottes im Leben und in der Sendung der Kirche (vom 30. September 2010), und zwar ganz zum Schluß im Kapitel "Wort Gottes und interreligiöser Dialog" (vgl. dort die Anmerkung 382). Für die Fastenzeit 2011 hat der Heilige Vater Benedikt XVI. dann kurz danach, am 4. November 2010, seine Botschaft formuliert, die diesmal unter dem auf die heilige Taufe bezogenen Titel "Mit Christus wurdet ihr in der Taufe begraben, mit ihm auch auferweckt!" (vgl. Kol 2,12) steht. Wollen wir also diese christliche Fastenzeit begehen und auch bekanntmachen. Euer Padre Alex - Dr. Alexander Pytlik P. S. Diese meine Übersetzung wurde dann aus aktuellem Anlaß auch bei http://www.kath.net/news/30970 (am 18. April 2011) übernommen. |
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